karnak hat geschrieben:[grin] für mich ist die Überschrift schon schwer zu verstehen. Die Rente mit 63, wenn man von Abschlagsfrei ausgeht, gab es genau ein Jahr. Wann die Rente mit 65 wieder in Kraft gesetzt wird, mit der zusätzlichen Sanktion, eingeführt mit der vorübergehend geltenden Regelung," Rente ab 63", es bedarf dazu 45 Versicherungsjahre, stand von Anfang an auf den Tag genau fest. Wer die 45 Jahre bis zu seinem Renteneintrittstag nicht schafft kann dann auch nicht abschlagsfrei in Rente gehen, er muß solange arbeiten bis er die 45 Jahre voll hat, im ungünstigsten Fall bis 67.
Stimmt, also was will der Spahn dann abschaffen?
Sparta