Singapur ist mein Lieblingsland, weitgehend ohne Kriminalität
Ich war im März dort. Und es ist richtig, Kriminalität gibts kaum. Aber es gibt harte, gewalttätige Strafen.
Und es gibts Regeln, da würden die Deutschen rebellieren, wenn sie hier gelten würden.
Das Klima dort gehört nicht zu dem Erstrebenswerten.....es ist belastend.
Was den Islam dort betrifft....Singapurs neue Präsidentin heißt Halimah Jacob.
Sie ist die erste Muslimin in dieser Funktion.Grenzbeobachter hat geschrieben:Scharia ist nicht gleich Scharia, dann erkläre doch mal wie du die Kairoer Erklärung beurteilst:
Mit Singapore u.a. Staaten wollte ich nur darstellen, dass man dort kein Problem mit dem Islam hat. Dort haben Christen weder mit Hindus, Buddhisten noch mit Muslimen untereinander ein Problem. Ein islamischer Staat ist das natürlich nicht.
Grenzbeobachter, du scheinst nicht zu wissen, was die Scharia ist. Sie ist kein Dokument, wo du einen Paragraphen liest....
Sie ist keine kodifizierte Gesetzessammlung, sondern die Gesamtheit aller religiösen und rechtlichen Normen, Mechanismen zur Normfindung und Interpretationsvorschriften des Islam.
Sie ist „ein Regelwerk,
welches sich stets im Wandel befindet“. Das heißt, die Scharia bleibt nicht gleich, sie ist in den Staaten auch unterschiedlich, weil man sie differenziert interpretiert.
Aus Sicht des Islam ist es logisch, dass die Scharia als alleinige Grundlage von Menschenrechten definiert ist. Was anderes haben die ja nicht, was sollen sie sonst tun?
Letztlich ist es auch richtig, dass die Rechte des Einzelnen nach der Scharia weit mehr beschränkt sind, als in westl. Demokratien. Da gibts keinen Zweifel! Allerdings gilt sie nur auf islamischem Territorium. Hier kann sie nicht gelten.
In islamischen Länder mit säkularem Rechtssystem, z.B. fast alle nordafrikanischen Staaten, findet die Scharia im Privatrecht (z. B. Ehe, Scheidung, Erbrecht, Sorgerecht) Anwendung. Da haben z.B. junge Frauen länger Unterhaltsrechte als junge Männer.
Die im Westen verbreiteten Versionen der „Allgemeinen Erklärung“ von 1981 in Englisch oder Französisch, auf der auch deutsche Übersetzungen beruhen, sind nach dem Islamwissenschaftler Andreas Meier gegenüber dem Original „erheblich gekürzt“. Sie lassen die zugrunde liegenden „Implikationen der islamischen Rechtstradition“ kaum erkennen
Die Kairoer Erklärung sind nur Leitlinien, denen man zustimmte. Ähnlich wie jetzt dem Mig.Pakt. Die Umsetzung bleibt unberührt. Mit dem islamischen Völkerrecht hat sie nichts zu tun!
Die praktische Umsetzung des islamischen Rechts ist in den islamischen Ländern bleibt auch danach sehr unterschiedlich. In manchen Staaten gibt es eine theokratische Identität von offiziellem Recht und Scharia, in anderen wurde die Scharia abgeschafft, in manchen hat sie – im Sinne eines Rechtspluralismus – lediglich für einen Teil der Bevölkerung Gültigkeit.
Generell kann man auch sagen, das uns bekannte,individuelle Selbstbestimmungsrecht in Fragen von Religion, Glaube, Weltanschauung, ist dieser Tradition fremd.
Ich hoffe, erklärt zu haben, warum Scharia nicht Scharia sein kann.
AZ