ARD-KONTRASTE
Noch immer erhält eine unbekannte Zahl von ehemaligen Angehörigen der SS eine Rente für ihre Dienstzeit bei der Allgemeinen- und Waffen-SS. Die Verwicklung in Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit spielt dabei keine Rolle.
Das berichtet das ARD-Politikmagazin KONTRASTE heute um 21.45 Uhr in der ARD. Die gesetzliche Grundlage für die Versorgungsansprüche stammt aus den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Das Bundesfinanzministerium bestätigte die Zahlungen.
Lediglich für die sogenannten Opferrenten für invalide SS-Angehörige, die zusätzlich zu den normalen Renten gezahlt werden, wurde 1998 von der damaligen rotgrünen Bundesregierung eine Überprüfung angeordnet. Falls Empfänger von Opferrenten gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben, sollte ihnen die Rente entzogen werden. Dies ist bisher jedoch nur in 99 Fällen geschehen. Die Überprüfung lag in der Verantwortung der Landesversorgungsämter.
http://www.rbb-online.de/kontraste/arch ... leute.html
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