Facebook dürfe nicht mehr so einfach Daten zu Nutzerprofilen hinzufügen, die gar nicht aus der Nutzung von Facebook selbst stammen, sondern zum Beispiel anfallen, wenn Facebook-Nutzer Instagram oder WhatsApp nutzen - oder auf Websites unterwegs sind.
Diese Sammlung und Verwertung von Daten "aus Drittquellen" sei zwar auch weiterhin grundsätzlich erlaubt - aber nur dann, wenn Nutzer explizit und freiwillig zustimmen. "Freiwillig" heißt für das Bundeskartellamt: Das bisherige Vorgehen von Facebook, von solchen Zustimmungen auch die Mitgliedschaft im sozialen Netzwerk generell abhängig zu machen, wäre nicht in Ordnung. Wer nicht einwilligt, dürfe von Facebook trotzdem nicht von den einzelnen Diensten ausgeschlossen werden.
Spannend dürfte nun auch sein, wie sehr Facebook den anstehenden Rechtsstreit mit dem Bundeskartellamts nutzen wird, um weiter Fakten zu schaffen. Das Unternehmen arbeitet zurzeit daran, die Messenger-Plattformen von Facebook, WhatsApp und Instagram kompatibel miteinander zu machen. Es dürfte danach noch einmal schwerer fallen, die verschiedenen Dienste und die durch sie erhobenen Daten voneinander zu trennen.
Selbst wenn sich das Bundeskartellamt am Ende durchsetzt, bleibt eine zentrale Frage unbeantwortet: Wer würde kontrollieren, ob Facebook die Auflagen auch einhält - und Daten aus verschiedenen Quellen wirklich nicht miteinander verknüpft? "Innere Entflechtung" wirft auch die Frage nach "innerer Kontrolle" auf - doch wie das geschehen soll, darauf gibt das Bundeskartellamt in seiner Entscheidung keine Antwort.
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AZ