Wo bleibt die Kontrolle durch durch die Bauüberwachung und die Verwendung der Gelder?
Bei entsprechender Kontrolle der Werft hätte den verantwortlichen Beamten im Ministerium oder den nachgeordneten Dienststellen die Mängel rechtzeitig auffallen müssen.
Jeder Antragsteller auf öffentliche Geldmittel muss sich erst einmal nackig machen, bevor er Geld vom Staat bezieht. Der Reparaturvertrag hat doch sicher Bezahlung nach Baufortschritt vorgesehen? Auch über die Verwendung etwa gezahlter Vorschüsse wird es eine Vereinbarung geben. Bei solchen Verträgen haben doch immer die Juristen die Hand mit im Spiel. Aber letzlich ist das auch eine politische Angelegenheit, einer schon vorher kreditunwürdigen Reederei unter die Arme zu greifen.
Der Steuerzahler wird´s schon richten.
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