augenzeuge hat geschrieben:Wer schnattert hier wirklich?
AZ
steffen52 hat geschrieben:. Lässt man es glaubt die Ente noch sie ist ein Schwan und davor muss man sie bewahren!!!
Gruß steffen52
augenzeuge hat geschrieben:steffen52 hat geschrieben:. Lässt man es glaubt die Ente noch sie ist ein Schwan und davor muss man sie bewahren!!!
Gruß steffen52
Du als Bewahrer? Als Mops im Schwimmring hat man da allerdings ganz schlechte Karten.
AZ
AkkuGK1 hat geschrieben:der Mops sieht aus, als wäre er volle Kanne gegen ne Wand gerannt wäre...
der Mops sieht aus, als wäre er volle Kanne gegen ne Wand gerannt wäre...
Kumpel hat geschrieben:Und du glaubst , das wird nicht ausreichend getan und wenn diese Staaten ihren Bürgern unzureichende Perspektiven bieten stehen die Leute wenig später wieder hier vor der Tür.
§ 95 des Aufenthaltsgesetzes stellt den illegalen Aufenthalt in Deutschland unter Strafe:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 sich im Bundesgebiet aufhält,
2. ohne erforderlichen Aufenthaltstitel nach § 4 Abs. 1 S. 1 sich im Bundesgebiet aufhält, vollziehbar ausreisepflichtig ist und dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist,
3. entgegen § 14 ABs. 1 Nr. 1 oder 2 in das Bundesgebiete einreist,
AkkuGK1 hat geschrieben:Duffy Duck fand ich immer witziger als Bugs Bunny...
wie sich ne Ente beim rückwärtsschwimmen den Schnabel stoßen kann? Und na komm, der Mops sieht aus, als wäre er volle Kanne gegen ne Wand gerannt wäre...
augenzeuge hat geschrieben:§ 95 des Aufenthaltsgesetzes stellt den illegalen Aufenthalt in Deutschland unter Strafe:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 sich im Bundesgebiet aufhält,
2. ohne erforderlichen Aufenthaltstitel nach § 4 Abs. 1 S. 1 sich im Bundesgebiet aufhält, vollziehbar ausreisepflichtig ist und dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist,
3. entgegen § 14 ABs. 1 Nr. 1 oder 2 in das Bundesgebiete einreist,
AZ
Ari@D187 hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:§ 95 des Aufenthaltsgesetzes stellt den illegalen Aufenthalt in Deutschland unter Strafe:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 sich im Bundesgebiet aufhält,
2. ohne erforderlichen Aufenthaltstitel nach § 4 Abs. 1 S. 1 sich im Bundesgebiet aufhält, vollziehbar ausreisepflichtig ist und dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist,
3. entgegen § 14 ABs. 1 Nr. 1 oder 2 in das Bundesgebiete einreist,
AZ
Völlig unzureichend, bzw. das dokumentiert genau das Problem.
Ari
augenzeuge hat geschrieben:Ari@D187 hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:§ 95 des Aufenthaltsgesetzes stellt den illegalen Aufenthalt in Deutschland unter Strafe:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 sich im Bundesgebiet aufhält,
2. ohne erforderlichen Aufenthaltstitel nach § 4 Abs. 1 S. 1 sich im Bundesgebiet aufhält, vollziehbar ausreisepflichtig ist und dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist,
3. entgegen § 14 ABs. 1 Nr. 1 oder 2 in das Bundesgebiete einreist,
AZ
Völlig unzureichend, bzw. das dokumentiert genau das Problem.
Ari
Nein, nicht unzureichend. Es wäre ja ausreichend, wenn es angewendet würde.
AZ
Grenzwolf62 hat geschrieben:Und wer verhindert das?
Für mich die weltfremden Überguten.
augenzeuge hat geschrieben:Ari@D187 hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:§ 95 des Aufenthaltsgesetzes stellt den illegalen Aufenthalt in Deutschland unter Strafe:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 sich im Bundesgebiet aufhält,
2. ohne erforderlichen Aufenthaltstitel nach § 4 Abs. 1 S. 1 sich im Bundesgebiet aufhält, vollziehbar ausreisepflichtig ist und dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist,
3. entgegen § 14 ABs. 1 Nr. 1 oder 2 in das Bundesgebiete einreist,
AZ
Völlig unzureichend, bzw. das dokumentiert genau das Problem.
Ari
Nein, nicht unzureichend. Es wäre ja ausreichend, wenn es angewendet würde.
AZ
Sperrbrecher hat geschrieben:Durch das Machtwort unserer Kanzlerin wurde das Gesetz ausgehebelt und die
Anzeigen der Ausländerbehörden werden mit schöner Regelmäßigkeit von den
Staatsanwaltschaften eingestellt.
Sperrbrecher hat geschrieben:Grenzwolf62 hat geschrieben:Und wer verhindert das?
Für mich die weltfremden Überguten.
Durch das Machtwort unserer Kanzlerin wurde das Gesetz ausgehebelt und die
Anzeigen der Ausländerbehörden werden mit schöner Regelmäßigkeit von den
Staatsanwaltschaften eingestellt.
Ari@D187 hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Ari@D187 hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:§ 95 des Aufenthaltsgesetzes stellt den illegalen Aufenthalt in Deutschland unter Strafe:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 sich im Bundesgebiet aufhält,
2. ohne erforderlichen Aufenthaltstitel nach § 4 Abs. 1 S. 1 sich im Bundesgebiet aufhält, vollziehbar ausreisepflichtig ist und dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist,
3. entgegen § 14 ABs. 1 Nr. 1 oder 2 in das Bundesgebiete einreist,
AZ
Völlig unzureichend, bzw. das dokumentiert genau das Problem.
Ari
Nein, nicht unzureichend. Es wäre ja ausreichend, wenn es angewendet würde.
AZ
Wenn das angewendet wird, sind die betreffenden Personen immer noch hier und die Ausreise ungewiss. Von daher sehe ich das als unzureichend an.
Ari
Zicke hat geschrieben:Polizei-Großeinsatz bei Erstklässler-Einschulung
Diese Einschulung werden die Erstklässler einer Grundschule in Baden-Württemberg ganz bestimmt nicht so schnell vergessen.
Schließlich endete ihr großer Tag mit einem Polizei-Großeinsatz, einer Messerstecherei und drei Festnahmen!
https://www.bild.de/regional/stuttgart/ ... .bild.html
steffen52 hat geschrieben:AkkuGK1 hat geschrieben:Duffy Duck fand ich immer witziger als Bugs Bunny...
wie sich ne Ente beim rückwärtsschwimmen den Schnabel stoßen kann? Und na komm, der Mops sieht aus, als wäre er volle Kanne gegen ne Wand gerannt wäre...
Akku auf Deinen Spruch habe ich gewartet, einfach super! Scheint an der Luft im Spreewald zu liegen oder sind es die Mücken welche Dir zu schaffen machen?
Gruß steffen52
augenzeuge hat geschrieben:In Chemnitz ist ein libyscher Rollstuhlfahrer attackiert und leicht verletzt worden. Der Tatverdächtige ist der Polizei wegen rechtsmotivierter Straftaten bekannt. Das Dezernat Staatsschutz ermittelt in dem Fall.
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