Warum Zoll neben BGS ?

Warum Zoll neben BGS ?

Beitragvon Stefan 14 » 16. Januar 2017, 14:32

Hallo , guten Tag !

Ich habe da eine grundsätzliche Frage : Warum gab es überhaupt ; besonders zwischen 13.08.1961 und 09.11.1989 neben dem BGS noch den Zoll ?
Die wenigen Grenzverletzer hatten doch nun wirklich absolut gar nichts mit , was für den Zoll relevant gewesen wäre, meine Frage schließt natürlich die GüSt aus

Viele Grüße , Stefan .
Stefan 14
 

Re: Warum Zoll neben BGS ?

Beitragvon pentium » 16. Januar 2017, 15:21

Stefan 14 hat geschrieben:Hallo , guten Tag !

Ich habe da eine grundsätzliche Frage : Warum gab es überhaupt ; besonders zwischen 13.08.1961 und 09.11.1989 neben dem BGS noch den Zoll ?
Die wenigen Grenzverletzer hatten doch nun wirklich absolut gar nichts mit , was für den Zoll relevant gewesen wäre, meine Frage schließt natürlich die GüSt aus

Viele Grüße , Stefan .


Ist die Frage nicht schon im Forum DDR-Grenze beantwortet?

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Re: Warum Zoll neben BGS ?

Beitragvon dein1945 » 16. Januar 2017, 16:13

pentium hat geschrieben:
Ist die Frage nicht schon im Forum DDR-Grenze beantwortet?

pentium


Der Neue tanzt gern auf zwei Hochzeiten [flash]

Gruß aus Berlin hier war nicht der BGS [hallo]
Man(n) muß wissen wenn Schluß ist !
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Re: Warum Zoll neben BGS ?

Beitragvon augenzeuge » 16. Januar 2017, 19:13

dein1945 hat geschrieben:Der Neue tanzt gern auf zwei Hochzeiten [flash]


Naja, wenn wir bessere Antworten geben, dann setzt Stefan im AF einen Link zu uns. Sowas freut die dort ungemein. [grins]
Unser user zoll sollte dir, so hoffe ich, die beste Antwort geben können.
AZ
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Re: Warum Zoll neben BGS ?

Beitragvon Kressin » 15. September 2017, 11:14

dein1945 hat geschrieben:
pentium hat geschrieben:
Ist die Frage nicht schon im Forum DDR-Grenze beantwortet?

pentium


So ist es!
augenzeuge hat geschrieben:Naja, wenn wir bessere Antworten geben, dann setzt Stefan im AF einen Link zu uns. Sowas freut die dort ungemein. [grins]
Unser user zoll sollte dir, so hoffe ich, die beste Antwort geben können.
AZ
Ein Link ist nicht erforderlich. Ich habe die Frage im Forum DDR-Grenze eigenhändig beantwortet, der User stellte die Frage weitestgehend zeitgleich auch dort.

Hinsichtlich des Entwicklungsverlaufes zu Aufgaben und Tätigkeitsbereichen der Bundeszollverwaltung
an der ehemaligen, innerdeutschen Grenze bestanden folgende Rechtsgrundlagen:

Die Aufgaben der grenzpolizeilichen Überwachung und der Überwachung des „Verbringens von Vermögenswerten“, wurden von den Westalliierten an die Zollverwaltung übertragen.Verbindlich waren die "Interzonenüberwachungsverordnung" und das "MRG 53" (Militärregierungsgesetz).

Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 wurde der Status quo beibehalten, die Überwachung der innerdeutschen sowie der internationalen Grenze erfolgte durch die Zollverwaltung.

Weswegen kam der BGS kam für diesen Aufgabenbereich nicht in Frage?

Spielend einfach – es gab zu diesem Zeitpunkt keinen Bundesgrenzschutz!
Der BGS wurde erst am 16. März 1951 gegründet und war als kasernierte Einheit das Gegenstück zur NVA und für die Sicherheit an der Grenze zuständig. Er kann also nicht in Aktion getreten sein, da zu diesem Zeitpunkt nicht existent.

Der Zollverwaltung wurden grenzpolizeiliche Aufgaben nach § 62 i.V.m. § 10 BGSG (bis 1990) übertragen.

Oberste Behörde: Bundesministerium der Finanzen

Unterstellt: die Oberfinanzdirektionen der alten Bundesländer, z. B. OFD Kiel, OFD Hamburg, OFD Hannover usw.

den Oberfinanzdirektion waren unterstellt: die Hauptzollämter,
z.B. HZA Lübeck-Ost mit Grenzabfertigung und Grenzaufsichtsdienst,
HZA Lübeck-West Abfertigungsbereich internationaler Verkehr Lübeck-Hafen, Travemünde usw.

den Hauptzollämtern waren unterstellt: Zollkommissariate Grenze,
z. B. ZKom Lübeck-Nord, Lübeck-Süd, ZKom Ratzeburg, ZKom Büchen usw,
Zollämter mit steuerlichen Aufgaben, Erhebung von Einfuhrabgaben, Zölle, Verbrauchssteuern
Grenzkontrollstellen (GKST = GÜSten)

dem Zollkommissariat waren unterstellt: Grenzaufsichtsstellen (GASten),
Gliederung: GASt (mot) mit Dienstfahrzeug
GASten (ohne Kfz) Streifen zu Fuß oder mit Fahrrad,
Diensthundeführer waren bei jeder GASt eingesetzt, in meinem Fall auch eine
GASt mit ZB (Zollboot) zur Überwachung der Wassergrenze, die gleichzeitig auch über ein DKFz verfügte.

Vielleicht noch eine Anmerkung zur Personalstärke der Grenzaufsichtsstellen:

Es gab kleinere GASten (Fuß-und Fahrradstreifen) mit 3 - 5 Beamten (Planstellen), GAST (mot) ca. 5-10 Beamte (Planstellen)
Eine GASt wurde geführt von einem "a.B." = aufsichtführender Beamter (mittleren Dienst), generell ein ZOS, selten ein ZHS.

Ein Zollkommissariat bestand aus ca. (mal mehr mal weniger) 10 GASten und 40-50 Beamten.

Der Zollobersekretär war zu damaliger Zeit beim Zoll im mittleren Dienst "die Krone der Schöpfung", höher hinaus wurde selten jemand befördert.

Der a.B. erstellte den Dienstplan, Führte das Dienstbuch, berechnete Monatsabschlüsse der eingesetzten Beamten seiner GASt, führte die Dienstplanabsprache der Überwachungsräume mit dem ZKom, anderen GASten des Kommissariats und dem BGS,
der ZKom (Zollkommissar) genehmigte und übte mit seinem VZKom (Vertreter) und dem BzbV (Beamter zur besonderen Verwendung) die Dienstaufsicht aus. Sie verrichteten wie der a.B. des mittleren Dienstes Dienst nach Ermessen (n.E.)

Unterstützt wurde das Kommissariat vom ZHLW (Zollhundelehrwart) der verantwortlich für die Ausbildung im Zollhundewesen war,
ebenso erfolgte die Ausbildung durch den SchlW (Schießlehrwart),
der BzbV (Beamter zur besonderen Verwendung) unterstützte ZKom und VZKom,
BzbV, ZHLW und SchLW, waren Beamte des mittleren Dienstes.

ZKom und VZKom gehörten mit der Amtsbezeichnung ZI, ZOI, ZAmt (Zollinspektor, Zolloberinspektor, Zollamtmann) zur gehobenen Beamtenlaufbahn.

Die Verwendung eines ZKom/VZkom dauerte in der Regel 3-5 Jahre, danach wurden die Beamten des gehobenen Dienstes in Sachgebieten eines Hauptzollamtes eingesetzt oder mit der Leitung eines Sachgebietes oder Zollamtes betraut,
Leiter eines ZA oder Sachgebietes:
Zolloberamtsrat, Vertreter: Amtsrat.

Leiter eines Hauptzollamtes war ein RR/ORR (Regierungsrat/ Oberregierungsrat) in der Laufbahn "höherer Dienst", nicht zu verwechseln mit dem "gehobenen Dienst".

Die Oberfinanzdirektion wurde geleitet vom Oberfinanzpräsidenten, Vertreter Finanzpräsident, der Oberfinanzpräsident war Dienstherr nicht nur der Bundesbeamten in seinem Bezirk, ihm waren auch die Landesbeamten des Finanzamtes unterstellt.

Für sämtliche Amtsbezeichnungen wurde aus Gründen der Vereinfachung die männliche Form gewählt!
Die Gliederung ist beispielgebend auch für andere (alt) Bundesländer und ohne Anspruch auf Vollständigkeit!

Die Überwachung der internationalen Grenze erfolgte durch Zoll und BGS nach ähnlichem Muster in Schichten wie an der Grenze zur DDR.

Die Einsätze erfolgten auf Anordnung des BMF nach Abstimmung durch BMI/BMF/Verbindungsbeamten der Zollverwaltung bei der Grenzschutzdirektion Koblenz.

Schulungen in grenzpolizeilichen Angelegenheiten erfolgten im Rahmen des dienstbegleitenden Unterrichts an den Heimatdienststellen durch eigene Lehrkräfte sowie beim Hauptzollamt Flensburg durch Unterrichtende des BGS/GSE mit den in Frage kommenden Vorschriften (PaßG, AuslG, StGB, Aufenthaltsgesetze, Anzeigenerstattung usw. usw.)

Zur verstärkten Grenzüberwachung wurden MZVE (Mobile Zoll-Verstärkungseinheiten) eingesetzt, die aus Grenzaufsichtsdienstbeamten der Zollkommissariate an der DDR-Grenze zusammengeführt waren.

Eine MZVE-Einheit bestand aus 5 Beamten, ausgerüstet mit Dkfz (VW-Transporter, Benzinmotor mit höherer PS-Ausstattung als an der DDR-Grenze, zusätzlichen Funkgeräten zur Kommunikation mit Polizei und BGS). Mitgeführt wurde die Ausrüstung der Grenzbeamten wie an der DDR-Grenze die Regel. Ein Zkom stellte 3 MZVE-Einheiten.

Die Einsatzdauer war befristet auf 14 Tage, Teilnehmer pro Einsatz: 45 Beamte,
Einsatzleiter war ein Beamter des mittleren Dienstes (BzbV des Zkom) der abermals unterstützt wurde durch eingeteilte aB (aufsichtführende Beamte) einer MZVE-Einheit.
Die aB führten Dienstbuch, und waren mit gleichartigen Aufgaben wie an ihren Heimatdienststellen eingesetzt.

40-50 Überstunden waren an der Tagesordnung, die Hälfte wurde vergütet, die andere Hälfte mit Dienstausgleich an der Heimatdienststelle abgegolten.

Beherbergt waren die GAD-Beamten in bundeseigenen Wohnungen, durch den Bund angemietete Pensionen oder Hotels (in einfacher Ausstattung).

Nach Eintreffen am Einsatzort erfolgte die Begrüßung mit Besprechung und Einweisung in Einsatzräume und Grenzzollämter durch den zuständigen ZKom.

Die MZVE-Einheit verrichtete den Dienst mit einem Stammbeamten der GASt des regionalen
Kommissariats.

Die Dislozierung der Grenzzollstellen an der I-Grenze ähnelte den Erweiterungen mit großen und kleinen Ämtern nach der Grenzöffnung 1989 an der Grenze zur DDR.

Schwerpunkte waren Kontrollen zur Ahndung von Verstößen hinsichtlich des BtMG und der bereits geschilderten Grundlagen (siehe in Frage kommende Vorschriften).

Abgesehen von Autobahngrenzzollstellen existierten zahlreiche, unbedeutende und befristet besetzte kleine, mit oder ohne Schranke versehene Übergangsstellen, die sporadisch durch MZVE und örtliche GASten während der Nachtstunden besetzt wurden.

Die ebenso zahlreichen, unbewachten Wirtschaftswege möchte ich nur wegen der Vollständigkeit erwähnen. Diese Wege wurden in aller Regel von ortsansässigen Bewohnern genutzt, um sich größere Umwege, innerhalb und außerhalb der Öffnungszeiten zu ersparen.

Personen, deren Identität nicht vor Ort festgestellt werden konnte, wurden für erkennungsdienstliche Maßnahmen dem GSE übergeben.

Einsätze wurden ebenso abgestimmt und koordiniert durch die ZFA (Zollfahndung). Wir erhielten während meines letzten Einsatzes an der holländischen Grenze Kfz-Kennzeichen übermittelt, welche für den Schmuggel geringer Mengen BtM. verwendet wurden.

Darüber hinaus hatte die Fahndung Kenntnis vom Transport einer größeren Lieferung, die parallel mit der Kleinmenge in einem anderen Fahrzeug ins Bundesgebiet über den von uns bewachten Grenzübergang gelangen sollte.

Ziel war es, dieses Fahrzeug zu kontrollieren und den Kleindealer festzusetzen, was auch gelang.

Der Fahrer mit der größeren Menge wähnte sich in Sicherheit und passierte die Grenzabfertigung unbehelligt. Die weitere Observation und Verfolgung erfolgte durch Kollegen der ZFA. Mein MZVE-Einsatz im Juli 1989 stellte gleichzeitig meine letztmalige, endgültiger Verwendung in diesem Bereich dar.
Kressin
 

Re: Warum Zoll neben BGS ?

Beitragvon Thunderhorse » 28. Juli 2020, 16:59

Stefan 14 hat geschrieben:Hallo , guten Tag !

Ich habe da eine grundsätzliche Frage : Warum gab es überhaupt ; besonders zwischen 13.08.1961 und 09.11.1989 neben dem BGS noch den Zoll ?
Die wenigen Grenzverletzer hatten doch nun wirklich absolut gar nichts mit , was für den Zoll relevant gewesen wäre, meine Frage schließt natürlich die GüSt aus

Viele Grüße , Stefan .


Hm, da fehlt wohl noch die richtige Antwort.

Gefragt wurde ja nicht, welche Institution ab wann an der Grenze tätig war.

Der Zollverwaltung wurden grenzpolizeiliche Aufgaben nach § 62 i.V.m. § 10 BGSG (bis 1990) übertragen.
Diese Regelung galt ja erst nach der Aufstellung des BGS. Verwaltungsabkommen.
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