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Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 10:16
von Sperrbrecher
Willy Wimmer, deutscher Staatssekretär a.D. und Politiker sowie Sputnik-Kolumnist, hat einen offenen Brief an den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier verfasst, in dem er über das Völkerrecht sowie dessen Einhaltung und Missachtung innerhalb und außerhalb Deutschlands spricht. Folgend finden Sie den Brieftext von Herrn Wimmer zum Nachlesen.

Man gewinnt mehr und mehr den Eindruck, daß unser Land jenseits der Regeln des demokratischen Rechtsstaates durch die Repräsentanten unseres Staates im Sinne einer anderen Ordnung „umgebaut“ werden soll. Dazu wird der Deutsche Bundestag bewußt marginalisiert. Wer sich dem im Vertrauen und zur Wahrung der im Grundgesetz garantierten Rechte in den Weg stellt. wird von den „medialen Blockwarten“, die wie „Kettenhunde“ unseligen Angedenkens den regierungs-und staatsseitig eingeschlagenen Weg absichern, nach Strich und Faden und in faschistisch bewährter Weise fertig gemacht.
https://de.sputniknews.com/kommentare/2 ... teinmeier/

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 10:35
von augenzeuge
Das ist schon ein merkwürdiger Typ, der Wimmer. Trump und Putin lobt er ständig. An Trumps Ausfällen sind wir selbst schuld. Wir in Europa!

Noch heute nutzt er die demokratiefeindliche Sputnik News als Sprachrohr seiner abstrusen Theorien. Dabei erhält er von höchster Stelle Unterstützung. Putin selbst übersetzt bei ihm simultan. Fast könnte man glauben, der war schon lange ein Agent Putins. Zumindest liegt das näher als "der Eindruck, dass der Staat umgebaut werden soll...".

Übrigens, was sagte Wimmer zu Merz vor der Wahl?
Er ist mit seiner bisherigen Tätigkeit bei Blackrock und als Chef der Atlantik-Brücke, einer klassischen amerikanischen Vorfeldorganisation, ein Exponent der Globalisten a la Obama, Clinton, Soros. Wenn Deutschland den Weg eines amerikanischen Puerto Rico auf europäischem Kontinent nehmen will, dann nur zu.


Der ist weder mit Merkel noch Merz, noch AKK zufrieden. Warum nimmt die CDU ihn eigentlich nicht? Der weiß doch alles besser. Als trumpscher Schleimzieher und putinscher Klabautermann wäre er doch richtig. Auch wenn er definitiv in der falschen Partei ist. [denken]

AZ

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 13:47
von Sperrbrecher
augenzeuge hat geschrieben: Zumindest liegt das näher als "der Eindruck, dass der Staat umgebaut werden soll...".

Mit diesen Eindruck "dass der Staat umgebaut werden soll..." befindet er sich aber inzwischen sicher in zahlreicher Gesellschaft. Zumindest lässt die Politik unserer derzeitigen Bundeskanzlerin daran kaum zweifeln.

Man mag über die Zielsetzung und die Politik der bisherigen Kanzler der Bundesrepublik durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Es hat aber bislang keinen Bundeskanzler gegeben, der dem Land größeren Schaden zugefügt und mehr Leid über die Bevölkerung gebracht hat, als diese Frau Merkel.

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 13:55
von augenzeuge
Noch ein Merkelhasser..... [flash]

AZ

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 14:12
von Sperrbrecher
augenzeuge hat geschrieben:Noch ein Merkelhasser.....

Ich hasse sie nicht, ich stelle nur fest. Sie verwirklicht nur das, was sie als FDJ-Sekretärin gelernt hat. Sie handelt gemäß ihrer Sozialisation.

Die "Erfolge" ihrer Politik werden mich schon aus biologischen Gründen nicht mehr betreffen. Letztlich bleibt mir immer noch die Auswanderung. Durch meine Ehe mit einer Ausländerin kann ich jederzeit Aufnahme in ihren Herkunftsland finden.

Das wäre dann meine vierte Flucht, 1938 als Kleinkind mit meinen Eltern vor den Nazis, 1945 vor den Russen und 1969 vor den Kommunisten aus der DDR.

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 15:26
von Volker Zottmann
Sperrbrecher hat geschrieben:
Man mag über die Zielsetzung und die Politik der bisherigen Kanzler der Bundesrepublik durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Es hat aber bislang keinen Bundeskanzler gegeben, der dem Land größeren Schaden zugefügt und mehr Leid über die Bevölkerung gebracht hat, als diese Frau Merkel.


Ich versteh sehr gut was der Sperrbrecher damit meint. Das hat mit Hass, wie AZ schreibt nun gar nichts zu tun.
Es steht inzwischen aber unumstößlich fest, dass Merkel, egal wie "humanistisch" gemeint, Gesetze gebrochen hat. Das haben wir hier auch lange genug durchgekaut.
Als 2015 hier schon Stimmen vor dem Einsickern des IS warnten, war das Geschrei ob solcher infantilen Gedanken noch groß. Inzwischen wissen wir, dass unter den abertausenden bis heute Unidentifizierten auch Attentäter und Schläfer sind.
Wie denken wohl all die Hinterbliebenen der Attentate und Mordhandlungen und die Opfer von Vergewaltigungen über Merkes einsame Entscheidungen?
Warum haben Länder wie Ungarn, Polen oder Tschechien scheinbar Ruhe?
Es bleibt nicht aus, wenn man in jeden neu angezettelten Krieg seine Soldaten schickt und Munition und Waffen an alle Beteiligten verhökert, dass man sich damit den zurückschlagenden Terror ins Land holt. Das verdanken wir auch Frau Merkel. Natürlich nicht allein, denn sie ist doch auch nur eine Marionette des Kapitals.

Gruß Volker

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 15:32
von augenzeuge
Wo und wann sollen Gesetze gebrochen worden sein?
Wer hat auch nur den Versuch unternommen, diesen Gesetzesbruch zu stoppen? Waren nicht alle dafür? Haben nicht zig Politiker unlängst noch gesagt, dass sie ebenso gehandelt hätten?

Es ist m. E. eine klare Lüge, dass Merkel vorsätzlich Gesetze gebrochen hat.
Sonst könnte man die ja benennen. Ebenso ist es falsch, dass sie Grenzen geöffnet hat, sie waren offen.
AZ

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 16:18
von Volker Zottmann
augenzeuge hat geschrieben:Wo und wann sollen Gesetze gebrochen worden sein?
Wer hat auch nur den Versuch unternommen, diesen Gesetzesbruch zu stoppen? Waren nicht alle dafür? Haben nicht zig Politiker unlängst noch gesagt, dass sie ebenso gehandelt hätten?

Es ist m. E. eine klare Lüge, dass Merkel vorsätzlich Gesetze gebrochen hat.
Sonst könnte man die ja benennen. Ebenso ist es falsch, dass sie Grenzen geöffnet hat, sie waren offen.
AZ

Das ist keine Lüge mehr.
Oder hast Du nicht den Polizeimann Wendt gehört?
In dem Moment, als die Regierung Einlass OHNE Identitätsfeststellung anwies, hat sie gegen das Grundgesetz verstoßen. Es wurde auf Anweisung wissentlich die Bevölkerung damit einer Gefährdung ausgesetzt, wie es inzwischen trauriger Weise unzählige Male schon der Fall war.
Lange wird es nicht mehr dauern, wenn sich die Lage der Gewaltdelikte noch verschlimmert, dass auch ehemalige Verantwortliche vor den Kadi kommen.

Und was heißt schon, "waren nicht alle dafür?"
Bei einer Gruppenvergewaltigung sind auch erstmal bis aufs Opfer alle dafür.... Und hier wurde das Volk vergewaltigt, und zwar mit der Schaffung von unbeherrschbarer Kriminalitätseinschleppung.

Gruß Volker

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 16:44
von Merkur
Volker, Deine letzten beiden Beiträge gefallen mir. [super]

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 17:04
von augenzeuge
Merkur hat geschrieben:Volker, Deine letzten beiden Beiträge gefallen mir. [super]


Volker, wenn dir Merkur sowas schreibt, solltest du wachsam sein. [grins]

AZ

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 17:13
von augenzeuge
Volker Zottmann hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben:Wo und wann sollen Gesetze gebrochen worden sein?
Wer hat auch nur den Versuch unternommen, diesen Gesetzesbruch zu stoppen? Waren nicht alle dafür? Haben nicht zig Politiker unlängst noch gesagt, dass sie ebenso gehandelt hätten?

Es ist m. E. eine klare Lüge, dass Merkel vorsätzlich Gesetze gebrochen hat.
Sonst könnte man die ja benennen. Ebenso ist es falsch, dass sie Grenzen geöffnet hat, sie waren offen.
AZ

Das ist keine Lüge mehr.
Oder hast Du nicht den Polizeimann Wendt gehört?
In dem Moment, als die Regierung Einlass OHNE Identitätsfeststellung anwies, hat sie gegen das Grundgesetz verstoßen. Es wurde auf Anweisung wissentlich die Bevölkerung damit einer Gefährdung ausgesetzt, wie es inzwischen trauriger Weise unzählige Male schon der Fall war.
Lange wird es nicht mehr dauern, wenn sich die Lage der Gewaltdelikte noch verschlimmert, dass auch ehemalige Verantwortliche vor den Kadi kommen.

Und was heißt schon, "waren nicht alle dafür?"
Bei einer Gruppenvergewaltigung sind auch erstmal bis aufs Opfer alle dafür.... Und hier wurde das Volk vergewaltigt, und zwar mit der Schaffung von unbeherrschbarer Kriminalitätseinschleppung.

Gruß Volker


Du irrst und man kann es beweisen. Dann eben nochmal. Aber bitte lies das auch! Andere tun das ja nicht. [angst]

„Deutschland könnte die Dublin-Regeln also strenger handhaben und hätte dies auch im Winter 2015/16 tun können, aber es ist noch kein Rechtsbruch, eine Handlungsoption nicht zu nutzen.“


Prof. Dr. Daniel Thym, L.L.M., ist Professor für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Konstanz:
„Die These vom Rechtsbruch beruht im Kern auf einem Missverständnis der Dublin-Regeln, die auch an der deutschen Grenze zu beachten sind und den einschlägigen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes vorgehen.“

Karlsruhe stellte also schon damals ausdrücklich fest, dass die deutsche Regelung hinter europäische Vorgaben „zurücktritt“ und „keine Anwendung mehr findet“.
16a Abs. 2 GG: „Diese Regelung tritt gegebenenfalls hinter völkerrechtlichen Vereinbarungen im Sinne von Art. 16a Abs. 5 GG zurück“ (Rn. 164). Weiter heißt es: „Aus dem Asyl-Erfahrungsbericht 1994 des Bundesministeriums des Innern vom 20. Juni 1995 geht hervor, dass die Drittstaatenregelung des Art. 16a Abs. 2 GG seit Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) in Bezug auf Asylsuchende [aus den Vertragsstaaten] ‚keine Anwendung mehr‘ findet“ (Rn. 165). Stattdessen habe das Bundesamt die Schengen-Regeln anzuwenden.

Nur am Rande erwähnt sei daher, dass nicht einmal feststeht, ob das Grundgesetz bei einer isolierten Betrachtung eine unmittelbare Zurückweisung in sichere Drittstaaten an der Grenze überhaupt erlaubte, wie es der Wortlaut von Art. 16a Abs. 2 GG mit der Formulierung „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen…“ zu suggerieren scheint. Die Gesetzesmaterialien schweigen zu eventuellen Grenzschließungen, und im dritten Satz der Vorschrift heißt es, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen „unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden können“, was man durchaus so lesen kann (und vielleicht auch muss), dass vor einer Zurückweisung an der Grenze jedenfalls ein rudimentäres Verwaltungsverfahren zu durchlaufen ist. Ganz in diesem Sinne verwies auch das BVerfG auf gewisse verfahrensrechtliche Einschränkungen, ohne dies freilich näher auszuführen (Rn. 204-207), weil es damals um eine Grenzschließung nicht ging. Heute kommt es, wie gesagt, darauf nicht mehr an: Bereits 1996 trat die deutsche Drittstaatsklausel hinter die damaligen Schengen-Regeln zurück.


https://verfassungsblog.de/der-rechtsbr ... widerlegt/

AZ

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 17:20
von pentium
In ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linken zu den rechtlichen Grundlagen der Einreiseverweigerung und Einreisegestattung stellen die Hausjuristen des Deutschen Bundestages die Rechtsgrundlagen dar, auf denen die im Herbst 2015 getroffenen Entscheidungen hätten beruhen müssen. Sie resümieren, dass es nach wie vor „unklar“ ist, ob die Ausnahmetatbestände des Asylgesetzes § 18 Absatz 4 Nr. 2 AsylG „als Grundlage für die Einreisegestattungen ab Ende August/Anfang September 2015 herangezogen wurde(n).“ Die Juristen kommen zu der bemerkenswerten Ansicht, dass die Rechtsgrundlage, nach der die Bundesregierung weitreichende Entscheidungen getroffen hat, nicht erkennbar ist.


Das Parlament hätte befragt werden müssen

Deshalb kommt – und darin liegt die Brisanz der Studie – der Wissenschaftliche Dienst zu der Auffassung, dass „die pauschale und massenhafte Einreisegestattung nicht mehr vom § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG gedeckt sein könnte“. Die Juristen schlussfolgern, dass eine so weitgehende Anordnung „einer gesetzlichen Regelung oder einer parlamentarischen Zustimmung bedarf“. Der Gesetzgeber sei durch die „Wesentlichkeitslehre“, durch das „Demokratie- und Rechtstaatsprinzip“ „in grundlegenden normativen Bereichen“ verpflichtet, „alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen“.

...

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 17:24
von karnak
Volker Zottmann hat geschrieben:
Als 2015 hier schon Stimmen vor dem Einsickern des IS warnten, war das Geschrei ob solcher infantilen Gedanken noch groß. Inzwischen wissen wir, dass unter den abertausenden bis heute Unidentifizierten auch Attentäter und Schläfer sind.

Und Du meinst jetzt mit einer wie immer gearteten Grenzkontrolle und Personalfeststellung einreisender Personen aus was für vorgegebenen Gründen auch immer könntest Du das Einsickern von Attentätern oder Schläfern auch nur in etwa verhindern, war vor der " Grenzöffnung" durch die Merkel die Möglichkeit für die Attentäter unbemerkt einzusickern nicht gegeben? Es bleibt einer der Preise die für die Freiheit zu zahlen sind solange die Bedingungen nicht verändert sind die es den Rädelsführern ermöglichen Attentäter und Schläfer anzuwerben.

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 17:26
von augenzeuge
Das Parlament hätte befragt werden müssen

Da man weiß, welche Anstrengungen Merkel damals unternommen hatte, andererseits keine Zeit blieb, bleibt der Vorwurf gegenstandslos. Keiner hätte das Parlament noch zuvor befragen können.
Es war ja nicht mal möglich, Seehofer noch zu erreichen....

Ich weiß nicht, der Sachverhalt ist doch schon längst an höchster Stelle juristisch so entschieden, wir hatten das hier auch, da kommt das Männchen Wendt wieder um die Ecke und alle fallen um. [flash]

AZ

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 17:26
von Volker Zottmann
Jörg, es gibt diesbezüglich zwei Lager.
Ich kann genau so viele Gegenstimmen beibringen, doch wozu?
Ich finde es schön, wenn Merkur nun auch mal Geschriebenes von mir gefällt. Doch grundsätzlich ist mir egal, wem ich gefalle oder wen ich gerade mit meiner Meinung aufrege. Ich bin mein ganzes Leben geradlinig mit meiner eigenen Meinung durchs Leben gestapft und habe immer klar meine eigene Richtung beibehalten.

Merkel war gerade für den Osten einst Hoffnungsschimmer. Doch im Gegensatz zu Ziehvater Kohl hat sie sich NIE spürbar für die Bevölkerung des Ostens eingesetzt. Daher heute auch ein gehörig Teil des Unmutes in Sachsen. Unter ihrer Rigide hätten längs schon gleiche Löhne realisiert und Unmut abgebaut sein müssen. Sie ist aber lediglich Vollstreckerin der Industie. An der Kuscherei gegenüber der Fahrzeugindustrie mit all den Betrügereien zeigt sich das besonders.
Außenpolitisch mag sie anerkannt sein. Innenpolitisch sehe ich derzeit jahrelanges Totalversagen.

Ohne Gesetzesänderung Gesetze nach Gutdünkeln auszuhebeln, so wie 2015 geschehen, ist klare Rechtsbeugung und somit strafbar.

Gruß Volker

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 17:31
von Sperrbrecher
augenzeuge hat geschrieben:Wo und wann sollen Gesetze gebrochen worden sein?

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.

Dazu das Gutachten von Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter am Bundesverfassungsgericht
https://www.cicero.de/innenpolitik/gren ... -das-recht
„Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen […] verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist […] Das Grundgesetz garantiert nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich.“

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 17:32
von pentium
augenzeuge hat geschrieben:
Das Parlament hätte befragt werden müssen

Da man weiß, welche Anstrengungen Merkel damals unternommen hatte, andererseits keine Zeit blieb, bleibt der Vorwurf gegenstandslos. Keiner hätte das Parlament noch zuvor befragen können.
Es war ja nicht mal möglich, Seehofer noch zu erreichen....

Ich weiß nicht, der Sachverhalt ist doch schon längst an höchster Stelle juristisch so entschieden, wir hatten das hier auch, da kommt das Männchen Wendt wieder um die Ecke und alle fallen um. [flash]

AZ


Wieso blieb dazu keine Zeit? Es gab keine Rechtsgrundlage für diese Grenzöffnung, man muß doch kein Experte sein, um zu wissen, das es eine gesetzliche Grundlage braucht, mal eben kurz 1 Million Ausländer ohne Pass ins Land zu lassen....

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 17:33
von Volker Zottmann
karnak hat geschrieben:
Volker Zottmann hat geschrieben:
Als 2015 hier schon Stimmen vor dem Einsickern des IS warnten, war das Geschrei ob solcher infantilen Gedanken noch groß. Inzwischen wissen wir, dass unter den abertausenden bis heute Unidentifizierten auch Attentäter und Schläfer sind.

Und Du meinst jetzt mit einer wie immer gearteten Grenzkontrolle und Personalfeststellung einreisender Personen aus was für vorgegebenen Gründen auch immer könntest Du das Einsickern von Attentätern oder Schläfern auch nur in etwa verhindern, war vor der " Grenzöffnung" durch die Merkel die Möglichkeit für die Attentäter unbemerkt einzusickern nicht gegeben? Es bleibt einer der Preise die für die Freiheit zu zahlen sind solange die Bedingungen nicht verändert sind die es den Rädelsführern ermöglichen Attentäter und Schläfer anzuwerben.


Die Gefahr des Einsickerns des IS war ungleich geringer. Verhindern kann man heute fast gar nichts mehr, aber man muss erst recht keine Möglichkeiten dazu schaffen. Und es war keinesfalls nur Frau Merkel Schuld, all die Willkommensklatscher haben so auch falsche Signale ausgeschickt.

Gruß Volker

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 17:36
von augenzeuge
Volker Zottmann hat geschrieben:JOhne Gesetzesänderung Gesetze nach Gutdünkeln auszuhebeln, so wie 2015 geschehen, ist klare Rechtsbeugung und somit strafbar.

Gruß Volker


Sie hat nichts ausgehebelt!! Ich weiß, im Osten des Landes denken viele so. Aber bitte, geh doch bitte davon aus, dass die AfD doch alles versuchen würde, sie hat es ja auch, um diese Strafbarkeit Merkels feststellen zu lassen. Frag dich doch mal, warum sie es nicht geschafft hat. Die Sache ist endgültig durch!

Merkel hatte die schwierigsten Jahre außenpolitisch seit 1990 zu bewältigen. Da kommt Schröder nicht mit. Viele Krisen hat sie gut bewältigt. Das will keiner sehen, weil keiner übern Tellerrand schaut. Die innenpolitischen Fehler zählen scheinbar 3fach.

Volker, die Sache ist absolut eindeutig. Aber ich weiß, dass man sonstwas schreiben kann, es werden viele nicht wahrhaben wollen. Auch wenn es so ist. Dafür kann ich nichts. Ich bleibe bei den Fakten.

AZ

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 17:38
von augenzeuge
pentium hat geschrieben:Wieso blieb dazu keine Zeit? Es gab keine Rechtsgrundlage für diese Grenzöffnung


Pentium, wir haben das alles vor nicht mal 8 Wochen behandelt. Auch die Zeitspannen, die zur Verfügung standen. [angst]
Und die Grenze hat niemand geöffnet, sie war offen. Wann begreift man das mal....

AZ

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 17:39
von augenzeuge
Sperrbrecher hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben:Wo und wann sollen Gesetze gebrochen worden sein?

Artikel 16a Grundgesetz

https://www.cicero.de/innenpolitik/gren ... -das-recht


Siehe bitte oben...
Weiter heißt es: „Aus dem Asyl-Erfahrungsbericht 1994 des Bundesministeriums des Innern vom 20. Juni 1995 geht hervor, dass die Drittstaatenregelung des Art. 16a Abs. 2 GG seit Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) in Bezug auf Asylsuchende [aus den Vertragsstaaten] ‚keine Anwendung mehr‘ findet“ (Rn. 165). Stattdessen habe das Bundesamt die Schengen-Regeln anzuwenden.

AZ

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 17:42
von Volker Zottmann
augenzeuge hat geschrieben:
Volker, die Sache ist absolut eindeutig. Aber ich weiß, dass man sonstwas schreiben kann, es werden viele nicht wahrhaben wollen. Auch wenn es so ist. Dafür kann ich nichts. Ich bleibe bei den Fakten.

AZ

Wer Recht behält, werden Geschichtsbücher schreiben...

Gruß Volker

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 17:44
von pentium
augenzeuge hat geschrieben:
pentium hat geschrieben:Wieso blieb dazu keine Zeit? Es gab keine Rechtsgrundlage für diese Grenzöffnung


Pentium, wir haben das alles vor nicht mal 8 Wochen behandelt. Auch die Zeitspannen, die zur Verfügung standen. [angst]
Und die Grenze hat niemand geöffnet, sie war offen. Wann begreift man das mal....

AZ


Schreibe doch mal an den juristischen Dienst des Bundestages...wegen der fehlenden Rechtsgrundlage...

....

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 17:51
von augenzeuge
Macht ihr das. Ich schreib hierzu nichts mehr. Alles was ich kann, ist gesagt. Meine Fakten stehen hier.

Klagt doch Merkel an, wenn ihr überzeugt seid, sollte das doch gelingen.

AZ

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 19:15
von karnak
Volker Zottmann hat geschrieben:
Die Gefahr des Einsickerns des IS war ungleich geringer.

Tatsächlich? Da saß dann einer an den Punkten die irgendwann lange vor Merkel mal Grenzübergangsstellen waren in seinem Eternitkabuff seine Fahndungskiste auf dem Schoß und hat in der nach IS Terroristen gekrabbelt wenn ein Ölauge bei ihm vorsprach. Oder wie war das wenn man die Grenze zur Bundesrepublik von irgendwo her über Land überschritt?

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 19:34
von Spartacus
Oder wie war das wenn man die Grenze zur Bundesrepublik von irgendwo her über Land überschritt?


Du kannst schon Fragen stellen. [flash]

Natürlich wurde damals kontrolliert, was denn sonst?

Keinen Pass, kein Visum und aus war`s für den Reisenden.

Aktuell steht bei der Bundespolizei folgendes:

Denken Sie bitte daran, dass Deutsche und Ausländer auch weiterhin verpflichtet sind, sich beim Grenzübertritt – auch über die Binnengrenze – mit anerkannten, gültigen Grenzübertrittspapieren auszuweisen (z. B. Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass).

Ausländische Staatsangehörige müssen, soweit erforderlich, zusätzlich im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (auch in Form eines Visums) sein.


Hat sich also eigentlich nichts geändert. Eigentlich.

Sparta

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 19:39
von augenzeuge
Naja..... [denken]

Aus Frankreich, der Schweiz, Luxemburg, tlw. Österreich kommend, wurde ich 1988 nicht kontrolliert.....nur durchgewunken. Hatte ja nur einen kleinen grünen behelfsmäßigen Ausweis..... [grins]

Kontrolliert wurde aber in Bayern vor Benutzung des DDR Transit!! [flash]

AZ

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 19:47
von steffen52
Spartacus hat geschrieben:
Oder wie war das wenn man die Grenze zur Bundesrepublik von irgendwo her über Land überschritt?


Du kannst schon Fragen stellen. [flash]

Natürlich wurde damals kontrolliert, was denn sonst?

Keinen Pass, kein Visum und aus war`s für den Reisenden.

Aktuell steht bei der Bundespolizei folgendes:

Denken Sie bitte daran, dass Deutsche und Ausländer auch weiterhin verpflichtet sind, sich beim Grenzübertritt – auch über die Binnengrenze – mit anerkannten, gültigen Grenzübertrittspapieren auszuweisen (z. B. Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass).

Ausländische Staatsangehörige müssen, soweit erforderlich, zusätzlich im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (auch in Form eines Visums) sein.


Hat sich also eigentlich nichts geändert. Eigentlich.

Sparta

Eigentlich, da hast Du recht, Sparta! Aber diese Dame Merkel und ihre Regierungstreuen haben es doch zugelassen das das Wort Asyl reicht um hier her zu kommen,
die Zuwanderer konnte einfach ihr Alter sagen, woher sie kommen und ihren Namen, alles ohne eine Nachweis zu bringen! So viel dazu das Merkel keine Schuld an diesem Zustand
von Heute hat!! [flash]
Gruß steffen52

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 19:50
von augenzeuge
Eben, Steffen52. Das Wort Asyl reichte auch schon 1990. Mit Merkel hat das nichts zu tun. Die hat kein Asylgesetz geändert. Alles war schon vorhanden.
Und sie hatte keine echte Chance, militär. Gewalt ausgeschlossen, 2015 etwas zu ändern, zu stoppen.
AZ

Re: Offener Brief an den Bundespräsidenten

BeitragVerfasst: 15. Dezember 2018, 20:04
von karnak
Spartacus hat geschrieben:
Oder wie war das wenn man die Grenze zur Bundesrepublik von irgendwo her über Land überschritt?


Du kannst schon Fragen stellen. [flash]

Natürlich wurde damals kontrolliert, was denn sonst?

Keinen Pass, kein Visum und aus war`s für den Reisenden.

Aktuell steht bei der Bundespolizei folgendes:

Denken Sie bitte daran, dass Deutsche und Ausländer auch weiterhin verpflichtet sind, sich beim Grenzübertritt – auch über die Binnengrenze – mit anerkannten, gültigen Grenzübertrittspapieren auszuweisen (z. B. Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass).

Ausländische Staatsangehörige müssen, soweit erforderlich, zusätzlich im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (auch in Form eines Visums) sein.


Hat sich also eigentlich nichts geändert. Eigentlich.

Sparta

Also ich bin nun seit 1990 kreuz und Quer durch Europa gefahren, nie gab es sowas wie eine Kontrolle, nirgendwo stand oder saß da einer, geschweige denn wollte jemand etwas von mir.