Haben wir hier Jemanden, der sich im Arbeitsrecht auskennt? Aber hin zur Sache, also heute, folgende Unterhaltung, der Rainer mit einer Zeitungszustellerin, recht jung an Jahren, recht hübsches Mädel, verheiratet, Kinder so zwei.
Rainer: " Frau Müller, machen Sie überhaupt noch die Ecke XY, Sie haben doch vor gut zwei Jahren dem alten Krause sein Gebiet übernommen?
Müller:" Mal sehen wie lange noch, denn die wollen jetzt ne Unterkunft für 100 Alleinreisende da bauen, nicht weit von XY. Und den Jungs möchte ich in der Nacht nicht unbedingt begegnen, denn ich nehme mal an, die drehen auch mal in der Dunkelheit ihre Runden?"
Rainer: "Ach so schlimm wird das nicht werden, hier ist die Nummer(Direktnummer vom Revier in W.), einfach das Auto verriegeln und anrufen, die sind in gut zehn Minuten da"
Genug des Gesprächen, hin zu meiner Frage:
"Wenn jetzt Frau Müller auf Grund permanender nächtlicher Belästigung(sexueller Natur, Fragen zu Brieftaschen oder Sonstigem) ihren Zustellerjob einfach nicht mehr ausüben kann, kann Sie dann ihre Beschäftigung verweigern, dazu auf Lohnfortzahlung pochen da ihre Sicherheit(die Nötige zur Ausübung der Beschäftigung) einfach nicht mehr gewährleistet ist, wäre,da sich der Staat Deutschland nicht mehr in der Lage sieht, jede Nacht da stündlich einen Polizeiwagen zu schicken, der Frau Müller von solchen unschönen Sachen entlastet?"
Rainer-Maria gute Frage was? Zumal, da geht es um die Gesundheit der Leute, ihr Einkommen und ihr Recht auf Arbeit.....was dann eventuell behindert würde. Träfe auch auf Männer zu, ich sehe da Null Unterschiede, wenn ich jede Nacht nach der Brieftasche gefragt würde.