ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon augenzeuge » 18. Oktober 2016, 18:32

Ein Bundeswehrsoldat schießt eine Passagiermaschine ab, um Zehntausende Menschen zu retten: Schuldig oder nicht - diese Frage warf der ARD-Film "Terror" auf.

Darf man Menschenleben gegeneinander aufwiegen? Rund 160 ohnehin Todgeweihte abschießen, um 70.000 andere zu retten?

Die Antwort des TV-Publikums war deutlich.
86,9 Prozent der TV-Zuschauer entschieden am Montagabend nach dem ARD-Film "Terror - Ihr Urteil", dass der Bundeswehrsoldat, der eine Passagiermaschine mit 164 Menschen an Bord abschoss, um 70.000 Leute in einem Fußballstadion zu retten, unschuldig ist. Nur 13,1 Prozent hielten ihn für schuldig.

Im Netz hingegen ist die Stimmung eher umgekehrt. In den meisten Tweets wurde Koch für schuldig befunden. Zwar nahezu immer mit einem sehr zwiespältigen Gefühl, aber eben auch mit der Gewissheit, dass die Deutsche Verfassung kein anderes Urteil zulässt.

Wie seht ihr es?

AZ
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Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon Nostalgiker » 18. Oktober 2016, 18:37

Zwiespältig.
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

Freiheit ist nur ein anderes Wort dafür, dass man nichts zu verlieren hat. Janis Joplin

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Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon augenzeuge » 18. Oktober 2016, 18:41

Was wäre rechtlich passiert, wenn der Flieger das Stadion getroffen hätte und man 60-70 000 Tote zu beklagen hätte. Ganz sicher würde man darüber diskutieren, wie man dies in Zukunft verhindern könnte.

AZ
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Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon steffen52 » 18. Oktober 2016, 19:47

Die Zuschauer in Deutschland, Österreich und Schweiz sind in dem Urteil,nicht schuldig, sich einig gewesen! Das sagt doch alles aus!
Jeder im Fernsehsessel ist in dem Augenblick Schöffe gewesen und konnte sein Urteil fällen!
Gruß steffen52
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Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon Nostalgiker » 18. Oktober 2016, 19:48

Ich schreibe es mal so wie es in der anschließenden Diskussion der FDP Politiker zwar etwas anders formulierte aber es trifft trotzdem inhaltlich das was er meinte; sie, die Menschen wären in Würde und im Sinne des Grundgesetzes gestorben ......
Ansonsten lavierte er mir zu viel mit hypotetischen Möglichkeiten und viel zu viel hätte, hätte herum .......
Denn wenn es nach seiner Hyphothese dem Piloten gelungen wäre trotz der Bedrohung durch den Terorristen mit der Maschine neben dem Stadium eine Bruchlandung hinzulegen ist auch dabei im schlimmsten Fall davon auszugehen das alle Passagiere umgekommen wären. Aber auch in diesem Fall in Würde und damit im Einklang mit dem GG .....

Da ich mir noch nicht die Mühe gemacht habe nach diesem öfters erwähnten Lufthohheitsgesetz oder wie das genau heißt zu schauen, auf das sich wohl das ganze Stück aufbaut ist es natürlich schwierig.

Am besten hat sich da noch die Theologin aus der Affaire gezogen indem sie versuchte das Problem auf die Ebene der Methaphysik zu hieven, der Unschuldige welcher Schuld auf sich geladen hat ......

Die zwei "Soldaten" waren und sind halt Soldaten. Pragmatisch, Befehls- und Weisungsorientiert ohne sich groß den Kopf zu zerbrechen ob die eingesetzten Mittel Schaden vom deutschen Volk abzuwenden nun irgendwelchen politischen Wunsch- und Traumvorstellungen nahekommen oder christliche Werte beachtet werden.

Wie gerade Politiker reagieren und sich durch nicht nachvollziehbares (Nicht)handeln versuchen aus ihrer Verantwortung zu stehlen erleben wir doch gerade in der Realität.

Was hätte denn die Nebenklägerin im Film dem verantwortlichen General gesagt wenn ihr Mann statt im Flugzeug im Stadium gesessen hätte und der Pilot das Flugzeug nicht abgeschossen hätte? Vielleicht; toll das sie an die Würde der Passiere gedacht und gehofft haben das es irgendwie gut ausgeht ......

Ein Terrorist als Selbstmordattentäter denkt nun mal nicht wie diese überkorrekten grün-linkspolitischen Gutmenschen.
Wurde ja in einem Einspielr kurz angedeutet; och mit ner Geiselnahme von unschuldigen Passagieren eines Flugzeuges verstoße ich ja gegen deren Menschenwürde und das GG, als lass ich das mal mit dem Terrorakt .....

Also mit anderen Worten, auch ich hätte für Freispruch gestimmt.
Das der Pilot mit der moralischen Schuld fertig werden muß Menschen bewußt in den Tod zu schicken um das Leben vieler zu retten steht meines Erachtens auf einem ganz anderen Blatt.


Nostalgiker

PS.: dieser FDP Politiker hat mir mal wieder sehr nachhaltig meine generelle Abneigung gegen die FDP und ihre vertretenen politischen Grundsätze vor Augen geführt.
Zuletzt geändert von Nostalgiker am 18. Oktober 2016, 20:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon Olaf Sch. » 18. Oktober 2016, 19:58

Das Wohl der Mehrheit steht über das Wohl des Einzelnen - Spock. <- Vulkanier, somit intergalaktisches Recht, welches über dem europäischen/deutschen steht. Da der Terrorist die Maschine sowieso zum Absturz bringen wird, sind die 250 Insassen sowieso schon tot.
Olaf Sch.
 

Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon Danny_1000 » 18. Oktober 2016, 20:00

augenzeuge hat geschrieben:Was wäre rechtlich passiert, wenn der Flieger das Stadion getroffen hätte und man 60-70 000 Tote zu beklagen hätte. ...AZ

Die Frage stellt sich aber gar nicht. Keiner weiß, ob das Flugzeug das Stadion wirklich getroffen und 70.000 Menschen getötet hätte . Darauf aber baut der Film.

Man könnte natürlich auch eine andere These aufstellen: Das Flugzeug mit den 164 Toten wäre abgestürzt und hätte ein Wohnhaus mit 10 Toten begraben. Welche Diskussion hätten wir dann ? Nein, das ist nicht zielführend.

In einer Show darf man dass: Das Volk spielt Richter. Wäre es im wirklichen Leben so, bedeutet das Anarchie.

Wir als Gesellschaft haben uns einen Rahmen gegeben, in welchem wir zusammen leben möchten. Und der nennt sich Recht und Gesetz. Beides steht über der Moral und dem Gerechtigkeitsempfinden eines Einzelnen. Das kann im Einzelfall sicherlich hart ,ungerecht und bitter sein.

Recht und Gesetz aber müssen für alle gelten, Ansonsten funktioniert vernünftiges Zusammenleben irgendwann nicht mehr.

Gegen Recht und Gesetz hat der Pilot wissentlich verstoßen. Und deswegen wäre er auch zu verurteilen.

Danny
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dafür einsetzen, dass du es sagen darfst !
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Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon steffen52 » 18. Oktober 2016, 20:21

Danny_1000 hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben:Was wäre rechtlich passiert, wenn der Flieger das Stadion getroffen hätte und man 60-70 000 Tote zu beklagen hätte. ...AZ

Die Frage stellt sich aber gar nicht. Keiner weiß, ob das Flugzeug das Stadion wirklich getroffen und 70.000 Menschen getötet hätte . Darauf aber baut der Film.

Man könnte natürlich auch eine andere These aufstellen: Das Flugzeug mit den 164 Toten wäre abgestürzt und hätte ein Wohnhaus mit 10 Toten begraben. Welche Diskussion hätten wir dann ? Nein, das ist nicht zielführend.

In einer Show darf man dass: Das Volk spielt Richter. Wäre es im wirklichen Leben so, bedeutet das Anarchie.

Wir als Gesellschaft haben uns einen Rahmen gegeben, in welchem wir zusammen leben möchten. Und der nennt sich Recht und Gesetz. Beides steht über der Moral und dem Gerechtigkeitsempfinden eines Einzelnen. Das kann im Einzelfall sicherlich hart ,ungerecht und bitter sein.

Recht und Gesetz aber müssen für alle gelten, Ansonsten funktioniert vernünftiges Zusammenleben irgendwann nicht mehr.

Gegen Recht und Gesetz hat der Pilot wissentlich verstoßen. Und deswegen wäre er auch zu verurteilen.

Danny


Deine Meinung Danny! Jeder hat halt seine, genau so wie in der Politik! Aber erstaunlich ist doch wohl, wie viele für nicht schuldig stimmten. Sind die nun alle Gesetzesbrecher oder
eben welche die den Pilot recht geben, das Leben von vielen Leuten zu retten ? [denken]
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Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon augenzeuge » 18. Oktober 2016, 21:13

Danny_1000 hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben:Was wäre rechtlich passiert, wenn der Flieger das Stadion getroffen hätte und man 60-70 000 Tote zu beklagen hätte. ...AZ

Die Frage stellt sich aber gar nicht. Keiner weiß, ob das Flugzeug das Stadion wirklich getroffen und 70.000 Menschen getötet hätte . Darauf aber baut der Film.

Ich stelle die Frage ja zusätzlich zum Film.

Man könnte natürlich auch eine andere These aufstellen....

Warum, wenn wir nicht mal die These zum Film korrekt beantworten können?


Gegen Recht und Gesetz hat der Pilot wissentlich verstoßen. Und deswegen wäre er auch zu verurteilen.

Dann erkläre mir doch mal den finalen Rettungsschuss. Er hat den gleichen Hintergrund.
Danny


Noch was. Ich denke nicht, dass der Pilot gegen das Gesetz verstoßen hat. Denn das Gesetz gilt in dem Kriegsfall gar nicht. Hier kann der Pilot nur das tun, wozu er trainiert und erzogen wurde.
Und da ist er eben immer gezwungen, abzuwägen. Und es gibt zig Urteile, wo man sich für das kleinere Übel entscheiden musste. Deutlich wird das, wenn man die Folgen bedenken würde, welche dein Urteil, Danny, haben müsste. Wir bräuchten keine Fighter mehr. Wozu? Damit sie mal mit den Flügeln wackeln? Wenn wir das Signal setzen, bei uns kannst du in diesem Fall als Terrorist machen was du willst, wir werden nichts tun, dann verzichten wir praktisch auf jede Verteidigung des Landes. Das kann nie im Interesse der Gesetzgeber sein. Stell dir den Extremfall vor, zig gekaperte Flugzeuge werden als Waffe verwendet, vielleicht noch gegen A-Kraftwerke. Dann müssen wir eine Möglichkeit des Schutzes haben. Im Nichtstun kann die nicht liegen. Wenn es ein Gesetz gibt, welches dies nicht zulässt, dann schützt dieses nicht das deutsche Volk und kann nicht korrekt sein.


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Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon Nostalgiker » 18. Oktober 2016, 21:53

Es geht in diesem fiktiven Film letztendlich um dieses Gesetz:

Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
§ 14 Einsatzmaßnahmen, Anordnungsbefugnis

1) Zur Verhinderung des Eintritts eines besonders schweren Unglücksfalles dürfen die Streitkräfte im Luftraum Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben.
(2) Von mehreren möglichen Maßnahmen ist diejenige auszuwählen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Die Maßnahme darf nur so lange und so weit durchgeführt werden, wie ihr Zweck es erfordert. Sie darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.
(3) Die unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ist nur zulässig, wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, und sie das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist.
(4) Die Maßnahme nach Absatz 3 kann nur der Bundesminister der Verteidigung oder im Vertretungsfall das zu seiner Vertretung berechtigte Mitglied der Bundesregierung anordnen. Im Übrigen kann der Bundesminister der Verteidigung den Inspekteur der Luftwaffe generell ermächtigen, Maßnahmen nach Absatz 1 anzuordnen.

Dazu gab es 2006 vom Bundesverfassungsgericht folgendes Urteil:

Auszug aus dem Leitsatz:
Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.

Urteil:
§ 14 Absatz 3 des Luftsicherheitsgesetzes vom 11. Januar 2005 (Bundesgesetzblatt I Seite 78) ist mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 87 a Absatz 2 und Artikel 35 Absatz 2 und 3 sowie in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.

Aus der Urteilsbegründung:
Die Beschwerdeführer wenden sich mit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das Luftsicherheitsgesetz, weil es dem Staat erlaube, vorsätzlich Menschen zu töten, die nicht Täter, sondern Opfer eines Verbrechens geworden seien. § 14 Abs. 3 LuftSiG, der unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen zum Abschuss von Luftfahrzeugen ermächtige, verletze ihre Rechte aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 2 GG.

Das Luftsicherheitsgesetz verstoße gegen die Grundrechte der Beschwerdeführer auf Menschenwürde und Leben gemäß Art. 1 Abs. l und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG. Es mache sie zum bloßen Objekt staatlichen Handelns. Wert und Erhaltung ihres Lebens würden unter mengenmäßigen Gesichtspunkten und nach der ihnen "den Umständen nach" vermutlich verbleibenden Lebenserwartung in das Ermessen des Bundesministers der Verteidigung gestellt. Sie sollten im Ernstfall geopfert und vorsätzlich getötet werden, wenn der Minister auf der Grundlage der ihm vorliegenden Informationen annehme, dass ihr Leben nur noch kurze Zeit dauern werde und daher im Vergleich zu den sonst drohenden Verlusten keinen Wert mehr habe oder jedenfalls nur noch minderwertig sei.
Der Staat dürfe eine Mehrheit seiner Bürger nicht dadurch schützen, dass er eine Minderheit - hier die Besatzung und die Passagiere eines Flugzeugs - vorsätzlich töte.

Eine Relativierung des Lebensrechts der Passagiere lasse sich auch nicht damit begründen, dass diese als Teil der Waffe Flugzeug angesehen würden. Wer so argumentiere, mache sie zum bloßen Objekt staatlichen Handelns und beraube sie ihrer menschlichen Qualität und Würde.

Das gesamte Urteil und die sehr lange Begründung kann hier nachgelesen werden.

Teile der Begründung fanden sich im Plädoye der Staatsanwältin im Film wieder.

Die Verfassungsbeschwerde von 2005 wurde unter anderem unter der Federführung des ehemaligen Bundesinnenministers (1978 - 1982) Gerhard Baum in die Wege geleitet ......

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Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon HPA » 19. Oktober 2016, 10:19

Schuldig.

Diesen Befehl wäre rechtswidrig gewesen und hätte nicht befolgt werden dürfen.

Das BVerfG hat nicht umsonst den Abschussparagrafen gekippt.

AZ , auch im Kriegsfall gelten die Gesetze fort. Und ein Terroranschlag ist kein Kriegsfall sondern zunächst einmal eine kriminelle Handlung, bei der in diesem Fall die Bundeswehr Amtshilfe leistet

augenzeuge hat geschrieben:
Was wäre rechtlich passiert, wenn der Flieger das Stadion getroffen hätte und man 60-70 000 Tote zu beklagen hätte. ...AZ

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Man könnte natürlich auch eine andere These aufstellen: Das Flugzeug mit den 164 Toten wäre abgestürzt und hätte ein Wohnhaus mit 10 Toten begraben. Welche Diskussion hätten wir dann ? Nein, das ist nicht zielführend.

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Danny


Genauso ist es.

Im Übrigen hat sich seinerzeit der VBSK schon sehr eindeutig positioniert. Mich wundert, dass dies erst jetzt so effekthaschend zur besten Sendezeit in diesem sehr fragwürdigen Format thematisiert wird.

http://www.vbsk.net/aktivN.html

Bild
HPA
 

Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon augenzeuge » 19. Oktober 2016, 16:01

Nun, HPA, wie man dem Zeitungsausschnitt entnehmen kann, ist hier einiges ungeklärt. Da wird offen dazu aufgerufen, dem Befehl des Ministers nicht zu folgen? [shocked]

Ich versteh zwar, dass du dieser Meinung folgst, steh dieser jedoch aus meiner Überzeugung entgegen. Wir können nicht zulassen, dass wir aus hilflosen Würdegründen, die Verteidigung des Landes und den Schutz der Bürger ablehnen und dem Angreifer damit vermitteln, du kannst dies tun, wir werden dich nie aufhalten und warten ab. Und wenn wir tausende Opfer deshalb zu beklagen haben, dann wird man ganz sicher schnell Maßnahmen ergreifen, damit sich dieser Fall nicht wiederholt. Oder glaubst du das etwa nicht? Geh doch mal auf meinen fiktiven Fall oben ein....mehrere gekaperte Flugzeuge fliegen Richtung A-Werke...da willst du zusehen? Ok, die Würde hast man gewahrt, das Land vernichtet. Hoffentlich hat der Pilot der dann Dienst schiebt ne andere Meinung dazu.

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Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon HPA » 19. Oktober 2016, 16:20

Sollen sie doch versuchen, mit einem Verkehrsflugzeug das Containment eines AKW zu durchbrechen.
Diese halten sogar überschallschnellen Kampfflugzeugen stand.

https://m.youtube.com/watch?v=RZjhxuhTmGk

Der Befehl wäre eindeutig rechtswidrig und nicht zu befolgen genauso wie in diesem Rührstück dargestellte eigenmächtige Abschuss den Tatbestand des mehrfachen Totschlags darstellt

Übrigens hat sich ein BVG Richter zu diesem Quark geäussert. Lohnt sich zu lesen :


http://newsletterversand.zeit.de/ov?mai ... naudev_int

Und man tut schon mehr als genug, Nämlich dass potenzielle Terroristen gar nicht erst in die Lage versetzt werden , ein Flugzeug zu entführen.
Der Rest ist allgemeines Lebensrisiko. Klingt hart, ist aber so.
HPA
 

Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon augenzeuge » 19. Oktober 2016, 16:30

Ich bin überzeugt, dass wir in absehbarer Zeit erneut eine Gesetzesänderung durch das Verfassungsgericht bekommen werden. Warten wir mal ab.

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Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon HPA » 19. Oktober 2016, 16:33

Das LuftSiG wird derzeit novelliert. Und da ist nach wie vor keine Rede davon, Flugzeuge abzuschiessen.

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=1

Wie will man denn den unabänderlichen Art 1 des Grundgesetzes ändern, gegen den höchstrichterlich abgeurteilt §14(3) LuftSIG verstossen hat?
Übrigens ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik, dass ein Parlament ein Gesetz durchgewunken hat, welches gegen Art1 GG verstösst. Verstossen hat.
Zuletzt geändert von HPA am 19. Oktober 2016, 16:49, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon augenzeuge » 19. Oktober 2016, 16:35

HPA hat geschrieben:Das LuftSiG wird derzeit novelliert. Und da ist nach wie vor keine Rede davon, Flugzeuge abzuschiessen.

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=1


Und wie sieht das Recht anderer Staaten der Nato dazu aus?

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Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon augenzeuge » 19. Oktober 2016, 16:43

Aus dem Link von HPA:
Was für Herrn Piloten Koch "gerecht" ist, finden wir ebenfalls im Recht: Es könnte ein "Entschuldigungsgrund" vorliegen, der sich in einer entsprechenden Anwendung des Paragrafen 35 Strafgesetzbuch findet:

"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige (!) Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. (…)"

Schuldlosigkeit des einzelnen trotz Rechtswidrigkeit seiner Tat, auf der Grundlage einer umfassenden Bewertung seiner individuellen (!), persönlichen (!) Lage und der Zumutbarkeit (!) rechtmäßigen Verhaltens. Das ist die Möglichkeit, die das Recht (!) bietet und nahelegt. In der Strafrechtswissenschaft heißt die Lösung "übergesetzlicher Notstand". Er ist an enge rechtliche (!) Voraussetzungen gebunden und entschuldigt den konkreten Täter, obwohl seine Handlung rechtswidrig ist. Pilot Koch könnte also, wenn die Voraussetzungen vorliegen, ohne weiteres freigesprochen werden.


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Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon HPA » 19. Oktober 2016, 16:53

Den Absatz davor aber bitte nicht vergessen:

Kein Minister oder General kann aus der Tiefe seines Fernsehsessels einem Soldaten "befehlen", unschuldige Menschen umzulegen. Kein Unschuldiger hat – das wäre die zwingende Konsequenz! – die Rechtspflicht, sich töten zu lassen. Sondern jeder hätte selbstverständlich das Recht auf Notwehr gegen die eigene Tötung! Und genauso hätte jeder Angehörige eines Opfers das Recht auf Nothilfe, um die Tötung zu verhindern.


Schlimmer, erstaunlich und bedrückend aber ist es, dass die schweren, ja existenziellen Fehler des Stücks von seinen Verbreitern und Laudatoren vom Theater bis hin zur großmächtigen ARD nicht erkannt, sondern beanstandungslos durchgewunken werden. Das hätte sich leicht vermeiden lassen, wenn man statt auf das Wunder einer Quoten-Sensation einmal einen ernsthaften und kritischen Blick auf die Sache selbst geworfen hätte.


Genausowenig haben einst die Parlamentarier einen Blick auf dieses Gesetz geworfen, als sie dieses durchgewunken hatten.
Zuletzt geändert von HPA am 19. Oktober 2016, 16:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon augenzeuge » 19. Oktober 2016, 16:55

Der Absatz ist hier nicht relevant. Es ging nur um den Piloten und dessen Schuld. Außerdem hat er doch eh gegen die Ministeranweisung entschieden.

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Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon pentium » 19. Oktober 2016, 16:56

Wie ist das Zuschauervoting eigentlich in der Schweiz und in Österreich ausgefallen, dort lief der Film ja zeitgleich?
Ach ja und wer hat das Buch gelesen oder das Theaterstück schon gesehen?

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Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon augenzeuge » 19. Oktober 2016, 16:57

pentium hat geschrieben:Wie ist das Zuschauervoting eigentlich in der Schweiz und in Österreich ausgefallen, dort lief der Film ja zeitgleich?
Ach ja und wer hat das Buch gelesen oder das Theaterstück schon gesehen?

pentium


Ähnlich wie hier, nur etwa 8% weniger für den Freispruch, aber immer noch eindeutig!

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Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon HPA » 19. Oktober 2016, 17:00

Das ist das eigentliche Erschreckende und das Zustandekommen ist ja in dem Artikel auch gut erklärt.
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Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon augenzeuge » 19. Oktober 2016, 17:02

Was in der Schweiz zu uns geschrieben wurde...:
In einer Entscheidung zur denkbaren Kaperung eines Flugzeugs durch Terroristen vom Juli 2012 erlaubten die Verfassungshüter auf Grundlage des Artikels 35 den Einsatz von Kampfjets gegen eine solche Maschine, wenn so ein «besonders schwerer Unglücksfall» mit «katastrophalen Schäden» verhindert wird. Wenn also die Gefahr droht, dass das Flugzeug etwa auf ein Atomkraftwerk gestürzt werden soll, darf die Bundeswehr es abschießen.

http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/eur ... y/18849744

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Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon HPA » 19. Oktober 2016, 17:03

augenzeuge hat geschrieben:Der Absatz ist hier nicht relevant. Es ging nur um den Piloten und dessen Schuld. Außerdem hat er doch eh gegen die Ministeranweisung entschieden.

AZ


Der Absatz ist sehr wohl relevant.

Eben, weil er den Flieger abgeschossen hat. Und damit zum Totschläger geworden ist. Abgesehen davon müssten bei dem kolportierten Flieger in dem Stück, einer Phantom, zwei Personen auf der Anklagebabk sitzen. Der Pilot und sein Waffensystemoffizier.
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Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon augenzeuge » 19. Oktober 2016, 17:04

SCHWEIZ:
Gesetz erlaubt Abschuss einer Passagiermaschine: Im Sommer ist die Referendumsfrist für das revidierte Militärgesetz abgelaufen. Neu darin ist ein Artikel, der besagt, dass Waffen gegen zivile Flugzeuge eingesetzt werden dürfen – der Entscheid liegt beim Verteidigungsminister. Im Terrorfall könnte eine entführte Maschine also unter gewissen Voraussetzungen abgeschossen werden. Das sorgt für Kritik. Auch in der Botschaft des Bundesrates zum Militärgesetz sind verfassungsrechtliche Bedenken aufgeführt. Eine Abwägung Leben gegen Leben, bei welcher der Staat Menschen opfere, um eventuell eine grössere Zahl unschuldiger Menschen zu retten, verletze die Menschenwürde gemäss Bundesverfassung.
http://european-circle.de/dienstag-18-o ... -kabinett/

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Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon augenzeuge » 19. Oktober 2016, 17:08

@HPA
Ist dir bekannt, dass sich Herr Wassman 2006 sogar negativ zur Aufhebung der Abschussmöglichkeit geäußert hat?
Der Vorsitzende des Verbandes, in dem sich Kampfpiloten der Bundeswehr organisieren, Thomas Wassmann, sieht die Bundesrepublik nach dem Karlsruher Urteil ohne Schutz im Falle eines Terrorangriffs. „Es scheint nach diesem Urteil nicht möglich zu sein, ein gekapertes Flugzeug abzuschießen,“ sagte er FOCUS Online.


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Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon HPA » 19. Oktober 2016, 17:09

augenzeuge hat geschrieben:Was in der Schweiz zu uns geschrieben wurde...:
In einer Entscheidung zur denkbaren Kaperung eines Flugzeugs durch Terroristen vom Juli 2012 erlaubten die Verfassungshüter auf Grundlage des Artikels 35 den Einsatz von Kampfjets gegen eine solche Maschine, wenn so ein «besonders schwerer Unglücksfall» mit «katastrophalen Schäden» verhindert wird. Wenn also die Gefahr droht, dass das Flugzeug etwa auf ein Atomkraftwerk gestürzt werden soll, darf die Bundeswehr es abschießen.

http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/eur ... y/18849744

AZ


Aber bitte das Urteil dazu lesen. Es ändert nichts an der Entscheidung zum 14(3) LuftSiG
HPA
 

Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon pentium » 19. Oktober 2016, 17:10

HPA hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben:Der Absatz ist hier nicht relevant. Es ging nur um den Piloten und dessen Schuld. Außerdem hat er doch eh gegen die Ministeranweisung entschieden.

AZ


Der Absatz ist sehr wohl relevant.

Eben, weil er den Flieger abgeschossen hat. Und damit zum Totschläger geworden ist. Abgesehen davon müssten bei dem kolportierten Flieger in dem Stück, einer Phantom, zwei Personen auf der Anklagebabk sitzen. Der Pilot und sein Waffensystemoffizier.


Am besten du fragst Herrn Ferdinand von Schirach nach dem zweiten Mann in der Maschine @HPA. Es ist ein Film nach einem Roman, bitte nicht vergessen und Herrn Schirach ging es sicher Im Roman mehr um den Abschuss und den Prozess und weniger wie viele Piloten in einer Phantom sitzen.

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Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon HPA » 19. Oktober 2016, 17:11

Nun, da hat der Wassmann sich offenbar revidiert.
Und offensichtlich gibt es wohl auch in der Schweiz Bedenken hinsichtlich der Menschenwürde
HPA
 

Re: ARD-Film "Terror - Ihr Urteil"

Beitragvon Spartacus » 19. Oktober 2016, 17:12

Ich habe mir mit voller Absicht den Film nicht angeschaut. [hallo]

LG

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Habeck und Baerbock in die Produktion. Die Grünen sind eine fortschrittsfeindliche Sekte.



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