Nostalgiker hat geschrieben:Und welche Gründe sollten das sein Augenzeuge?
Kumpel hat geschrieben:Nosti , du seierst hier nur polemisch rum , ohne Substanz.
Auch Verbrechen hebeln das Asylrecht nicht aus und ein von dir offenbar favorisiertes Einwanderungsgesetz als Allheilmittel würde nichts grundlegend ändern.
Nostalgiker hat geschrieben:Hä?
Willst du mich jetzt veralbern? Augenzeuge.
wodurch ist sein Leben bedroht?
Im Land herrscht wieder Frieden und die demokratischen Grundrechte sind wieder hergestellt, was also bedroht ihn?
Assads Schergen stehen dem IS mit Sicherheit in Sachen Mord und Totschlag in nichts nach.
augenzeuge hat geschrieben:steffen52 hat geschrieben:So sieht es aus in diesem Land mit den Schutzformen für Asylanten: Greifen die drei Dinge-Asylberechtigung-Flüchtlingsschutz-subsidiärer Schutz nicht, kann bei Vorliegen bestimmter Gründe ein Abschiebungsverbot erteilt werden.
Das gilt sogar für Schwerstkriminelle und Mörder. Über diese Auslegung kann man nur mit den Kopf schütteln und sich fragen wie lange das der brave Bürger noch begreifen kann!!!
Gruß steffen52
Nein, das ist nicht in der Entscheidungsmöglichkeit unseres Landes. Ist EU-Gerichtsurteil.Der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts nach EU-Recht beeinträchtige nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte, urteilte der EuGH in Luxemburg...
https://www.welt.de/politik/deutschland ... gehen.html
AZ
augenzeuge hat geschrieben:steffen52 hat geschrieben:So sieht es aus in diesem Land mit den Schutzformen für Asylanten: Greifen die drei Dinge-Asylberechtigung-Flüchtlingsschutz-subsidiärer Schutz nicht, kann bei Vorliegen bestimmter Gründe ein Abschiebungsverbot erteilt werden.
Das gilt sogar für Schwerstkriminelle und Mörder. Über diese Auslegung kann man nur mit den Kopf schütteln und sich fragen wie lange das der brave Bürger noch begreifen kann!!!
Gruß steffen52
Nein, das ist nicht in der Entscheidungsmöglichkeit unseres Landes. Ist EU-Gerichtsurteil.Der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts nach EU-Recht beeinträchtige nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte, urteilte der EuGH in Luxemburg...
https://www.welt.de/politik/deutschland ... gehen.html
AZ
augenzeuge hat geschrieben:[...]Für mich ist es eine sehr gute und für mich sehr verständnisvolle Mail. Vielleicht liest du sie einfach mal ohne Vorbehalte. [...]
augenzeuge hat geschrieben:[...]Ich gehe sogar darin konform, dass unsere Gesetzgebung diesbezüglich überarbeitet werden muss. Eine weitere Duldung nach der ersten Gewalt-Straftat hätte es nach meiner Vorstellung hier nicht mehr gegeben. AZ
Ari
dann ist die Entscheidung für die unkontrollierte Öffnung 2015 umso weniger nachvollziehbar,
HPA hat geschrieben:dann ist die Entscheidung für die unkontrollierte Öffnung 2015 umso weniger nachvollziehbar,
nicht schon wieder...
wie wollte man etwas "unkontrolliert öffnen", was dank Schengen eh schon offen war?
>Und nochmal: die europäischen Gerichtshöfe haben höchstinstantlich dem Handeln von Merkel vollumfänglich Recht gegeben!
Und ja, das Recht gilt auch für Schwerkriminielle und Mörder. wir leben nämlich nicht umsonst in einem Rechtsstaat!
Sicherlich schwer zu begreifen für den einen oder anderen welcher sich so das Handeln nach dem "Gesunden Volksempfinden" zurück wünscht.
Ui, da haste aber wieder schön gehetzt mit deinem letzten Satz.
Nostalgiker hat geschrieben:Kumpel erzähl mir mal etwas neues.
habe den Eindruck du kapierst mal wieder nicht um was es geht.
Ein "Flüchtling" der sich ein besseres materielles Leben im Land seiner Wahl; hier DE, wünscht flieht nicht aus seinem Land weil sein Leben bedroht ist.
Ein Asylant geht in der Regel auch wieder in sein Heimatland zurück wenn der dortige Konflikt beendet ist der ihn zur Flucht veranlasste. Der "Flüchtling" der ein besseres materielles Leben will denkt nicht daran je wieder in sein Herkunftsland zurückzukehren.
Soweit kurz dazu.
In Strafsachen interessieren sich viele kaum für rechtliche Fragen - dafür sind die Meinungen umso dezidierter. Doch die "richtige" Strafe kommt aus dem Recht, nicht aus dem Bauch.
Kumpel hat geschrieben:Na ja ''gehetzt'' . Ganz von der Hand zu weisen ist der Gedanke an das ''gesunde Volksempfinden'' ja nun nicht.
Zumal es sich hier doch von Seiten mancher Politiker um eine Scheindiskussion handelt. Insbesondere im Zusammenhang mit hier straffällig gewordenen Syrern.
Man kann doch nicht ernsthaft erwarten , dass es sich mit einem Integrationskurs flächendeckend erledigt hat und den Rest überlässt man mehr oder weniger der Zivilgesellschaft.
Wenn der VS oder die Polizei aufmerksam wird ist der Drops doch schon gelutscht.
Nostalgiker hat geschrieben:Wahrscheinlich ist dir entfallen das sich deine vielgelobte Bundesrepublik als Rechtsnachfolger des III.Reiches sah und auch deshalb meinte sie habe eine "Führsorgepflicht für alle Deutschen die in den Grenzen von 1937 leben. Jedem dieser Deutschen stand ein "Deutscher Pass/Personalausweis" zu, er mußte nur abgeholt werden.
Nostalgiker hat geschrieben:kumpel, denkst du eigentlich bevor du sprichst oder schreibst über das was du sagen oder schreiben willst auch nach oder geht das ohne Umweg übers Gehirn direkt in die Tastatur?
AkkuGK1 hat geschrieben:Die Ostvertriebenen haben was bekommen in der DDR?
Nostalgiker hat geschrieben:AkkuGK1 hat geschrieben:Die Ostvertriebenen haben was bekommen in der DDR?
Ach und wer hat sie vertrieben? All diese Unschuldigen?
HPA hat geschrieben:dann ist die Entscheidung für die unkontrollierte Öffnung 2015 umso weniger nachvollziehbar,
nicht schon wieder...
wie wollte man etwas "unkontrolliert öffnen", was dank Schengen eh schon offen war?
[...]
Nostalgiker hat geschrieben:AkkuGK1 hat geschrieben:Die Ostvertriebenen haben was bekommen in der DDR?
Ach und wer hat sie vertrieben? All diese Unschuldigen?
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