augenzeuge hat geschrieben:Ob man den USA etwas Nachhilfe in Demokratie geben muss?
AZ
pentium hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Ob man den USA etwas Nachhilfe in Demokratie geben muss?
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Von deutscher Seite bestimmt nicht! Ansonsten kommt bestimmt jemand mit dem berühmten Spruch...."Am deutschen Wesen....!"
Seine Freiheitsstrafe, zu der ihn das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verurteilt hatte, hatte Y. bereits im Oktober 2018 vollständig verbüsst. Bereits vor diesem Termin betrieben die USA wegen eigener Ermittlungen ein Auslieferungsverfahren. Das OLG Frankfurt lehnte eine Auslieferung an die USA aber ab.
pentium hat geschrieben:Seine Freiheitsstrafe, zu der ihn das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verurteilt hatte, hatte Y. bereits im Oktober 2018 vollständig verbüsst. Bereits vor diesem Termin betrieben die USA wegen eigener Ermittlungen ein Auslieferungsverfahren. Das OLG Frankfurt lehnte eine Auslieferung an die USA aber ab.
Jetzt müsste man wissen, wie das OLG seine Ablehnung der Auslieferung begründet hat...?
Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) in Frankfurt am Main sagte, der US-Antrag sei abgelehnt worden, um zu vermeiden, dass Y. für ein und dieselbe Tat "doppelt bestraft" werde.
Als Mitglied der sogenannten Sauerland-Gruppe war der 40-Jährige Teil einer Terrorzelle, die mehrere Sprengstoffanschläge vorbereitete.
Die USA beschuldigen Y., an der Ermordung amerikanischer Staatsbürger in Afghanistan beteiligt gewesen zu sein.
Der Bundesrepublik ist es wichtig, dass keine Todesstrafe verhängt wird, keine unmenschlichen Haftbedingungen drohen und auch sonst die Menschenrechte des Häftlings gewahrt werden.
Ist die Straftat, derentwegen um Auslieferung ersucht wird, nach dem Recht des ersuchenden Staates mit der Todesstrafe bedroht und ist diese für eine solche Tat nach dem Recht des ersuchten Staates nicht zulässig, so kann die Auslieferung abgelehnt werden, sofern nicht der ersuchende Staat eine vom ersuchten Staat als ausreichend erachtete Zusicherung gibt, dass die Todesstrafe nicht verhängt oder, falls sie verhängt wird, nicht vollstreckt werden wird.
augenzeuge hat geschrieben:Ich bin nicht das OLG, aber die Tat in Afghanistan ist nur ne Vermutung. Sonst hätten die USA doch Beweise liefern können.
AZ
pentium hat geschrieben:
Seine Freiheitsstrafe, zu der ihn das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verurteilt hatte, hatte Y. bereits im Oktober 2018 vollständig verbüsst. Bereits vor diesem Termin betrieben die USA wegen eigener Ermittlungen ein Auslieferungsverfahren. Das OLG Frankfurt lehnte eine Auslieferung an die USA aber ab.
Jetzt müsste man wissen, wie das OLG seine Ablehnung der Auslieferung begründet hat...?
pentium hat geschrieben:Wieso doppelt bestraft...für ein und dieselbe Tat.....?
Einmal:Als Mitglied der sogenannten Sauerland-Gruppe war der 40-Jährige Teil einer Terrorzelle, die mehrere Sprengstoffanschläge vorbereitete.
In den USA:Die USA beschuldigen Y., an der Ermordung amerikanischer Staatsbürger in Afghanistan beteiligt gewesen zu sein.
Erkläre mal...dieselbe Tat?
augenzeuge hat geschrieben:Ich bin nicht das OLG, aber die Tat in Afghanistan ist nur ne Vermutung. Sonst hätten die USA doch Beweise liefern können.
augenzeuge hat geschrieben:Am Ende wars wohl ne Entscheidung gegen die USA, weil man dort nicht garantieren konnte oder wollte, dass es keine Todesstrafe gibt.
...
Wir würden nicht mal einen Amerikaner an die USA ausliefern, wenn ihm dort die Todesstrafe droht. Dazu gibts auch europäische Urteile.
augenzeuge hat geschrieben:Erstens: Es gab und gibt keine Beweise. Hätten diese vorgelegen, wären diese auch in D natürlich straf relevant.
augenzeuge hat geschrieben:Zweitens: Du bleibst den juristischen Grund schuldig, unter welcher gesetzlichen Handhabe, er nach USA hätte abgeschoben werden können.
augenzeuge hat geschrieben:Drittens: Das OLG Frankfurt lehnte eine Auslieferung an die USA aber ab. Nicht die deutsche Regierung.
augenzeuge hat geschrieben:Vietens: Die Staatsanwaltschaft in New York hatte im Mai 2015 Anklage gegen Adem Y. erhoben, die bis Dienstag der Geheimhaltung unterlag und erst seitdem öffentlich ist.
augenzeuge hat geschrieben:Mal anders gedacht, wäre es in den USA üblich, dass ein Deutscher, der seine Strafe abgesessen hat, nach Verbüßung der Haft z.B. nach Frankreich abgeschoben wird, weil die dort noch etwas anderes vermuten? Ganz sicher nicht!
CaptnDelta hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Mal anders gedacht, wäre es in den USA üblich, dass ein Deutscher, der seine Strafe abgesessen hat, nach Verbüßung der Haft z.B. nach Frankreich abgeschoben wird, weil die dort noch etwas anderes vermuten? Ganz sicher nicht!
Aber sicher, das gab's schon mehrmals, kann mich z.B. an einen deutschen Nazi-Killer, der in den USA seine Strafe abgesessen hatte, und den man in Frankreich wollte, erinnern. Name faellt mir im Moment nicht ein.
-Th
augenzeuge hat geschrieben:CaptnDelta hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Mal anders gedacht, wäre es in den USA üblich, dass ein Deutscher, der seine Strafe abgesessen hat, nach Verbüßung der Haft z.B. nach Frankreich abgeschoben wird, weil die dort noch etwas anderes vermuten? Ganz sicher nicht!
Aber sicher, das gab's schon mehrmals, kann mich z.B. an einen deutschen Nazi-Killer, der in den USA seine Strafe abgesessen hatte, und den man in Frankreich wollte, erinnern. Name faellt mir im Moment nicht ein.
-Th
Das interessiert mich. Mehrmals? Wer war das? Vielleicht findet's jemand raus.
Aber:
Hier machen's die USA wie Deutschland, sie liefern nicht an die Ukraine aus:
https://www.bild.de/regional/muenchen/n ... .bild.html
Und die USA schoben mehrere nach D ab, die man A) nicht haben wollte, die B) nicht mal Deutsche waren, denen C) nicht eine Tat nachgewiesen werden konnte (Demjanjuk)
http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/D ... bgeschoben
AZ
Der in Bremen geborene Deutsch-Türke Murat Kurnaz saß mehrere Jahre unschuldig in Guantánamo. 2006 kam er frei und kehrte nach Deutschland zurück.
augenzeuge hat geschrieben:Alle haben etwas mit juristischen Entscheidungen zur Abschiebung bzw. Auslieferung zu tun.
Ich halte die deutsche OLG Entscheidung auch für korrekt, solange man Guantanamo nicht geklärt hat. Das kann D nicht unterstützen.
Oder ist das nicht weiter schlimm?Der in Bremen geborene Deutsch-Türke Murat Kurnaz saß mehrere Jahre unschuldig in Guantánamo. 2006 kam er frei und kehrte nach Deutschland zurück.
AZ
augenzeuge hat geschrieben:Alle haben etwas mit juristischen Entscheidungen zur Abschiebung bzw. Auslieferung zu tun.
Ich halte die deutsche OLG Entscheidung auch für korrekt, solange man Guantanamo nicht geklärt hat. Das kann D nicht unterstützen.
Oder ist das nicht weiter schlimm?Der in Bremen geborene Deutsch-Türke Murat Kurnaz saß mehrere Jahre unschuldig in Guantánamo. 2006 kam er frei und kehrte nach Deutschland zurück.
AZ
CaptnDelta hat geschrieben:Abschiebung und Auslieferung sind zwei grundverschiedene Dinge, die nur eines gemeinsam haben: Eine Person wird moeglicherweise von Land A nach Land B transportiert.
Der Typ um den's hier geht waere nie in Guantanamo gelandet - da verstehst Du den Sinn dieser Einrichtung grundsaetzlich nicht.
Die Diskussion hier wird langsam sinnlos...
-Th
augenzeuge hat geschrieben:Alle haben etwas mit juristischen Entscheidungen zur Abschiebung bzw. Auslieferung zu tun.
Ich halte die deutsche OLG Entscheidung auch für korrekt, solange man Guantanamo nicht geklärt hat. Das kann D nicht unterstützen.
[...]
augenzeuge hat geschrieben:Den Sinn von Guantanamo verstehen viele nicht. Ich auch nicht. Aber erkläre doch mal wie der genannte Bremer dort unschuldig hinkommen konnte?
Und wenn der abgeschobene Türke wirklich zig US Soldaten auf dem Gewissen hat, warum sollte er nicht dorthin kommen können?
Nostalgiker hat geschrieben:Schreib doch einfach das in Guantanamo, da es "außerhalb" des Rechtes der USA liegt, die dortigen Geheimdienstler ihrer Neigung nach ungewöhnlichen Methoden zu Erlangung von Erkenntnissen von den als verdächtig Inhaftierten (ohne Gerichtsurteil!) erlangen kann.
Weniger Sensiblere nennen es schlicht und einfach Folter. Und zwar richtige Folter und nicht solch ein Pillepalle wie Licht an und ausknipsen wo hier Einige kollabieren wenn es um diese angebliche Folter durch die allseits beliebte Stasi geht.
Nostalgiker hat geschrieben:Persönlicher Tipp; besorg dir mal die DVD mit dem Film "Unthinkable". Ein 2010 gedrehter US Film der dummerweise in den USA nie auf die Kinowände gelangte weil die dargestellte Thematik zu Brisant ist.
Dann wird dir eventuell etwas klarer warum bestimmte Einrichtungen lieber Außerhalb der US Gerichtsbarkeit im Stillen vor sich hin wirken .......
Nostalgiker hat geschrieben:Ansonsten mal hier lesen ---> Link
augenzeuge hat geschrieben:AZ hat dieses Thema ebensowenig erstellt, wie ihm Argumente ausgingen.
AZ
CaptnDelta hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Der in Bremen geborene Deutsch-Türke Murat Kurnaz saß mehrere Jahre unschuldig in Guantánamo. 2006 kam er frei und kehrte nach Deutschland zurück.
...
Der Typ um den's hier geht waere nie in Guantanamo gelandet - da verstehst Du den Sinn dieser Einrichtung grundsaetzlich nicht.
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