Beim 2. Fluchtversuch ertrunken

Beim 2. Fluchtversuch ertrunken

Beitragvon Interessierter » 30. Juli 2018, 09:15

Rolf Fülleborn

Der 19-jährige Dresdner Rolf Fülleborn versuchte es knapp zwei Jahre nach seinem ersten gescheiterten Fluchtversuch erneut. Am 15. April 1963 wurde seine Leiche bei Lenzen aus der Elbe geborgen.

Bild
Bildquelle: Privat, Frank Fülleborn

Bereits als Kind träumte Rolf Fülleborn davon, einmal auf „große Fahrt” zu gehen. Nach dem Abschluss der Grundschule 1958 begann er eine Lehre als Binnenschiffer, die er im Juli 1961 als „Bootsmann” abschloss. Schon vorher bewarb er sich mehrfach bei der Deutschen Seereederei in Rostock als Hochseeschiffer. Im Juli 1961 wurde er „wegen Vielzahl der Bewerber” abgelehnt, er könne aber 1962 nochmals nachfragen.

Rolf Fülleborn versuchte dann, bei der Deutschen Binnenreederei für den Dienst auf einem Schiff im innerdeutschen Verkehr eine Arbeitsstelle zu finden. Nachdem dies ebenfalls abgelehnt wurde, unternahm er am 15. Oktober 1961, wenige Wochen nach dem Bau der Berliner Mauer, seinen ersten Versuch, in die Bundesrepublik zu flüchten. Er schwamm von Wittenberge aus elbabwärts, stieg wegen der Kälte aber nach einiger Zeit aus dem Wasser und ging den Elbdeich entlang in Richtung Grenze. Dort lief er nach eigenen Angaben „im dichten Nebel zwei betrunkenen Grenzsoldaten in die Arme”.

Das Kreisgericht Seehausen verurteilte Fülleborn zwei Tage später, am 17. Oktober 1961, zu einem Jahr Haft. Mit seiner „versuchten Republikflucht” habe er laut Urteil in Kauf genommen, zur Bundeswehr eingezogen zu werden: „Er wollte sich unter das Kommando jener Männer stellen, die am 13.2.1945 seiner Heimatstadt Dresden einen Untergang bereitet haben, wie er nur noch durch die Zerstörung der japanischen Städte Hiroshima und Nagasaki übertroffen wurde und wie er in einem dritten Weltkrieg allen Städten im sozialistischen Lager zuteil werden soll. An diesen unvorstellbaren Schreckenstaten wollte der Angeklagte durch seinen Republikverrat mitwirken.”

Rolf Fülleborn verbüßte seine Strafe zum Teil im Haftarbeitslager „Schwarze Pumpe”. Seine Eltern richteten am 2. Mai 1962 ein „Gesuch um Haftverkürzung” an den Staatsanwalt des Kreises Seehausen, das dieser als „Gnadengesuch” zu den Akten nahm. Am 30. Mai 1962 befürwortete die Staatsanwaltschaft wegen guter Führung die Aussetzung der Reststrafe Fülleborns zur Bewährung. Am 20. Juni 1962 erfolgten seine Haftentlassung sowie die Verhängung einer Einreisesperre für alle DDR-Grenzkreise und ein Berufsverbot für eine weitere Beschäftigung als Binnenschiffer. Knapp zwei Jahre nach seinem ersten gescheiterten Fluchtversuch brach Rolf Fülleborn erneut auf.

Weiter geht es hier:
https://www.fu-berlin.de/sites/fsed/Das ... index.html

Lesenswert diese schwachsinnige Urteilsbegründung des Kreisgerichtes Seehausen, ob diese Richter das auch selbst glaubten?
Interessierter
 

Re: Beim 2. Fluchtversuch ertrunken

Beitragvon augenzeuge » 30. Juli 2018, 16:24

Diese kranke Rhetorik des Gerichtes ist unglaublich. [shocked]

Mit seiner „versuchten Republikflucht” habe er laut Urteil in Kauf genommen, zur Bundeswehr eingezogen zu werden: „Er wollte sich unter das Kommando jener Männer stellen, die am 13.2.1945 seiner Heimatstadt Dresden einen Untergang bereitet haben, wie er nur noch durch die Zerstörung der japanischen Städte Hiroshima und Nagasaki übertroffen wurde und wie er in einem dritten Weltkrieg allen Städten im sozialistischen Lager zuteil werden soll. An diesen unvorstellbaren Schreckenstaten wollte der Angeklagte durch seinen Republikverrat mitwirken.”


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Re: Beim 2. Fluchtversuch ertrunken

Beitragvon Grenzwolf62 » 30. Juli 2018, 19:04

Mit einem Jahr war er aber gut bedient für versuchte Republikflucht.
Alles wird, vielleicht, gut.
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