von augenzeuge » 31. Oktober 2017, 14:51
Drachenfliegen unter DDR-Regime
Noch zwei Jahre zuvor hatten der stellvertretende Verkehrsminister Dr. Henkes und der Präsident des Aeroclubs Schubert unter dem Eindruck der öffentlichen Meinung ein generelles Drachenflug-Verbot abgelehnt und die Einführung mit Auflagen vorgesehen. Danach sollte der Sport im Rahmen der GST und nur auf speziell dafür zugelassenen Geländen erlaubt sein, allerdings nicht in Regionen mit weniger als 25 km Abstand zur Staatsgrenze. Alle Fluggeräte wären registriert, geprüft und unter Verschluss genommen worden. Selbst Generaloberst Keßler von der Nationalen Volksarmee (NVA) glaubt damals, dass man bei dem wachsenden Bedürfnis nach Drachenfliegen „die Erfordernisse der staatlichen Sicherheit und der Landesverteidigung“ mit Hilfe bestehender Rechtsvorschriften gewährleisten könne.
An Honecker scheiterte es...:
... erscheint am 25. August 1980 die Anordnung des Verkehrsministeriums, welche „den Besitz, die Herstellung, den Vertrieb und die Benutzung“ von Hängegleitern unter Strafe stellt – ein weltweit einmaliges Verbot!
https://www.dhv.de/web/verband/drachenf ... dr-regime/AZ
"Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist."
„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war“.
„Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten“.