steffen52 hat geschrieben:Möglichkeiten und eins muss ich sagen das schlimmste ist und bleibt einen Menschen in den Rücken zu schießen! Dein Vergleich Genosse Hauptmann karnak hinkt wenn Du von der Wehrmacht schreibst, da
ist Krieg gewesen ob nun berechtigt oder nicht, aber das mit der DDR-Grenze zu vergleichen ist schon eine sehr eigenwillige Ansicht von Dir, passt zu diesem Major aus den Filmbericht.
Befehle kann man auch anders auslegen, soll es auch bei der Wehrmacht gegeben haben, nachdenken würde Dir helfen bevor Du wieder Äpfel mit Birnen vergleichst.
Ich stelle lediglich fest, dass gewisse Kreise erhebliche Unterschiede machen bei der Bewertung übler Handlungen die innerhalb militärischer Organisationen auf Befehlsbasis vollzogen wurden, ob nun benannter Kommissarbefehl oder der Befehl Grenzdurchbrüche auch mittels Waffengewalt zu verhindern. Und Befehle kann man überhaupt nicht auslegen, die kann man höchstens unterlaufen , verweigern oder sabotieren. Jemanden juristisch zur Verantwortung zu ziehen weil er das nicht getan hat bei der Gefahr der Sanktionierung halte ich für schwierig. In dem Zusammenhang fällt mir übrigens der Oberst Klein der Bundeswehr ein, bekannt geworden ist der mit dem Angriff auf die entführten Tanklaster in Afghanistan, nichts gegen den Mann, heute ist er Brigadegeneral, der Unterschied stört mich eben nur. Und ich halte es für schwierig wenn man den alten Mist der Einen zum Gedenken in der Kaserne aufhängt und die Anderen am liebsten aufhängt.
Übrigens , wenn vielleicht auch etwas geschmacklos, wenn ich jemanden mittels Waffengewalt an einer Flucht hindern will, wo soll ich den eigentlich sonst treffen als im Rücken?