Dresden – Rund 5 000 Querdenker hatten sich im Oktober 2020 auf dem Dresdner Theaterplatz versammelt, protestierten gegen die damaligen Corona-Maßnahmen. Ein Bühnen-Auftritt blieb dabei in Erinnerung – der von Polizist Michael F. (58) aus Hannover.
Am Freitag verhandelte das Amtsgericht, ob der Hauptkommissar und sein Mitstreiter Arthur H. (56, Messebauer) aus NRW sich nach ihrer Rede mit einem Hitlergruß verabschiedeten.
Der Prozess begann jedoch mit erheblicher Verspätung. Der Polizist zeigte ein Masken-Attest vor, der Richter bestand aber darauf, dass er während des Prozesses ein Visier trägt. Michael F. lief daraufhin zu einer Apotheke, die hatte keins. Später konnte der Angeklagte noch ein Schutzschild auftreiben.
Während der mittlerweile suspendierte Polizist den Hitlergruß bestritt, von Winken sprach und einen konstruierten Vorwurf beklagte, sagte Amtsrichter Steffen Krause (41) nach drei Stunden Verhandlung: „Quatsch.“
Sein Urteil: 5 000 Euro Geldbuße für den Polizisten F. und 840 Euro für den erwerbslosen Messebauer wegen des Verwendens von Symbolen von verfassungsfeindlichen Organisationen. Krause: „Sie haben vorsätzlich dieses Zeichen benutzt, wollten provozieren.“
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