augenzeuge hat geschrieben:Wen interessiert Frau Reschke?
Eins muss den Kritikern klar sein. Die Frau würde keine Firma nehmen, wenn ihre Standpunkte, ihr Job nicht nachhaltig Substanz zeigen würde.
AZ
Ein schöner Sommertag im Juni, in einem Eventzentrum direkt am Brandenburger Tor in Berlin: Hier trifft sich die Glücksspiel-Branche - die "Deutsche Automatenwirtschaft" - zu ihrem alljährlichen Kongress, dem sogenannten "Gaming Summit". Mehr als 30 Referenten diskutieren in verschiedenen Panels aktuelle Fragen rund um das Glücksspiel. Moderiert wird die ganztägige Veranstaltung von der prominenten ZDF-Journalistin Dunja Hayali, seit vielen Jahren Gesicht des Morgenmagazins und inzwischen auch einer eigenen Talkshow.
Volker Lilienthal, Professor für Journalistik an der Universität Hamburg, sieht das anders. Das, was Dunja Hayali auf der Bühne bei einem Fachkongress tue, sei schlicht kein Journalismus: "Wenn ich auf einem Branchen-Event etwas moderiere, mache ich das vielleicht mit den Basic Skills einer guten Journalistin. Aber das Thema ist vorgegeben, die Gesprächspartner sind vorgegeben, und das wird nicht für die allgemeine Öffentlichkeit publiziert." Er weist auf die Gefahr hin, dass ein Journalist mit solchen Engagements seine Unbefangenheit verliere. "Ich sehe da ein großes Problem, denn es ist ja überhaupt nicht wahrscheinlich, dass Frau Hayali über die Großunternehmen, die sie einladen und honorieren, nie wieder als Journalistin berichten muss."
augenzeuge hat geschrieben:....Die Frau ist nicht nur clever, sie hat auch einen klaren Standpunkt, den sie sachlich verteidigen kann.
AZ
Das, was Dunja Hayali auf der Bühne bei einem Fachkongress tue, sei schlicht kein Journalismus: "
augenzeuge hat geschrieben:Das, was Dunja Hayali auf der Bühne bei einem Fachkongress tue, sei schlicht kein Journalismus: "
Das behauptet ja auch keiner. Man sollte trennen können, zwischen Journalismus und nebenberuflicher Tätigkeit.
Solange sich das nicht beißt, ist alles ok.
AZ
Zum derzeit kursierenden Video, dass zeigt wie mehrere bislang unbekannte gebliebene Polizeibeamte Journalisten in Dresden kontrollieren, eine kurze juristische Einschätzung;
Zunächst ist die Polizei dazu verpflichtet Anzeigen aufzunehmen. Die Einschätzung ob eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegt oder nicht trifft letztlich nicht die Polizei sondern die Staatsanwaltschaft.
Im vorliegenden Fall war das Handeln der Journalisten unproblematisch, was die Beamten hätten wissen müssen, über § 23 Abs I Nr. 3 KunstUrhG gedeckt. Der Versammlungsteilnehmer, der sich ins Bild drängt macht sich selber zum Mittelpunkt der Filmaufnahmen und kann daher kein Unterlassungsanspruch geltend machen.
Die beiden Versammlungsteilnehmer haben aber eine versuchte Nötigung verwirklicht, indem sie versuchten den Kameramann bei der Arbeit zu behindern und dabei auch versuchten die Kamera wegzuschlagen. Dies ist strafbar nach § 240 StGB.
Das Jedermannsrecht, nach § 127 StPO, rechtfertigt nur ein Festhalten bei einem Antreffen auf „frischer Tat“. Bedeutet, selbst wenn die Männer davon ausgingen, dass das Handeln der Journalisten rechtswidrig war, hätten sie nicht nach der Kamera schlagen dürfen.
Das Handeln der Polizeibeamten ist rechtswidrig. Für die Durchführung einer Maßnahme müssen die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen und die wesentlichen Formalia eingehalten werden. Dazu gehört, dass Nennen des Rechtsgrundes der Maßnahme gegenüber den Betroffenen. Dies ist nicht erfolgt. Ob die weiteren Tatbestandsvoraussetzungen von § 19 sächsPolG (Identitätsfeststellung) vorlagen, darf bezweifelt werden.
Nach § 8 sächsPolG müssen die Beamten sich gegenüber dem Adressaten einer polizeilichen Maßnahme ausweisen. Dies ist auch nach mehreren Nachfrage nicht erfolgt. Gründe nach § 8 S. 2 sächsPolG sind nicht ersichtlich.
Weiterhin hätten die Beamten bereits eingreifen müssen als die Versammlungsteilnehmer die Journalisten bedrängten. Hier wäre eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr nötig gewesen, was die Beamten unterlassen haben.
Das Handeln der Beamten stellt damit auch einen schwerwiegenden Eingriff in die Pressefreiheit dar. Da durch die ca. 45 Minuten dauernde Maßnahmen, die Arbeit der Journalisten unterbunden wurde.
augenzeuge hat geschrieben:Für Schnellurteile ist man empfänglich, eine gefährliche Entwicklung.
@Grenzwolf
Dir ist der Unterschied nicht klar? Ich darf nur dann einen Nebenjob annehmen, wenn der AG zustimmt. Bei Dunja ist es ebenso.
Es hat mehr als ein Geschmäckle, wenn ein Ex BK, der noch von D bezahlt und geschützt wird, einen Job im Ausland annimmt, wobei andere deutsche Unternehmer wegen Embargos ihre Produkte nicht mal dahin verkaufen können.
AZ
seine Umsätze mit recht bedenklichen Geschäften generiert
Grenzwolf62 hat geschrieben:Da aber gemacht ist das nichts anderes wie bei Schröder, halt abgreifen was geht.
augenzeuge hat geschrieben:Die Frau ist nicht nur clever, sie hat auch einen klaren Standpunkt, den sie sachlich verteidigen kann.
Die Firmen wissen das und nutzen das geschickt.
Das Verdienstkreuz hat sie aus nachvollziehbaren Gründen bekommen.
AZ
augenzeuge hat geschrieben:[...]Eins muss den Kritikern klar sein. Die Frau würde keine Firma nehmen, wenn ihre Standpunkte, ihr Job nicht nachhaltig Substanz zeigen würde.
AZ
augenzeuge hat geschrieben:Das ist nicht richtig, Ari. Für den Mainstream wird man nicht ausgezeichnet. Da muss man sich schon abheben.... vom Mainstream.
AZ
Die Vorgeschichte ist in dem Film nicht zu sehen: Die Streife wollte einen jungen Libyer abholen, weil dieser nicht bei seinem Gerichtstermin erschienen war. Die Polizisten vermuteten ihn im Plauener Stadtzentrum und fanden ihn dort. Gegen den 23-Jährigen sollte wegen versuchter sexueller Nötigung verhandelt werden. Der Prozess fand mit Verzögerung statt, weil der Mann gesucht werden musste. Noch am selben Tag erließ der Richter Haftbefehl und ordnete an, dass der Angeklagte umgehend ins Gefängnis nach Zwickau kommt. Dort sitzt der 23-Jährige seit Donnerstagabend, erklärte die Polizeidirektion Zwickau gestern auf Nachfrage.
SCORN hat geschrieben:
Wundert euch in Deutschland nicht dass die AFD soviel Zulauf hat und es ist davon auszugehen dass dies weiter anhällt!
SCORN
SCORN hat geschrieben: Und das sind nur die Fälle die überregional bekannt werden!
SCORN
Auch darüber sollte berichtet werden, so Gniffke, aber nur, „wenn Asylbewerber überproportional an Tötungsdelikten beteiligt wären. Das ist, soweit wir es recherchieren können, nicht der Fall.
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste