Gammastrahler an der Innerdeutschen Grenze-die Zusammenfassung an Fakten
Verfasst: 28. Mai 2010, 20:34
Gammastrahler an der Innerdeutschen Grenze
Aufgrund aktueller Nachfragen von Mitgliedern anderer Foren gibt es hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Fakten zu diesem Thema.
Am 24. April 1978 begann unter der Verantwortung der Hauptabteilung VI des MfS unter dem Decknamen "Technik V" die Erprobung dieser ionisierenden Überwachungsanlage. In Versuchen mit Hunden hatte man die Technik und die Auswirkungen verschiedener Strahlendosen erprobt.
Ab 1980 wurde sie in Marienborn und am Checkpoint Charlie ständig eingesetzt. In den darauffolgenden Jahren wurden auch andere Grenzübergangsstellen an der innerdeutschen Grenze aufgerüstet.
[b]Funktion und Betrieb der Anlagen
In der Regel wurden alle Transitreisenden durchleuchtet. Die Strahlenquellen befanden sich in der Überdachung (für Pkw, in ca. 5 m Höhe) und seitlich in den Dachträgern (für die Lkw). Die Menschen fuhren unter einer Art Lichtschranke hindurch, wobei anstelle von sichtbarem Licht harte Gammastrahlung verwendet wurde. Die Detektoren (130 Szintillatroen in einem Metallkanal) waren in der Fahrbahn eingelassen. Durch einen Mitarbeiter des MfS, der die Fahrzeugpassage von einem seitlich der Fahrbahn liegenden Dienstgebäude aus beobachten konnte, wurde bei der Einfahrt der Fahrzeuge in den Strahlenbereich per Knopfdruck der Strahlengang geöffnet.
Die Öffnungszeit war aufgrund der unterschiedlichen Fahrgeschwindigkeiten auf Werte zwischen 8 und 25 Sekunden programmiert. Die längeren Zeiten wurden hierbei für die Lkw-Kontrolle verwendet. Außerdem gab es eine Zeitbegrenzerschaltung, welche sicherte, dass nach 3 Minuten der Strahlengang geschlossen wurde.
Dabei wurden sie scheibchenweise durchleuchtet und erschienen als komplettes zusammengesetztes Bild, ähnlich einem Negativ, auf dem Bildschirm des Diensthabenden.
Andere Angehörige der Passkontrolle sowie auch Langzeitbeschäftigte der Güst hatten weder Zutritt zu diesem Bereich, noch konkrete Kenntnis über ihn. Eine vorhandene Betretungsordung verhinderte Weiteres.
Zu jeder Strahleneinrichtung gehörten im Wesentlichen eine Strahlereinheit sowie ein Detektorsystem mit Bildschirmanzeige. Die Strahlereinheit bestand aus einem ca. 50 kg schweren, kugelförmigen Bleicontainer, in dem sich der Strahlerhalter mit eingebauter Cäsium-137-Strahlenquelle, der sogenannten "Pille", befand sowie dem Blendensystem, dem Strahlerverschluss und der Steuerelektronik. Die umschlossene Strahlenquelle (Typ GCS 7.021) wurde von der Sowjetunion hergestellt.
Gefährdung durch Strahlenbelastung
Die Cäsium 137 Quellen hatten laut Zertifikat eine Aktivität zwischen 60 und 122 GBq. Damit betrug die Belastung ein hundertstel, der natürlichen Strahlenbelastung in Deutschland.
Die Dosis für die Erzeugung einer nachweisbaren Schwärzung von Filmmaterialien, welche bei 0,1 mGy liegt, durfte nicht überschritten wurde, da ja kein Verdacht bei den Durchstrahlten aufkommen sollte. Nach Aussagen eines MfS-Mitarbeiters führten selbst 3.000 Passagen nicht zu einer nachweisbaren Schwärzung von Filmmaterial, welches wohl unmittelbar neben dem Primärstrahlenfeld positioniert war. Daraus bezog man die Erkenntnis, dass auch Personen, welche sich im Streustrahlenfeld aufhielten, keiner nennenswerten Strahlung ausgesetzt waren.
Zur Kontrolle und Überwachung der Strahlenstärke waren wohl regelmäßige Messungen und die Registrierung der Messwerte festgelegt. Am 22.04.1985 wurden z. B. in Marienborn auch 22 Dosimeter an betroffene Mitarbeiter, zur Messung ihrer eigenen Strahlenexposition übergeben.
Der Abbau der Strahleneinrichtungen erfolgte teilweise schon einige Wochen vor der Grenzöffnung. Die letzte Demontage fand am 9. November 1989 kurz vor der Grenzöffnung statt. Der Abbau vor dem Mauerfall erklärt sich u.a. aus der Ausreisemöglichkeit von DDR-Bürgern über die CSSR.
Kenntnisse über diese Anlagen hatte kaum jemand in Ost und West, nach neuesten Recherchen nur 200 Leute, meist MfS. Der Hauptverantwortliche (GL F.) für diese Anlagen hat sich nach der Wiedervereinigung das Leben genommen.
Oberstleutnant Hans-Dieter Behrendt, verantwortlich für die PKE der Grenzübergänge des ehem. Bezirkes Potsdam hat mehrere Bücher dazu geschrieben, in denen diese Anlagen nicht nur bestätigt, sondern auch deutlich beschrieben werden.
Herr Behrendt verweist auf eine im SPIEGEL Nr. 51/1994 veröffentlichte, relativ ausführlichen, gut recherchierte Abhandlung über die „radioaktiven Grenzkontrollen der DDR“. (siehe Anlage)
Ein Video von ihm aus einem Interview des MDR:
Herr Detlev Vreisleben, geb. in Westberlin, Ingenieur der Nachrichtentechnik, Forscher und Spezialist für operative Technik des MfS, hat bereits mehrere anerkannte Beiträge in verschiedenen Fachzeitschriften veröffentlicht, in der Birthler-Behörde hielt er einen Vortrag zur Observations- und Abhörtechnik des MfS, konnte die Verfahrensweise dieser Anlagen darstellen. http://www.license-to-shoot.com/index.php?id=48
Außerdem hat sich Dr. Peter Joachim Lapp in seinem Buch: Transit Westberlin, Ch. Links Verlag Berlin, ISBN 3-8886153-198-4 mit den Anlagen auseinandergesetzt und Beweise veröffentlicht.
AZ
Aufgrund aktueller Nachfragen von Mitgliedern anderer Foren gibt es hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Fakten zu diesem Thema.
Am 24. April 1978 begann unter der Verantwortung der Hauptabteilung VI des MfS unter dem Decknamen "Technik V" die Erprobung dieser ionisierenden Überwachungsanlage. In Versuchen mit Hunden hatte man die Technik und die Auswirkungen verschiedener Strahlendosen erprobt.
Ab 1980 wurde sie in Marienborn und am Checkpoint Charlie ständig eingesetzt. In den darauffolgenden Jahren wurden auch andere Grenzübergangsstellen an der innerdeutschen Grenze aufgerüstet.
[b]Funktion und Betrieb der Anlagen
In der Regel wurden alle Transitreisenden durchleuchtet. Die Strahlenquellen befanden sich in der Überdachung (für Pkw, in ca. 5 m Höhe) und seitlich in den Dachträgern (für die Lkw). Die Menschen fuhren unter einer Art Lichtschranke hindurch, wobei anstelle von sichtbarem Licht harte Gammastrahlung verwendet wurde. Die Detektoren (130 Szintillatroen in einem Metallkanal) waren in der Fahrbahn eingelassen. Durch einen Mitarbeiter des MfS, der die Fahrzeugpassage von einem seitlich der Fahrbahn liegenden Dienstgebäude aus beobachten konnte, wurde bei der Einfahrt der Fahrzeuge in den Strahlenbereich per Knopfdruck der Strahlengang geöffnet.
Die Öffnungszeit war aufgrund der unterschiedlichen Fahrgeschwindigkeiten auf Werte zwischen 8 und 25 Sekunden programmiert. Die längeren Zeiten wurden hierbei für die Lkw-Kontrolle verwendet. Außerdem gab es eine Zeitbegrenzerschaltung, welche sicherte, dass nach 3 Minuten der Strahlengang geschlossen wurde.
Dabei wurden sie scheibchenweise durchleuchtet und erschienen als komplettes zusammengesetztes Bild, ähnlich einem Negativ, auf dem Bildschirm des Diensthabenden.
Andere Angehörige der Passkontrolle sowie auch Langzeitbeschäftigte der Güst hatten weder Zutritt zu diesem Bereich, noch konkrete Kenntnis über ihn. Eine vorhandene Betretungsordung verhinderte Weiteres.
Zu jeder Strahleneinrichtung gehörten im Wesentlichen eine Strahlereinheit sowie ein Detektorsystem mit Bildschirmanzeige. Die Strahlereinheit bestand aus einem ca. 50 kg schweren, kugelförmigen Bleicontainer, in dem sich der Strahlerhalter mit eingebauter Cäsium-137-Strahlenquelle, der sogenannten "Pille", befand sowie dem Blendensystem, dem Strahlerverschluss und der Steuerelektronik. Die umschlossene Strahlenquelle (Typ GCS 7.021) wurde von der Sowjetunion hergestellt.
Gefährdung durch Strahlenbelastung
Die Cäsium 137 Quellen hatten laut Zertifikat eine Aktivität zwischen 60 und 122 GBq. Damit betrug die Belastung ein hundertstel, der natürlichen Strahlenbelastung in Deutschland.
Die Dosis für die Erzeugung einer nachweisbaren Schwärzung von Filmmaterialien, welche bei 0,1 mGy liegt, durfte nicht überschritten wurde, da ja kein Verdacht bei den Durchstrahlten aufkommen sollte. Nach Aussagen eines MfS-Mitarbeiters führten selbst 3.000 Passagen nicht zu einer nachweisbaren Schwärzung von Filmmaterial, welches wohl unmittelbar neben dem Primärstrahlenfeld positioniert war. Daraus bezog man die Erkenntnis, dass auch Personen, welche sich im Streustrahlenfeld aufhielten, keiner nennenswerten Strahlung ausgesetzt waren.
Zur Kontrolle und Überwachung der Strahlenstärke waren wohl regelmäßige Messungen und die Registrierung der Messwerte festgelegt. Am 22.04.1985 wurden z. B. in Marienborn auch 22 Dosimeter an betroffene Mitarbeiter, zur Messung ihrer eigenen Strahlenexposition übergeben.
Der Abbau der Strahleneinrichtungen erfolgte teilweise schon einige Wochen vor der Grenzöffnung. Die letzte Demontage fand am 9. November 1989 kurz vor der Grenzöffnung statt. Der Abbau vor dem Mauerfall erklärt sich u.a. aus der Ausreisemöglichkeit von DDR-Bürgern über die CSSR.
Kenntnisse über diese Anlagen hatte kaum jemand in Ost und West, nach neuesten Recherchen nur 200 Leute, meist MfS. Der Hauptverantwortliche (GL F.) für diese Anlagen hat sich nach der Wiedervereinigung das Leben genommen.
Oberstleutnant Hans-Dieter Behrendt, verantwortlich für die PKE der Grenzübergänge des ehem. Bezirkes Potsdam hat mehrere Bücher dazu geschrieben, in denen diese Anlagen nicht nur bestätigt, sondern auch deutlich beschrieben werden.
Herr Behrendt verweist auf eine im SPIEGEL Nr. 51/1994 veröffentlichte, relativ ausführlichen, gut recherchierte Abhandlung über die „radioaktiven Grenzkontrollen der DDR“. (siehe Anlage)
Ein Video von ihm aus einem Interview des MDR:
Herr Detlev Vreisleben, geb. in Westberlin, Ingenieur der Nachrichtentechnik, Forscher und Spezialist für operative Technik des MfS, hat bereits mehrere anerkannte Beiträge in verschiedenen Fachzeitschriften veröffentlicht, in der Birthler-Behörde hielt er einen Vortrag zur Observations- und Abhörtechnik des MfS, konnte die Verfahrensweise dieser Anlagen darstellen. http://www.license-to-shoot.com/index.php?id=48
Außerdem hat sich Dr. Peter Joachim Lapp in seinem Buch: Transit Westberlin, Ch. Links Verlag Berlin, ISBN 3-8886153-198-4 mit den Anlagen auseinandergesetzt und Beweise veröffentlicht.
AZ