Mobilmachung in Deutschland
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"Ich bestimme hiermit: Das deutsche Heer und die kaiserliche Marine sind nach Maßgabe des Mobilmachungsplans für des deutsche Heer und die kaiserliche Marine kriegsbereit aufzustellen. Der 2. August wird als erster Mobilmachungstag festgesetzt."
Es folgen Ort, Datum und die Unterschrift des Kaisers und des Kanzlers (Bethmann-Hollweg)
An den Reichskanzler (Reichs-Marineamt) und den Kriegsminister.
Mobilmachung, 1. August 1914
Die Abteilung Ia der einzelnen Armeekorps hatte in jedem Jahr einen Mobilmachungsplan zu erstellen. Die Vorbereitungen begannen Mitte November für das nächste Jahr und mussten Ende März auch von Truppen und Bezirkskommandos beendet sein. Am 1. April trat dann der neue Mobilmachungsplan in Kraft. Die Unterlagen des alten Planes wurden vernichtet. "Berge von Akten peinlichster Arbeit gingen dann in den Schornstein" (Ludendorff)
Der Mobilmachung voraus ging die Feststellung der "drohenden Kriegsgefahr". War diese bekannt gegeben, liefen die Mobilmachungs-Vorarbeiten an. Reservisten wurden einberufen, Gerät und Ausrüstung wurde bereit gehalten. Zahlreiche Neuformationen wurden aufgestellt, durch die erst eine kriegsmäßige Verwendung der Friedenstruppen des Armeekorps ermöglicht werden sollte. Es musste eine große Anzahl von Munitionskolonnen für alle Waffen, Sanitätskompanien, Feldlazarette, Verpflegungs- und Feldbäckerei-Kolonnen aufgestellt werden, die im Friedenszustand nicht vorhanden waren.
Außerdem waren noch zahlreiche Truppenbehörden und Truppenverbände an Reserve-, Landwehr-, Belagerungs- und Festungsformationen mobil aufzustellen, aber auch Formationen für das in der Heimat verbleibende Besatzungsheer, aus Militärbehörden und Ersatztruppenteilen bestehend, zu bilden. Die für den Grenzschutz vorgesehenen Infanteriebrigaden, Kavallerieregimenter und Artillerieabteilungen mussten bei Ausrufung des Mobilmachungsbefehls innerhalb weniger Stunden zum Abtransport bereit stehen.
Außerdem war die Armierung der Festungen vorzubereiten, um sie in "verteidigungsfähigen Zustand" zu setzen.
Konnte die Kriegsgefahr mit politischen Mitteln nicht beseitigt werden, wurde vom Oberkommandierenden (in Deutschland der Kaiser) die Mobilmachung befohlen. Das Datum des 1. Mobilmachungstages wurde benannt. Nun lief der Mobilmachungsplan ab. Für jeden weiteren Tag waren bestimmte Abläufe vorgesehen. Die Mobilmachung bestand letztendlich in der Überführung der im Frieden bestehenden Kommandobehörden und Truppen aus der Friedensstärke in die Kriegsstärke, sie entsprechend auszurüsten und in die vorgesehenen Bereitstellungsräume zu transportieren.
Am 5. und 6. Mobilmachungstag mussten sämtliche Kommandobehörden und Feldtruppen ihre Aufstellung beendet haben. Reservetruppen folgten am 6. und 7. Tag. Das gleiche galt für Landwehr und Landsturm und andere Ersatzformationen am 12. Mobilmachungstag.
Es gab für jede einzelne Kommandobehörde und Truppeneinheit und jede Formation, ob sie im Frieden bereits bestand oder erst im Zuge der Mobilmachung aufgestellt wurde, genaue Anweisungen über die Zusammensetzung und Stärken bis ins einzelne, die Einberufung der Offiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes, die Abgaben des Friedensstandes, die Aushebung von Pferden und Fahrzeugen und über Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung.
Dem Generalkommando eines jeden Armeekorps standen grundsätzlich für die Mobilmachung die zu seinem Korpsbezirk gehörenden Truppen zur Verfügung. Truppen, die dem Generalkommando nicht unmittelbar unterstanden, sondern den im Frieden bestehenden Generalinspektionen, mussten ebenfalls mobil gemacht werden. Es gab den Inspekteur der Jäger und Schützen, Generalinspekteur der Fußartillerie, der Pioniere und Festungen, einen Traininspekteur und den Inspekteur der Verkehrstruppen. Die Generalkommandos verfügten über Offiziere, Beamte, Unteroffiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes ihrer Bezirke, die in den Bezirkskommandos in Listen geführt wurden. Man verfügte über einen Bestand an Reserveoffizieren um die neu entstehenden Stellen zu besetzen.
An Mannschaften standen 25 Jahrgänge zur Verfügung. Die allgemeine Wehrpflicht begann für einen militärtauglichen Mann mit vollendetem 20. Lebensjahr.
Er hatte
2 Jahre im aktiven Dienst
5 Jahre in der Reserve
5 Jahre in der Landwehr I
5 Jahre in der Landwehr II
6 Jahre im Landsturm
zu dienen.
Das Generalkommando hatte die Reservisten an das Gardekorps nach Berlin und Potsdam, an die Marine nach Danzig, Kiel und Wilhelmshaven und an die Verkehrstruppen (Eisenbahnregimenter) nach Berlin abzugeben, soweit sie in diesen Verbänden gedient hatten.
An Pferden verfügte das Generalkommando über den Bestand aller Wirtschaftszweige, auch der Landwirtschaft, seines Bezirks. Der Pferdebestand wurde in bestimmtem Zeitabständen durch besondere Kommissionen festgestellt und in verschiedene Untergruppen aufgeteilt. Für die schwere Artillerie benötigte man Kaltblüter, für die Feldartillerie Zugpferde, dann Vollblüter für die schweren Kavallerieregimenter (Z.B. Kürassiere und Jäger zu Pferde) und Reitpferde (Warmblüter) für die leichte Kavallerie (Z.B. Dragoner).
Schließlich verfügte das Generalkommando eines Korpsbezirks über die bereit gehaltenen Waffen, Ausrüstung und Fahrzeuge für sämtliche Formationen. Waffen und Kriegsgerät für die neu aufzustellenden Verbände befanden sich zum Teil in Verwaltung der Truppen, die diese Verbände aufzustellen hatten. Um diese Truppen zu entlasten, befanden sich ein großer Teil dieser Gerätschaften in besonderen Artillerie- und Traindepots unter Beaufsichtigung besonderer Behörden.
Dem Mobilmachungsbefehl vom 1. August 1914 ging die Weisung "Drohende Kriegsgefahr" voraus. Dies bedeutete, alle Vorkehrungen, die für den Mobilmachungsfall vorgesehen waren, sofort einzuleiten, an der Grenze die geplanten Sicherungsmaßnahmen durchzuführen, bestimmte Einrichtungen der Eisenbahn und Depots zu sichern. Die Generalkommandos der Grenzkorpsbezirke erhielten außer den Mobilmachungsbestimmungen des Kriegsministeriums auch die Weisungen des Chefs des Generalstabs für den Grenzschutz. Dieser Grenzschutz musste 6 Stunden nach Eingang des Mobilmachungsbefehls oder des Kennwortes "Drohende Kriegsgefahr" bezogen werden.
Am 1. August 1914 um 18:00 Uhr wurde der Mobilmachungsbefehl bekannt gegeben. Als erster Mobilmachungstag wurde der 2. August bestimmt. Damit war eine Friedenszeit von über 40 Jahren zu Ende gegangen.
quelle: Tannenberg 1914
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