augenzeuge hat geschrieben:Ich denke, wenn wir über Entscheidungen reden, sollte man den Vorfall kennen. Ich kann doch nicht blind auf Grundlage des Schadens ein Urteil bewerten....
Also ne kurze Schilderung wäre schon sinnvoll. Zumindest für mich, ich weiß, andere brauchen das nicht.....
AZ
HPA hat geschrieben:Gefängnisstrafen für Neonazis nach Krawallen in Connewitz
https://www.mz-web.de/leipzig/mob-legt- ... --31155980
HPA hat geschrieben:Gefängnisstrafen für Neonazis nach Krawallen in Connewitz
https://www.mz-web.de/leipzig/mob-legt- ... --31155980
Grenzwolf62 hat geschrieben:Als die andere Fakultät die Polizeiwache zerlegt hat, wieviel haben die überhaupt aufgebrummt bekommen?
Grenzwolf62 hat geschrieben:Junge Leute fuhren mit dem Auto nachts stadteinwärts und wollten sich zum Wasser lassen kurz in die Büsche verdrücken und da kam halt die Truppe Brauchtumspfleger und langte sofort zu wie es wohl im wilden Orient so Brauch ist.
augenzeuge hat geschrieben:Grenzwolf62 hat geschrieben:Junge Leute fuhren mit dem Auto nachts stadteinwärts und wollten sich zum Wasser lassen kurz in die Büsche verdrücken und da kam halt die Truppe Brauchtumspfleger und langte sofort zu wie es wohl im wilden Orient so Brauch ist.
Du weißt sicher, dass das Unsinn ist, was du schreibst?
Ist es ausgeschlossen, dass zuerst die jungen Leute "etwas" getan haben?
Warum diese Leute sofort und ohne Grund auf die anderen losgegangen sind, erschließt sich mir nicht.
Ich war am Dienstag auf einem großen Volksfest hier und wunderte mich, wieso ich bei tausenden Besuchern kaum Polizei sehe. Obwohl das Asylantenheim direkt nebenan war.
AZ
pentium hat geschrieben:Kein Landfriedensbruch durch bloßes Mitmarschieren oder inaktives Dabeisein...
a) Während die Strafbarkeit wegen Landfriedensbruch früher an die Zugehörigkeit zu einer feindseligen Menschenmenge anknüpfte, ist nach der Umgestaltung des § 125 StGB durch das Dritte Strafrechtsreformgesetz - soweit hier von Bedeutung - nur strafbar, wer sich an den aus der Menschenmenge begangenen Gewalttätigkeiten beteiligt; Strafgrund ist diese Beteiligung und nicht mehr der bloße Anschluss an die unfriedliche Menge (BGHSt 32, 165 , 178). Nach dem Willen des Gesetzgebers soll nicht derjenige, der sich nach "Gewalttätigkeiten nicht veranlasst sieht, sich zu entfernen", sondern nur derjenige, der sich "aktiv an Gewalttätigkeiten" beteiligt, nach dieser Vorschrift strafbar sein (BTDrucks. VI/139 S. 4, VI/502 S. 9; zur Gesetzesgeschichte: LK-von Bubnoff StGB 11. Aufl. vor § 125 Rdn. 5 ff.).
Deshalb genügt es für eine Beteiligung im Sinn des § 125 Abs. 1 StGB nicht, bloßer Teil der "Menschenmenge" gewesen zu sein, aus der heraus die Gewalttätigkeiten begangen wurden. Ob sich jemand an diesen "als Täter oder Teilnehmer beteiligt" hat und damit Täter des Landfriedensbruchs ist, bestimmt sich vielmehr nach den allgemeinen Teilnahmegrundsätzen der §§ 25 ff. StGB (Schönke/Schröder/Lenckner/Sternberg-Lieben StGB 27. Aufl. § 125 Rdn. 14). Danach stellt jedoch das bloß inaktive Dabeisein oder Mitmarschieren weder eine psychische Beihilfe noch ein bestimmte Gewalttätigkeiten auf andere Weise unterstützendes Verhalten dar (vgl. BGH NStZ 1984, 549 ; OLG Naumburg NJW 2001, 2034; Fischer StGB 55. Aufl. § 125 Rdn. 13; Schäfer in MünchKomm StGB § 125 Rdn. 31; LK-von Bubnoff aaO. § 125 Rdn. 9, 12 f., 17 ff.; Schönke/Schröder/Lenckner/Sternberg-Lieben aaO. jeweils m.w.N.).
https://www.rechtsportal.de/Rechtsprech ... -Dabeisein
Für unsere Juraexperten:
Schönfelder: Deutsche Gesetze | Aktuelle Beck`sche Textausgabe
....
augenzeuge hat geschrieben:Es geht nicht um ins Bild passen, es geht um Verstehen des Sachverhaltes. Und da fragst du meines Erachtens kaum nach. Du nimmst es schnell hin, wenn es gefällt. Urteil steht!
Genau das tue ich nicht.
AZ
augenzeuge hat geschrieben:Wer sich hier alles angesprochen fühlt, wenn ich Grenzwolf62 frage....
AZ
steffen52 hat geschrieben:https://www.welt.de/vermischtes/article181264504/Berlin-68-Jaehrige-wegen-Attacke-auf-Muslima-zu-Geldsrafe-verurteilt.html
Was diese alte Dame gemacht hat ist nicht in Ordnung und dafür muss sie eine Strafe bekommen, ohne Frage! Aber in diesem Fall sieht man
wieder wie Gerichte urteilen, in diesem Fall sehr hart. Wie sieht eine Strafe bei Vergehen von Zugereisten aus? Schön mal vergleichen.
Gruß steffen52
Zicke hat geschrieben:zum Glück kein Reichsbürger
augenzeuge hat geschrieben:Zicke hat geschrieben:zum Glück kein Reichsbürger
Ja, die geben sich nicht mit plumpen Zerstörungen zufrieden...
AZ
Dabeisein und Teilnehmen (mit Tat an den Ausschreitungen) sind zwei verschieden Paar Schuhe.
Grenzwolf62 hat geschrieben:Wann hat denn in letzter Zeit ein Reichsbürger jemanden umgebracht?
augenzeuge hat geschrieben:Grenzwolf62 hat geschrieben:Wann hat denn in letzter Zeit ein Reichsbürger jemanden umgebracht?
Achso, die müssen erst jemanden umbringen, bevor es begreifst....
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/b ... 02798.html
AZ
augenzeuge hat geschrieben:Grenzwolf62 hat geschrieben:Wann hat denn in letzter Zeit ein Reichsbürger jemanden umgebracht?
Achso, die müssen erst jemanden umbringen, bevor es begreifst....
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/b ... 02798.html
AZ
und zur Zahlung von 40.000 € an die Geschädigte verurteilt wurde
Spartacus hat geschrieben:und zur Zahlung von 40.000 € an die Geschädigte verurteilt wurde
Diese Zahlungen stehen immer nur im Urteil, sie werden nie geleistet.
Sparta
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