Bericht
Über die Festnahme eines Grenzverletzers Westberlin/DDR im Abschnitt des Grenzregimentes 35, Köpenickerstraße mit Anwendung der Schußwaffe.
Am 19.6.1970 um 01.52 Uhr erfolgte die Festnahme des westdeutschen Bürgers
Müller, Heinz, Udo, Gerhard
geb. 16.5.1943 in Rostock/Mecklbg.
PA Nr. (...), ausgestellt in Essen
Wohnanschriften: Essen, (...), Göttingen (...)
mit Anwendung der Schußwaffe.
M. überstieg um 01.52 Uhr Köpenickerstraße unter Ausnutzung des dort unmittelbar an der Mauer stehenden Podestes die Grenzmauer. Beim Übersteigen der Grenzmauer wurde er sofort von dem Postenführer des Postenbereiches Schillingbrücke erkannt. Der Postenturm befindet sich ca. 150 m vom Ort der Handlung entfernt.
Nach dem der Grenzverletzer die Grenzmauer überwunden hatte gab der Postenführer einen kurzen Feuerstoß (3 Schuß) als Warnschüsse der MPi ab. Der Grenzverletzer reagierte hierauf nicht und setzte seinen Weg in Richtung Signalzaun fort. Daraufhin gab der Postenführer einen gezielten Feuerstoß (3 Schuß) ab, in dessen Wirkung der Grenzverletzer seine Bewegung einstellte und zusammen brach. Der Postenführer übernahm vom Postenturm aus die Sicherung, der zweite Posten des Postenbereiches Schillingbrücke begab sich zum Ort der Handlung.
Zur gleichen Zeit näherte sich aus Richtung Engelbecken eine Kradstreife mit dem Stellvertreter des Zugführers besetzt. Durch den Posten Schillingbrücke und den Stellv. des Zugführers erfolgte die Bergung des Grenzverletzers. Dieser war auf Grund des geführten Feuers zwischen Grenzmauer und Signalzaun zusammen gebrochen. Die Bergung erfolgte zunächst in den ca. 20 m vom Ort der Handlung entfernten Splitterbunker. Dort wurde dem Grenzverletzer vom Stellv. des Zugführers erste Hilfe geleistet.
Um 02.05 Uhr erfolgte die Abfahrt des Sankra des GR 35 zum Ort der Handlung zur Bergung des Grenzverletzers, und die Überführung in das VP-Krankenhaus. Die Überführung erfolgte durch den Gen. Major Arnhold des GR 35.
Die durchgeführte ärztliche Untersuchung ergab einen Durchschuß des Beckens von links nach rechts. Unmittelbar nach Einlieferung in das VP-Krankenhaus wurde der Grenzverletzer einer Operation unterzogen. Auf Grund der erhaltenen Verletzung erlitt er einen beträchtlichen Blutverlust, so daß eine Bluttransfusion notwendig war.
Durch den Gen. Meissner der Abt. IX der Verwaltung Groß-Berlin und den Gen. Sperling der Abt. VII der Verwaltung Groß Berlin, welche sich zum Zeitpunkt des Eintreffens des unterzeichneten Mitarbeiters ebenfalls im VP-Krankenhaus wegen des Vorkommnisses befanden wurde veranlaßt, daß der Grenzverletzer nach erfolgter Operation in den Haftflügel überführt und dort von Kräfte der Abt. XIV der Verwaltung Groß-Berlin bewacht wird.
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