Gericht straft Broder für Roth-Kritik ab
Der Publizist Henryk M. Broder ist mit einer Klage gegen Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth gescheitert. "Die sofortige Beschwerde hatte keinen Erfolg", sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Dresden. Der Beschluss sei im schriftlichen Verfahren Ende April ergangen und nicht öffentlich verhandelt worden. Den Angaben nach ging es um eine Äußerung Roths, dass Broders "Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht". Der Senat habe das als zulässige Meinungsäußerung eingestuft.
Nach einem Bericht der "Augsburger Allgemeinen" unter Berufung auf den schriftlichen Gerichtsbeschluss darf die Grünen-Politikerin dies nun weiter behaupten. In einem Interview mit der Zeitung vom Oktober 2019 hatte Roth gesagt: "Aus Worten werden ganz schnell Taten" und forderte: "Wir müssen die Stichwortgeber benennen, all diese neurechten Plattformen, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht – von Roland Tichy über Henryk M. Broder bis hin zu eindeutig rechtsradikalen Blogs."
AZ