augenzeuge hat geschrieben:Was wäre rechtlich passiert, wenn der Flieger das Stadion getroffen hätte und man 60-70 000 Tote zu beklagen hätte. ...AZ
Danny_1000 hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Was wäre rechtlich passiert, wenn der Flieger das Stadion getroffen hätte und man 60-70 000 Tote zu beklagen hätte. ...AZ
Die Frage stellt sich aber gar nicht. Keiner weiß, ob das Flugzeug das Stadion wirklich getroffen und 70.000 Menschen getötet hätte . Darauf aber baut der Film.
Man könnte natürlich auch eine andere These aufstellen: Das Flugzeug mit den 164 Toten wäre abgestürzt und hätte ein Wohnhaus mit 10 Toten begraben. Welche Diskussion hätten wir dann ? Nein, das ist nicht zielführend.
In einer Show darf man dass: Das Volk spielt Richter. Wäre es im wirklichen Leben so, bedeutet das Anarchie.
Wir als Gesellschaft haben uns einen Rahmen gegeben, in welchem wir zusammen leben möchten. Und der nennt sich Recht und Gesetz. Beides steht über der Moral und dem Gerechtigkeitsempfinden eines Einzelnen. Das kann im Einzelfall sicherlich hart ,ungerecht und bitter sein.
Recht und Gesetz aber müssen für alle gelten, Ansonsten funktioniert vernünftiges Zusammenleben irgendwann nicht mehr.
Gegen Recht und Gesetz hat der Pilot wissentlich verstoßen. Und deswegen wäre er auch zu verurteilen.
Danny
Danny_1000 hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Was wäre rechtlich passiert, wenn der Flieger das Stadion getroffen hätte und man 60-70 000 Tote zu beklagen hätte. ...AZ
Die Frage stellt sich aber gar nicht. Keiner weiß, ob das Flugzeug das Stadion wirklich getroffen und 70.000 Menschen getötet hätte . Darauf aber baut der Film.
Ich stelle die Frage ja zusätzlich zum Film.
Man könnte natürlich auch eine andere These aufstellen....
Warum, wenn wir nicht mal die These zum Film korrekt beantworten können?
Gegen Recht und Gesetz hat der Pilot wissentlich verstoßen. Und deswegen wäre er auch zu verurteilen.
Dann erkläre mir doch mal den finalen Rettungsschuss. Er hat den gleichen Hintergrund.
Danny
augenzeuge hat geschrieben:
Was wäre rechtlich passiert, wenn der Flieger das Stadion getroffen hätte und man 60-70 000 Tote zu beklagen hätte. ...AZ
Die Frage stellt sich aber gar nicht. Keiner weiß, ob das Flugzeug das Stadion wirklich getroffen und 70.000 Menschen getötet hätte . Darauf aber baut der Film.
Man könnte natürlich auch eine andere These aufstellen: Das Flugzeug mit den 164 Toten wäre abgestürzt und hätte ein Wohnhaus mit 10 Toten begraben. Welche Diskussion hätten wir dann ? Nein, das ist nicht zielführend.
In einer Show darf man dass: Das Volk spielt Richter. Wäre es im wirklichen Leben so, bedeutet das Anarchie.
Wir als Gesellschaft haben uns einen Rahmen gegeben, in welchem wir zusammen leben möchten. Und der nennt sich Recht und Gesetz. Beides steht über der Moral und dem Gerechtigkeitsempfinden eines Einzelnen. Das kann im Einzelfall sicherlich hart ,ungerecht und bitter sein.
Recht und Gesetz aber müssen für alle gelten, Ansonsten funktioniert vernünftiges Zusammenleben irgendwann nicht mehr.
Gegen Recht und Gesetz hat der Pilot wissentlich verstoßen. Und deswegen wäre er auch zu verurteilen.
Danny
HPA hat geschrieben:Das LuftSiG wird derzeit novelliert. Und da ist nach wie vor keine Rede davon, Flugzeuge abzuschiessen.
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=1
Was für Herrn Piloten Koch "gerecht" ist, finden wir ebenfalls im Recht: Es könnte ein "Entschuldigungsgrund" vorliegen, der sich in einer entsprechenden Anwendung des Paragrafen 35 Strafgesetzbuch findet:
"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige (!) Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. (…)"
Schuldlosigkeit des einzelnen trotz Rechtswidrigkeit seiner Tat, auf der Grundlage einer umfassenden Bewertung seiner individuellen (!), persönlichen (!) Lage und der Zumutbarkeit (!) rechtmäßigen Verhaltens. Das ist die Möglichkeit, die das Recht (!) bietet und nahelegt. In der Strafrechtswissenschaft heißt die Lösung "übergesetzlicher Notstand". Er ist an enge rechtliche (!) Voraussetzungen gebunden und entschuldigt den konkreten Täter, obwohl seine Handlung rechtswidrig ist. Pilot Koch könnte also, wenn die Voraussetzungen vorliegen, ohne weiteres freigesprochen werden.
Kein Minister oder General kann aus der Tiefe seines Fernsehsessels einem Soldaten "befehlen", unschuldige Menschen umzulegen. Kein Unschuldiger hat – das wäre die zwingende Konsequenz! – die Rechtspflicht, sich töten zu lassen. Sondern jeder hätte selbstverständlich das Recht auf Notwehr gegen die eigene Tötung! Und genauso hätte jeder Angehörige eines Opfers das Recht auf Nothilfe, um die Tötung zu verhindern.
Schlimmer, erstaunlich und bedrückend aber ist es, dass die schweren, ja existenziellen Fehler des Stücks von seinen Verbreitern und Laudatoren vom Theater bis hin zur großmächtigen ARD nicht erkannt, sondern beanstandungslos durchgewunken werden. Das hätte sich leicht vermeiden lassen, wenn man statt auf das Wunder einer Quoten-Sensation einmal einen ernsthaften und kritischen Blick auf die Sache selbst geworfen hätte.
pentium hat geschrieben:Wie ist das Zuschauervoting eigentlich in der Schweiz und in Österreich ausgefallen, dort lief der Film ja zeitgleich?
Ach ja und wer hat das Buch gelesen oder das Theaterstück schon gesehen?
pentium
In einer Entscheidung zur denkbaren Kaperung eines Flugzeugs durch Terroristen vom Juli 2012 erlaubten die Verfassungshüter auf Grundlage des Artikels 35 den Einsatz von Kampfjets gegen eine solche Maschine, wenn so ein «besonders schwerer Unglücksfall» mit «katastrophalen Schäden» verhindert wird. Wenn also die Gefahr droht, dass das Flugzeug etwa auf ein Atomkraftwerk gestürzt werden soll, darf die Bundeswehr es abschießen.
augenzeuge hat geschrieben:Der Absatz ist hier nicht relevant. Es ging nur um den Piloten und dessen Schuld. Außerdem hat er doch eh gegen die Ministeranweisung entschieden.
AZ
Der Vorsitzende des Verbandes, in dem sich Kampfpiloten der Bundeswehr organisieren, Thomas Wassmann, sieht die Bundesrepublik nach dem Karlsruher Urteil ohne Schutz im Falle eines Terrorangriffs. „Es scheint nach diesem Urteil nicht möglich zu sein, ein gekapertes Flugzeug abzuschießen,“ sagte er FOCUS Online.
augenzeuge hat geschrieben:Was in der Schweiz zu uns geschrieben wurde...:In einer Entscheidung zur denkbaren Kaperung eines Flugzeugs durch Terroristen vom Juli 2012 erlaubten die Verfassungshüter auf Grundlage des Artikels 35 den Einsatz von Kampfjets gegen eine solche Maschine, wenn so ein «besonders schwerer Unglücksfall» mit «katastrophalen Schäden» verhindert wird. Wenn also die Gefahr droht, dass das Flugzeug etwa auf ein Atomkraftwerk gestürzt werden soll, darf die Bundeswehr es abschießen.
http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/eur ... y/18849744
AZ
HPA hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Der Absatz ist hier nicht relevant. Es ging nur um den Piloten und dessen Schuld. Außerdem hat er doch eh gegen die Ministeranweisung entschieden.
AZ
Der Absatz ist sehr wohl relevant.
Eben, weil er den Flieger abgeschossen hat. Und damit zum Totschläger geworden ist. Abgesehen davon müssten bei dem kolportierten Flieger in dem Stück, einer Phantom, zwei Personen auf der Anklagebabk sitzen. Der Pilot und sein Waffensystemoffizier.
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