In den 1950er und 1960er Jahren erlebte die noch junge Bundesrepublik Deutschland einen Wirtschaftsboom, der mit einer enormen Expansion des Arbeitsmarktes einherging. Unter anderem weil das inländische Arbeitskräftepotenzial nicht ausreichte, um die Nachfrage zu decken, schloss die Bundesrepublik 1955 mit Italien und 1960 mit Griechenland und Spanien erste Vereinbarungen zur Anwerbung von Arbeitskräften aus diesen Ländern ab. Es folgten entsprechende bilaterale Link hat Vorschau-PopupInterner Link:Abkommen
mit der Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und schließlich Jugoslawien (1968). Die Arbeitsmigrant:innen übernahmen in der Regel un- und angelernte Tätigkeiten in der industriellen Produktion mit hoher körperlicher Beanspruchung, gesundheitlicher Belastung und Lohnbedingungen, die viele Einheimische nicht (mehr) akzeptieren wollten. Die Anwerbung der sogenannten "Gastarbeiter:innen" wurde 1973 mit dem sogenannten Anwerbestopp beendet. Hintergrund dieser Entscheidung war vor allem, dass sich die angeworbenen Arbeitnehmer:innen zunehmend in Deutschland niederließen, was im selbsterklärten "Nichteinwanderungsland" BRD kritisch beobachtet wurde und mit Hilfe des "Anwerbestopps" begrenzt werden sollte.
Vom Ende der 1950er Jahre bis zum "Interner Link:Anwerbestopp" 1973 kamen rund 14 Millionen ausländische Arbeitskräfte nach Deutschland, von denen etwa 11 Millionen nur temporär im Land verblieben und wieder in ihre Herkunftsländer zurückkehrten. Die anderen blieben und zogen ihre Familien nach. So kam es, dass die Zahl der ausländischen Erwerbstätigen zwar nach dem Ende der Anwerbephase sank – von 2,6 Millionen 1973 auf 1,6 Millionen 1989 – die ausländische Wohnbevölkerung aber im selben Zeitraum von 3,97 Millionen auf 4,9 Millionen wuchs.
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