40 Jahre schriftlicher Schiessbefehl

Re: 40 Jahre schriftlicher Schiessbefehl

Beitragvon Olaf Sch. » 9. April 2022, 13:28

ihr 2 macht es euch etwas zu einfach. Die GT hatten ja auch eine militärische Funktion und die Ausbildung war vor allem militärisch und Aufgaben wie Festnahme und Kontrolle wurde auch behandelt, aber mehr nebenbei, marschieren, Truppenschutzmaske waren wichtiger...
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Re: 40 Jahre schriftlicher Schiessbefehl

Beitragvon Bahndamm 68 » 9. April 2022, 14:18

Wir hatten 1967 in Dingelstedt am Huy auch Übungen mit Gasmaske in einem unterirdischen Bunker auf dem Gelände. Dies war immer sehr lästig, da herumzulaufen. Dann nahmen wir kleine Holzstücke und steckten diese links und rechts im Ohrbereich, sodass wir etwas besser Luft bekamen. Dies hat sich aber dann recht schnell herumgesprochen. So wurde dann hin und wieder auch ein harmloses Gasgemisch in den Bunker gesprüht. Es war ein stechender Geruch. Die Herren / Genossen Unteroffiziere und Offiziere konnten dann anhand der Hustenprobleme erkennen, wer da manipuliert hatte.
Sehr lästig waren auch die vielen Übungen vom Stechschritt bis zur Vereidigung – ca. 14 Tage. Was haben wir da geflucht?
Auf dem Truppenübungsgelände in Tanne im Harz, da wurden die Schießübungen durch geführt. Bei Tag und in der Nacht haben wir im Stehen und Liegen in ca. 300 bis 400 m Entfernung auf feste und bewegliche Ziele, sprich Panzerattrappen schießen müssen.
Das Gleiche nochmals aus ca. 30 m Entfernung auf Personenattrappen, auch aus der Hüfte.
Auch Handgranatentwürfe wurden durch geführt. Nicht zu vergessen auch mit einem leichten Maschinengewehr – LMG – und auch die Panzerfaust.
Es war ja die Aufgabe den westdeutschen Imperialisten an unserer Grenze zu stoppen und ihm auf seinem Hoheitsgebiet dann zu vernichten, so im Politunterricht.
Die Ergebnisse der dreitägigen Schießübungen sollte dann das Erreichen der Norm von einer silbernen Kordelschnur sein. Sie wurde auf der Ausgangsuniform getragen.
Meine Schießübungen in Panzerbereich waren gut bis sehr gut. Aus der Hüfte habe ich dann bewusst schlechter geschossen. Die Schießschnur war ja zu gleich eine Verpflichtung im Grenzdienst.
Das wollte ich nicht.
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Re: 40 Jahre schriftlicher Schiessbefehl

Beitragvon Grenzgänger » 10. April 2022, 06:26

Die Ursache warum man sich immer wieder mit dem Schießbefehl beschäftigt, liegt meines Erachtens in dem Begriff selbst. Der Begriff unterstellt, dass die Soldaten an der Grenze verpflichtet waren, gnadenlos die Waffen zur Anwendung zu bringen.
Jetzt könnte man natürlich sagen, so war es ja auch. Trotzdem hat es den Schießbefehl nie gegeben. Sondern eine Schusswaffengebrauchsbestimmung bzw. einen entsprechenden Paragraphen im Grenzgesetz. Diese von Theoretikern am " Grünen Tisch" ausgearbeiteten Bestimmungen sollten dem Geschehen einen legalen Anspruch geben. Angeblich wurden und werden Schusswaffen an allen Grenzen der Welt zum Einsatz gebracht. Was ja ebenfalls nicht völlig falsch ist. Aber eben nicht zur Verhinderung "illegaler Grenzübertritte"! Schon allein weil diese normalerweise bestenfalls ein Vergehen oder auch nur eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Delikte dieser Art rechtfertigen nirgends einen Schusswaffengebrauch. Ein Bundespolizist der auf einen "Illegalen" schießt, nur um den Grenzübertritt zu verhindern, kann sich hinterher mindestens einen neuen Job suchen. Von den juristischen Problemen ganz zu schweigen!
Die Schusswaffengebrauchsbestimmung der DDR beinhaltete, wie die anderer Staaten auch, solche Dinge wie "vorheriger Anruf der Person", die " mündliche Androhung des Schusswaffengebrauchs" und den "Warnschuss".
Was in der Theorie zumindest "weniger schlimm" anmutet, sah in der Praxis völlig anders aus. Dort sahen sich sehr junge, unfertige Menschen, die den Befehl hatten jeden Grenzdurchbruch unbedingt zu verhindern, von einer Sekunde auf die andere mit einer Extremsituation konfrontiert. Unter dem enormen Stress des Augenblicks erwies sich die Schusswaffengebrauchsbestimmung schnell als "reine Makulatur". In Verbindung mit der Vergatterung und dem unbedingten Befehl "Grenzverletzungen mit allen Mitteln zu verhindern", wurde aus der Schusswaffengebrauchsbestimmung tatsächlich ein, wenn auch nirgends offiziell dokumentierter Schießbefehl.

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Re: 40 Jahre schriftlicher Schiessbefehl

Beitragvon augenzeuge » 10. April 2022, 07:46

Sehr gut begründet. [super]

Es fehlt nur der staatliche Umgang in der DDR.
Da gab es sogar Sonderurlaub und eine Uhr. Selbst wenn man freundwärts auf Kinder schoss, und diese tödlich verletzte. . Eindeutiger geht es zur Praxis anderer Staaten kaum.

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Re: 40 Jahre schriftlicher Schiessbefehl

Beitragvon Beethoven » 10. April 2022, 08:35

zoll hat geschrieben:Und noch etwas Beethoven, du erwähnst mit keinem Wort, dass es ein Unrecht ist auf wehrlose Menschen zu schießen, die nur ein Wunsch trieb, sie wollten dieses Gefängnis mit dem anspruchsvollen Namen "Erster deutscher Arbeiter- und Bauernstaat" verlassen.
Sich aus einem hoch fliegenden Flugzeug zu stürzen, wissend der Schirm wird mich vor einem harten Aufprall schützen, erfordert sicher immer wieder Selbstüberwindung. Einen Irrtum einzugestehen wahre Größe!


Ja, es ist nicht leicht zu verstehen.

Eines jedoch und ich weiß, das wird hier völlig ausgeblendet, diese Grenze war nicht nur eine Grenze zwischen zwei Staaten, sondern zwischen zwei, sich feindlich gegenüber stehenden Gesellschaftssystemen, militärischen Blöcken. Es war eine Frontlinie.

Und man kann über die DDR denken was man will. Republikflucht über die grüne Grenze, war ein Straftatbestand. Ob das nun gut oder schlecht war, ob das akzeptiert wird oder nicht, spielt keine Rolle. Es war in der DDR Gesetz und das wurde umgesetzt.

Und ich eiere so gar nicht rum, wenn ich jeden Getöteten bedauere. Das Grenzregime war wie es war und jeder Mensch in der DDR wusste darum.

Trennung

Dr. 213 hat geschrieben:
Und natürlich als wunderschöner Nebeneffekt, konnten durch die enorme Vernichtungskraft z.B. einer AK-47 Defizite
in der Zielgenauigkeit und mangelder Schiesspraxis kompensiert werden.

Dr. 213


Na, das wird wohl kein Grund gewesen sein um auf Menschen zu schießen.

Im Übrigen wurde bei den Grenztruppen der DDR z.B., in der Mitte der 80-er Jahre, die AK 74 nicht eingeführt. Selbst ein Streifschuss aus dieser Waffe endete in der Regel tödlich oder wenigstens mit aller schwersten Verletzungen.

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Re: 40 Jahre schriftlicher Schiessbefehl

Beitragvon Grenzgänger » 10. April 2022, 12:28

Ich habe etwas interessantes gefunden. Im "Neuen Deutschland" vom 21.03. 1989, berichtet ein Artikel, wonach der Bundesgerichtshof den Schießbefehl in der Bundesrepublik Deutschland bestätigt hat. [denken] [denken]
Was war geschehen? Die Karlsruher Richter hatten einen zuvor vom Landgericht Krefeld wegen Totschlags verurteilten Zöllner freigesprochen. Dem Zöllner wurde vorgeworfen, einer Person die sich einer Kontrolle durch den Zoll entziehen wollte, durch einen gezielten Schuss mit einer Maschinenpistole in den Rücken gestoppt und getötet zu haben. [shocked]

Also, war der "Westen" auch nicht besser als der "Osten"???

Ganz so einfach wie es auf dem ersten Blick erscheint, ist es wohl doch nicht. Der Zöllner wollte einen Straftäter der sich der Zollkontrolle und damit der Strafverfolgung entziehen wollte, stoppen. Aus dem Artikel geht allerding nicht hervor, um was für ein Delikt es sich konkret gehandelt hat. Womöglich hat es sich um ein schweres Verbrechen gehandelt. Mir ist aus meiner heutigen Praxis auch kein einziger Fall bekannt, wo jemand der sich lediglich der Kontrolle entzogen hat, mit der Schusswaffe gestoppt wurde. Zumal der Kontrollentzug in Deutschland als Ordnungswidrigkeit gilt. Vielleicht kann sich ja @Zoll an den Fall erinnern?

An der Tatsache das der Einsatz von Schusswaffen gegen Personen die eine Grenze unerlaubt überschreiten wollen unrechtmäßig ist, ändert der Vorfall ohnehin nichts. Der "illegale Grenzübertritt" ist nirgendwo ein Verbrechenstatbestand!

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Re: 40 Jahre schriftlicher Schiessbefehl

Beitragvon Beethoven » 11. April 2022, 08:58

Grenzgänger hat geschrieben: Der "illegale Grenzübertritt" ist nirgendwo ein Verbrechenstatbestand!

Gruß an alle
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Leider eben doch, werter Grenzgänger.
In den Staaten des damaligen Warschauer Vertrages, war der illegale Grenzübertritt von Ost nach West ein Straftatbestand.
Das kann man durchaus als schlecht, falsch oder verbrecherisch empfinden. Es war aber zur damaligen Zeit ein Gesetz.

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Re: 40 Jahre schriftlicher Schiessbefehl

Beitragvon HPA » 11. April 2022, 09:08

Das kann man durchaus als schlecht, falsch oder verbrecherisch empfinden. Es war aber zur damaligen Zeit ein Gesetz.


Und genau aus dem Grund wurden die Hauptverantwortlichen wegen Totschlags völlig zu Recht verurteilt!

Weil es schlichtweg völkerrechtswidrig ist!
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Re: 40 Jahre schriftlicher Schiessbefehl

Beitragvon Transitfahrer » 11. April 2022, 11:16

Beethoven hat geschrieben:Eines jedoch und ich weiß, das wird hier völlig ausgeblendet, diese Grenze war nicht nur eine Grenze zwischen zwei Staaten, sondern zwischen zwei, sich feindlich gegenüber stehenden Gesellschaftssystemen, militärischen Blöcken. Es war eine Frontlinie.
Freundlichst

Ja, das war die offizielle Begründung des Warschauer Pakts, diese "Frontlinie" der beiden Blöcke militärisch zu sichern. Nur, und das weißt Du auch, war die Sicherung ausschließlich gen Osten gerichtet. Weil eben der unbefugte Grenzübertritt unter Strafe stand. Und nur deshalb standen junge Wehrpflichtige an dieser Grenze. Der Westen hat diese "Frontlinie" nicht so gesichert. Jedenfalls nicht mit Zäunen, Selbstschussanlagen, Hundelaufanlagen, Minen usw.
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Re: 40 Jahre schriftlicher Schiessbefehl

Beitragvon augenzeuge » 11. April 2022, 12:17

Nur, und das weißt Du auch, war die Sicherung ausschließlich gen Osten gerichtet.


Eben, daher muss sich Beethoven die Frage stellen, wie kann es sein, dass man im "feindlichen Block" keine Gefahr erkennt, gegen die man sichern muss. Aber diese Gefahr als hauptsächlich bezeichnet.

Die einzig reale Gefahr bestand in flüchtenden Menschen, die, von den russischen Soldaten abgesehen, fast immer unbewaffnet waren.

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Re: 40 Jahre schriftlicher Schiessbefehl

Beitragvon Olaf Sch. » 11. April 2022, 13:34

Während meiner Dienstzeit wurde in unserem Abschnitt auch mal n besoffener Wessi festgenommen, der kam aber njcht in den Genuss von 2 Jahren Hotel Mielke, sondern wurde am nächsten Tag abgeschoben.
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Re: 40 Jahre schriftlicher Schiessbefehl

Beitragvon zoll » 12. April 2022, 10:20

Wenn bloß einmal ein angetrunkener Bürger der DDR eines der Gasthäuser in Offleben oder Hohnsleben, die direkt an der Grenze standen, aufgesucht hätte, und wäre danach unbeschadet wieder in seinen Heimatort zurück gekehrt, dann wäre das Normalität gewesen. Dann wäre das eine internationale Grenze gewesen.
Das war aber keine anerkannte Grenze, es war eine Trennung zwischen zwei Ideologien. Die eine schützte sich mit Minen, Stacheldraht, Mauern und einem unwürdigen Waffengebrauch, die andere hatte gute demokratische Mittel ihre Bürger im Land zu halten.
Wie gern wäre ich damals zum Frühschoppen nach Sommersdorf oder Hötensleben gegangen und anschl. nach einigen Bierchen unbeschadet in meinen damaligen Dienstort Reinsdorf zurück "getorkelt".
Das wäre eine normale Situation gewesen. Diese Worte richte ich ganz besonders an die Herren, die die damalige Situation noch irgendwie versuchen als demokratisch und rechtlich abgesichert darzustellen.
Menschlich war diese Grenze, mit dem Blick von damals und heute eine TRAGÖDIE.
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Re: 40 Jahre schriftlicher Schiessbefehl

Beitragvon Dr. 213 » 12. April 2022, 10:52

Der Besoffene war ja auch kein abtrünniger Arbeitssklave den man zur Abschreckung verknacken mußte.
Ansonsten machte doch so ein Irrläufer nur Probleme.
Natürlich wollte die DDR den Fall schnellstmöglich wieder von der Backe haben und er wurde einfach abgeschoben.
Darauf konnten Flüchtlinge in die andere Richtung nicht hoffen, falls sie erwischt wurden.
Die unterschiedliche Behandlung der "Grenzverletzer" zeigt, daß dieses Grenzregime nur auf DDR- Flüchtlinge abzielte.

Ich erinnere einen Fall aus Westberlin, wo mal eine größere Zahl von Alternativen über die Mauer gehüpft sind.
Die wurden auch mit W50 abtransportiert und ich meine man hat die in der DDR auch bewirtet.
Allerdings war die Anziehungskraft vom Paradies der Werktätigen dann wohl doch nicht groß genug um zu bleiben.
Ist ja auch blöd nech, wenn man auf Reisefreiheit, Büchsenbier und die sonstigen Freuden des Westens verzichten müßte.

Bei Beethovens Ausführungen fehlt eigentlich nur noch die DDR- Phrase
"das es ja vom Westen so aufgezwungen war und ansonsten nur eine Folge des verlorenen WK2 war"

Und dafür durfte man Menschen abknallen, sie automatisiert mit Stahlwürfeln zerfetzen oder die Füße wegsprengen ?
Da hoffe ich, daß bei unserem Militärstratege der Groschen auch noch fällt.
So wie wir es im Ukraine Thema auch schon bemerken durften.

Herzlichst
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Re: 40 Jahre schriftlicher Schiessbefehl

Beitragvon Grenzgänger » 13. April 2022, 18:15

Normalerweise hätten einige der Schusswaffenanwendungen schon zu DDR-Zeiten vor einem Gericht verhandelt werden müssen. Zumindest die Fälle, in denen die Schützen gegen die geltenden Gesetze der DDR (Grenzgesetz) etc. verstoßen hatten. Beispielsweise der hier im Forum über einen längeren Zeitraum behandelte Fall "Heiko Runge". Dieser hatte seine Fluchtabsichten bekanntlich bereits aufgegeben und war in Richtung DDR zurückgerannt, um sich der Festnahme zu entziehen. Die Anwendung der Schusswaffe war spätestens in diesem Moment -nach DDR-Recht - nicht mehr von den geltenden Gesetzen gedeckt. Ein Prozess hätte aber auch die besonderen Umstände, insbesondere die Rolle des Kompaniechefs, zur Sprache gebracht.
Die DDR konnte es sich aber auf keinen Fall leisten, Soldaten nach der Anwendung der Schusswaffe vor Gericht zu stellen. Im Zweifelsfall hatten sich die Soldaten auf jeden Fall für die Anwendung der Schusswaffe zu entscheiden! Rechtliche Bedenken spielten da eher keine Rolle.

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Re: 40 Jahre schriftlicher Schiessbefehl

Beitragvon augenzeuge » 13. April 2022, 18:26

Das ist natürlich richtig. Wobei die Schützen meist gar nicht wussten, dass sie da nicht hätten schießen dürfen. Die waren so verrückt von ihrem Polit und Ko gemacht worden, dass so ein gesetzesverletzender Sachverhalt für die Verantwortlichen immer noch besser war, als den Soldaten die ganze Wahrheit zu erklären und diese dann womöglich ins Zweifeln gekommen wären. Und wer daran zweifelte, hielt spätestens nach dem Sonderurlaub und der Uhr seinen Mund.
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Re: 40 Jahre schriftlicher Schiessbefehl

Beitragvon pentium » 13. April 2022, 18:43

augenzeuge hat geschrieben:Das ist natürlich richtig. Wobei die Schützen meist gar nicht wussten, dass sie da nicht hätten schießen dürfen. Die waren so verrückt von ihrem Polit und Ko gemacht worden, dass so ein gesetzesverletzender Sachverhalt für die Verantwortlichen immer noch besser war, als den Soldaten die ganze Wahrheit zu erklären und diese dann womöglich ins Zweifeln gekommen wären. Und wer daran zweifelte, hielt spätestens nach dem Sonderurlaub und der Uhr seinen Mund.
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Das ist jetzt aber sehr wild spekuliert..
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Re: 40 Jahre schriftlicher Schiessbefehl

Beitragvon augenzeuge » 13. April 2022, 18:47

pentium hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben:Das ist natürlich richtig. Wobei die Schützen meist gar nicht wussten, dass sie da nicht hätten schießen dürfen. Die waren so verrückt von ihrem Polit und Ko gemacht worden, dass so ein gesetzesverletzender Sachverhalt für die Verantwortlichen immer noch besser war, als den Soldaten die ganze Wahrheit zu erklären und diese dann womöglich ins Zweifeln gekommen wären. Und wer daran zweifelte, hielt spätestens nach dem Sonderurlaub und der Uhr seinen Mund.
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Das ist jetzt aber sehr wild spekuliert..


Das ist die logische Konsequenz nach vielen Forenbildungsjahren. [grins]
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Re: 40 Jahre schriftlicher Schiessbefehl

Beitragvon steffen52 » 13. April 2022, 19:10

augenzeuge hat geschrieben:Das ist natürlich richtig. Wobei die Schützen meist gar nicht wussten, dass sie da nicht hätten schießen dürfen. Die waren so verrückt von ihrem Polit und Ko gemacht worden, dass so ein gesetzesverletzender Sachverhalt für die Verantwortlichen immer noch besser war, als den Soldaten die ganze Wahrheit zu erklären und diese dann womöglich ins Zweifeln gekommen wären. Und wer daran zweifelte, hielt spätestens nach dem Sonderurlaub und der Uhr seinen Mund.
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Wieso sollte er es auch wissen, es war ein Befehl der zu jeder Vergatterung ausgesprochen wurde. Jeder Soldat hatte ja einen Eid ablegen müssen, egal wie. Fakt war es ja das immer einer der Doppelposten sich
daran hielt und den anderen in die Pfanne gehauen hätte, meistens jedenfalls.
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Re: 40 Jahre schriftlicher Schiessbefehl

Beitragvon zoll » 14. April 2022, 11:23

Ich kenne einen Fall, wo der Doppelposten [knuddel] gemeinsam die Biege gemacht hat! Und nun?
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