Werner Thal hat geschrieben:Grenze - vor 1961?
Volker Zottmann hat geschrieben:Weißt Du eigentlich wie Wurst mir das ist, wer genau die Streckmetallgitter lieferte?
Gruß Volker
Thunderhorse hat geschrieben:Volker Zottmann hat geschrieben:Weißt Du eigentlich wie Wurst mir das ist, wer genau die Streckmetallgitter lieferte?
Gruß Volker
Ich sag da mal Danke für die Aufschlussreiche Antwort.
Thunderhorse hat geschrieben:Volker Zottmann hat geschrieben:Weißt Du eigentlich wie Wurst mir das ist, wer genau die Streckmetallgitter lieferte?
Gruß Volker
Ich sag da mal Danke für die Aufschlussreiche Antwort.
Thunderhorse hat geschrieben:Mal kurz gemerkt:
Für all diese Bilder gibt es sicherlich Quellenangaben!
So wegen der Urheberrechte.
Volker Zottmann hat geschrieben:Thunderhorse hat geschrieben:Volker Zottmann hat geschrieben:Weißt Du eigentlich wie Wurst mir das ist, wer genau die Streckmetallgitter lieferte?
Gruß Volker
Ich sag da mal Danke für die Aufschlussreiche Antwort.
Gern geschehen!
Da musst Du schon mit klarkommen, dass mich dessen Herkunft nicht interessierte. Mich verabscheute immer nur der Einsatz. Das Material kann nichts dafür, ist aber beste deutsche Wertarbeit gewesen. Zumindest meine in Besitz befindlichen Platten sind unkaputtbar.
Gruß Volker
dein1945 hat geschrieben:Thunderhorse hat geschrieben:Mal kurz gemerkt:
Für all diese Bilder gibt es sicherlich Quellenangaben!
So wegen der Urheberrechte.
Die Frage stelle ich mir schon seit Tagen, sind zwar schöne Bilder aber sicher nicht vom Einsteller !
Gruß aus Berlin
Als Fair Use (deutsch Angemessene Verwendung) bezeichnet man eine Rechtsdoktrin der Urheberrechts-Systeme einiger Common-Law-Länder (z. B. US-amerikanisches Copyright), die bestimmte, nicht autorisierte Nutzungen von geschütztem Material zugesteht, sofern sie der öffentlichen Bildung und der Anregung geistiger Produktionen dienen. Die Doktrin ist in § 107 des US-amerikanischen Copyright Act (17 U.S.C.) kodifiziert und erfüllt eine vergleichbare Funktion wie die Schrankenbestimmungen des kontinentaleuropäischen Urheberrechts.
Fair Use besagt, dass die Wiedergabe urheberrechtlich geschützten Materials zum Zwecke der Kritik, der Stellungnahme, der Berichterstattung, der Bildung und der Wissenschaft keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ob eine Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials angemessen ist oder nicht, ist im Einzelfall nach folgenden Kriterien abzuwägen:
Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))
Art des urheberrechtlich geschützten Werks
Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk
Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks
augenzeuge hat geschrieben:
Ich gehe davon aus, dass wir diesem Gesetz entsprechen.
AZ
Thunderhorse hat geschrieben:Mal kurz gemerkt:
Für all diese Bilder gibt es sicherlich Quellenangaben!
So wegen der Urheberrechte.
Bahndamm 68 hat geschrieben:Warum müssen eigentlich die Pferde wachgerüttelt werden?
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