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BGH kassierte Urteil des Landgerichts FD - Freispruch für Sterbehilfe-Anwa

BeitragVerfasst: 25. Juni 2010, 20:01
von manudave
25.06.10 - KARLSRUHE - Einen richtungsweisenden Freispruch hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe heute im Fall eines vom Landgericht Fulda im April 2009 zuvor wegen Totschlags verurteilten Rechtsanwalts verkündet. Das Urteil, das heute Vormittag vom BGH gefällt wurde, war mit großer Spannung erwartet worden, weil es Klarheit in eine bislang undurchsichtige Rechtslage bringen sollte: Darf man lebenserhaltende Maßnahmen wie die künstliche Ernährung straffrei abbrechen, wenn sich der Patient selbst dazu nicht mehr äußern kann ? Der auf Patientenrecht spezialisierte Anwalt hatte seiner Mandantin geraten, eine Sonde zu durchschneiden, über die ihre jahrejahrelang im Wachkoma liegende Mutter versorgt worden war. Verteidigung und Anklagevertreter hatten vor dem BGH beide auf Freispruch plädiert. Mit diesem Grundsatzurteil hat sich der BGH eindeutig für das Recht auf menschenwürdiges Sterben ausgesprochen. Der Abbruch lebenserhaltender Behandlungen ist danach nicht mehr strafbar, wenn der betreffende Patient das so in einer Verfügung festgelegt hat.

http://osthessen-news.de/beitrag_A.php?id=1183797

Der Fall nahm seinen Ursprung mal im heimischen Fulda.
Ein schwieriges Thema.

Re: BGH kassierte Urteil des Landgerichts FD - Freispruch für Sterbehilfe-Anwa

BeitragVerfasst: 25. Juni 2010, 22:06
von Berliner
ich kenne zumindest einen Fall persoenlich, wo die Familie entschied, die betreffende Person sterben zu lassen.

Das ist in den USA zulaessig, wenn die Person nicht mehr fuer sich entscheiden kann (und die Person ohne lebenserhaltende Massnahmen nicht mehr ueberleben kann).

Allerdings gibt es m.W. in mindestens 3 Staaten (Oregon, Montana, Washington) ein Gesetz, dass die Person selber entscheiden kann ohne, in "Lebensgefahr" zu sein.

Auf jeden Fall ein schweres Thema, wie Du meinstest David. Es geht an den Kern dessen, was wir unter "menschlicher Wuerde" verstehen.

Duane [hallo]

Re: BGH kassierte Urteil des Landgerichts FD - Freispruch für Sterbehilfe-Anwa

BeitragVerfasst: 26. Juni 2010, 15:40
von Heldrasteiner
Diese Entscvheidungen wären alle nicht nötig, wenn sich jeder - ehe solch ein Fall eintritt - mal Gedanken um lebensverlängernde Maßnahmen und den Tod machen würde.
Eine sog. Patientenverfügung - möglichst beim Notar verfaßt - erspart einem selbst, den Angehörigen und Ärzten die Entscheidung über Leben und Tod.
Erstaunlich ist nur, daß sogar die meisten schwer chronisch kranken Menschen keine solche Verfügung haben.
Liegt es vielleicht daran, daß man sich nur ungern mit dem Tod beschäftigt?

Re: BGH kassierte Urteil des Landgerichts FD - Freispruch für Sterbehilfe-Anwa

BeitragVerfasst: 26. Juni 2010, 19:38
von manudave
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger bezeichnet die Entscheidung des BGH zur Sterbehilfe uneingeschränkt als wegweisend. Andere Politiker warnen jedoch davor, aus dem Urteil einen „Automatismus“ für andere Fälle abzuleiten.

http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1 ... ntent.html

Re: BGH kassierte Urteil des Landgerichts FD - Freispruch für Sterbehilfe-Anwa

BeitragVerfasst: 27. Juni 2010, 08:54
von SanGefr
Ich habe schon seit Jahren eine Patientenverfügung in mehrfacher Ausfertigung und immer original unterschrieben. Eine liegt hier auf meinem Schreibtisch (adressiert an meinen Hausarzt), eine habe ich stets bei mir, eine hat eine Vetrauensperson und eine liegt meinem Testament bei.

Re: BGH kassierte Urteil des Landgerichts FD - Freispruch für Sterbehilfe-Anwa

BeitragVerfasst: 27. Juni 2010, 13:22
von Berliner
Heldrasteiner hat geschrieben:Diese Entscvheidungen wären alle nicht nötig, wenn sich jeder - ehe solch ein Fall eintritt - mal Gedanken um lebensverlängernde Maßnahmen und den Tod machen würde.
Eine sog. Patientenverfügung - möglichst beim Notar verfaßt - erspart einem selbst, den Angehörigen und Ärzten die Entscheidung über Leben und Tod.
SanGefr hat geschrieben:Ich habe schon seit Jahren eine Patientenverfügung in mehrfacher Ausfertigung und immer original unterschrieben. Eine liegt hier auf meinem Schreibtisch (adressiert an meinen Hausarzt), eine habe ich stets bei mir, eine hat eine Vetrauensperson und eine liegt meinem Testament bei.

sehr verantwortungsbewusst, diese Entscheidung anderen im Nachhinein nicht zu ueberlassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand diese Buerde fuer eine andere Person gerne tragen wuerde.

Berliner

Re: BGH kassierte Urteil des Landgerichts FD - Freispruch für Sterbehilfe-Anwa

BeitragVerfasst: 27. Juni 2010, 14:21
von karl143
Es ging ja speziell in diesem Fall nicht darum, ob und wie lebensverlängernde Maßnahmen angewendet wurden. Hier ging es darum, das die alte Dame nichts schriftliches hinterlassen hatte. Sie hatte aber ihrer Tochter in einem Gespräch ihren Willen vermittelt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt mußte etwas schriftliches vorhanden sein, damit der Willen des Patienten akzeptiert wurde.

In diesem Urteil legte der BGH fest, das der Weg des Willens total unabhängig ist vom Weg wie er übertragen wird. Es muß nur plausibel sein. Besser ist natürlich etwas schriftliches. Dazu gehört ein formlos aufgesetztes Schreiben, wo der Willen bekundet wird. Der BGH hat wie schon oft, den Willen der Politiker nicht mitgetragen und hat neue Fakten geschaffen.

Die evangelische Kirche hat mittlerweile dieses Urteil begrüßt. Von der katholischen Kirche erwarte ich es nicht.

Re: BGH kassierte Urteil des Landgerichts FD - Freispruch für Sterbehilfe-Anwa

BeitragVerfasst: 27. Juni 2010, 16:31
von SanGefr
Ich habe dieser Vertrauensperson die Patientenverfügung nicht überlassen, dass sie meinen Willen durchzusetzen hat. Diese Person hat nur die Aufgabe, im Falle eines Falles, diese, meine, Patientenverfügung unter Zeugen an dem behandelnden Arzt zu übergeben. Man hat schon erlebt, dass der "Letzten Wille" eines Verstorbenen, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr aufzufinden war. Und das sind keine Einzelfälle. Auch Patientenverfügungen können auf unerklärlicher Weise "verlorengehen", insbesondere die, die ich immer bei mir trage. Und da tut es einfach nur gut zu wissen, dass im Falle einens Falles, jemand da ist, der den Ärzten meinen Willen unmißverständlich überbringt. Das ist ein reiner Freundschaftsdienst, nichts anderes. Mehr will ich auch nicht.
Das ich eine Patientverfügung aufgestellt habe, weiß auch mein Hausarzt, der mir ja auch die eine oder andere Anregung dazu gegeben hat.

BGH-Urteil zur Verbrechensbekämpfung

BeitragVerfasst: 21. Dezember 2012, 17:48
von augenzeuge
"Selbst wenn die DNA eines freiwilligen Spenders der Spur an einem Tatort stark ähnelt, darf die Polizei ihre Ermittlungen künftig nicht mehr auf dessen Verwandtenkreis ausweiten."
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern die Vorgehensweise der Polizei bei einem Massengentest im Jahr 2010 im niedersächsischen Dörpen nachträglich als ungesetzlich eingestuft. Damals war in dem Ort eine 27-jährige Frau vergewaltigt und schwer verletzt worden. Der Täter hinterließ eine DNA-Spur.

Bei einem anschließenden Massengentest gaben 2.400 erwachsene Männer in der Region eine Speichelprobe ab. Diese ergab zwar keinen Volltreffer, zwei Proben wiesen aber eine starke Übereinstimmung auf, es waren die Proben zweier Brüder. Einer davon hatte einen 16-jährigen Sohn.

Dieser musste als Minderjähriger keine Probe abgeben, ein nachträglich erzwungener Test überführte ihn aber dann als Täter, er wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. Dieses Vorgehen stuft der BGH aber nun als unrechtmäßig ein. Der Jugendliche muss aber hinter Gittern bleiben, da es damals nicht verboten war.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/b ... 74002.html

Was haltet ihr von diesem Urteil? Ist das nicht ein Rückschlag für Ermittler?

AZ

Re: BGH-Urteil zur Verbrechensbekämpfung

BeitragVerfasst: 21. Dezember 2012, 18:42
von SkinnyTrucky
augenzeuge hat geschrieben:Was haltet ihr von diesem Urteil? Ist das nicht ein Rückschlag für Ermittler?


Gerade bei solchen Delikten wie Vergewaltigung oder Kindesmissbrauch und so wünscht man sich rigorose Ermittlungsmethoden....

....ich hab es einmal im Bekanntenkreis erlebt, das es einmal keine richtigen Beweise gab obwohl alle Indizien auf den Beschuldigten deuteten....ich brauch wohl niemand erzählen, wie das Opfer sich dabei fühlte....

groetjes

Mara

Re: BGH-Urteil zur Verbrechensbekämpfung

BeitragVerfasst: 21. Dezember 2012, 19:54
von manudave
Naja - Theorie und Praxis...

Wenn ein solcher Verdacht im Verwandtschaftskreis besteht, wird eben rein zufällig jeder mal in eine Verkehrskontrolle geraten...

BGH-Urteil: Rauchen auf dem Balkon kann zeitweise verboten werden

BeitragVerfasst: 16. Januar 2015, 17:20
von Interessierter
Zweimal scheiterte ein Paar aus Brandenburg bereits vor Gericht, als es gegen die rauchenden Nachbarn klagte. Der Bundesgerichtshof hat nun anders entschieden: Zigarettenqualm müsse nicht immer geduldet werden.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/b ... 13419.html

BGH - Urteile - Thread

BeitragVerfasst: 18. Februar 2015, 16:21
von pentium
BGH entscheidet
Rauchen in der Wohnung: Prozess muss neu aufgerollt werden

Der Prozess um die fristlose Wohnungskündigung des Düsseldorfer Rauchers Friedhelm Adolfs muss wegen Rechtsfehlern neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschieden.
Die Richter hoben am Mittwoch ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts wegen Rechtsfehlern auf und verwiesen den Fall zur erneuten Verhandlung und Aufklärung des Falls zurück.
Die fristlose Wohnungskündigung des Düsseldorfer Rauchers Friedhelm Adolfs stand seit Mittwoch auf dem Prüfstand des Bundesgerichtshofs (BGH). Es ging um die Frage, ob der 76-Jährige in seiner Wohnung bleiben darf, in der er seit über 40 Jahren wohnt.

quelle: Focus

mfg
pentium

Re: BGH - Urteile - Thread

BeitragVerfasst: 13. Juli 2015, 20:08
von pentium
Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

Die Vollstreckungsverfahren der Rundfunkanstalten für die Eintreibung der Rundfunkgebühren sind rechtmäßig. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Demnach müssen die maschinell erstellten Gesuche weder Dienstsiegel noch Unterschrift aufweisen.

Mit dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) schwindet für Schwarzseher eine weitere Hoffnung, um die Zahlung der Rundfunkgebühren herumzukommen. Nach Meinung der Karlsruher Richter bedürfen die maschinell erstellten Vollstreckungsersuche gegen säumige Zuschauer weder ein Dienstsiegel noch eine Unterschrift des jeweiligen Senders.

http://www.digitalfernsehen.de/Urteil-Z ... k_newsfeed

Mit dem Urteil wird den Rundfunkanstalten die Eintreibung der Gebühren von rechtlicher Seite vereinfacht. Im letzten Jahr wurden insgesamt knapp 890 000 Vollstreckungsersuche in ganz Deutschland veranlasst.

mfg
pentium

Re: BGH - Urteile - Thread

BeitragVerfasst: 14. Juli 2015, 18:01
von Spartacus
Hier macht sich das Gericht wieder mal zum Helfer der Politik.

Rundfunkgebühren in Deutschland sind eine Zwangsabgabe.

Habt ihr gewußt, dass man in Frankreich einmal jährlich eine Gebühr von ungefähr 120 Euro zahlt
und fertig.

LG

Sparta

Re: BGH - Urteile - Thread

BeitragVerfasst: 14. Juli 2015, 18:05
von augenzeuge
Spartacus hat geschrieben:Habt ihr gewußt, dass man in Frankreich einmal jährlich eine Gebühr von ungefähr 120 Euro zahlt
und fertig.
Sparta


Ja. Hatten wir irgendwo schon mal...in Italien ist es noch billiger.
http://www.de-fra.com/articles/rundfunk ... aVAxvntlBc

AZ

Re: BGH - Urteile - Thread

BeitragVerfasst: 14. Juli 2015, 18:05
von HPA
Und wo ist da jetzt der Unterschied?Außer in der Höhe der Gebühr? Rundfunkgebühren gibt es in den meissten europäischen Staaten!

Re: BGH - Urteile - Thread

BeitragVerfasst: 14. Juli 2015, 18:08
von Spartacus
Na eben die Höhe. Ist gerade mal die Hälfte.

Sparta

Re: BGH - Urteile - Thread

BeitragVerfasst: 14. Juli 2015, 18:09
von pentium
Spartacus hat geschrieben:Hier macht sich das Gericht wieder mal zum Helfer der Politik.

Rundfunkgebühren in Deutschland sind eine Zwangsabgabe.

Habt ihr gewußt, dass man in Frankreich einmal jährlich eine Gebühr von ungefähr 120 Euro zahlt
und fertig.

LG

Sparta


Wie schon im Thread über die Rundfunkgebühren geschrieben habe, wir können auch alle Programme verschlüsselt ausstrahlen und einmal im Jahr darfst du dir dann eine neue Karte kaufen, sonst bleibt der Bildschirm verschlüsselt!

mfg
pentium

Re: BGH - Urteile - Thread

BeitragVerfasst: 14. Juli 2015, 18:27
von augenzeuge
Spartacus hat geschrieben:Na eben die Höhe. Ist gerade mal die Hälfte.

Sparta


Die sind ja auch ärmer, Sparta. [blush]
AZ

Re: BGH - Urteile - Thread

BeitragVerfasst: 27. Februar 2020, 18:20
von zonenhasser
Verfassungsrichter erlauben geschäftsmäßige Sterbehilfe

Entscheidung in Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat einen umstrittenen Sterbehilfe-Paragrafen gekippt und damit Ärzten und Sterbehilfevereinen vorerst freie Hand gegeben.


Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid für verfassungswidrig erklärt. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe.

Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Der Strafrechtsparagraf 217 mache das weitgehend unmöglich. Geklagt hatten Kranke, Ärzte und Sterbehelfer.

Die Regelung aus dem Jahr 2015 stellt die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" unter Strafe. Dies setzt kein kommerzielles Interesse voraus, sondern umfasst auch wiederholte Hilfen.

Bei Verstößen drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Nur Angehörige und "Nahestehende", die beim Suizid unterstützen, bleiben straffrei.
Auf den Arzt angewiesen

Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, dass Suizidhilfe-Vereine ihre Angebote für zahlende Mitglieder ausweiten und gesellschaftsfähig werden. Niemand sollte sich unter Druck gesetzt fühlen, seinem Leben ein Ende zu setzen.

Ohne geschäftsmäßige Angebote der Suizidhilfe sei der Einzelne jedoch maßgeblich auf die individuelle Bereitschaft eines Arztes angewiesen, an einer Selbsttötung mitzuwirken, sagte Voßkuhle. Davon werde man aber "nur im Ausnahmefall ausgehen können".


"Eingriff in die Freiheit"

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten und kann als "Tötung auf Verlangen" geahndet werden. Passive Sterbehilfe wie der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen ist möglich, sofern es eine gültige Willenserklärung etwa in Form einer Patientenverfügung gibt.

Ein Anwalt der Kläger hatte vor dem Urteil angeführt: "Wenn professionelle Begleiter unter Strafe gestellt werden, dann ist das ein Eingriff in die Freiheit unserer Mandanten", sagte Christoph Knauer dem SPIEGEL. Er vertritt zwei Männer, die vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatten.

Helmut Feldmann, der selbst schwer an der Lungenkrankheit COPD erkrankt ist und vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatte, forderte nach dem Urteil im ZDF, der Gesetzgeber müsse nun das Betäubungsmittelrecht ändern, damit Ärzte in der Praxis auch todbringende Mittel verschreiben dürften.


spiegel.de 26.02.2020

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Ein weitreichendes und mutiges Urteil! Der ehemalige Pfarrer Wolff der Leipziger Thomaskirche hat hierzu nachdenkswerte Gedanken geäußert.

Re: BGH - Urteile - Thread

BeitragVerfasst: 27. Februar 2020, 19:08
von Volker Zottmann
Die passive Sterbehilfe wie der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen haben wir gerade in Anspruch genommen und die Ärzte haben sich vorbildlich an die Patientenverfügung meines Vaters gehalten. Kein Leiden muss ewig dauern. Uns war das Trost.
Nun eine Medikamentengabe auf Verlangen vom Arzt zu bekommen, finde ich richtig. Es muss aber gewährleistet sein, dass jeder Missbrauch ausgeschlossen wird. Das wird sicher nicht einfach.

Gruß Volker

Re: BGH - Urteile - Thread

BeitragVerfasst: 27. Februar 2020, 19:20
von augenzeuge
Ein sehr wichtiges und richtiges Urteil.

AZ