HG82 hat geschrieben:könnte man sich ja mal ansehen was da so los ist. az ist die arbeitskraft die ein mensch darstellt heute nich och ne ware?
Ok, Fortbildung für HG.
Wer einen Arbeitsvertrag abschließt, so ist nun zu folgern, verkauft nicht seine Arbeitskraft, sondern verpflichtet sich, für einen festgesetzten Lohn seine bestimmt
qualifizierte Arbeitskraft in den Dienst einer Produktion zu stellen, die vom Eigner der objektiven Produktionsbedingungen organisiert und auf seine Rechnung betrieben wird. Auf diese Weise besetzt er im Stellensystem dieser Produktion einen definierten Arbeitsplatz, d.i.
eine Leerstelle des Systems.
Statt vom „Verkauf der Arbeitskraft“ zu sprechen, können wir die alte deutsche Benennung Verdingen verwenden. Wer also einen Arbeitsvertrag schließt, verdingt sich, läßt sich in eine Leerstelle desjenigen Produktionssystems einsetzen, das der Eigner eingerichtet hat. Er erklärt sich damit als Träger genau derjenigen Arbeitsfähigkeit, die durch das Produktionssystem an sich bereits definiert ist. In diesem Verhältnis ist die Person, die sich verdingt hat, Träger einer Fähigkeit, die in der gemeinschaftlichen Arbeitsteilung des Betriebes erwartet wird.
Was der Einstellende für das erzeugte Produkt, das sein Eigentum ist, auf dem Markt einnimmt, ist sein Erlös (oder auch sein Verlust). Unabhängig von dieser Einnahme ist er auf jeden Fall, d.h. gleichgültig, zu welchem Preis er das Produkt veräußert, sofern er es überhaupt veräußert, zur Zahlung des vereinbarten Arbeitslohns verpflichtet. Ist er zahlungsunfähig, teilt der Arbeiter das Schicksal von Gläubigern, deren Schuldner Pleite gemacht haben. Ist er zahlungsfähig, so zahlt er in der Regel nicht aus dem Erlös der abgesetzten Produktion, sondern aus ihrem Vorschuß, den er aufbieten muß, um die fragliche Produktion überhaupt in Gang zu setzen. Die Indienstnahme des Arbeiters bedeutet für ihn die Bildung von Arbeitskosten, von denen die Lohnkosten nur einen Teil bilden..
Dadurch wird weder die Arbeitskraft als das Vermögen, Arbeit zu verrichten, noch die Arbeit selbst zu einer Ware, d.h. zu einem Ding, das Wert hat. Setzt man im oben erklärten Sinn die Arbeit als Faktor der Wertbildung voraus, so versteht sich diese Feststellung von selbst. Und sie gilt erst recht für die Arbeitskraft, die ihrerseits als Faktor der Arbeit verstanden werden muß.http://www.informatik.uni-leipzig.de/~g ... ben-95.pdfNun sag fein danke und husch ins Körbchen.
AZ