Nostalgiker hat geschrieben:Ach Augenzeuge, dann nenne mir doch bitte einen Todesfall an der Grenze wo ein oder mehrere Mordmerkmale eindeutig zutreffen und der betreffende Täter/Schütze wegen Mordes rechtskräftig verurteilt wurde.
Und komm jetzt nicht mit Plüschke .......
Volker Zottmann hat geschrieben:Und auch wenn mir wieder mal Bösartigkeit und schlechter Charakter von Nostalgiker nachgesagt wird, beibt es mir unbegreiflich, wie heute noch ein angeblich gebildeter Mensch so unterschiedliche Dinge zwecks Verharmlosung vermischt.
Was geht in dem Vor?
Warum tickt der so, oder immer noch so?
Warum verteidigt der immer noch die DDR-Gräuel, in dem er ungebührliche Vergleiche anstellt?
Was er wirklich für einen Posten in der DDR hatte, wäre tatsächlich zur Klärung seines Denkens interessant.
(Beachte den Konjunktiv, Nostalgiker. Ich wills nicht wissen. So wie ich mit Dir nie wieder was zu tun haben will)
Ich habe da keinerlei Verständnis.
Gruß Volker
Im Herbst 1965 war der Angeklagte Grenzsoldat der DDR und als Gruppenführer der Hauptverantwortliche für die Sicherung eines bestimmten Grenzabschnitts zwischen der DDR und Berlin (West). Die nachts beleuchteten Grenzanlagen waren dort u.a. mit einem Stacheldrahtzaun und einem Kraftfahrzeug-Sperrgraben ausgebaut, der zwischen 50 cm und 1 m tief war. Der Angeklagte war Vorgesetzter auch des Postenpaares, das aus den früheren Mitangeklagten W., der rechtskräftig verurteilt ist, als Postenführer und B., der rechtskräftig freigesprochen ist, als
Posten bestand. Am 18. Oktober 1965 gegen 2.45 Uhr versucgenannten Grenzabschnitt aus der DDR nach Berlin (West) zu fliehen. Sie wurden innerhalb der Grenzanlagen von W. und B. gestellt. Nach Sperrfeuer und auf Anruf gaben beide Flüchtlinge ihr Fluchtvorhaben auf und gehorchten mit erhobenen Händen der Aufforderung der Posten, zurückzukehren. Auf Befehl W.s begaben beide Flüchtlinge sich in den Sperrgraben zurück, wo sie Deckung suchten. "Zur Mahnung" gaben W. und B. aus ihren Maschinenpistolen mehrere Dauerfeuer-Salven in den Graben ab. Hierdurch wurde Kr. schwer verletzt. Der Angeklagte, vom Geschehen etwa 500 m entfernt, wurde durch einen von W. abgeschossenen Signalstern alarmiert und ließ sich zum Ereignisort fahren, wo W. und B. mit ihren Maschinenpistolen im Anschlag die beiden im Graben befindlichen Flüchtlinge in Schach hielten. W. informierte den Angeklagten darüber, daß zwei Flüchtlinge gestellt worden seien, auf Befehl zurückgekommen seien und sich jetzt im Graben befänden.
Der Angeklagte übernahm das Kommando und befahl den Flüchtlingen, deren Gestalten er im Graben erkennen konnte: "Rauskommen!" Seine Entfernung zu K. und Kr. betrug höchstens 20 bis 25 Meter. Der angeschossene Zeuge Kr. rief: "Ich kann nicht, ich bin verletzt!" K. erhob sich aus dem Graben, um den Grenzposten entgegenzugehen. In diesem Augenblick gab der Angeklagte aus seiner Maschinenpistole "Kalaschnikow", die er auf Dauerfeuer gestellt hatte, mindestens drei Feuerstöße (mindestens 15 Schüsse) auf K. ab. Er schoß so lange, bis K. umfiel und bis er
glaubte, sein Magazin sei leer. K. wurde von mehreren Schüssen in den Leib tödlich getroffen. Entweder vor oder nach den tödlichen Schüssen schrie der Angeklagte sinngemäß: "Ich habe mir geschworen, hier kommt keiner mehr lebend raus". Der Angeklagte wollte K. töten, weil er davon ausging, jeder Flüchtling sei ein Verbrecher und politischer Gegner, dessen Leben nicht geschont werde müsse. Alle beteiligten Grenzsoldaten wurden vom Brigadekommandeur ausgezeichnet. Der Angeklagte wurde zum Feldwebel befördert.
Nostalgiker hat geschrieben:Akku, ich gehe davon aus das du die Todesfälle an der Grenze meinst.
Deinen Worten, Gedanken entnehme ich das du deinen Kameraden welche an den Kanten mußten eine latente Mordlust unter anderem aus niederen Beweggründen und Heimtücke unterstellst.
Habgier hast du noch vergessen, denn es gab ja Prämien und auch mal Sonderurlaub.
Und für 2 Tage erhofften Sonderurlaub erschießt(tötet) man schonmal vorsätzlich einen Menschen.
Genau das willst du mit deiner Bemerkung suggerieren.
augenzeuge hat geschrieben:Nostalgiker, du musst dich nicht wundern, wenn auf deine falschen Unterstellungen keiner mehr reagiert. Du treibst bewusst ein böses Spiel.
Hier noch so ein irrer AGT:
1993 hatte der Bundesgerichtshof erstmals ein Urteil wegen Mordes gegen einen DDR-Grenzsoldaten verhängt.Im Herbst 1965 war der Angeklagte Grenzsoldat der DDR und als Gruppenführer der Hauptverantwortliche für die Sicherung eines bestimmten Grenzabschnitts zwischen der DDR und Berlin (West). Die nachts beleuchteten Grenzanlagen waren dort u.a. mit einem Stacheldrahtzaun und einem Kraftfahrzeug-Sperrgraben ausgebaut, der zwischen 50 cm und 1 m tief war. Der Angeklagte war Vorgesetzter auch des Postenpaares, das aus den früheren Mitangeklagten W., der rechtskräftig verurteilt ist, als Postenführer und B., der rechtskräftig freigesprochen ist, als
Posten bestand. Am 18. Oktober 1965 gegen 2.45 Uhr versucgenannten Grenzabschnitt aus der DDR nach Berlin (West) zu fliehen. Sie wurden innerhalb der Grenzanlagen von W. und B. gestellt. Nach Sperrfeuer und auf Anruf gaben beide Flüchtlinge ihr Fluchtvorhaben auf und gehorchten mit erhobenen Händen der Aufforderung der Posten, zurückzukehren. Auf Befehl W.s begaben beide Flüchtlinge sich in den Sperrgraben zurück, wo sie Deckung suchten. "Zur Mahnung" gaben W. und B. aus ihren Maschinenpistolen mehrere Dauerfeuer-Salven in den Graben ab. Hierdurch wurde Kr. schwer verletzt. Der Angeklagte, vom Geschehen etwa 500 m entfernt, wurde durch einen von W. abgeschossenen Signalstern alarmiert und ließ sich zum Ereignisort fahren, wo W. und B. mit ihren Maschinenpistolen im Anschlag die beiden im Graben befindlichen Flüchtlinge in Schach hielten. W. informierte den Angeklagten darüber, daß zwei Flüchtlinge gestellt worden seien, auf Befehl zurückgekommen seien und sich jetzt im Graben befänden.
Der Angeklagte übernahm das Kommando und befahl den Flüchtlingen, deren Gestalten er im Graben erkennen konnte: "Rauskommen!" Seine Entfernung zu K. und Kr. betrug höchstens 20 bis 25 Meter. Der angeschossene Zeuge Kr. rief: "Ich kann nicht, ich bin verletzt!" K. erhob sich aus dem Graben, um den Grenzposten entgegenzugehen. In diesem Augenblick gab der Angeklagte aus seiner Maschinenpistole "Kalaschnikow", die er auf Dauerfeuer gestellt hatte, mindestens drei Feuerstöße (mindestens 15 Schüsse) auf K. ab. Er schoß so lange, bis K. umfiel und bis er
glaubte, sein Magazin sei leer. K. wurde von mehreren Schüssen in den Leib tödlich getroffen. Entweder vor oder nach den tödlichen Schüssen schrie der Angeklagte sinngemäß: "Ich habe mir geschworen, hier kommt keiner mehr lebend raus". Der Angeklagte wollte K. töten, weil er davon ausging, jeder Flüchtling sei ein Verbrecher und politischer Gegner, dessen Leben nicht geschont werde müsse. Alle beteiligten Grenzsoldaten wurden vom Brigadekommandeur ausgezeichnet. Der Angeklagte wurde zum Feldwebel befördert.
AZ
AkkuGK1 hat geschrieben:hohle Phrasen Beethoven, sehr hohl. Bedauerlich, bedauerlich ist, dass du das mit der Grenze immer noch nicht begriffen hast. Ach und weil da Leute umgebracht wurden, waren die Opfer selber Schuld... Im KZ waren die auch selbst schuld, was wollten die da auch? Lassen sich einfach so umbringen, so eine Frechheit aber auch. Der Staat DDR selbst war der Haupttäter, und dem kann man nun ja alles vorwerfen. Von Mord, Sklaven- und Waffenhandel.
Nostalgiker hat geschrieben:
Dein geäußert hat sehr wenig mit deinem angeblichen Pazifismus und humanitärem Gedusel zu schaffen, es sind mehr alttestamentarische Gewaltphantasien auf denen sich deine "Gedanken" begründen.
Nostalgiker hat geschrieben:AZ, um es dir noch einmal zu verklickern; der in deinen Augen "freche" Vergleich stammt ursprünglich von der TAZ.
Wenn du und deine Konsorten nicht lesen könnt und euch weigert Fakten zur Kenntnis zu nehmen habt ihr ein Problem mit der Wahrheit und nicht ich.
AkkuGK1 hat geschrieben:hohle Phrasen Beethoven, sehr hohl. Bedauerlich, bedauerlich ist, dass du das mit der Grenze immer noch nicht begriffen hast. Ach und weil da Leute umgebracht wurden, waren die Opfer selber Schuld... Im KZ waren die auch selbst schuld, was wollten die da auch? Lassen sich einfach so umbringen, so eine Frechheit aber auch. Der Staat DDR selbst war der Haupttäter, und dem kann man nun ja alles vorwerfen. Von Mord, Sklaven- und Waffenhandel.
augenzeuge hat geschrieben:Nostalgiker hat geschrieben:AZ, um es dir noch einmal zu verklickern; der in deinen Augen "freche" Vergleich stammt ursprünglich von der TAZ.
Wenn du und deine Konsorten nicht lesen könnt und euch weigert Fakten zur Kenntnis zu nehmen habt ihr ein Problem mit der Wahrheit und nicht ich.
Ich weiß, wie du den TAZ-Artikel hier hereingebracht hast, wie du ihn diskutieren wolltest. Das gerade du nun die "Wahrheit" noch bringst, ist mutig. Welche Wahrheit meinst du? Die du nicht aushältst und verharmlosen musst?
AZ
Volker Zottmann hat geschrieben:
Die DDR war ein Verbrecherkonstrukt ......
Gruß Volker
Nostalgiker hat geschrieben:Volker Zottmann hat geschrieben:
Die DDR war ein Verbrecherkonstrukt ......
Gruß Volker
Kühne Behauptung und ich hoffe du kannst dies auch stichhaltig untermauern, denn sonst ist diese Behauptung nur billige Polemik ohne inhaltliche Substanz.
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