augenzeuge hat geschrieben:steffen52 hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Worin besteht denn das "Verbrechen"?
AZ
Wie meinen, Jörg?![]()
Gruß steffen52steffen52 hat geschrieben:
gegen diese Verbrecher
Nun, es sind keine Verbrecher.
Weil:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 12 Verbrechen und Vergehen
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.
AZ
Ob nun Verbrechen oder Vergehen, Fakt ist das es Straftaten sind, Eingriff in den Straßenverkehr, beschmieren von Bildern in Museen,
beschmutzen von Gebäuden u.s.w. Okay, egal wie man diese Kriminellen( Klimaheinis) nennt, sie müssen ordentlich abgestraft werden und ihren
Schaden bezahlen, genauso wie jeden Polizeieinsatz....
Gruß steffen52








![Schockiert [shocked]](./images/smilies/shocked.gif)

Eigentlich sind ja die Rädelsführer der Polizei bekannt.

