Todesfälle im Grenzdienst

Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon dein1945 » 22. März 2019, 11:19

Edelknabe hat geschrieben:Nur einmal für den Schüler im Heute. Im August 1962 wird es an der innerdeutschen Grenze noch kein Grenzmeldenetz/GMN gegeben haben.Funktelefone ala Heute übrigens auch nicht. Also musste, konnte der Sicherungstrupp nicht die Kompanie über den Vorfall der Flucht des jungen Waldarbeiter unterrichten. Und dann gibt es noch nen guten Satz"Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" Gilt auch im Heute. Denn dann wäre der junge Kerl (Verwandte) nicht getürmt, die dann Kettenreaktion und der Tod eines Menschen überhaupt nicht notwendig gewesen.

Rainer-Maria


Lese mal im Forum vom Italo, da bist Du ja auch präsent! Da gehörst Du auch besser hin, wegen der vielen Gleichgesinnten!

Gruß vom Handwerker aus Berlin

https://www.forum-ddr-grenze.de/t10257f ... uehrt.html
Man(n) muß wissen wenn Schluß ist !
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Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon Nov65 » 22. März 2019, 11:19

@ Interessierter, lieber Wilfried, das sind vergebiche Mühen. Mit dessen Überzeugtheit der eigenen Unfehlbarkeit kann er weder seinen permanenten Fehlgebrauch der Muttersprache noch die Rangfolge von Ursache und Wirkung erkennen. Am besten, man nimmt es humorvoll. Grüße von Andreas
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Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon Interessierter » 22. März 2019, 11:32

Edelknabe » 22. Mär 2019, 10:37
Könnte dem Volker bitte mal einer erklären, warum es nach 1949 zwei deutsche Staaten gab? Mit eben sehr unterschiedlichen Modellen der jeweiligen Gesellschaftordnung. Und danke.

Rainer-Maria


Edelknabe vorher solltest du erst einmal erklären, warum du scheinheilig diese unmenschliche SED Diktatur als unterschiedliche Gesellschaftsform umschreibst und in der du dich dann ( nach eigenen Worten ) auch noch so sehr wohlfühltest?

Wenn ich deine Einlassungen lese, kann es am Bildungssystem nicht gelegen haben.

Oder lag es daran, dass du schier unbegrenzt Volkseigentum stehlen konntest?

Welche Gefühle haben dich bewegt, wenn du Todesautomaten installiertes, die eigene Bürger zerfetzen?
Interessierter
 

Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon Nostalgiker » 22. März 2019, 11:41

Die Obernöler und Unsympathen hatten mal wieder ihre Minute. [freu]

Volker Zottmann, da siehst du mal das man es auch mit mit einem Studium klappen kann wenn mal 'nen Komma vergessen wird .....
Bis wohin hast du es denn gebracht? Achte Klasse? Hauptsache du kannst Kommata setzen .....

Interessierter, wie immer sticht besonders das verwahrloste Niveau deiner Argumentation in deinem Beiträge hervor.Beeindruckend dein Null Ahnung "Wissen". Nun ja, da passt wenigsten Innen und Außen zusammen .....

Nov65, ebenfalls wie immer ein Beitrag von gewisser Noblesse. Täuscht aber nicht darüber hinweg das die dein eigener, propagierter Anstand gegenüber Anderen meilenweit an deinem Allerwertesten vorbeigeht.
Welche Wahrheit habe ich über dich geschrieben dass du regelmäßig so angepisst reagierst?
Und wer hier von seiner eigenen Unfehlbarkeit überzeugt ist lassen wir mal offen du tolerantester unter den toleranten Edeldemokraten ......
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

Freiheit ist nur ein anderes Wort dafür, dass man nichts zu verlieren hat. Janis Joplin

Psychologen haben herausgefunden, dass Menschen, die immer bei anderen auf die Rechtschreibfehler hinweisen, eine Persönlichkeitsstörung haben und unzufrieden mit ihrem Leben sind. Netzfund
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Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon HPA » 22. März 2019, 11:54

Nostalgiker hat geschrieben:Ich kaufe dir ein 't'

Wo steht geschrieben das es "simpelstes Menschenrecht" sei das der Mensch seit Anbeginn der Zeiten das Land in dem er geboren wurde auf Nimmerwiedersehen verlassen konnte?
Sowas ist dann ein "geschichtsbezogener Ansatz"?


Ganz schön vergesslich. Oder einfach nur billige Versuche, Nebelkerzchen zu werfen.

Der EGMR hat eindeutig geurteilt, dass das Regime an der innerdeutschen Grenze von Seiten der DDR als gegen das Völkerrecht verstoßend und als menschenrechtswidrig einzustufen ist! (Das sind nämlich eine der Fallkonstellationen in denen das Rückwirkungsverbot im Rechtsstaat nicht greift!)

Im Fall Krenz, Streletz und Konsorten gegen den Staat. Infolge diese nicht nur wegen Beihilfe zum Totschlag sondern strafverschärfend zum Totschlag in mittelbarer Täterschaft verurteilt wurden!

Und schuld sind die Benannten selber. Sie wähnten sich ja zu Unrecht vom deutschen Staat verurteilt und zogen bis vor den EGMR wo es dann besagte Maulschellen hagelte! [grin] [flash]

Was ja nicht einer gewissen Komik entbehrt: Verantwortliche des innerdeutschen Grenzregimes, welche jahrzehntelang Menschenrecht mit den Füßen getreten haben, ziehen vor den EGMR im mimimi Modus. [flash]

Nun gut, auch Totschläger haben ein Anrecht auf Ausschöpfung des Rechtswegs
HPA
 

Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon Nostalgiker » 22. März 2019, 12:03

Ja, ja HPA; die Gerechtigkeit der Sieger. Ist doch eine olle Kamelle und bekannte Tatsache das die "Sieger" die Geschichte nach ihrem Gusto so umschreiben damit der "Besiegte" wie der letzte Depp oder Schurke wahrgenommen wurde und wird.
Oder sie versuchen sie gleich aus dem kollektiven Gedächtnis zu tilgen indem sie jegliche Verweise auf ihn/sie radikal tilgen .......
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
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Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon HPA » 22. März 2019, 12:09

Ach ,der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt in Siegerjustizmanier?

Den muss ich mir merken, der war gut. [laugh]

Nochmal : der EGMR hat das Urteil deutscher Gerichte verschärft

Und das völlig zu Recht
HPA
 

Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon Grenzwolf62 » 22. März 2019, 12:13

Sehr vorsichtig war ich nachts im Wald, ansonsten ging es, auf dem Turm auch ruhe sanft.
War allerdings halt Anfang der 80er als alles gut ausgebaut war, 20 Jahre früher war das sicherlich noch anders.
Alles wird, vielleicht, gut.
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Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon Nostalgiker » 22. März 2019, 12:34

Ja HPA, da staunst du?

Oder hängst du der naiven Vorstellung an das ausgerechnet diese Institution frei, unabhängig und objektiv sei?
Auch diese Richter sind nur Menschen mit einer bestimmten ideologischen Einstellung.......................
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
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Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon Dr. 213 » 22. März 2019, 12:37

Edelknabe hat geschrieben:Könnte dem Volker bitte mal einer erklären, warum es nach 1949 zwei deutsche Staaten gab? Mit eben sehr unterschiedlichen Modellen der jeweiligen Gesellschaftordnung. Und danke.

Rainer-Maria


Anschließend kannst Du uns dann sicher erklären, warum der eine von den "beiden?" Staaten
seine Bevölkerung wegschliessen mußte, unter Anwendung von schlimmen Sprengfallen und Kriegswaffen.
Nicht im düsteren Mittelalter der DDR, sondern bis zum Jahr 1989 hinein.

Herzlichst
Dr. 213
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Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon Nostalgiker » 22. März 2019, 12:42

Offenbar sind hier Einige sowas von Resistent gegenüber der neueren/neusten Geschichte Deutschlands, dem Ergebnis des WKII, dem darauffolgenden Kalten Krieg etc.
Da schaudert es einem förmlich über diese geballte und konzentrierte Form von Nichtwissen was zu dann zu absurden Falschen Äußerungen führt.
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
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Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon Nostalgiker » 22. März 2019, 12:42

Offenbar sind hier Einige sowas von Resistent gegenüber der neueren/neusten Geschichte Deutschlands, dem Ergebnis des WKII, dem darauffolgenden Kalten Krieg etc.
Da schaudert es einem förmlich über diese geballte und konzentrierte Form von Nichtwissen was zu dann zu absurden Falschen Äußerungen führt.
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
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Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon HPA » 22. März 2019, 12:43

Nostalgiker hat geschrieben:Ja HPA, da staunst du?

Oder hängst du der naiven Vorstellung an das ausgerechnet diese Institution frei, unabhängig und objektiv sei?
Auch diese Richter sind nur Menschen mit einer bestimmten ideologischen Einstellung.......................


Ach ,Du kennst also die ideologische Einstellung dieser Richter , welche aus derzeit 47 Ländern Europas kommen?

Deine Versuche, dieses Urteil als "Siegerjustiz" zu diskreditieren werden immer kläglicher [flash]
HPA
 

Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon Nostalgiker » 22. März 2019, 12:46

Es braucht nur etwas Zeit und Interesse um a) die Urteile dieser Richter zu studieren um dann b) die entsprechenden Schlüsse daraus zu ziehen.
Diese Gabe scheint dir nicht gegeben HPA
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
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Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon HPA » 22. März 2019, 12:51

Ja, ja ,alle anderen sind pöhse , nur die Mauermörder nicht... [flash]

Bemüh mal die Forensuche. Ich habe dieses Urteil samt Begründung hier sogar schon gepostet.

Und wenn man das liest wurden Krenz ,Streletz und Konsorten völlig zu Recht als TOTSCHLÄGER verurteilt.

In meinen Augen vom Strafmaß eher zu milde.

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE

22.3.2001

Pressekommuniqué des Kanzlers

URTEILE IN DER SACHE STRELETZ, KESSLER UND KRENZ UND IN DER SACHE K.-H. W. GEGEN DEUTSCHLAND

Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat am 22. März 2001 in zwei Urteilen entschieden, dass Deutschland durch die Verurteilung von hohen DDR-Funktionären bzw. eines DDR-Grenzsoldaten wegen Tötungsdelikten an der Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten Artikel 7 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht verletzt hat. Im Fall Streletz, Kessler und Krenz erging das Urteil einstimmig, im Fall K.-H. W. mit 14 zu 3 Stimmen. In beiden Urteilen wurde ferner einstimmig entschieden, dass keine Diskriminierung vorliegt, die Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 7 der Konvention widerspricht.

1. SACHVERHALT

Drei der Beschwerdeführer waren hohe Amtsträger der DDR, nämlich Fritz Streletz stellvertretender Verteidigungsminister, Heinz Kessler Verteidigungsminister und Egon Krenz Staatsratsvorsitzender. K.-H.-W. war als Soldat der Nationalen Volksarmee der DDR an der Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten stationiert.

Die Beschwerdeführer Streletz, Kessler und Krenz sind nach der Wiedervereinigung von den deutschen Gerichten zu Freiheitsstrafen von je fünfeinhalb Jahren, siebeneinhalb Jahren und sechseinhalb Jahren wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft verurteilt worden. Wegen ihrer Mitwirkung an Entscheidungen des Nationalen Verteidigungsrates oder des Polititbüros über die Gestaltung des Grenzregimes der DDR wurden sie für den Tod mehrerer Personen verantwortlich gemacht, die zwischen 1971 und 1989 versucht hatten, die DDR über die Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten zu verlassen.

Der Beschwerdeführer K.-H. W. ist nach der Wiedervereinigung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsentzug mit Bewährung wegen Totschlags verurteilt worden, weil er wegen Schusswaffengebrauchs als verantwortlich für den Tod einer Person angesehen wurde, die 1972 versucht hatte, die DDR über die Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten zu verlassen.


Die Verurteilungen sind vom Bundesgerichtshof bestätigt und vom Bundesverfassungsgericht für verfassungskonform befunden worden.

2. BESCHWERDEPUNKTE

Vor dem Gerichtshof in Strassburg machten die Beschwerdeführer insbesondere geltend, dass die Handlungen zu dem Zeitpunkt, als sie begangen wurden, nach DDR-Recht oder nach Völkerrecht nicht strafbar waren, und dass ihre nachträgliche Verurteilung durch die deutschen Gerichte somit gegen das in Artikel 7 Abs. 1 der Europäischen Konvention für Menschenrechte niedergelegte Rückwirkungsverbot verstosse. Sie beriefen sich ferner auf Artikel 1 und auf Artikel 2 Abs. 2 der Konvention.

3. ZUSAMMENFASSUNG DER URTEILE

Die Begründung beider Urteile ist mit Ausnahme der besonders erwähnten Stellen weitgehend übereinstimmend.

I. ZU ARTIKEL 7 DER KONVENTION

Der Gerichtshof ruft in Erinnerung, dass er unter Artikel 7 Abs. 1 der Konvention prüfen muss, ob die Strafbarkeit der Handlungen der Beschwerdeführer zu dem Zeitpunkt, als sie begangen wurden, nach dem innerstaatlichen Recht der DDR oder nach Völkerrecht hinlänglich erkennbar und vorhersehbar war.

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a) Innerstaatliches Recht

i. Gesetzliche Grundlage

[b]Der Gerichtshof stellt fest, dass die Verurteilung der Beschwerdeführer ihre gesetzliche Grundlage in dem zur Tatzeit anwendbaren Strafrecht der DDR hatte, und dass die Strafen im Prinzip denen entsprachen, die in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der DDR vorgesehenen waren ; wegen des Prinzips der Anwendung des milderen Rechts, nämlich des Rechts der BRD, waren die verhängten Strafen sogar geringer.[/b]

SIC!

ii. Rechtfertigungsgründe nach DDR-Recht

Die Beschwerdeführer berufen sich insbesondere auf § 17 Abs. 2 des Volkspolizeigesetzes und § 27 Abs. 2 des Grenzgesetzes der DDR.

Im Lichte der in der Verfassung und in den gesetzlichen Bestimmungen der DDR verankerten Grundsätze (die das Prinzip der Verhältnismässigkeit und des Schutzes des menschlichen Lebens beim Schusswaffengebrauch ausdrücklich anerkannten) ist der Gerichtshof der Auffassung, dass die Verurteilung der Beschwerdeführer durch die deutschen Gerichte, die diese Bestimmungen ausgelegt und auf die vorliegenden Fälle angewendet haben, auf den ersten Blick weder willkürlich noch Artikel 7 Abs. 1 der Konvention zu widersprechen scheint.

iii. Rechtfertigungsgründe aus der Praxis der DDR

Selbst wenn es das Ziel der Staatspraxis der DDR war, die Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten "um jeden Preis" zu schützen, um die Existenz der DDR zu gewährleisten, die durch die massive Auswanderung der eigenen Bevölkerung gefährdet war, betont der Gerichtshof, dass diese Staatsraison ihre Grenzen in den in der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen der DDR verankerten Grundsätzen finden muss ; da das Gebot, das menschliche Leben zu schützen, sowohl in der Verfassung als auch im Volkspolizeigesetz und im Grenzgesetz der DDR niedergelegt war, können sich die Beschwerdeführer nicht auf eine damit im Widerspruch befindliche Praxis der DDR-Behörden berufen, zumal das Recht auf Leben schon zur Tatzeit das höchste Rechtsgut auf der Werteskala der international anerkannten Menschenrechte darstellte.

IV. Vorhersehbarkeit der Verurteilungen

Urteil Streletz, Kessler und Krenz

Der Gerichtshof betont, dass der Widerspruch zwischen der Gesetzgebung der DDR und ihrer Staatspraxis den Beschwerdeführern weitgehend selbst zuzuschreiben war. Aufgrund der hohen Ämter, die sie im Staatsapparat der DDR bekleideten, mussten sie sowohl die Verfassung und die Gesetzgebung der DDR kennen, als auch die völkerrechtlichen Verpflichtungen der DDR und die Kritik, die auf internationaler Ebene gegen das DDR-Grenzregime geübt wurde. Hinzu kommt, dass sie dieses Regime selbst gestaltet oder weitergeführt hatten, indem sie die offiziellen gesetzlichen Bestimmungen, die im Gesetzblatt der DDR veröffentlicht waren, mit geheimen Befehlen und Dienstvorschriften zur Sicherung und Verbesserung der Grenzanlagen und zum Schusswaffengebrauch überlagerten. Die Beschwerdeführer waren daher für die Zustände, die an der Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten vom Anfang der sechziger Jahre bis zum Fall der Berliner Mauer im Jahre 1989 herrschten, unmittelbar verantwortlich.

Urteil K.-H. W.

Der Gerichtshof betont, dass selbst ein einfacher Soldat sich nicht blind auf Befehle berufen kann, die nicht nur krass gegen die gesetzlichen Grundsätze der DDR selbst, sondern auch gegen die international geschützten Menschenrechte und vor allem gegen das Recht auf Leben, das höchste Rechtsgut in der Werteskala der Menschenrechte, verstossen.

Auch wenn sich der Beschwerdeführer angesichts der politischen Verhältnisse, die in der DDR zur Tatzeit herrschten, in einer besonders schwierigen Lage befand, können solche Befehle nicht als Rechtfertigung für die Tötung von unbewaffneten Menschen dienen, die nichts anderes wollten, als das Land zu verlassen.

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Der Gerichtshof unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die deutschen Gerichte mildernde Umstände anerkannt und die unterschiedliche Verantwortlichkeit der Machthaber der DDR und des Beschwerdeführers berücksichtigt haben, indem sie die ersteren zu unbedingten Freiheitstrafen und den letzteren zu einer Bewährungsstrafe verurteilt haben.

- Übereinstimmende Erwägungen in beiden Urteilen

Nach Auffassung des Gerichtshofs ist es für einen Rechtsstaat legitim, gegen Personen, die sich eines Verbrechens unter einem früheren Regime schuldig gemacht haben, strafrechtliche Verfolgungen einzuleiten ; auch kann man den Gerichten des demokratischen Nachfolgestaates nicht vorwerfen, dass sie die gesetzlichen Bestimmungen, die zur Tatzeit galten, im Lichte rechtsstaatlicher Prinzipien anwenden und auslegen.

Angesichts der zentralen Bedeutung des Rechts auf Leben in allen internationalen Menschenrechtstexten einschliesslich des Artikels 2 der Konvention ist der Gerichtshof der Auffassung, dass die strikte Auslegung der Gesetzgebung der DDR durch die deutschen Gerichte im vorliegenden Fall Artikel 7 Abs. 1 der Konvention nicht widersprach.

Weiterhin betont der Gerichtshof, dass eine Staatspraxis, wie sie in der DDR bezüglich des Grenzregimes gehandhabt wurde, und die krass gegen die Grundrechte und vor allem gegen das Recht auf Leben verstiess, nicht unter dem Schutz von Artikel 7 der Konvention steht. Eine Praxis, die die eigene Gesetzgebung aushöhlt, welche eigentlich ihre Grundlage sein sollte, kann nicht als "Recht" im Sinn von Artikel 7 der Konvention angesehen werden.

Der Gerichtshof folgert daraus, dass die Strafbarkeit der Handlungen der Beschwerdeführer zu dem Zeitpunkt, als sie begangen wurden, nach dem innerstaatlichen Recht der DDR hinlänglich erkennbar und vorhersehbar war.

b) Völkerrecht

i. Die anwendbaren Vorschriften

Der Gerichtshof hält es für seine Aufgabe, den vorliegenden Fall auch nach den Grundsätzen des Völkerrechts zu prüfen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des internationalen Schutzes der Menschenrechte, auf den sich die deutschen Gerichte bezogen haben.


Zuletzt geändert von HPA am 22. März 2019, 13:24, insgesamt 4-mal geändert.
HPA
 

Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon HPA » 22. März 2019, 13:13

Fortsetzung:

ii. Schutz des Lebens

Der Gerichtshof betont, dass die internationalen Menschenrechtstexte, einschliesslich des von der DDR ratifizierten UNO-Pakts über bürgerliche und politische Rechte, immer wieder den Vorrang des Rechts auf Leben hervorgehoben haben.

Nach Ansicht des Gerichtshofs sind die in Artikel 2 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgesehenen Einschränkungen dieses Rechts, auf die sich die Beschwerdeführer berufen, auf das Grenzregime der DDR nicht anwendbar.

iii. Schutz der Freizügigkeit

Gemäss Artikel 2 Abs. 2 des Protokolls Nr. 4 zur Konvention und Artikel 12 Abs. 2 des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte steht es "jedermann frei (...), jedes Land, einschliesslich sein eigenes, zu verlassen".

Nach Ansicht des Gerichtshofs sind die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Einschränkungen dieses Rechts ebenfalls nicht anwendbar, insbesondere können solche Einschränkungen nicht über das Recht auf Leben gestellt werden.

iv. Staatliche Verantwortlichkeit der DDR und individuelle Verantwortlichkeit der Beschwerdeführer

Die DDR wäre daher, wenn sie noch existieren würde, für die dargestellten Handlungen unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten verantwortlich. Es bleibt jedoch darzulegen, dass neben der staatlichen Verantwortlichkeit zur Tatzeit auch eine individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beschwerdeführer vorlag. Selbst wenn man davon ausgeht, dass eine solche Verantwortlichkeit nicht aus den zitierten internationalen Menschenrechtstexten hervorgeht, so kann sie doch aus diesen Texten in Verbindung mit Artikel 95 des Strafgesetzbuchs der DDR abgeleitet werden. Dieser Artikel sah seit 1968 eine individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit für diejeinigen vor, die die völkerrechtlichen Verpflichtungen der DDR oder die Grund-und Menschenrechte missachteten.

Im Hinblick auf diese Überlegungen befindet der Gerichtshof, dass die Strafbarkeit der Handlungen der Beschwerdeführer zu dem Zeitpunkt, als sie begangen wurden, auch nach Völkerrecht hinlänglich erkennbar und vorhersehbar war.

Das Verhalten der Beschwerdeführer könnte, ebenfalls im Rahmen von Artikel 7 Abs. 1 der Konvention, noch nach weiteren Vorschriften des Völkerrechts geprüft werden, vor allem denjenigen, die sich auf die Verbrechen gegen die Menschlichkeit beziehen. Die Entscheidung, zu der der Gerichtshof gelangt ist, macht eine solche Prüfung jedoch überflüssig.

c) Schlussfolgerung

Folglich haben die nach der Wiedervereinigung ergangenen Verurteilungen der Beschwerdeführer durch die deutschen Gerichte Artikel 7 Abs. 1 nicht widersprochen.

Angesichts dieser Tatsache muss der Gerichtshof nicht prüfen, ob die Verurteilungen der Beschwerdeführer nach Artikel 7 Abs. 2 der Konvention gerechtfertigt waren.

II. ZUM BESCHWERDEPUNKT GEMÄSS ARTIKEL 1 DER KONVENTION

Die Beschwerdeführer rügen unter Berufung auf Artikel 1 der Konvention, dass sie als ehemalige Staatsbürger der DDR in Bezug auf das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot keinen vollen Rechtsschutz geniessen.

Der Gerichtshof vertritt die Auffassung, dass dieser Beschwerdepunkt nicht nach Artikel 1 der Konvention zu prüfen ist, da es sich hier um eine Rahmenbestimmung handelt, die nicht getrennt verletzt werden kann. Er könnte jedoch eine Frage gemäss Artikel 14 der Konvention in Verbindung mit Artikel 7 aufwerfen, da die Beschwerdeführer der Sache nach geltend machen, dass sie als ehemalige Bürger der DDR Opfer einer Diskriminierung waren.

Der Gerichtshof ist jedoch der Auffassung, dass die vom Bundesverfassungsgericht angewandten Grundsätze allgemeine Bedeutung haben und somit auch für Personen gelten, die keine ehemaligen DDR-Bürger waren.

Folglich liegt keine Diskriminierung im Sinne von Artikel 14 der Konvention in Verbindung mit Artikel 7 vor.


Dein "Siegerjustiz" Gewimmer kannste stecken lassen, aber sowas von!
Zuletzt geändert von HPA am 22. März 2019, 13:23, insgesamt 6-mal geändert.
HPA
 

Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon Nostalgiker » 22. März 2019, 13:18

Wie lautet eine umgangssprachliche Bezeichnung für einen bestimmten Menschentyp? Arroganter Schnösel?
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

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Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon HPA » 22. März 2019, 13:20

Stehst Du schon wieder vorm Spiegel? [flash]

Extra nochmal für Dich aus dem Kommuniqe:

Der Gerichtshof stellt fest, dass die Verurteilung der Beschwerdeführer ihre gesetzliche Grundlage in dem zur Tatzeit anwendbaren Strafrecht der DDR hatte, und dass die Strafen im Prinzip denen entsprachen, die in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der DDR vorgesehenen waren ; wegen des Prinzips der Anwendung des milderen Rechts, nämlich des Rechts der BRD, waren die verhängten Strafen sogar geringer.
HPA
 

Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon Volker Zottmann » 22. März 2019, 14:55

Sowas von verbittert, verblendet im Gestern zurückgeblieben...
Mir zieht das fast die Schuhe aus.
Zumindest bezieht der Nostalgiker nun langsam deutlich Farbe. Zeigt wie er tatsächlich tickt, unser Berufsverbotsopfer mit Westreiseerlaubnis.

Gruß Volker
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Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon HPA » 22. März 2019, 15:21

Naja ich finds irgendwie lustig.

Der EGMR und alle Gerichte davor fällten ihre Urteile aufgrund dessen, dass man damals geltendes DDR Strafrecht für die Verurteilung und Strafzumessung heranzog, bei letzterem wählte man für das Strafmaß letztendlich sogar milderes BRD Strafrecht, sprich ,zugunsten der Angeklagten...

und der user wimmert was von "Siegerjustiz" !

Darauf muss man erstmal kommen! [flash]

Der EGMR ist bei seiner Prüfung gar nicht bis zum Äußersten gegangen wie man im Kommuniqué lesen kann:

Das Verhalten der Beschwerdeführer könnte, ebenfalls im Rahmen von Artikel 7 Abs. 1 der Konvention, noch nach weiteren Vorschriften des Völkerrechts geprüft werden, vor allem denjenigen, die sich auf die Verbrechen gegen die Menschlichkeit beziehen. Die Entscheidung, zu der der Gerichtshof gelangt ist, macht eine solche Prüfung jedoch überflüssig.


Schade eigentlich. Dann hätte @alfred noch etwas mehr Zeit für sich selber gehabt. [grin]
HPA
 

Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon Nov65 » 22. März 2019, 16:12

Danke für soviel Geduld beim Nachhilfeunterricht im Internationalen Strafrecht,@HPA, für den unbelehrbaren@Nostalgiker. Aber meine Erwartungen hinsichtlich dessen Besserung halten sich in Grenzen. Die DDR-Vorderen erhielten gerechte Strafen. Deren Jünger, wie Nostalgiker, erfreuen sich aller Freiheiten der von ihm /Ihnen verachteten Demokratie. Krass! Andreas
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Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon Nostalgiker » 22. März 2019, 16:55

Wie immer Nov65, wenn du nichts weißt fängst du an zu orakeln ........
Schon blöd für dich über mich nichts zu wissen und sich selber so wichtig zu nehmen.
wer gibt dir überhaupt das Recht mich permanent zu beleidigen? Ich denke du hast Anstand?
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
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Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon Nov65 » 22. März 2019, 18:10

Nostalgiker hat geschrieben:Wie immer Nov65, wenn du nichts weißt fängst du an zu orakeln ........
Schon blöd für dich über mich nichts zu wissen und sich selber so wichtig zu nehmen.
wer gibt dir überhaupt das Recht mich permanent zu beleidigen? Ich denke du hast Anstand?

Wie kommst du nur darauf, dass mich deine Biografie interessiert? Was du hier ablässt, macht keineswegs neugierig. Viel Abstand zu dir ist angebracht. Andreas
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Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon Edelknabe » 22. März 2019, 18:34

Danke dein 1945 für den Link mit dem GMN. Wir haben mittlerweile so viel Informationen zur Ehemaligen Grenze gesammelt, da verliert man schnell den Überblick.Und nee Mann hier ist es schön, ich möchte momentan nicht wechseln, später vielleicht und zweigleisig ist zu anstrengend...siehe mittlerweile 11 Jahre Internet-Erfahrung. Bist ja auch schon ein alter Hase mein Freund.

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Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon Nostalgiker » 22. März 2019, 19:15

Der arrogante, von Vorurteilen gebeutelte, angeblich weltoffene, tolerante Edeldemokrat hat mal wieder seiner Abscheu Ausdruck verliehen und konterkariert damit sich selbst.
Armselig, sehr armselig Nov65, aber manche wie du werden einfach den 'Geruch' nicht los ........
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Psychologen haben herausgefunden, dass Menschen, die immer bei anderen auf die Rechtschreibfehler hinweisen, eine Persönlichkeitsstörung haben und unzufrieden mit ihrem Leben sind. Netzfund
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Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon Volker Zottmann » 22. März 2019, 19:20

Wie lange müssen wir dieses Geseier noch ertragen?
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Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon Nostalgiker » 22. März 2019, 19:26

Genauso lange wie du und deine Gesinnungskumpane nicht die primitiven persönlichen Angriffe gegen mich lassen und das nur weil euch meine Meinung nicht gefällt und ihr auch nebenbei das "Gefühl" habt ich würde euch wegen eures eklatanten Nichtwissens über viele gesellschaftlichen-, wirtschaftlichen- geschichtlichen Zusammenhänge "vorführen".
Sei beruhigt Volker Zottmann die Vorführung und Demaskierung besorgt ihr schon sehr gründlich selbst.
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

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Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon Edelknabe » 22. März 2019, 19:27

Welches Volker...deines?

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Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon Nov65 » 22. März 2019, 19:28

Volker Zottmann hat geschrieben:Wie lange müssen wir dieses Geseier noch ertragen?

Ja, dieser Typ ist eine Zumutung. Er soll sich als Unwissender um Grenze und Todesschüsse aus diesem Thread entfernen. Erfolglos seine Absicht, Diskussionen zu zerschießen. Andreas
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Re: Todesfälle im Grenzdienst

Beitragvon augenzeuge » 22. März 2019, 19:47

Nostalgiker hat geschrieben: das die "Sieger" die Geschichte nach ihrem Gusto so umschreiben damit der "Besiegte" wie der letzte Depp oder Schurke wahrgenommen wurde und wird.


Doppelter Unsinn, besiegter Nostalgiker. Warum? Niemand fühlt sich als Sieger, und daher muss niemand etwas umschreiben. Es reicht, das zu kommentieren, was real war. [grins]

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