Rückgabe vor Entschädigung

Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Edelknabe » 22. Februar 2014, 20:58

Siehe Pentium mit:

"Hast du mal an die vielen, vielen Handwerksbetriebe gedacht? Die Enteignungswelle 1971/1972 gilt als einer der Sargnägel der DDR."

Halt Pentium, ich lasse mich gerne berichtigen aber durch die Umwandlung des Privatbetriebes in erst Halbstaatlich, dann Ganz....blieb das Eigentum an Grund und Boden im Besitz des Privat-Eigentümers. Als eigenes Beispiel benenne ich hier den Leipziger Betrieb meiner Tante. Ein Genosse wurde Direktor, Grund und Boden wurde dagegen nie vom Staat DDR angetastet.

Den wollte ich eigentlich noch an meinen Vortext anfügen. Der Satz "Eigentum verpflichtet" muss damals irgendwie voll aus dem Ruder gelaufen sein.

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon pentium » 22. Februar 2014, 21:15

Was ist aus dem Betrieb deiner Tante geworden? Rainer-Maria

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Edelknabe » 22. Februar 2014, 21:34

Das ist schnell geschildert Pentium. Also ca. 1972 Halbstaatlich, dann 1978 nach dem Tod meiner Tante ganz VEB und einem Kombinat eingliedert. Zu ca. 80% auf Export getrimmt, am Ende Anfang 1990 noch ca. 90 Beschäftigte...dann fehlt mir etwas der Faden, ich hatte einfach keine Zeit mehr mich um die Familienlinie..... Die Kinder meiner Tante verkauften ca. um 2000 herum das Betriebsgrundstück.

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon pentium » 22. Februar 2014, 21:45

Danke Rainer-Maria.
Es gab aber auch eben andere Fälle. Dort musste man dann seinen ehemaligen Betrieb von der Treuhand zurückkaufen.
Ist aber eigentlich ein anderes Thema.

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon karnak » 23. Februar 2014, 08:33

pentium hat geschrieben: Viele wurden damals gezwungen oder besser waren gezwungen ihre Häuser zu verkaufen, weil sie die Häuser nicht mehr erhalten konnten.
Ja, ich gebe es ja zu.

Waren gezwungen trift es schon am Ehesten.Wer wollte schon in der DDR so ein Haus sein eigen nennen,bei den Mieten die er verlangen konnte und bei der Lage auf dem Baustoffmarkt,er hätte mit dem Klammerbeutel gepudert gewesen sein müssen.Und dann landet man natürlich automatisch bei einer Subventionspolitik,die sicher erstmal gut gemeint ist,aber gleichzeitig irrwitzige Züge annehmen kann,damals wie heute übrigens.Und wie hätte man diese damaligen Subventionen verändern sollen ohne grundlegende Änderungen im Lohnsystem,wäre ein Ding der Unmöglichkeit gewesen.
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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Edelknabe » 23. Februar 2014, 09:27

Siehe Karnak mit:

"Waren gezwungen trift es schon am Ehesten."

Trifft es auch nicht so richtig.Dazu ein Beispiel. Das Gründerzeithaus in Leipzig, worin wir uns Mitte der 70er Jahre eine Art Ausbauwohnung schufen stand unter der Verwaltung einer Treuhänderin(deren Büro in der Leipziger Innenstadt,uraltes Kontor,die Dame ebenfalls älter, verstaubt, muffig, Aktenordner über AO, Berge von Schriftkram).

Ihr erster Satz, wo ich meine Interesse an der Wohnung bekundete, das wir also selber die komplette Renovierung (sinngemäß von einem Loch)durchziehen würden war folgender: "Ich habe aber kein Geld Herr Rohloff"
Im Laufe der Ausbauphase ging doch ab und zu etwas, übernahm sie verschiedenen kleinen Rechnungskram," den Rest lieferte kostenlos mein VEB."

Soll nur heißen, der Staat DDR tastete da schon mal gar nichts vom Eigentum an, was irgendwann mal Einer aus was für Gründen auch immer verlassen hatte. Dafür waren diese Treuhänder da so wie die alte Dame. Dieser Staat hatte genug mit seinen Neubaugebieten zu tun, dem war das schlichtweg egal, denn es wuchs Ihm so schon über den Kopf, was da zum Beispiel die KWV(Kommunale Wohnungsverwaltung)alles zu verwalten hatten.

Kennt Übrigens Einer die wunderschöne Geschichte? Und zwar diese über Leipzig Jahre nach der Wende, wo man ne Unmenge Gründerzeithäuser dann klammheimlich über Dritte verkaufte. Und zwar diese, wo "angeblich" keine Eigentümer mehr zu ermitteln waren, wären. Also so kriminell waren noch nicht mal die roten Genossen.

Rainer-Maria und einen guten Sonntag allen ins Forum. Im Muldental scheint die Sonne...es wird wohl Frühling....
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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon karnak » 23. Februar 2014, 09:41

Edelknabe hat geschrieben:Siehe Karnak mit:

"Waren gezwungen trift es schon am Ehesten."

Trifft es auch nicht so richtig.Dazu ein Beispiel. Das Gründerzeithaus in Leipzig, worin wir uns Mitte der 70er Jahre eine Art Ausbauwohnung schufen stand unter der Verwaltung einer Treuhänderin(deren Büro in der Leipziger Innenstadt,uraltes Kontor,die Dame ebenfalls älter, verstaubt, muffig, Aktenordner über AO, Berge von Schriftkram).

Ihr erster Satz, wo ich meine Interesse an der Wohnung bekundete, das wir also selber die komplette Renovierung (sinngemäß von einem Loch)durchziehen würden war folgender: "Ich habe aber kein Geld Herr Rohloff"
Im Laufe der Ausbauphase ging doch ab und zu etwas, übernahm sie verschiedenen kleinen Rechnungskram," den Rest lieferte kostenlos mein VEB."

Soll nur heißen, der Staat DDR tastete da schon mal gar nichts vom Eigentum an, was irgendwann mal Einer aus was für Gründen auch immer verlassen hatte. Dafür waren diese Treuhänder da so wie die alte Dame. Dieser Staat hatte genug mit seinen Neubaugebieten zu tun, dem war das schlichtweg egal, denn es wuchs Ihm so schon über den Kopf, was da zum Beispiel die KWV(Kommunale Wohnungsverwaltung)alles zu verwalten hatten.

Kennt Übrigens Einer die wunderschöne Geschichte? Und zwar diese über Leipzig Jahre nach der Wende, wo man ne Unmenge Gründerzeithäuser dann klammheimlich über Dritte verkaufte. Und zwar diese, wo "angeblich" keine Eigentümer mehr zu ermitteln waren, wären. Also so kriminell waren noch nicht mal die roten Genossen.

Rainer-Maria und einen guten Sonntag allen ins Forum. Im Muldental scheint die Sonne...es wird wohl Frühling....

[flash] Na gut,Ausnahmen bestätigen die Regel.Bei der "älteren Dame"hatte es vielleicht auch etwas mit Altersstarrsinn oder was ähnlichem,was ich jetzt hier nicht benennen will [flash] ,zu tun.Ansonsten,wer in der DDR 1 und 1 zusammenzählen konnte hat sich nicht so eine Immobilie aufgeladen,und dann noch als Vermieter,für was?Haufenweise Besitzer von solchen Häusern haben durchaus freiwillig ihre Häuser an den Staat abgegben,eben auf Grund der vorhandenen Bedingungen und das die DDR mal untergeht und die Klamotte dann richtig was wert ist konnten sich auch nicht so viele vorstellen.Zumindest gab es damals wesentlich weniger davon wie heute die es schon immer gewusst haben [flash] ,also hat man drei Kreuze gemacht,wenn einem der Staat den alten Mist abnahm.
Und die KWV hatte auch genug am Hacken,mit ihren ganzen alten Klamotten,war froh über jeden Blöden der sich sowas aufhalste und sie ein Problem weniger hatten.
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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Edelknabe » 23. Februar 2014, 10:05

"Der dein Satz war gut Karnak, der traf es voll:

"Zumindest gab es damals wesentlich weniger davon wie heute die es schon immer gewusst haben,also hat man drei Kreuze gemacht,wenn einem der Staat den alten Mist abnahm."

Wenn ich jetzt noch dazu schreibe, was ich offiziell (noch in der DDR) einmal beim Notar für ein Grundstück von gut 500 qm bezahlt habe, dann kommt das Forum aus dem lachen nicht mehr raus. Da bin ich aber jetzt gespannt, na wer errät es...und vielleicht stehts bei Wiki?

Rainer-Maria damals war ich stolz wie Oskar, setzte meinen Fuß auf "mein Land", nahm Besitz davon wie so ein Gutsherr aus alter Zeit.Nur Knechte hatte ich keine zur Verfügung, ich knechtete mich dann selber....im Sozialismus hahaha
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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon pentium » 23. Februar 2014, 11:44

Jetzt wird es etwas trocken, es folgt Deutsch-Anwalt-Deutsch!

Ich will auch nicht den ganzen Text einstellen. Wer will kann sich ja das Dokument verinnerlichen:
Die Enteignungen nichtüberschuldeter Eigenheime über die besondere Objektliste[1]

Von Rechtsanwalt Peter Baumhaus, Münster[2]
Mit dem Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED vom 27.01.1976 über die "Grundlinie der Behandlung des in der DDR befindlichen Vermögens von Berechtigten aus kapitalistischen Staaten und Westberlin" [3] (sog. Vermögensbeschluß) begann die von der DDR seinerzeit als Staatsgeheimnis behandelte Kampagne zur Reduzierung des Westeigentums im Wege der Inanspruchnahme nach Aufbau- bzw. Baulandgesetz.

Der Entzug des Eigentumsrechts an Wohngrundstücken und gewerblich genutzten Grundstücken in Durchführung dieses und weiterer sog. Vermögensbeschlüsse "zur Sicherung von geplanten Baumaßnahmen an vorhandenen Gebäuden" gem. Aufbaugesetz vom 06.09.1950 [4] i.V.m. der 2. DB zum Aufbaugesetz vom 29.09.1972 [5] und dem Entschädigungsgesetz vom 25.04.1960 [6] und später gem. §§ 15 ff. Baulandgesetz vom 15.06.1984 [7] ist daraufhin jährlich ab 1978 in allen Bezirken der früheren DDR einschließlich Berlin (Ost) über die sogenannten "besonderen Objektlisten (BOL)" unter der Führung des Amtes für Rechtsschutz der DDR stabsmäßig organisiert worden. Diese Listen (BOL staatlich verwaltete Grundstücke und BOL nicht staatlich verwaltete Grundstücke) [8] wurden für Berlin von der Abteilung Finanzen des Magistrats, Bereich Volkseigentum und staatlich verwaltetes Vermögen aufgestellt. Sie dürfen nicht verwechselt werden mit den "regulären" Objektlisten der Stadtbezirke für Wohnrauminstandsetzung und Modernisierung, welche als Teil des Volkswirtschaftsplanes die von den zuständigen Gremien gemäß den Prinzipien einer Planwirtschaft beschlossenen Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßen - unabhängig von der jeweiligen Eigentumsform, also auch Grundstücke in Privateigentum einschließend - für das nächste Planjahr auswiesen. In den sog. besonderen Objektlisten wurden dagegen die Grundstücke o.a. Personenkreises, d.h. aus Westeigentum, zur Enteignung im lfd. Planjahr erfaßt, bei denen folgende Voraussetzungen erfüllt waren:

a) Es waren Baumaßnahmen in Form von Instandsetzungs-/Modernisierungs-/Um- und Ausbaumaßnahmen geplant, d.h. in den regulären Objektlisten für Modernisierung und Instandsetzung des jeweiligen Stadtbezirkes als dafür maßgeblichen Teil des Volkswirtschaftsplanes eingestellt. (U.U ließ es die Praxis - wohl auch im Hinblick auf die Abgrenzungschwierigkeiten zwischen Instandhaltung und Instandsetzung - genügen, wenn umfangreichere Instandhaltungsmaßnahmen (mindestens 10.000 M Bauaufwand) in der sog. Instandhaltungsliste des zuständigen VEB KWV [9] - aufgenommen waren.)

b) Die Grundstücke mußten zudem mit vorrangigen volkseigenen Forderungen (Aufbauhypotheken und volkseigenen Altforderungen) überschuldet gewesen sein (Richtwert 80% des Einheitswertes).

Bei Mehrfamilienobjekten setzte dabei der strikt organisierte Verfahrensablauf bei den Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungslisten des Stadtbezirkes bzw. des VEB KWV an. Diese wurden von dem sog. Vermögensbeauftragten [10] bei dem VEB KWV mit den dort zusammengefaßten Unterlagen über Westeigentum abgeglichen. Bei Übereinstimmung wurden die Grundstücke dann an die Abteilung Finanzen des Magistrates zwecks Aufnahme in die BOL gemeldet, soweit die unter b) bezeichnete Überschuldungslage vorlag.[11]

Die Aufnahme des Grundstückes auf die besondere Objektliste war dann das planmäßige Signal für die Sparkasse, die Finanzierung der Baumaßnahme, dh. die Ausreichung von Kredit, "wegen fehlender Sicherheit" abzulehnen.

Nach erfolgter Kreditablehnung wurden die Grundstücke anschließend in Anspruch genommen.

Die Enteignungen betrafen aber nicht nur Mehrfamilienobjekte, sondern auch Einfamilienhäuser. Das Verfahren wich dabei in einigen Punkten von der dargestellten Praxis ab. Nach Überführung in Volkseigentum sollten und wurden hier die Gebäude an die privaten Nutzer bei gleichzeitiger Verleihung eines dinglichen Nutzungsrechts am volkseigenen Grundstück veräußert. Voraussetzung für die Inanspruchnahme war dabei die Bereitschaft bzw. vorherige Verpflichtung des Nutzers

http://www.peterbaumhaus.de/Aufsaetze/BOLEF12.htm

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Edelknabe » 23. Februar 2014, 12:20

Man kann das ruhig einmal auf das Heute übertragen. Ich verlasse also Deutschland über Nacht, Ziel unbekannt, Post vom Amt erreicht mich nicht mehr weil, "Empfänger unbekannt verzogen". Zurück gelassen habe ich ein Grundstück mit Haus drauf, Heizung abgestellt, Schlüssel nicht vorhanden, um ins Innere zu kommen.

So, was passiert jetzt denn vergleichbar ist das mit der alten Zeit, auch da war der Alteigentümer von den roten Genossen nicht mehr greifbar weil...er wohnte im Westen, man kam doch einfach nicht an Ihn heran, von der Gesetzeslage her.

Wie geht also der heutige Staat Deutschland vor? Und wird das Grundstück mit verstreichen einer Frist ...dann enteignet? Wer kennt sich da aus?

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon augenzeuge » 23. Februar 2014, 12:26

Edelknabe hat geschrieben: Wie geht also der heutige Staat Deutschland vor? Und wird das Grundstück mit verstreichen einer Frist ...dann enteignet? Wer kennt sich da aus?

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon pentium » 23. Februar 2014, 12:28

Liest du keine Zeitung? Rainer-Maria.
Oder willst du mit deiner Frage vom Thema ablenken?
Heute wird nicht enteignet! Hier mal ein Beispiel aus Chemnitz!

Straße am Zöllnerplatz bleibt noch unbestimmte Zeit gesperrt
Autofahrer und Anwohner sind genervt von den Einschränkungen zwischen Müllerstraße und Blankenauer Straße. Wie es weiter geht, soll diesen Monat entschieden werden.

Schlosschemnitz. Seit mehr als sieben Wochen ist die Straße Zöllnerplatz zwischen Müllerstraße und Blankenauer Straße stadtauswärts wegen zweier Gebäude halbseitig gesperrt, von denen Fassadenteile herabfallen. Sowohl Autofahrer, die diesen Abschnitt der Bundesstraße 107 zeitraubend umfahren müssen, als auch Anwohner sind genervt.

"Außer, dass der Verkehr nach wie vor über den Parkplatz des Lidl-Marktes durch ein angrenzendes Wohngebiet rollt, hat sich bis heute nichts getan", kritisiert ein Anwohner der Further Straße. Die für Tempo 30 ausgelegten und eher als Anliegerstraßen gedachten Strecken würden so für längere Zeit zu Hauptverkehrsadern. Denn viele Autofahrer nutzten lieber Schleichwege durch das Wohngebiet, als die offizielle Umleitung über die Straße der Nationen zu nehmen.

Betroffen ist auch Gastronomin Gudrun Emmerich, die direkt neben den maroden Häusern seit September 2012 ihr Restaurant mit Pension "Emmi am Zöllnerplatz" betreibt. "Viele Stammgäste von außerhalb, die aus Richtung Schloßberg zu uns wollen, landen vor dem Linksabbiege-Verbot auf der Müllerstraße und denken, wir sind nicht zu erreichen", berichtet sie.

Gäste finden nicht zu Lokal

Dabei könne ihr Lokal über die Lohrstraße oder den Lidl-Parklatz problemlos angefahren werden. "Jetzt sind sogar mehr Parkplätze frei als sonst", berichtet die Wirtin. Doch an manchen Abenden bleibe ihre Gaststube trotzdem leer. "Ich hoffe, dass ich das noch ein paar Wochen durchhalte, denn in die roten Zahlen rutschen möchte ich nicht", sagt Gudrun Emmerich. Daran, dass die Straße vor den Nachbarhäusern abgesperrt werden musste, lässt sie indes keinen Zweifel: "Wenn ich nachts meine Abrechnung mache, höre ich es nebenan Bröckeln und Krachen." Kurz vor Weihnachten, bevor die Strecke gesperrt wurde, sei eine Dachrinne knapp neben ihr Auto gefallen.

Eigentümer kümmern sich nicht

Laut Stadtverwaltung kümmern sich die Eigentümer nicht um ihre Immobilien. Deshalb sei für das Haus Zöllnerplatz 20 ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet worden, hieß es Ende Dezember. Der Eigentümer des Nachbarhauses Zöllnerplatz 21 habe seinen Besitz aufgegeben, es sei somit herrenlos. Damit lägen die Pflichten bei der Stadt. Mit reinen Sicherungsmaßnahmen sei die Einsturz-Gefahr nicht gebannt. Decken, Dachtragwerk und Innenwände seien schon eingestürzt oder stünden kurz davor. Die Straßenfassade werde nur noch von wenigen Bauteilen gehalten. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für die derzeitigen Einschränkungen. Den Verantwortlichen im Rathaus sei bewusst, dass diese "groß sind und nicht lange andauern können". Aufgrund der komplizierten rechtlichen Situation sei aber zur Gefahrenabwehr noch keine andere Lösung als die Absperrung möglich. Eine Entscheidung werde voraussichtlich noch im Februar getroffen. (mit dy)

quelle: FP

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Edelknabe » 23. Februar 2014, 12:49

Das gefällt mir doch schon mal Jörg,(aus deinem Link) und sinngemäß genau so gingen die roten Genossen damals in der DDR auch vor:

"Enteignungen sind nach dem Grundgesetz ausdrücklich erlaubt , wenn sie „zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“.

Rainer-Maria ich liebe Vergleiche, heute zu gestern..."Allgemeinheit gleich Volke gleich Volkseigentum" So wird ein Schuh draus....ne ne, besser ein paar ordentliche Schuhe.
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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon pentium » 23. Februar 2014, 13:02

Ja Rainer-Maria. Nur muss man die Texte auch lesen.
Ich meine den Link vom AZ
Natürlich kannst du enteignet werden. Autobahnbau, als Beispiel! Oder die DB will eine neue IC Trasse durch dein Haus bauen.
Was hat das aber mit dem Thema zu schaffen? Nichts! Und dein "Volkseigentum" hat einen eigenen Thread!

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon augenzeuge » 23. Februar 2014, 14:02

Edelknabe hat geschrieben:Das gefällt mir doch schon mal Jörg,(aus deinem Link) und sinngemäß genau so gingen die roten Genossen damals in der DDR auch vor:

"Enteignungen sind nach dem Grundgesetz ausdrücklich erlaubt , wenn sie „zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“.


Das wollen wir nicht übersehen.... [wink]

"Der ehemalige Eigentümer muss zwar eine Entschädigung erhalten. Diese ist aber, wie es in der Verfassung heißt, „unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen“.

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon pentium » 23. Februar 2014, 14:13

Das hat der Edelknabe doch nicht gelesen!
Er hat nur das Wort Enteignung gelesen!
Und schon ist wieder der böse, böse Kapitalist erkannt und bloßgestellt!

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Nov65 » 23. Februar 2014, 14:32

Der Rainer ist für dieses Forum ein Segen...
Andreas
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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Spartacus » 23. Februar 2014, 15:03

Edelknabe hat geschrieben:
Wenn ich jetzt noch dazu schreibe, was ich offiziell (noch in der DDR) einmal beim Notar für ein Grundstück von gut 500 qm bezahlt habe, dann kommt das Forum aus dem lachen nicht mehr raus. Da bin ich aber jetzt gespannt, na wer errät es...und vielleicht stehts bei Wiki?

Rainer-Maria damals war ich stolz wie Oskar, setzte meinen Fuß auf "mein Land", nahm Besitz davon wie so ein Gutsherr aus alter Zeit.Nur Knechte hatte ich keine zur Verfügung, ich knechtete mich dann selber....im Sozialismus hahaha


Sag mal an [ich auch]

Also, das Grundstück meines Stiefvater`s lief unter Erbpacht, also für einen lächerlich geringen Betrag pro Jahr,
rein theoretisch für 99 Jahre. Mit der Theorie war es dann zur Wende vorbei, die Gemeinde bot meinem Stiefvater
das 1.500 Qm Grundstück zum Kaufpreis von 12.000 DM an. Vatern hat natürlich keinen Augenblick gezögert, obwohl
er dafür einen Kredit aufgenommen hat. Im Nachhinein war das natürlich der Hauptgewinn, denn wo bekommt man
heute für das Geld 1.500 qm her?

Hin zu den Privatfirmen, da überlebten vor allem die kleinen, mit sehr speziellen Angeboten, wie zum Beispiel diese
sehr bekannte Firma:

http://www.hartensteiner-weihnachtsster ... ertel.html

Wer mal nach Hartenstein kommt, der sollte unbedingt vorbei schauen, das lohnt sich immer. Ich kannte den Laden schon
als Kind, da meine Tante in Hartenstein wohnt und natürlich habe ich einen.

Bild

LG

Sparta


Ich bin stolz darauf, kein Smartdingsbums zu besitzen.
Nicht Deutschland schafft sich ab, sondern Deutschland schaltet sich ab.
Habeck und Baerbock in die Produktion. Die Grünen sind eine fortschrittsfeindliche Sekte.



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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Edelknabe » 23. Februar 2014, 18:10

Der Gummi war auch nicht schlecht, der vom Jörg mit:

""Der ehemalige Eigentümer muss zwar eine Entschädigung erhalten. Diese ist aber, wie es in der Verfassung heißt, „unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen“.

Wie lange will ich denn als Staat, als Kommune die "Entschädigung" vorhalten...10 Jahre, 30 Jahre eventuell 50 Jahre? Vielleicht auf nem Notaranderkonto, so bissel mit 0,5% verzinst? Leute, macht euch nicht lächerlich. Und dann kommt Robinson wieder, von der Insel, und zwar von der wo er den Goldschatz gefunden hatte, damit nimmt er sich schon mal den Besten und Teuersten Anwalt der Stadt, dann schmiert er die Politiker und die beschließen ne kleine Änderung im Grundgesetz...und dann schmeißt er Familie Müller von "seinem Grund und Boden".

Müllers waren übrigens Diejenigen, die in gutem Treu und Glauben vor ca. 35 Jahren ausgebaut haben, die alte Bruchbude vom Robinson, im Schweiße ihres Angesichtes...schöne Geschichte was, wäre direkt ausbaufähig.Ach so,das hatte ich noch vergessen.Ehe die Müllers auszogen (da war der Hausrat schon auf dem Möbelwagen)fragte Herr Müller seine Frau nach den Streichhölzern, und zwar für die Fackel im Schuppen, die lag schon lange da, war noch von nem Osterfeuer vor Jahren übrig geblieben.

Dann standen die Müllers da, Arm im Arm,Hand in Hand,mit Tränen in den Augen aber auch mit.... das schnell lodernde Feuer hatte schon das Obergeschoss erreicht, der Feuermelder im Dorf funktionierte irgend wie nicht, Einer muss das Kabel durchgeschnitten haben....

Rainer-Maria genauso habe ich mal zu meiner Frau gesagt würde es der Rainer machen. Ich liebe Geschichten, und zwar die aus dem realen Leben.

Ne ne Spartacus, ich warte mal noch, ob Einer weiß, was damals offiziell für den Quadratmeter gezahlt wurde? So ein Wahnsinn heute, das schöne Geld...für was denn wenn man den gesunden Menschenverstand benutzt, für ne Hütte mit fünf Schlafzimmern und sechs Bädern, kein Wunder, das sowas angeboten wird...sowas völlig Überflüssiges.
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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon pentium » 23. Februar 2014, 18:23

Verstehe ich jetzt nicht! Ich meine deinen Text.
Was soll denn Vorhalten?
Ist doch ganz einfach Rainer-Maria.
Die Tante meiner Frau besaß Länderreien an der damals geplanten Autobahn BAB 71 in der Nähe von Sömmerda. Ich mache es kurz, die wird eine Summe vom Bund angeboten. Ein Angebot was du nicht ablehnen kannst sonst wird enteignet!

Voraussetzung für die zulässigkeit der enteignung

"Ein öffentliches Interesse läge etwa beim Bau einer Autobahn vor, da die Öffentlichkeit daran ein großes Interesse hat. Es ist ebenso erwähnenswert, dass die teilweise Enteignung auch als Eigentumsbeschränkung bezeichnet wird."

http://www.jus24.at/a/voraussetzung-f%C ... enteignung

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Edelknabe » 23. Februar 2014, 18:48

Entschuldige Pentium, was willst du denn andauernd mit dem Staatskram, wo der ne Autobahn quer über mein Grundstück bauen möchte? Hier geht es um Müller, Mayer, Schulze ....Privatleute die einfach über Nacht, wie damals in der DDR das Weite suchten sprich nach mir die Sintflut. Ich hatte das im Text(Vortext) schon aufs Heute übertragen.

"Eigentum verpflichtet", das ist der Punkt und nicht ich bin dann mal weg und komme vielleicht in fünfzig Jahren wieder. Aber dann, dann möchte ich den Hausschlüssel...aber auch zurück, da bestehe ich aber auch sowas von drauf Leute , könnt Ihr glauben".

Rainer-Maria jetzt begriffen verdammt nochmal?
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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon pentium » 23. Februar 2014, 18:55

Wir schreiben aneinander vorbei, Rainer-Maria!
Du hast doch mit Heute angefangen!

"Der ehemalige Eigentümer muss zwar eine Entschädigung erhalten. Diese ist aber, wie es in der Verfassung heißt, „unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen“.

Ist das Hier und Heute!
Das hat doch mit Rüchgabe vor Entschädigung nichts zu tun!
Also zurück zur DDR!

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Spartacus » 24. Februar 2014, 18:48

Genau zurück zur DDR.

Rainer ich denke mal dein Grundstück hat so um die 5.000 Mark gekostet?

LG

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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Volker Zottmann » 24. Februar 2014, 18:57

Edelknabe hat geschrieben:"Der dein Satz war gut Karnak, der traf es voll:

"Zumindest gab es damals wesentlich weniger davon wie heute die es schon immer gewusst haben,also hat man drei Kreuze gemacht,wenn einem der Staat den alten Mist abnahm."

Wenn ich jetzt noch dazu schreibe, was ich offiziell (noch in der DDR) einmal beim Notar für ein Grundstück von gut 500 qm bezahlt habe, dann kommt das Forum aus dem lachen nicht mehr raus. Da bin ich aber jetzt gespannt, na wer errät es...und vielleicht stehts bei Wiki?

Rainer-Maria damals war ich stolz wie Oskar, setzte meinen Fuß auf "mein Land", nahm Besitz davon wie so ein Gutsherr aus alter Zeit.Nur Knechte hatte ich keine zur Verfügung, ich knechtete mich dann selber....im Sozialismus hahaha



Ob jemand lacht, weiß ich nicht:
1990 kaufte ich meinen gepachteten Firmengrund. Das waren nur 550qm. Die kosteten je qm 0,50 DM, also 275.-DM. Dazu etwa 35.- Notarkosten. Dann später noch die Grundbucheintragung...

Gruß Volker
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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Edelknabe » 24. Februar 2014, 19:25

Siehe Volker mit:

"Das waren nur 550qm. Die kosteten je qm 0,50 DM, also 275.-DM."

War da schon DMarkzeit Volker oder meinst du noch Mark der DDR? Denn ich bin mir echt nicht sicher warum,...oder besser formuliert, also wenn schon DM-Zeiten herrschten der Preis pro Quatratmeter offiziell so niedrig taxiert wurde. War das also so ne Art Übergangslösung für Grund und Boden?

Rainer-Maria und lass dir Zeit, ich bin schon wieder weg.
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Re: Rückgabe vor Entschädigung

Beitragvon Volker Zottmann » 24. Februar 2014, 19:49

Du hat recht Rainer, das waren sogar noch die Aluchips... (März 1990)

Gruß Volker
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