Hidschāb (arabisch حجاب, DMG ḥiǧāb) ist ein arabischer Begriff, der verschiedene Bedeutungen (Hülle, Vorhang, Schleier, Schirm) umfasst, und unterschiedliche Formen der Abtrennung der Frau, speziell in Gestalt der Verschleierung, bezeichnet. Die Absonderung, insbesondere die Verschleierung der Frau ist nach weit verbreiteter Ansicht ein wesentlicher Bestandteil der Gesellschafts- und Normenordnung des Islam.
Die wohl bekannteste Variante ist die Verhüllung und Abschirmung der Frau durch ein Kopftuch. Deshalb wird unter Hidschāb häufig ein meist speziell geschneidertes, kapuzenartiges Kopftuch verstanden, das geeignet ist, Haare, Hals, Schulter- und Brustbereich mehr oder weniger ganz zu bedecken, aber das Gesicht frei zu lassen, in der Regel in Kombination mit einem lose fallenden Kleid (Abaya).
https://de.wikipedia.org/wiki/Hidsch%C4%81bDas Wort Hidschāb kommt im Koran an verschiedenen Stellen und in unterschiedlichen Bedeutungen vor.[3] In Sure 7:46 bezeichnet es die Trennwand zwischen den Insassen der Hölle und den Bewohnern des Paradieses, in Sure 17:45 und 41:5 die Trennwand zwischen Mohammed und den Ungläubigen, in Sure 42:51 die Trennwand zwischen Gott und Mensch beim Prozess der Offenbarung. In Zusammenhang mit Frauen wird das Wort in Sure 19:17 und 33:53 erwähnt. Als Grundlage für das islamische Gebot der Verhüllung und Abschirmung der Frau dient der Koranvers Sure 33:53, der auch Hidschāb-Vers (آية الحجاب / āyat al-ḥiǧāb) genannt wird. Darin heißt es:
„Und wenn ihr die Gattinnen des Propheten (w. sie) um (irgend) etwas bittet, das ihr benötigt, dann tut das hinter einem Vorhang! Auf diese Weise bleibt euer und ihr Herz eher rein (w. Das ist reiner für euer und ihr Herz).“
– 33:53 nach R. Paret
Die zentrale Passage des Korans, aus welcher die Verschleierung der Frau durch ein Kopftuch als religiöse Pflicht abgeleitet wird, findet sich in Sure 24:31. Darin heißt es:
„Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen (statt jemanden anzustarren, lieber) ihre Augen niederschlagen, und ihre Keuschheit bewahren, den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, nicht offen zeigen, soweit er nicht (normalerweise) sichtbar ist, ihren Schal sich über den (vom Halsausschnitt nach vorne heruntergehenden) Schlitz (des Kleides) ziehen und den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, niemandem offen zeigen, außer ihrem Mann, ihrem Vater, ihrem Schwiegervater, ihren Söhnen, ihren Stiefsöhnen, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und ihrer Schwestern, ihren Frauen, ihren Sklavinnen, den männlichen Bediensteten, die keinen Geschlechtstrieb (mehr) haben, und den Kindern, die noch nichts von weiblichen Geschlechtsteilen wissen. Und sie sollen nicht mit ihren Beinen aneinanderschlagen und damit auf den Schmuck aufmerksam machen, den sie (durch die Kleidung) verborgen (an ihnen) tragen. Und wendet euch allesamt (reumütig) wieder Allah zu, ihr Gläubigen Vielleicht wird es euch (dann) wohl ergehen.“
– 24:31 nach R. Paret
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