Polizeiruf 110 , realitätsnah ?

Re: Polizeiruf 110 , realitätsnah ?

Beitragvon S51 » 27. Juni 2011, 11:50

Nicht unbedingt.
Es gab den Passus, das jemand, der sich schuldhaft (weil er sich vollaufen läßt) in diesen Zustand versetzt, so behandelt wird, als wäre er uneingeschränkt schuldfähig.
Zum Fall H. Sicher ist es richtig, dass eine vollstreckte Todesstrafe andere Delikte von anderen nicht verhindert. Genauso wenig wie ein Waffenverbot. Genausowenig wie ein Führerscheinentzug. Gibt es das alles deswegen aber nicht?
Doch eine vollstreckte Todesstrafe verhindert sehr zuverlässig, das derselbe Täter noch einmal mordet... Zeitlich begrenzte Haftstrafen können dies nachweislich nicht. Wie z.B. der Fall des "Rippers von Magdeburg" recht eindrücklich beweist.
S51
 

Re: Polizeiruf 110 , realitätsnah ?

Beitragvon karl143 » 27. Juni 2011, 12:04

@ S51,
bloß um welchen Preis ? Wieviele Unschuldige wären vielleicht schon hingerichtet worden. Und das Prinzip der Bestrafung soll nicht die Rache sein. Beispiel: Der Mörder der beiden Jugendlichen von Bodenfelde. Dieser Mensch wird nicht mehr in die Freiheit kommen. Sicher, nach dem Beitritt sind viele Urteile nicht mit der nötigen Konsequenz gefällt worden, hinsichtlich der Sicherungsverwahrung, dadurch kam es zu Entlassungen usw.
karl143
 

Re: Polizeiruf 110 , realitätsnah ?

Beitragvon S51 » 27. Juni 2011, 12:32

Das sagt man heute, dass er nicht mehr in Freiheit kommt. Ist jedoch alles andere als sicher. Sicherheitsverwahrung ist doch nichts anderes als ein offizielles Wegsperren ohne Hafturteil da zusätzlich verhängt. So etwas ähnliches wie "Schutzhaft" also mit der höchst richterlichen Einschränkung inzwischen, dass es eben nicht wie Haft aussehen darf. Und offiziell deshalb, weil sie tatsächlich alle zwei Jahre überprüft und eben bei entsprechendem Befund doch aufgehoben werden kann. In der Regel wohl auch irgendwann wird. Bei aller Wissenschaftlichkeit sind diese Befunde aber immer ein gut Teil subjektiv. Tragische Irrtümer also vorprogrammiert.
Bestimmte Taten haben ihre Ursache in persönlichen Prägungen, sexuellen Ausrichtungen. Menschen können dies unterschiedlich selbst kontrollieren. Manche mehr, manche weniger und meistens sind die Folgen auch nicht so tragisch. Ändern tun sich diese Prägungen jedoch nie und so wie es Alkoholiker gibt, die rückfällig werden wird es immer offiziell therapierte Täter geben, die trotzdem rückfällig werden.
Das hat man im Fall H. wohl so eingeschätzt und entsprechend bewertet.
Natürlich ändert sich die gesellschaftliche Sicht immer mal wieder. In der DDR gab es durchaus das Ziel, den Täter zu "bessern", neudeutsch: in die Gesellschaft wieder zu integrieren und eine Strafe an diesem Ziel auszurichten. Jedoch gab es auch das Ziel der Wiedergutmachung und der angemessenen Ahndung, was man durchaus altertümlich als Rache bezeichnen könnte.
Das Problem mit den immer möglichen Justizirrtümern besteht freilich. Da muss man zurückschrecken. Doch gibt es auch klare, eindeutige Sachverhalte. H. war ganz offensichtlich so einer. Und der Typ, welcher jetzt die Medien hoch und runter gehechelt wird, ist es auch.
S51
 

Re: Polizeiruf 110 , realitätsnah ?

Beitragvon S51 » 27. Juni 2011, 12:47

karl143 hat geschrieben:... Wurde in der DDR generell psychische Krankheiten auch bei anderen Straftaten, nicht berücksichtigt, oder wurde es hier mit Absicht nicht herangezogen ? ...

Doch, die Frage der Schuldfähigkeit wurde berücksichtigt. Jedoch auch, ob der Täter dies erkennen konnte und ob er dies sogar als begünstigend eingesetzt hat. Dies war immer von der jeweiligen Persönlichkeit abhängig.
Der Polizeiruf damals ging in seinen Folgen darauf meiner Meinung nach objektiver (soweit man dies im subjektiven Bereich überhaupt kann) ein als heutzutage oder gar Reihen wie Tatort und co. Deswegen fehlte ihm ja auch so ein bischen die (tatsächlich unglaubwürdige) Action. Das war den Fachberatern des MdI geschuldet. Wenn man so die Schauspieler sprechen hört, mochten sie das gar nicht.
S51
 

Re: Polizeiruf 110 , realitätsnah ?

Beitragvon S51 » 27. Juni 2011, 12:57

A pro pos, ich bitte um Entschuldigung, wenn ich jetzt ganz OT abrutsche. Rache gibt es im bundedeutschen Recht eben doch. Oder was bitte ist die Ächtung des MfS und ihrer ehemaligen Mitarbeiter bis heute. Länger als jede auch nur halbwegs anwendbare Verjährungsfrist? Länger als bei Totschlägern? Sogar vollkommen vorbei an tatsächlichen Tatbeständen? Sachliche Gründe im Sinne von Wiederholungsgefahr oder Gleichrangigem gibt es doch nicht.
S51
 

Re: Polizeiruf 110 , realitätsnah ?

Beitragvon Icke46 » 27. Juni 2011, 13:27

Auf

http://zefys.staatsbibliothek-berlin.de/list/

befinden sich digitalisierte Zeitungsausgaben, darunter das komplette "Neue Deutschland" von 1946-03.10.1990.

Nachdem in dem wikipedia-Artikel zu Erwin Hagedorn erwähnt wurde, dass die Hinrichtung Hagedorns am 15.09.72 DDR-weit im ND veröffentlicht wurde, bin ich die Ausgaben vom 16.09.-23.09.72 durchgegangen. Dabei ist mir in der Ausgabe vom 20.09.72, Seite 4,
eine Fernsehkritik zu einem Polizeiruf aufgefallen, der am 17.09.1972, zwei Tage nach der Hinrichtung, ausgestrahlt wurde. Soweit ich
das aus der Kritik entnehmen kann, behandelte dieser Film gerade diese Problematik "Kindesmißbrauch". Leider habe ich bisher im Netz
keine genaue Inhaltsangabe des Films finden können. Es handelt sich um die Folge 9 mit dem Titel "Minuten zu spät".

Weiss jemand näheres zum Inhalt dieser Folge?

Gruss

icke
Benutzeravatar
Icke46
 
Beiträge: 5824
Bilder: 426
Registriert: 25. April 2010, 18:16
Wohnort: Hannover-Peine

Re: Polizeiruf 110 , realitätsnah ?

Beitragvon Luchs » 27. Juni 2011, 13:40

War es in der DDR nicht so, dass bis zum 21. Geburtstag nach Jugendrecht verurteilt werden konnte? Ich hatte einen Bericht gesehen, in dem auch Hagedorn selbst befragt wurde. Es schien mir, als sei er seinem Alter mehrere Jahre hinterher.
Viele Grüße [hallo]
Micha
Politik ist nicht die Lösung, Politik ist das Problem.
Benutzeravatar
Luchs
Bundesbahn / Bahn AG
Bundesbahn / Bahn AG
 
Beiträge: 1840
Bilder: 6
Registriert: 22. April 2010, 09:48
Wohnort: Bad Bederkesa

Re: Polizeiruf 110 , realitätsnah ?

Beitragvon karl143 » 27. Juni 2011, 14:34

Hallo Icke,
in dem PR #09 - Minuten zu spät- geht es um einen Triebtäter, der sich aufgrund eines Minderwertigkeitskomplexes an kleinen Mädchen vergeht. Mit dem Barkas des Gartenbaubetriebes für den er arbeitet, transportiert er einen Rollstuhl an den Rand eines Stadtparks und fährt dann getarnt als gehbehinderter auf einen Spielplatz um das Vertrauen der Kinder, bzw. Mädchen zu gewinnen. Mit dem Angebot, sie auf dem Rollstuhl mitfahren zu lassen, bekommt er die nötige körperliche Nähe zu dem Mädchen. Mit einem Kind freundet er sich an und mißbraucht es schließlich.

Regisseur Mosblech (drehte viele PR Folgen) nahm einige historische Details von Fritz Langs "M" mit in den Film um die Dramaturgie zu erhöhen. So pfeift der Mann immer das Kinderlied "Kommt ein Vogel geflogen". In diesem PR wurde erstmals eine Großfahndung gezeigt, ebenso die technischen Möglichkeiten, welche die VoPo in den 70er Jahren besaß.
karl143
 

Re: Polizeiruf 110 , realitätsnah ?

Beitragvon karl143 » 27. Juni 2011, 14:35

Michael.
in irgendeinem Polizeiprotokoll ist vermerkt, das Hagedorn selber, bei dem Gedanken für die Verbrechen hingerichtet zu werden, eine Befriedigung empfand. Allein dieser Hinweis ist doch Beweis genug für eine krankhafte Veranlagung.
karl143
 

Re: Polizeiruf 110 , realitätsnah ?

Beitragvon S51 » 27. Juni 2011, 14:38

Luchs hat geschrieben:War es in der DDR nicht so, dass bis zum 21. Geburtstag nach Jugendrecht verurteilt werden konnte? ...


Meines Erinnerung nach nicht. Jugendlicher war man ab 14. Geburtstag bis zum 18. Geburtstag. Es gab eine Sonderregelung bezügl. der Verbüßung einer Haftstrafe in der Jugendhaft. Normalerweise erfolgte mit dem 18. Geburtstag die Verlegung in eine normale Haftanstalt. Unter bestimmten Voraussetzungen jedoch konnten die Täter jedoch bis zum 21. Geburtstag ihre Reststrafe in der JuHA verbüßen. Unter Berücksichtigung der Umstände war das jedoch eher dann die Regel. Weil die Sitten in einer Erwachsenenhaftanstalt ungleich härter waren. Wurde nur durchbrochen, wenn der Täter zu große Probleme bereitete.
Die etwas altertümliche Zwischenstufe eines Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren, der noch wie ein Jugendlicher behandelt wird, gab und gibt es in Bundesgermanien. In der DDR war man mit 18 Jahren volljährig, machte meist seinen Facharbeiter, konnte gezogen werden und wurde auch wie ein Erwachsener behandelt.
S51
 

Re: Polizeiruf 110 , realitätsnah ?

Beitragvon S51 » 27. Juni 2011, 14:52

karl143 hat geschrieben:Michael.
in irgendeinem Polizeiprotokoll ist vermerkt, das Hagedorn selber, bei dem Gedanken für die Verbrechen hingerichtet zu werden, eine Befriedigung empfand. Allein dieser Hinweis ist doch Beweis genug für eine krankhafte Veranlagung.


Nein. Solche Menschen wissen um das Rechtswidrige ihrer Handlungen. Finden dies eigentlich selbst nicht in Ordnung. Wenn es "darauf ankommt" siegt aber gewissermaßen das eigene Ego, ist allenfalls noch das Opfer schuld (dass es da war...). Sie empfinden das, was geschieht aber trotzdem als falsch und haben innerlich dann oft kein Problem mit der Strafe. Schwierig, das vernünftig zu erklären. Das ist eigentlich nicht "verrückt" sondern eher ein Handeln wider besseres Wissen.
Das Krankhafte, wobei man da streiten kann (mancher sagt auch, der Punkt, wo sie nicht der Norm entsprechen), ist die fehlende Selbstkontrolle gegenüber der eigenen Orientierung. Die Folgen nehmen sie dann in Kauf.
Sie sind in einer zielgerichteten Vernehmung deswegen eher leichter zu knacken denn aus Habgier oder gar persönlichen Motiven handelnde Täter bzw. Beschuldigte. Sie sind auch eher suizidgefährdet.
S51
 

Re: Polizeiruf 110 , realitätsnah ?

Beitragvon karl143 » 27. Juni 2011, 15:31

S51 hat geschrieben:
Luchs hat geschrieben:War es in der DDR nicht so, dass bis zum 21. Geburtstag nach Jugendrecht verurteilt werden konnte? ...


Meines Erinnerung nach nicht. Jugendlicher war man ab 14. Geburtstag bis zum 18. Geburtstag. Es gab eine Sonderregelung bezügl. der Verbüßung einer Haftstrafe in der Jugendhaft. Normalerweise erfolgte mit dem 18. Geburtstag die Verlegung in eine normale Haftanstalt. Unter bestimmten Voraussetzungen jedoch konnten die Täter jedoch bis zum 21. Geburtstag ihre Reststrafe in der JuHA verbüßen. Unter Berücksichtigung der Umstände war das jedoch eher dann die Regel. Weil die Sitten in einer Erwachsenenhaftanstalt ungleich härter waren. Wurde nur durchbrochen, wenn der Täter zu große Probleme bereitete.
Die etwas altertümliche Zwischenstufe eines Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren, der noch wie ein Jugendlicher behandelt wird, gab und gibt es in Bundesgermanien. In der DDR war man mit 18 Jahren volljährig, machte meist seinen Facharbeiter, konnte gezogen werden und wurde auch wie ein Erwachsener behandelt.


Und auch in Schweden: Auszug > Im sozialdemokratisch geprägten Schweden gelten milde Bestrafungen junger Täter als Norm. Das Jugendstrafrecht gilt vom 15. bis zum 18. Lebensjahr. Es wird aber nach richterlichem Ermessen bis zum 21. Lebensjahr angewandt. Je nach Schwere der Tat werden Haftstrafen bis zu maximal vier Jahren verhängt.<

Quelle: Der Tagesspiegel - Politik Ausgabe vom 13.01.2008
karl143
 

Re: Polizeiruf 110 , realitätsnah ?

Beitragvon Merkur » 27. Juni 2011, 19:09

Natürlich wurde auch zu Hagedorn ein Forensisch-Psychiatrisches Gutachten gefertigt, um die Schuldfähigkeit beurteilen zu können. Die Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass die Motivation seines Handelns eindeutig in der sadistischen Triebstruktur lag. Eine Geisteskrankheit wurde bei ihm ausgeschlossen. Die Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikten wurde als gegeben beurteilt. Hagedorn wurde für sein Handeln als strafrechtlich voll verantwortlich eingeschätzt.
Hagedorn war ein Sadist, der u. a. Besuche in Konzentrationslagern dazu nutzte, seine saditischen Vorstellungen zu intensivieren. Der Film "Es geschah am hellerlichten Tag", in dem ein Mädchen getötet wurde und in einer Filmsequenz ein Rasiermesser zu sehen war, hat ihn dazu angeregt, seine Opfer durch Halsschnitt zu töten.
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
Merkur
 
Beiträge: 4645
Registriert: 15. Juni 2010, 17:21

Re: Polizeiruf 110 , realitätsnah ?

Beitragvon karl143 » 27. Juni 2011, 19:23

S51 hat geschrieben:A pro pos, ich bitte um Entschuldigung, wenn ich jetzt ganz OT abrutsche. Rache gibt es im bundedeutschen Recht eben doch. Oder was bitte ist die Ächtung des MfS und ihrer ehemaligen Mitarbeiter bis heute. Länger als jede auch nur halbwegs anwendbare Verjährungsfrist? Länger als bei Totschlägern? Sogar vollkommen vorbei an tatsächlichen Tatbeständen? Sachliche Gründe im Sinne von Wiederholungsgefahr oder Gleichrangigem gibt es doch nicht.


S51,
es ist keine Rache und es ist keine Siegerjustiz. Es ist die Aufarbeitung von Straftaten, die du nicht mit einem Kriminalfall a la Mord, Diebstahl o. ä. vergleichen kannst. Wenn es hier keine Verjährungsfrist geben würde, müßte man damit leben, das Taten, die erst nach Jahren durch Akten ans Tageslicht kämen, garnicht mehr zu ahnden wären. Aus diesem Grund allein wurde so entschieden. Und bei keinem Prozess bisher konnte man behaupten, das die Urteile unverhältnismäßig hoch lagen. Den Tätern wurden nämlich die Rechte zuteil, die sie ihren Opfern in der DDR verwehrten. Im Unterschied zur DDR mischt sich der Staat nicht in die Urteilshöhe, aber das brauche ich dir ja nicht zu sagen.

@ Merkur,

du hast den Titel mit dem PR verwechselt. Der Film mit Gert Fröbe hieß "Am geschah am hellichten Tag".
karl143
 

Re: Polizeiruf 110 , realitätsnah ?

Beitragvon Merkur » 27. Juni 2011, 20:45

karl143 hat geschrieben: @ Merkur,

du hast den Titel mit dem PR verwechselt. Der Film mit Gert Fröbe hieß "Am geschah am hellichten Tag".


Richtig muss es heißen "Es geschah am hellichten Tag". Jetzt ist es okay.
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
Merkur
 
Beiträge: 4645
Registriert: 15. Juni 2010, 17:21

Re: Polizeiruf 110 , realitätsnah ?

Beitragvon Merkur » 27. Juni 2011, 20:58

karl143 hat geschrieben: es ist keine Rache und es ist keine Siegerjustiz. Es ist die Aufarbeitung von Straftaten, die du nicht mit einem Kriminalfall a la Mord, Diebstahl o. ä. vergleichen kannst.


Für mich ist es billige Rache. Es ist doch ein Kuriosum, wenn beispielsweise die Mitarbeiter, die maßgeblich daran beteiligt waren, Tötungsdelikte u. a. Kriminalität aufzuklären, heute geächtet werden, nur weil sie ihre Aufgabe als Mitarbeiter des MfS realisiert haben. Immerhin war z. B. die HA IX/7 an der Aufklärung einer Reihe von Tötungsdelikten beteiligt, u. a. auch am Fall Hagedorn. Die Straftaten der damaligen kriminellen Täter sind längst getilgt, die Mitarbeiter des MfS aber noch immer benachteiligt. Selbst Terroristen der KgU wurden rehabilitiert.
Egon Bahr erkannte im Mai 2011 richtigerweise, dass die Behörde (BStU) einen beträchtlichen Anteil daran habe, dass die Einheit der Deutschen 21 Jahre nach der staatlichen Vereinigung nicht erreicht sei. Recht hat er !
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
Merkur
 
Beiträge: 4645
Registriert: 15. Juni 2010, 17:21

Re: Polizeiruf 110 , realitätsnah ?

Beitragvon karl143 » 28. Juni 2011, 07:57

Merkur,
das kommt doch aber durch den Umstand, das es sich beim MfS nicht um eine Polizeibehörde sondern um einen Geheimdienst gehandelt hat, der auch noch (hauptsächlich) auf vielen Nebengebieten tätig war. Bespitzelung, Zersetzung, usw. Gegen reine Personen aus dem Bereich der K sind dir doch bis auf Ausnahmen keinerlei juristische Verfolgungen bekannt, oder ?

Das MfS war in erster Linie keine normale Polizeibehörde sondern ein Geheimdienst, auch mit Mitteln gegen das eigene Volk, und mit Methoden, die selbst nach DDR Strafrecht kriminelle Handlungen waren.
karl143
 

Re: Polizeiruf 110 , realitätsnah ?

Beitragvon augenzeuge » 28. Juni 2011, 10:38

Das MfS war für viele DDR-Bürger eine extrem nachtragende Behörde. Ein politischer Oppositioneller bekam doch nie wieder die gleichen Chancen, wie er vor seiner Aufdeckung gehabt hätte, oder?

Ich bin der Meinung, dass nur die volle Aufdeckung der Taten des MfS zur echten Versöhnung führen kann. Verschwiegenheit hilft da leider nicht, schon gar nicht den Opfern. Das dieser Weg schmerzt ist klar, aber er muss gegangen werden.

AZ
"Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist."
„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war“.
„Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten“.
Benutzeravatar
augenzeuge
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 84414
Bilder: 6
Registriert: 22. April 2010, 07:29
Wohnort: Nordrhein-Westfalen

Re: Polizeiruf 110 , realitätsnah ?

Beitragvon karl143 » 30. Juni 2011, 08:57

Merkur hat geschrieben:
karl143 hat geschrieben: es ist keine Rache und es ist keine Siegerjustiz. Es ist die Aufarbeitung von Straftaten, die du nicht mit einem Kriminalfall a la Mord, Diebstahl o. ä. vergleichen kannst.


Für mich ist es billige Rache. Es ist doch ein Kuriosum, wenn beispielsweise die Mitarbeiter, die maßgeblich daran beteiligt waren, Tötungsdelikte u. a. Kriminalität aufzuklären, heute geächtet werden, nur weil sie ihre Aufgabe als Mitarbeiter des MfS realisiert haben. Immerhin war z. B. die HA IX/7 an der Aufklärung einer Reihe von Tötungsdelikten beteiligt, u. a. auch am Fall Hagedorn. Die Straftaten der damaligen kriminellen Täter sind längst getilgt, die Mitarbeiter des MfS aber noch immer benachteiligt. Selbst Terroristen der KgU wurden rehabilitiert.
Egon Bahr erkannte im Mai 2011 richtigerweise, dass die Behörde (BStU) einen beträchtlichen Anteil daran habe, dass die Einheit der Deutschen 21 Jahre nach der staatlichen Vereinigung nicht erreicht sei. Recht hat er !


@ Merkur,
warum man nicht das MfS einfach als normale Polizeibehörde o. ä. abtun kann, wurde gestern wieder klar und deutlich im Film "Der Stich des Skorpion" gezeigt. Von Mitarbeitern dieser Behörde gingen kriminelle Handlungen bis zum Mord aus. Aus diesem Grund dürfte es auch nie eine Verjährung geben. Jetzt wieder der Vergleich mit Nazi-Deutschland. Diese Zeit ist mittlerweile über 60 Jahre Geschichte und heute ist es noch möglich, Verbrecher für ihre Taten heranzuziehen. Das muß im Fall MfS auch in Zukunft möglich sein.
karl143
 

Re: Polizeiruf 110 , realitätsnah ?

Beitragvon Buscho » 12. Dezember 2011, 03:39

Moin ,

unlängst im PR 110 ,

Ulrich Mühe verlangt an einem Kiosk eine Flasche Schnaps . Die Verkäuferin , " Alkohol erst ab acht Uhr ! "

Was war das für eine Regelung ?

Grüsse Buscho
Buscho
 

Re: Polizeiruf 110 , realitätsnah ?

Beitragvon karl143 » 12. Dezember 2011, 09:07

War die Folge #124 - "Flüssige Waffe".
karl143
 

Re: Polizeiruf 110 , realitätsnah ?

Beitragvon vs1400 » 12. Dezember 2011, 10:01

Buscho hat geschrieben:Moin ,

unlängst im PR 110 ,

Ulrich Mühe verlangt an einem Kiosk eine Flasche Schnaps . Die Verkäuferin , " Alkohol erst ab acht Uhr ! "

Was war das für eine Regelung ?

Grüsse Buscho


hi Buscho,

zuweilen gab es derartige regelungen in absprache von zb. betriebsleitern mit den verkaufsstellenleitern.
unterbunden werden sollte damit, das sich einige schon vorm frühstück die kante gaben.

gruß vs
vs1400
 

Re: Polizeiruf 110 , realitätsnah ?

Beitragvon Buscho » 7. März 2012, 02:59

Moin ,
in vielen Dienstzimmerszenen bei der K sieht man an den Schränken und Türen oft Siegel , was hatte das auf sich ?

Buscho
Buscho
 

Re: Polizeiruf 110 , realitätsnah ?

Beitragvon S51 » 7. März 2012, 04:18

Buscho hat geschrieben:Moin ,
in vielen Dienstzimmerszenen bei der K sieht man an den Schränken und Türen oft Siegel , was hatte das auf sich ?

Buscho


Alle Räume, Schränke und Fächer in denen sich dienstliche Unterlagen befanden waren mit Petschaften gesichert. Petschaften, das waren Siegelflächen, rund etwa 2 cm Durchmesser, gefüllt mit einer Art Knete über die eine Schnur gelegt wurde und die dann mit einem Siegel petschiert wurden nachdem sie vorschriftsmäßig verschlossen waren. Vor dem Öffnen hatte man die Petschaft zu kontrollieren und dies in der Regel in einem Buch zu vermerken. So sollte sichergestellt werden, dass immer nur die auch jeweils berechtigten Personen Zugang zu dienstlichen Unterlagen hatten.
Das Gleiche galt für Waffenschränke, Waffenkammern, Meldetaschen. Nicht nur bei der Polizei sondern auch Armee, GT und bestimmt auch allen andereren Sicherheisorganen. Übrigens auch für die Waffenschränke der Jagdleiter.
War ein Siegel verletzt, dann war eine interne Untersuchung einzuleiten, wer sich dort unbefugt Zutritt oder Zugang verschafft hatte. Der dienstliche Weltuntergang kam gefühlt unmittelbar danach.
Diese Darstellung in den Polizeirufen ist durchaus reel.
S51
 

Re: Polizeiruf 110 , realitätsnah ?

Beitragvon Buscho » 7. März 2012, 07:40

Super , danke !!

Grüsse Buscho
Buscho
 

"ABV" Krause

Beitragvon augenzeuge » 5. Juli 2012, 17:45

ABV hat geschrieben:Eigentlich hätte ja da auch eine Schwalbe hängen müssen. Weil in dem Gebäude auch mal ein ABV-Zimmer war. [laugh]

Gruß Uwe


Hey, Uwe, was hältst du von diesem Bild als Avatar? [flash]
Bild
Jörg
"Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist."
„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war“.
„Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten“.
Benutzeravatar
augenzeuge
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 84414
Bilder: 6
Registriert: 22. April 2010, 07:29
Wohnort: Nordrhein-Westfalen

"ABV" Krause

Beitragvon SkinnyTrucky » 5. Juli 2012, 17:50

Is dat nich Horst Krause....boar, ich bin ja echt ein grosser Fan von ihm.... [crazy]

groetjes uit Parma

Mara
Wenn es heute noch Menschen gibt, die die DDR verklären wollen, kann das nur damit zusammenhängen, dass träumen schöner ist als denken.... (Burkhart Veigel) Bild
Benutzeravatar
SkinnyTrucky
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 9270
Bilder: 73
Registriert: 25. April 2010, 20:07
Wohnort: at the dutch mountains

"ABV" Krause

Beitragvon Volker Zottmann » 5. Juli 2012, 17:51

gefällt mir nicht Augenzeuge, denn wenn schon, da hat Uwe recht, muss es der stärkste Vogel der DDR sein:
Die Schwalbe, denn sie konnte 2 Bullen befördern. [laugh]

Volker
Volker Zottmann
 

"ABV" Krause

Beitragvon Volker Zottmann » 5. Juli 2012, 17:56

Krause wurde gerade gestern ermordet. Da war er der Altnazi Fischwinkler im ARD -Film.
Den 1968 spielenden Film fand ich sehr beeindruckend. Zeigte er doch ein Elternhaus mit zwei politisch gegensätzlichen Eltern, habe mich da in der Rolle des Jungen genau wiedererkannt. Das versteht aber nur, wer es so ähnlich erlebt hat.

Volker
Volker Zottmann
 

"ABV" Krause

Beitragvon augenzeuge » 5. Juli 2012, 18:00

Fand den Film Boxhagener Platz auch gut!

Ähm, wenn es mit Krause weitergeht, lagere ich die Beiträge gern aus.... [wink]

Hat jemand den Film Schultze Gets The Blues gesehen?
AZ
"Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist."
„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war“.
„Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten“.
Benutzeravatar
augenzeuge
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 84414
Bilder: 6
Registriert: 22. April 2010, 07:29
Wohnort: Nordrhein-Westfalen

VorherigeNächste

Zurück zu TV- Fernsehfilme & Serien

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast

cron