von pentium » 25. Januar 2021, 11:55
Zonenrandförderung
durch den Bund und von den Bundesländern im Zonenrandgebiet praktizierte, im Raumordnungsgesetz, in der Gemeinschaftsaufgabe und an zahlreichen anderen Stellen rechtlich verankerte Regionalpolitik; hierdurch sollen Standortnachteile ausgeglichen und Dauerarbeitsplätze geschaffen sowie die Infrastruktur gefördert werden. Sie umfasst alle Förderungsmassnahmen, die auch anderen —Fördergebieten zugute kommen, wobei die Förderungssätze für das Zonenrandgebiet regelmässig höher sind. Unter anderem gehören zur Zonenrandförderung: Investitionszulagen, Zinszuschüsse für Kredite bei Rationalisierungs- und Umstellungsinvestitionen, —Sonderabschreibungen für Unternehmen, die im Zonenrandgebiet investieren, Frachthilfen für Betriebe im Zonenrandgebiet, Bevorzugung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, Befreiung von der Grunderwerbsteuer, Zuschüsse zur Förderung der wirtschaftlichen Infrastruktur. Die Zonenrandförderung wird 1994 eingestellt....
*Dos Rauschen in Wald hot mir'sch ageta, deß ich mei Haamit net loßen ka!* *Zieht aah dorch onnern Arzgebirg der Grenzgrobn wie ene Kett, der Grenzgrobn taalt de Länder ei, ober onnere Herzen net!* *Waar sei Volk verläßt, daar is net wert, deß'r rümlaaft of daaner Erd!*
Anton Günther
Freundeskreis Schloss Hubertusburg e. V.
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