Er ist mit seiner bisherigen Tätigkeit bei Blackrock und als Chef der Atlantik-Brücke, einer klassischen amerikanischen Vorfeldorganisation, ein Exponent der Globalisten a la Obama, Clinton, Soros. Wenn Deutschland den Weg eines amerikanischen Puerto Rico auf europäischem Kontinent nehmen will, dann nur zu.
augenzeuge hat geschrieben: Zumindest liegt das näher als "der Eindruck, dass der Staat umgebaut werden soll...".
augenzeuge hat geschrieben:Noch ein Merkelhasser.....
Sperrbrecher hat geschrieben:
Man mag über die Zielsetzung und die Politik der bisherigen Kanzler der Bundesrepublik durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Es hat aber bislang keinen Bundeskanzler gegeben, der dem Land größeren Schaden zugefügt und mehr Leid über die Bevölkerung gebracht hat, als diese Frau Merkel.
augenzeuge hat geschrieben:Wo und wann sollen Gesetze gebrochen worden sein?
Wer hat auch nur den Versuch unternommen, diesen Gesetzesbruch zu stoppen? Waren nicht alle dafür? Haben nicht zig Politiker unlängst noch gesagt, dass sie ebenso gehandelt hätten?
Es ist m. E. eine klare Lüge, dass Merkel vorsätzlich Gesetze gebrochen hat.
Sonst könnte man die ja benennen. Ebenso ist es falsch, dass sie Grenzen geöffnet hat, sie waren offen.
AZ
Merkur hat geschrieben:Volker, Deine letzten beiden Beiträge gefallen mir.
Volker Zottmann hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Wo und wann sollen Gesetze gebrochen worden sein?
Wer hat auch nur den Versuch unternommen, diesen Gesetzesbruch zu stoppen? Waren nicht alle dafür? Haben nicht zig Politiker unlängst noch gesagt, dass sie ebenso gehandelt hätten?
Es ist m. E. eine klare Lüge, dass Merkel vorsätzlich Gesetze gebrochen hat.
Sonst könnte man die ja benennen. Ebenso ist es falsch, dass sie Grenzen geöffnet hat, sie waren offen.
AZ
Das ist keine Lüge mehr.
Oder hast Du nicht den Polizeimann Wendt gehört?
In dem Moment, als die Regierung Einlass OHNE Identitätsfeststellung anwies, hat sie gegen das Grundgesetz verstoßen. Es wurde auf Anweisung wissentlich die Bevölkerung damit einer Gefährdung ausgesetzt, wie es inzwischen trauriger Weise unzählige Male schon der Fall war.
Lange wird es nicht mehr dauern, wenn sich die Lage der Gewaltdelikte noch verschlimmert, dass auch ehemalige Verantwortliche vor den Kadi kommen.
Und was heißt schon, "waren nicht alle dafür?"
Bei einer Gruppenvergewaltigung sind auch erstmal bis aufs Opfer alle dafür.... Und hier wurde das Volk vergewaltigt, und zwar mit der Schaffung von unbeherrschbarer Kriminalitätseinschleppung.
Gruß Volker
„Deutschland könnte die Dublin-Regeln also strenger handhaben und hätte dies auch im Winter 2015/16 tun können, aber es ist noch kein Rechtsbruch, eine Handlungsoption nicht zu nutzen.“
16a Abs. 2 GG: „Diese Regelung tritt gegebenenfalls hinter völkerrechtlichen Vereinbarungen im Sinne von Art. 16a Abs. 5 GG zurück“ (Rn. 164). Weiter heißt es: „Aus dem Asyl-Erfahrungsbericht 1994 des Bundesministeriums des Innern vom 20. Juni 1995 geht hervor, dass die Drittstaatenregelung des Art. 16a Abs. 2 GG seit Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) in Bezug auf Asylsuchende [aus den Vertragsstaaten] ‚keine Anwendung mehr‘ findet“ (Rn. 165). Stattdessen habe das Bundesamt die Schengen-Regeln anzuwenden.
Nur am Rande erwähnt sei daher, dass nicht einmal feststeht, ob das Grundgesetz bei einer isolierten Betrachtung eine unmittelbare Zurückweisung in sichere Drittstaaten an der Grenze überhaupt erlaubte, wie es der Wortlaut von Art. 16a Abs. 2 GG mit der Formulierung „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen…“ zu suggerieren scheint. Die Gesetzesmaterialien schweigen zu eventuellen Grenzschließungen, und im dritten Satz der Vorschrift heißt es, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen „unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden können“, was man durchaus so lesen kann (und vielleicht auch muss), dass vor einer Zurückweisung an der Grenze jedenfalls ein rudimentäres Verwaltungsverfahren zu durchlaufen ist. Ganz in diesem Sinne verwies auch das BVerfG auf gewisse verfahrensrechtliche Einschränkungen, ohne dies freilich näher auszuführen (Rn. 204-207), weil es damals um eine Grenzschließung nicht ging. Heute kommt es, wie gesagt, darauf nicht mehr an: Bereits 1996 trat die deutsche Drittstaatsklausel hinter die damaligen Schengen-Regeln zurück.
In ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linken zu den rechtlichen Grundlagen der Einreiseverweigerung und Einreisegestattung stellen die Hausjuristen des Deutschen Bundestages die Rechtsgrundlagen dar, auf denen die im Herbst 2015 getroffenen Entscheidungen hätten beruhen müssen. Sie resümieren, dass es nach wie vor „unklar“ ist, ob die Ausnahmetatbestände des Asylgesetzes § 18 Absatz 4 Nr. 2 AsylG „als Grundlage für die Einreisegestattungen ab Ende August/Anfang September 2015 herangezogen wurde(n).“ Die Juristen kommen zu der bemerkenswerten Ansicht, dass die Rechtsgrundlage, nach der die Bundesregierung weitreichende Entscheidungen getroffen hat, nicht erkennbar ist.
Volker Zottmann hat geschrieben:
Als 2015 hier schon Stimmen vor dem Einsickern des IS warnten, war das Geschrei ob solcher infantilen Gedanken noch groß. Inzwischen wissen wir, dass unter den abertausenden bis heute Unidentifizierten auch Attentäter und Schläfer sind.
Das Parlament hätte befragt werden müssen
augenzeuge hat geschrieben:Wo und wann sollen Gesetze gebrochen worden sein?
augenzeuge hat geschrieben:Das Parlament hätte befragt werden müssen
Da man weiß, welche Anstrengungen Merkel damals unternommen hatte, andererseits keine Zeit blieb, bleibt der Vorwurf gegenstandslos. Keiner hätte das Parlament noch zuvor befragen können.
Es war ja nicht mal möglich, Seehofer noch zu erreichen....
Ich weiß nicht, der Sachverhalt ist doch schon längst an höchster Stelle juristisch so entschieden, wir hatten das hier auch, da kommt das Männchen Wendt wieder um die Ecke und alle fallen um.
AZ
karnak hat geschrieben:Volker Zottmann hat geschrieben:
Als 2015 hier schon Stimmen vor dem Einsickern des IS warnten, war das Geschrei ob solcher infantilen Gedanken noch groß. Inzwischen wissen wir, dass unter den abertausenden bis heute Unidentifizierten auch Attentäter und Schläfer sind.
Und Du meinst jetzt mit einer wie immer gearteten Grenzkontrolle und Personalfeststellung einreisender Personen aus was für vorgegebenen Gründen auch immer könntest Du das Einsickern von Attentätern oder Schläfern auch nur in etwa verhindern, war vor der " Grenzöffnung" durch die Merkel die Möglichkeit für die Attentäter unbemerkt einzusickern nicht gegeben? Es bleibt einer der Preise die für die Freiheit zu zahlen sind solange die Bedingungen nicht verändert sind die es den Rädelsführern ermöglichen Attentäter und Schläfer anzuwerben.
Volker Zottmann hat geschrieben:JOhne Gesetzesänderung Gesetze nach Gutdünkeln auszuhebeln, so wie 2015 geschehen, ist klare Rechtsbeugung und somit strafbar.
Gruß Volker
pentium hat geschrieben:Wieso blieb dazu keine Zeit? Es gab keine Rechtsgrundlage für diese Grenzöffnung
Sperrbrecher hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Wo und wann sollen Gesetze gebrochen worden sein?
Artikel 16a Grundgesetz
https://www.cicero.de/innenpolitik/gren ... -das-recht
Weiter heißt es: „Aus dem Asyl-Erfahrungsbericht 1994 des Bundesministeriums des Innern vom 20. Juni 1995 geht hervor, dass die Drittstaatenregelung des Art. 16a Abs. 2 GG seit Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) in Bezug auf Asylsuchende [aus den Vertragsstaaten] ‚keine Anwendung mehr‘ findet“ (Rn. 165). Stattdessen habe das Bundesamt die Schengen-Regeln anzuwenden.
augenzeuge hat geschrieben:
Volker, die Sache ist absolut eindeutig. Aber ich weiß, dass man sonstwas schreiben kann, es werden viele nicht wahrhaben wollen. Auch wenn es so ist. Dafür kann ich nichts. Ich bleibe bei den Fakten.
AZ
augenzeuge hat geschrieben:pentium hat geschrieben:Wieso blieb dazu keine Zeit? Es gab keine Rechtsgrundlage für diese Grenzöffnung
Pentium, wir haben das alles vor nicht mal 8 Wochen behandelt. Auch die Zeitspannen, die zur Verfügung standen.
Und die Grenze hat niemand geöffnet, sie war offen. Wann begreift man das mal....
AZ
Volker Zottmann hat geschrieben:
Die Gefahr des Einsickerns des IS war ungleich geringer.
Oder wie war das wenn man die Grenze zur Bundesrepublik von irgendwo her über Land überschritt?
Denken Sie bitte daran, dass Deutsche und Ausländer auch weiterhin verpflichtet sind, sich beim Grenzübertritt – auch über die Binnengrenze – mit anerkannten, gültigen Grenzübertrittspapieren auszuweisen (z. B. Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass).
Ausländische Staatsangehörige müssen, soweit erforderlich, zusätzlich im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (auch in Form eines Visums) sein.
Spartacus hat geschrieben:Oder wie war das wenn man die Grenze zur Bundesrepublik von irgendwo her über Land überschritt?
Du kannst schon Fragen stellen.
Natürlich wurde damals kontrolliert, was denn sonst?
Keinen Pass, kein Visum und aus war`s für den Reisenden.
Aktuell steht bei der Bundespolizei folgendes:Denken Sie bitte daran, dass Deutsche und Ausländer auch weiterhin verpflichtet sind, sich beim Grenzübertritt – auch über die Binnengrenze – mit anerkannten, gültigen Grenzübertrittspapieren auszuweisen (z. B. Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass).
Ausländische Staatsangehörige müssen, soweit erforderlich, zusätzlich im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (auch in Form eines Visums) sein.
Hat sich also eigentlich nichts geändert. Eigentlich.
Sparta
Spartacus hat geschrieben:Oder wie war das wenn man die Grenze zur Bundesrepublik von irgendwo her über Land überschritt?
Du kannst schon Fragen stellen.
Natürlich wurde damals kontrolliert, was denn sonst?
Keinen Pass, kein Visum und aus war`s für den Reisenden.
Aktuell steht bei der Bundespolizei folgendes:Denken Sie bitte daran, dass Deutsche und Ausländer auch weiterhin verpflichtet sind, sich beim Grenzübertritt – auch über die Binnengrenze – mit anerkannten, gültigen Grenzübertrittspapieren auszuweisen (z. B. Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass).
Ausländische Staatsangehörige müssen, soweit erforderlich, zusätzlich im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (auch in Form eines Visums) sein.
Hat sich also eigentlich nichts geändert. Eigentlich.
Sparta
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