
Fluchtskizze der Stasi: Dachdecker-Flucht von Klein Glienicke in den West-Berliner Bezirk Zehlendorf, 7. Mai 1965 (Quelle: BStU, Ast. Potsdam, AOP 3043/66)
Der dritte Dachdecker bleibt auf der Baustelle zurück; er will seine junge Familie nicht verlassen. Trotzdem wird er von der Stasi im Untersuchungsgefängnis in der Potsdamer Lindenstraße inhaftiert. Dort gesteht er nach vielen Vernehmungen unter Druck, von den Fluchtabsichten seiner Kollegen gewusst und ihnen die Funktionsweise einer Waffe ausführlich erklärt zu haben. Er wird im Juli 1965 zu einem Jahr und neun Monaten Zuchthaus verurteilt.
Die Potsdamer Staatsanwaltschaft findet das Urteil zu milde und legt Berufung ein. Unter dem Vorsitz des Oberrichters Wohlgethan erhöht das Bezirksgericht Potsdam im November 1965 die Strafe auf zwei Jahre Zuchthaus – wegen „gemeinschaftlich begangenen, staatsgefährdenden Gewaltakts" (§ 17 StEG, § 47 StGB).
Die beiden Grenzsoldaten werden beschuldigt, durch ihr „Fehlverhalten" die Flucht der Dachdecker überhaupt erst ermöglicht zu haben. Das Militärgericht Potsdam verurteilt sie zu zwei Jahren bzw. sechs Monaten Gefängnis.
http://www.chronik-der-mauer.de/fluchte ... 7-mai-1965








