pentium hat geschrieben:Ja ist gut @Sparta! Wo hast du doch gleich Jura studiert? Jura-experten liegen jetzt vor lachen vor ihren Rechnern. Unser Verdächtiger hat weder persönlich eine Straftat angedroht und keine staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet!
pentium
karnak hat geschrieben:Aber Verdacht heißt doch bestimmt nicht, ich bin mir sicher, dass Du so was vorhast, also sanktioniere ich entsprechend, man wird das schon stichhaltig belegen müssen. Zumindest kann ich mir es nicht anders vorstellen.
Zitat:
"Die Zeitschrift „Focus“ berichte mit Bezug auf Akten der Bundesanwaltschaft, er habe unter anderem Anschläge auf Polizeikräfte geplant, auch sei es darum gegangen, einen Lastwagen mit Sprengstoff in eine Menschenmenge zu steuern. Die Sicherheitsbehörden tauschten demnach Informationen über den Mann über das gemeinsame Terrorabwehrzentrum von Bund und Ländern aus, zuletzt im November."
Wenn das nicht Verdacht genug ist, na dann weiß ich nichts mehr.
Und was meint ihr denn, warum man diese Gesetze gemacht hat?
Ja genau, um potenzielle Attentäter bereits vor der Tat aus dem verkehr zu ziehen, sonst würden diese Gesetze ja gar keinen Sinn machen.
Und ein Staatsanwalt der Eier in der Hose hat, der würde so etwas auch tun und genau darum geht es wieder einmal.
LG
Sparta









