Tatvorwurf üble Nachrede, Verleumdung und Beleidigung, die Justiz wird darüber entscheiden. So funktioniert unser Rechtsstaat, Interessierter.
>>>Zwei Jahre nach Einsatz in Fulda Polizei verfolgt Kritiker nach tödlichen Schüssen auf Flüchtling
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Die Staatsanwaltschaft ermittelt derweil gegen den Polizisten. Im Februar 2019 stellt sie das Verfahren ein. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass der Polizist in Notwehr gehandelt habe. Kurzzeitig werden die Ermittlungen im April 2019 noch einmal aufgenommen, nachdem ein Handyvideo auftaucht, das Teile des Geschehens vor den tödlichen Schüssen zeigt. Doch auch nach dessen Sichtung kommen die Ermittler zu dem Schluss, dass kein strafbares Verhalten seitens der Polizei vorlag.
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Darius Reinhardt hat seinerzeit nicht an der Demonstration in Fulda teilgenommen. Angeklagt ist der Student der Politikwissenschaften aus Frankfurt dennoch. "Tatbegehungsweise: Artikel verfassen. Tatmittel: Internet", heißt es in der Anzeige vom 14. Mai 2019. Gestellt wird sie vom Fuldaer Polizeipräsidenten Günther Voss. Und auch in diesem Fall folgt auf die Anzeige ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft über 2.250 Euro.
Reinhardts Vergehen: Eine falsche Formulierung in einem Artikel, der Ende April 2019 auf dem Internetportal "Belltower News" erscheint. Zusammen mit einer Co-Autorin befasst er sich darin mit dem Fall Matiullah J., versucht die aus seiner Sicht mangelnde Bereitschaft, sich kritisch mit dem Polizeieinsatz auseinanderzusetzen, in den Kontext anderer Vorfälle zu stellen. Dabei geht es auch um strukturellen Rassismus und Korpsgeist. Und gleich zu Beginn des Artikels ist von "zwölf tödlichen Schüssen" die Rede.
Eine Formulierung, die nach Ergebnis der Ermittlungen falsch ist. Schließlich waren es nachweislich zwei Schüsse, die Matiullah J. tödlich verletzt haben. Aus Sicht der Polizei in Osthessen ist die von Reinhardt und seiner Co-Autorin benutzte Formulierung geeignet, die betroffenen Polizeibeamten verächtlich zu machen. Denn wenn von "zwölf tödlichen Kugeln" die Rede sei, werde quasi der Eindruck einer Hinrichtung vermittelt. Der Tatvorwurf lautet daher auf üble Nachrede, Verleumdung und Beleidigung
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https://www.hessenschau.de/panorama/pol ... g-100.html