Rückgabe vor Entschädigung

Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon pentium » 20. Februar 2014, 21:02

Der Edelknabe hat mich drauf gebracht. Ja der Rainer-Maria wars!
Mit seinen Bauern....

Ich nehme mal den Spiegel von 1992! Ja ist nicht mehr so taufrisch. Aber hier wird das Thema am besten umschrieben.

Alte Rechte, neues Unrecht
Zitat:
[Private Investoren und staatliche Stellen, Hausbesitzer und Alteigentümer streiten verbissen um Immobilien in den neuen Bundesländern. Behörden und Gerichte sind ebenso unwillig wie überfordert, der Aufschwung im Osten scheitert an den Eigentumsfragen. Hilflos versuchen die Bonner, ihre gescheiterte Politik zu revidieren.

Haus um Haus, Parzelle um Parzelle streiten sich Deutsche mit Deutschen, Ämter mit Ämtern, Behörden mit Behörden um Grund und Boden. Absurde Auseinandersetzungen bremsen den so notwendigen Aufschwung im Osten.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13689057.html

Ich kenne so einen Fall aus meinen Bekanntenkreis. Da wollte man ein Haus kaufen, ein älteres Mietshaus, in den Nachwendewirren, von der Stadt. Dann kam aber der Eigentümer aus DDR-Zeiten (Geflüchtet in den 50igern), dann die Erben des Besitzers davor, der hatte das Haus von einer jüdischen Familie....
Da kamen auch Erben...

Ende vom Lied: Das Haus ist vor fünf Jahren eingefallen!

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Interessierter » 21. Februar 2014, 07:22

Ja das war ein riesiges Peoblem, denn gleich wie man individuell entschied, eine Partei fühlte sich immer unrechtmässig behandelt und es ging einher mit den vielen Objekten, die sich Mitarbeiter des MfS oder der SED auf unterschiedliche Art und Weise unrechtmässig angeeignet hatten.

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Edelknabe » 21. Februar 2014, 08:20

Danke Pentium für den Fred. Also etwas anderes wie MfS und rote Genossen fällt unserem Interessierten zum Thema einfach nicht ein. Na vielen Dank auch.

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Nostalgiker » 21. Februar 2014, 08:22

Bingo!

Bereits im zweiten Beitrag wird mit der Benennung des "zentralen" Gegenstandes hier; "Unrecht", "SED", "MfS", die zukünftige Richtung der Meinungsäußerung zum Thema vorgegeben.

Thoth
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon augenzeuge » 21. Februar 2014, 08:30

Thoth hat geschrieben:Bingo!

Bereits im zweiten Beitrag wird mit der Benennung des "zentralen" Gegenstandes hier; "Unrecht", "SED", "MfS", die zukünftige Richtung der Meinungsäußerung zum Thema vorgegeben.

Thoth


Ist das jetzt neu, Thoth, dass du dir die Meinung vorgeben lässt? [flash]

Das Problem im Thema ist keinesfalls nur mit der DDR erklärbar.

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Volker Zottmann » 21. Februar 2014, 08:32

Na, seht es wie Ihr wollt. Ich denke mal nur an den Massivbungalow, den sich der Krenz während der Wendewirren auf einmal kaufend einverleibte. Kaufen muss eigentlich in Anführungsstriche gesetzt werden, denn gerade die Kaufsumme fiel ihm ja auf die Füße…

Gruß Volker
Zuletzt geändert von Volker Zottmann am 21. Februar 2014, 08:35, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Interessierter » 21. Februar 2014, 08:34

Einfach köstlich, man muss nur zusätzlich zu der vorhandenen Problematik erwähnen, dass es da auch noch die Objekte gab, die sich widerrechtlich von Dienern dieses Systems angeeignet wurden und schon heulen die damaligen Befürworter und heutigen Unrechtsverklärer auf, als hätte der Zahnarzt beim Bohren den Nerv getroffen. [laugh] [laugh]

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Nostalgiker » 21. Februar 2014, 08:35

Eine Feststellung muß nicht unbedingt bedeuten das ich der Vorgabe folge.

Für mich ist das Thema bereits nach der "Geburt" dank des Interessierten Geburtshelfers gestorben.

Arbeitet mal fein selber die "Machenschaften" der pösen "Genossen" heraus.

Thoth

PS.: Ja der Sesselbreitsitzer hat schon Humor
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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Interessierter » 21. Februar 2014, 08:43

Thoth, das ist eine äusserst vernünftige Entscheidung von Dir, hast Du doch ausreichend zu tun, erst einmal ehrlich aufzuarbeiten was eigentlich mit dem FDJ - Vermögen und seinen Immombilien geschah. Ich denke da brauchtest du keinen Besen, sondern eine grössere Kehrmaschine, um erst einmal vor der eigenen Haustür zu fegen. [denken]

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Nostalgiker » 21. Februar 2014, 09:11

Wie war das mit den Hunden die getroffen werden Interessierter?

Zu mehr wie platter Polemik bist nicht fähig Interessierter.
Vergiss bitte nicht das die anderen Insignien welche Du mir im Laufe der Zeit alle angedichtet hast ......

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon pentium » 21. Februar 2014, 10:54

Edelknabe hat geschrieben:Danke Pentium für den Fred. Also etwas anderes wie MfS und rote Genossen fällt unserem Interessierten zum Thema einfach nicht ein. Na vielen Dank auch.

Rainer-Maria und einen guten Tag allen ins Forum


Tscha Rainer-Maria. Das ist nun mal so! So ist das Forum!
Man könnte hier auch einen Thread zum Thema: Der Minnesang in Deutschland vor 1175 und dann abwarten bis man beim MfS oder Semmeln oder bei persönlichen anpinkeln ankommt! Mein persönlicher Tipp: Es dauert nicht lange.

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Interessierter » 21. Februar 2014, 11:19

Richtig so ist das mal in einem Forum. Man ergänzt lediglich eine Aussage des Threads, um ein weiteres Mosaiksteinchen. Daraufhin wird diese Anmerkung dann von 2 Usern thematisiert, die dann auch noch dreist sinngemäß behaupten, man wolle vom Thema ablenken.

Übrigens kann jeder hier offen seine Meinung schreiben und jeder kann das kritisieren. Wer lesen kann ist klar im Vorteil und erkennt wer wegen eines einzigen Halbsatzes, der auch noch nicht einmal themenfremd ist, hier so einen Aufriss veranstaltet, um das Thema zu zerschießen.

Sicherlich waren die Minnesänger vor 1175 nicht solche " Meckerpötte " [wink]

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Dille » 21. Februar 2014, 14:48

Nun stelle man sich doch bitte mal vor, man hätte eine Pension auf Usedom gehabt und im Zuge der "Aktion Rose" hätte "die ABI" dann im Keller Heringe und 'nen Räucheraal gefunden. Wirtschaftsstrafverfahren angedroht, Eigentümer packt bei Nacht und Nebel seine Sachen, fährt nach Berlin und flieht über die offene Sektorengrenze.

"Aktion Rose" hatte ihr Ziel erreicht, wieder ein "Objekt" mehr für den Feriendienst der Gewerkschaften, und man konnte dann mit den billigen Ferienplätzen "für die Werktätigen" angeben, und manche glauben noch heute daran (ja, billig waren die Plätze, aber wie es auch dazu kam !).

Nun sollte doch niemand meinen, daß nicht ich auch "auf der Matte" stünde, wenn es die Umstände wieder erlauben, daß entweder ich selbst als Eigentümer oder als Erbe dieses "Objekt" rückübertragen bekommen könnte.
Instandhaltung über Jahrzehnte hin oder her, das ist doch das typische Beispiel dafür, wie jemand von seinem Eigentum vertrieben wurde ! Und wenn es um Instandhaltung ging, hätten diese Lasten ja auch als Hypothek dem "Objekt" belastet werden können, und diese Hypothek bei der Rückübertragung mit "rückübertragen" werden können.

Gruß, Dille
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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon karnak » 21. Februar 2014, 16:13

Das diese Enteignungen in der DDR rechtsstaatlich äußerst bedenklich waren,dass man in vielen Fällen Vorwände gesucht hat um an Filetstück zu kommen,man kann es kaum bestreiten.Aber meine Frage in diesem Zusammenhang,ein großer Teil dieser Enteigneten hat im Nachhinein die DDR verlassen,es wurde immer davon berichtet,diese wurden dann in der Bundesrepublik für ihren Verlust entschädigt.Was ist da dran und in welchen Größenordnungen erfolgte das eigentlich,wenn es denn erfolgte?
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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon pentium » 21. Februar 2014, 16:45

Das regelte das Lastenausgleichsgesetz – LAG

Lastenausgleich konnten beanspruchen
durch direkte Kriegseinwirkungen (Zerstörungen z. B. durch Bomben oder andere Waffen) Geschädigte
Spätheimkehrer
wer Verluste erlitten hatte
durch Vertreibung aus früher zum Deutschen Reich gehörenden Gebieten östlich von Oder und Neiße (Oder-Neiße-Grenze)
durch Vertreibung aus früher nicht zum Deutschen Reich gehörenden Gebieten
infolge der Flucht aus der Ostzone bzw. später der DDR (nur für anerkannte Flüchtlinge)

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PS. Ich habe aber von Fällen gehört wo bei Rückübertragung von Grundstücken oder Gebäuden dieser Betrag (Lastenausgleich) zurückgezahlt werden musste.

http://de.wikipedia.org/wiki/Lastenausgleichsgesetz
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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Sirius » 21. Februar 2014, 17:04

karnak hat geschrieben:Das diese Enteignungen in der DDR rechtsstaatlich äußerst bedenklich waren,dass man in vielen Fällen Vorwände gesucht hat um an Filetstück zu kommen,man kann es kaum bestreiten.Aber meine Frage in diesem Zusammenhang,ein großer Teil dieser Enteigneten hat im Nachhinein die DDR verlassen,es wurde immer davon berichtet,diese wurden dann in der Bundesrepublik für ihren Verlust entschädigt.Was ist da dran und in welchen Größenordnungen erfolgte das eigentlich,wenn es denn erfolgte?


Wer einen Antrag gestellt hat bekam eine Entschädigung, manchmal aber nur für den Hausrat, nicht für die Immobilie an sich. Allerdings betrug diese Entschädigung für den Hausrat nur einen Bruchteil des Immobilien-Wertes nach 1990. Wenn nach der Wende Eigentum zurückübertragen wurde, musste die Entschädigung an den Staat zurückgezahlt werden. Nun gab es aber auch verschiedene Situationen. So wurden z.B. Wochenendgrundstücke im Berliner Umland, die Westberlinern gehörten, in manchen Fällen nicht enteignet, sondern von der kommunalen Wohnungsverwaltung "zwangsverwaltet". Die Immobilie wurde nur vermietet, die kommunale Wohnungsverwaltung kassierte die Miete und führte auch notwendige Reparaturen durch. Auf solchen Wochenendgrundstücken lebten zu DDR-Zeiten Menschen in für heutige Zeiten spartanischen Verhältnissen, in einfachen "Lauben" auf 25 Quadratmeter Wohnfläche, ohne Bad und nur mit einem einfachen kleinen Ofen, ohne Anschluß an die Kanalisation, ohne Telefonanschluß mit einer ungeteertem Sandstraße vor dem Grundstück. Sogar Lehrer lebten unter solchen Verhältnissen. In diesen Fällen bekamen die Westberliner Eigentümer nur eine Entschädigung für den Hausrat, aber nicht für die Immobilie selbst. Diese Entschädigungen mussten nach der Wende unverzinst zurückgezahlt werden. Vielleicht gab es auch Fälle, wo solche Wochenendgrundstücke enteignet und zu DDR-Zeiten verkauft wurden.

Eine Bekannte von meinen Eltern lebte bis in die fünfziger Jahre mit ihren Kindern in Kleinmachnow in einem Einfamilienhaus. Das Grundstück lag direkt an der Grenze zu Westberlin, weshalb die Flucht sehr einfach war, denn der Rhythmus der Grenzwachen (ich weiß nicht, wie man die in den fünfziger Jahren genau nannte) war bekannt. Kurz vor der Wiedervereinigung kaufte dann ein etwas höherer SED-Genosse aus dem Ort dieses Haus mit Grundstück. Die Kinder der Geflüchteten nahmen sich nach der Wende einen Anwalt, der aber viele Jahre keinen Erfolg bei der Rückgabe hatte. Ich weiß nicht wie das ausgegangen ist, aber der letzte Stand nach vielen Jahren war, dass sie die Immobilie nicht zurück bekamen und auch keine Entschädigung.
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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon pentium » 21. Februar 2014, 17:54

Zu Kleinmachnow habe ich auch was gefunden!

POTSDAM. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat am Donnerstag eine Klage von Hans Ulrich von Zimmermann gegen den Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark abgewiesen. Eine Revision wird nicht zugelassen. Von Zimmermann hatte die Rückgabe seines durch die Bodenreform in Kleinmachnow enteigneten Familienbesitzes gefordert, die das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen (AROV) abgelehnt hatte. Von 1945 bis 1949 in der sowjetischen Besatzungszone enteignetes Land sei laut Einigungsvertrag von der Rückübertragung ausgeschlossen, stellte auch das Gericht fest. Große Teile des Ortes betroffen Das Hake-Geschlecht - von Zimmermanns Vorfahren mütterlicherseits - besaß mehr als 600 Jahre lang große Teile Kleinmachnows. Beim Prozess ging es um 453 Grundstücke auf einem Areal von 106 Hektar. Das Gebiet umfasst neben Brachflächen auch Teile des heutigen Europarks Dreilinden, die Hakeburg, die Neubauernsiedlung und den halben Machnower See. Laut Anwalt Nikolaus Ley habe die Enteignung seines Mandanten durch die Bodenreform nicht dem Besatzungsrecht entsprochen.

Hier die ganze Geschichte:
http://www.berliner-zeitung.de/archiv/g ... 33734.html

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon karnak » 21. Februar 2014, 17:58

Soweit ich das weiß ist Bodenreformland sowieso von der Rückgabe ausgenommen.
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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon pentium » 21. Februar 2014, 19:07

Beim Bodenreformland kam der Ärger etwas später. Durch die Hintertüre!

"Es geht um einstiges „Bodenreformland“ aus der einstigen sowjetischen Besatzungszeit (1945 bis 1949), das frühere DDR-Bürger geerbt hatten. Wenn diese dazu (nach der deutschen Einheit) als nicht berechtigt galten, sollte es an den Fiskus der neuen Bundesländer fallen. Denen aber waren zu viele dieser Erben nicht bekannt. Deshalb befürchteten sie, deren Grundstücke würden ihnen entgehen, weil eine Frist ablief. Also verfielen sie auf einen Trick, sich die Grundstücke vor Fristablauf anzueignen, ohne die Erben ausfindig gemacht zu haben. Ebendas war gesetzeswidrig. Hier hat sich vor allem das Land Brandenburg unrühmlich hervorgetan. 7400 Erben in den neuen Ländern wurden enteignet, ohne es zu merken. Nun muss Brandenburgs Fiskus das Land an sie herausrücken – falls er sie denn jetzt endlich vollständig ermittelt."

http://www.freiewelt.net/immer-wieder-u ... land-5321/

Bekanntermaßen fielen die landwirtschaftlichen Nutzflächen nur deshalb an das Land Brandenburg, weil diese Erben - nach DDR-Recht - nicht in der Landwirtschaft arbeiteten.

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Sirius » 21. Februar 2014, 19:20

karnak hat geschrieben:Soweit ich das weiß ist Bodenreformland sowieso von der Rückgabe ausgenommen.


Ich habe mir in Google Earth die genaue Ortslage von Kleinmachnow gerade noch einmal angeschaut und festgestellt, das das direkt neben Deinem ehemaligen Arbeitsplatz liegt. Die Stelle von "Deinem" Abfertigungsbereich ist aber kaum noch zu finden. Ich habe zuerst den ehemaligen Grenzübergang "Bravo" gefunden. Wer war dort außer den US-Amerikanern stationiert? West-Berliner Zoll oder West-Berliner Polizei? Du hattest doch einmal von einem Ereignis berichtet, dass Du dort mit jemandem an der eigentlichen Grenzlinie an der Brücke gestanden hast. Ich finde den Thead nicht, sonst hätte ich Dir die Frage dort gestellt - das ist hier ja OT. "Dein" Abfertigungsbereich liegt ja über einen Kilometer weiter südlich. Wie seid Ihr denn von dort nach "Bravo" hingekommen? Zu Fuß oder mit einem Fahrzeug? Heute ist dort keine Wendemöglichkeit mehr zu erkennen. Aber damals wird es eine gegeben haben, oder?
Zuletzt geändert von Sirius am 21. Februar 2014, 19:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Edelknabe » 21. Februar 2014, 19:21

Der war gut, aus dem Link von Pentium:

" "Ich werde keinem etwas tun" Von Zimmermann wies vor Gericht auf seine traditionelle Verbundenheit mit Kleinmachnow hin. Er wolle sich für Projekte und Investitionen in der Gemeinde engagieren. "Ich werde keinem etwas tun, vor mir braucht sich keiner zu fürchten", sagte der 80-Jährige noch vor der Urteilsverkündung. Das sahen einige anwesende Kleinmachnower anders. "Angst und Unsicherheit herrscht", sagte eine Betroffene. Zum Besitz gehörte auch das Gebiet, auf dem sich heute die Siedlung am Stolper Weg befindet. Dort leben vor allem Menschen, die ihre Häuser verlassen mussten, die nach der Vereinigung an ihre Alteigentümer rückübertragen worden waren. Betroffen waren damals mehr als 50 Prozent der Einwohner. In keiner anderen Gemeinde in den neuen Ländern gab es so viele Restitutionsansprüche. Bis heute sind noch nicht alle Eigentumsverhältnisse geklärt. BERLINER ZEITUNG/ANJA KÜHL Kleinmachnow: Ein Erbe fordert hier 453 Grundstücke zurück."

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Spartacus » 21. Februar 2014, 20:02

Rainer,

was verstehst Du eigentlich an dem Wort "enteignet" nicht?

Und klar das es bitter ist, wenn jemand zu DDR - Zeiten ein Haus erstand, aber nicht davon in Kenntnis gesetzt
wurde, das genau dieses Haus enteignet wurde. Und dann steht halt der ursprüngliche Besitzer auf dem Teppich.
Gab`s da nicht mal einen Film mit Stumpe, als Besitzer einer Kneipe und dann kam der ursprüngliche Besitzer
aus dem Westen und die Flut gleich mit. Der Film war nicht schlecht.

LG

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Nicht Deutschland schafft sich ab, sondern Deutschland schaltet sich ab.
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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Dille » 21. Februar 2014, 20:07

Edelknabe hat geschrieben:....und dann kamen Sie wieder....


Und da gab es eben auch die positiven Beispiele --- siehe das heutige schmucke Hotel "Zur Post" in Bansin, und ich habe in Bansin sehr viel positives über diese Rückübertragung und was er aus diesem alten Familienbesitz gemacht hat, gehört.

Ich bekenne mich jedenfalls dazu -- wäre ich durch solche Umstände wie die "Aktion Rose" von meinem Besitz vertrieben worden, würde ich auch mein Eigentum zurückfordern.

Gruß, Dille
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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Edelknabe » 22. Februar 2014, 07:38

Ne ne, Spartacus und Dille, ihr habt mich wahrscheinlich falsch verstanden. "Enteignet und vom Besitz vertrieben", das war hier nicht der ursprüngliche Aufhänger für den Fred. Ich meine die Leutchen, die heimlich über Nacht mit Sack und Pack ihrem Besitz den Rücken gekehrt haben.(siehe die Bauern, die nach Westberlin....) Denn soviel Zeit war auch in der DDR, um meinen Besitz vorher unter was ich denn für fadenscheinigen Gründen verkaufen zu können,oder an Jemanden zu übertragen der mir nahe stand oder da wollte ich eben woanders hinziehen, an die Küste, was ich denn?

Und na klar, es gab auch genug Fälle, wo keine Zeit mehr blieb, aus was für Gründen auch immer?

Ordentliche Notare gab es übrigens schon zu DDR-Zeiten, ich kenne mich da ganz gut aus.

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon karnak » 22. Februar 2014, 10:12

Sirius hat geschrieben:
karnak hat geschrieben:Soweit ich das weiß ist Bodenreformland sowieso von der Rückgabe ausgenommen.


Ich habe mir in Google Earth die genaue Ortslage von Kleinmachnow gerade noch einmal angeschaut und festgestellt, das das direkt neben Deinem ehemaligen Arbeitsplatz liegt. Die Stelle von "Deinem" Abfertigungsbereich ist aber kaum noch zu finden. Ich habe zuerst den ehemaligen Grenzübergang "Bravo" gefunden. Wer war dort außer den US-Amerikanern stationiert? West-Berliner Zoll oder West-Berliner Polizei? Du hattest doch einmal von einem Ereignis berichtet, dass Du dort mit jemandem an der eigentlichen Grenzlinie an der Brücke gestanden hast. Ich finde den Thead nicht, sonst hätte ich Dir die Frage dort gestellt - das ist hier ja OT. "Dein" Abfertigungsbereich liegt ja über einen Kilometer weiter südlich. Wie seid Ihr denn von dort nach "Bravo" hingekommen? Zu Fuß oder mit einem Fahrzeug? Heute ist dort keine Wendemöglichkeit mehr zu erkennen. Aber damals wird es eine gegeben haben, oder?

[flash] Wir sind hin gelaufen und wieder zurück,immer auf dem Randstreifen der Autobahn lang.Ein Fahrzeug hätte man erst auf dem Gebiet der Güst Dreilinden wenden können.Wenn das auch schon in den Anfangszeiten der Wende war,das wäre für uns unvorstellbar gewesen.
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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon augenzeuge » 22. Februar 2014, 11:19

Edelknabe hat geschrieben: Denn soviel Zeit war auch in der DDR, um meinen Besitz vorher unter was ich denn für fadenscheinigen Gründen verkaufen zu können....
Rainer-Maria


Das glaubst du jetzt selbst nicht, oder? [flash]

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Nov65 » 22. Februar 2014, 11:29

Edelknabe hat geschrieben:Der war gut, aus dem Link von Pentium:

" "Ich werde keinem etwas tun" Von Zimmermann wies vor Gericht auf seine traditionelle Verbundenheit mit Kleinmachnow hin. Er wolle sich für Projekte und Investitionen in der Gemeinde engagieren. "Ich werde keinem etwas tun, vor mir braucht sich keiner zu fürchten", sagte der 80-Jährige noch vor der Urteilsverkündung. Das sahen einige anwesende Kleinmachnower anders. "Angst und Unsicherheit herrscht", sagte eine Betroffene. Zum Besitz gehörte auch das Gebiet, auf dem sich heute die Siedlung am Stolper Weg befindet. Dort leben vor allem Menschen, die ihre Häuser verlassen mussten, die nach der Vereinigung an ihre Alteigentümer rückübertragen worden waren. Betroffen waren damals mehr als 50 Prozent der Einwohner. In keiner anderen Gemeinde in den neuen Ländern gab es so viele Restitutionsansprüche. Bis heute sind noch nicht alle Eigentumsverhältnisse geklärt. BERLINER ZEITUNG/ANJA KÜHL Kleinmachnow: Ein Erbe fordert hier 453 Grundstücke zurück."

Rainer-Maria und dann kamen Sie wieder....


Ach Rainer, wie deine Verhaftetheit mit dem DDR-Regime deine Sinne trübt -besser: nicht öffnet für eine unvoreingenommene Sicht- die Forderungen von Geflüchteten, ihr dagelassenes Eigentum wiederzubekommen waren hochprozentig berechtigt. Natürlich nicht aus deiner Sicht, aber das zählt wohl eher nicht.
Ich hatte eine Zeit lang als Leiter eines kreislichen Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen(AROV)die schwierige Aufgabe wie alle diese Ämter, Moral, Recht/Unrecht und Anspruch in eine gerchte Entscheidung zu führen. Und da waren schon genügend eh. Genossen emsig am Werke, sich verlassene Immobilien anzueignen. Der Normal-DDR-Mann kam meist gar nicht auf diese Gedanken und auch nicht an diese Immobilien. Da kann man jetzt den Wilfried anpinkeln wollen, wie man will, das tropft doch vom Stiefel ab. Aber das waren nicht die meisten der Entscheidungsfälle. Wenn man so einfach urteilte wie der Rainer: Weg vom Eigentum-ab in den Westen, na dann ist das wie eine herrenlose Sache. Die gehört jedem.
So einfach, Rainer ist das nicht.Menschen wurden gedemütigt, drangsaliert, das System war kein Rechtsstaat. Genau dieses wurde bewertet und jeder Einzelfall mit seinen Eigenheiten, und dann musste eine Entscheidung her. In manchen Fällen wäre eine Entschädigung besser für den Einzelnen und die Gesellschaft gewesen. Das stimmt. Ich habe Fälle behandelt, bei denen sogar Bodenreformland/Immob. wieder in die Hände der Alteigentümer geriet: durch Rückkauf der Immobilie. Heute sind solche Fälle ein Segen für die Kommune.
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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon pentium » 22. Februar 2014, 11:34

Ordentliche Notare gab es übrigens schon zu DDR-Zeiten, ich kenne mich da ganz gut aus....

Ja Rainer-Maria Notare gab es. Nur wie war das mit dem Grundbuch....?

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Edelknabe » 22. Februar 2014, 18:59

Man müsste direkt einmal vergleichbare Fälle suchen, wo Deutsche früher nach Amerika oder Sonstwohin ausgewandert sind, ihre Scholle also über Nacht verlassen haben und was dann mit deren Eigentum geschah? Irgendwie werde ich im Fred den Verdacht nicht los..." es waren alles Gutmenschen, die damals der DDR den Rücken kehrten, über Nacht, und die Enkel der Gutmenschen kamen nach 89 zurück, forderten ihren Besitz zurück...den im Gutmenschendeutsch und Gottvertrauen zurück gelassenen.

Ich werde mich ansonsten langsam aus dem Fred ausklinken..Weil, einfach zu viele ahnungslose Gutmenschen,und es waren alles Gerechte,dann zu viele gierige Genossen auf verlassene Immobilien, zu Wenige die ihre Gedanken als Haus und Hofbesitzer bemüht haben siehe frei nach dem Motto nach mir die Sintflut.

Rainer-Maria ach so, und Alle standen unter Druck, ja klar, Sie mussten, ja Sie mussten...gen Westen.Wer es glaubt bitteschön.....
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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon pentium » 22. Februar 2014, 19:17

Es geht doch nicht nur um die Grundstücke oder Häuser von Leuten, die aus was für Gründen die DDR verlassen haben. Rainer-Maria.
Und auch nicht nur um gierige Genossen, welche es aber gab, das wollen wir nicht in Abrede stellen.
Hast du mal an die vielen, vielen Handwerksbetriebe gedacht? Die Enteignungswelle 1971/1972 gilt als einer der Sargnägel der DDR. Das Reform-Desaster in Zahlen: 1949 gab es in der DDR noch knapp 307.000 private Handwerksbetriebe mit 1,1 Millionen Beschäftigten. 1989 nur noch 82.500 mit 220.000 Beschäftigten.
Auch diese Leute wollten ihre Betriebe oder den Grund und Boden zurück!
Außerdem sollte man einmal darüber nachdenken ob diese Rückgabe vor Entschädigung der richtige Weg war? Ob es nicht auch eine andere Lösung gegeben hätte.
Auch an die vielen Hausbesitzer in der DDR, ich meine jetzt so etwas wie dein berühmtes Gründerzeithaus im Leipziger Osten, muss du denken. Viele wurden damals gezwungen oder besser waren gezwungen ihre Häuser zu verkaufen, weil sie die Häuser nicht mehr erhalten konnten.
Ja, ich gebe es ja zu. Auch meine Familie hat hier Mietshaus wieder. (Erbengemeinschaft) mir gehört ein achtel des Hauses!

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