Für solche Kontrollen war immer der Zoll verantwortlich, uns ging das EIGENTLICH gar nichts an. Auch wenn ein Verdachtskontrolle im Transit BRD- WB bestätigt wurde, an einer Güst konnte sowas niemand entscheiden, dass erfolgte immer durch das OLZ der Hauptabteilung, erschien der Zoll und führte die Kontrolle durch. Und nun muss man das EIGENTLICH entsprechend werten, das Sagen an der Güst hatte das MfS und legte dann fest was der Zoll oder die GT bei der Außennsicherung zu tun oder zu lassen hatte, wenn das MfS ein Interesse an der Sachlage hatte. Gleichzeitig fuhren aber auch Zoll und GT ihre eigene Schiene und das MfS mischte sich nicht ein, wurde maximal informiert. Bei der praktischen Durchführung stand dann einer wie ich nur dabei und interessierte sich für die Dinge die dabei festgestellt wurden, die Kontrollen führte der Zoll durch, offiziell waren wir nur für die Passkontrolle verantwortlich.
Was nun das "Zerlegen'" der Autos angeht, erstmal müsste man mal definieren was man unter Zerlegen versteht. Ein Zerlegen eines Fahrzeuges in irgendwelche Einzelteile fand überhaupt nicht statt, wer sowas erzählt spinnt einfach. Das Zerlegen war in der Maximalversion, Rücksitze aushängen, Luftfilterbehälter öffnen, Radkappen entfernen, Türverkleidung an einer Ecke ausklinken damit man mit so einer Art Glasfaserkabel reinkam und zu einer Innenansicht kam. Befand sich nichts drinn wurde die Seitenverkleidung nicht weiter entfernt.
Entgegen mancher Behauptungen und Vorstellungen konnte auch so eine Kontrolle niemand an einer Güst anordnen, schon gar kein Zollkontrolleur oder Passkontrolleur. Sowas wurde immer von übergeordneten Stellen angeordnet oder genehmigt nach entsprechender Begründung. Dazu bedurfte es aber aus Sicht der DDR schwerwiegender Feststellungen im Rahmen der normalen Zollkontrolle. Also irgendwelche Flugblätter, Versuche von Schmuggel von irgendwas, sowas in der Art.
Der Fahrzeugführer war zur Vorführung verpflichtet, sprich er musste das benannte " Zerlegen " selbst durchführen, ein Zöllner hat da keine Hand angelegt um Schadensersatzansprüche zu vermeiden, er hat nur vorführen lassen. Bestand der Reisende darauf, dass er nicht dazu in der Lage ist wurde ihm mitgeteilt, dass ein KFZ Mechaniker herangeführt wird und der das übernimmt. Mit dem Hinweis, dass das dauern kann und dass das Kosten verursacht die der Betreffende zu tragen hat. Bestand er weiter darauf wurde das auch praktiziert.
Kam es zu entsprechenden Feststellungen die den Tatbestand eines vorsätzlichen Schmuggels rechtfertigen und das ganze relevant war wurde das Fahrzeug als Tatwerkzeug beschlagnahmt wenn es sich bei dem Schmuggler um den Besitzer des Fahrzeuges handelte. War der Halter ein anderer wurde von Fall zu Fall entschieden, konnte auch sein man gab es zurück. Hing wohl davon ab wie interessant die Karre für die DDR war.
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Allerdings ist es auch ein Irrglaube, dass derartige Kontrollen in einem derartigen Maße stattfanden, dass damit irgendwie eine Fahrzeugflotte aufgebaut werden konnte.