von augenzeuge » 12. Juli 2021, 16:47
Zicke hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Wenn du einen festen Wohnsitz hast, sonst kaum vorbestraft, dann ist es so.
AZ
Eine versuchte Vergewaltigung ist ein Kapitalverbrechen. Es droht eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Üblicherweise legt die Staatsanwaltschaft solche Verdachtsfälle dem zuständigen Ermittlungsrichter vor und stellt einen Haftantrag.
Besonders, wenn – wie im Falle des festgenommenen Rumänen – eine Fluchtgefahr angenommen werden muss.
Im Falle einer Vergewaltigung liegt nicht zwingend ein Verbrechen vor
§ 177 Abs. 6 StGB formuliert ein so genanntes Regelbeispiel, was dazu führt, dass nur im Falle der Verwirklichung dieses Beispiels eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren zu verhängen ist. Falls das Beispiel nicht erfüllt wird, liegt ein Vergehen vor.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/verge ... 70580.htmlAZ
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