Ari@D187 hat geschrieben:So ein Bundeswehrsoldat auf Wache hat dann auch einen "Schießbefehl".
Ari
augenzeuge hat geschrieben:Ari@D187 hat geschrieben:So ein Bundeswehrsoldat auf Wache hat dann auch einen "Schießbefehl".
Ari
Ich hätte gedacht, Ari, du kennst den Unterschied.
AZ
steffen52 hat geschrieben:karnak, eigentlich müsstest Du die Grenzanlagen kennen und wissen welche sogenannte Feinde der Zaun oder die Mauer abhalten sollte. Der Propagandaspruch zum Schutz gegen
den westdeutschen Feind, glaubte ja nur der DDR-Bürger der sie nie vom nahen gesehen hatte! Was der damalige DDR-Armeegeneral H.Hoffmann sagte kann man wohl als Schießbefehl
sehen:"Wer unsere Grenze nicht respektiert, der bekommt die Kugel zu spüren"
Gruß steffen52
Klaus B. hat geschrieben:
Allerdings hat man mit dem Schießbefehl allein, der die Verletzung einer Person mit Handlungsunfähigkeit bedeutete, die Todesfolge billigend in kauf genommen.
VG Klaus B.
Interessierter hat geschrieben:Dein Vergleich ist einfach absurd. Welche Behörde bewilligt denn den Einsatz von Schusswaffen, nur weil ein Bürger die Bundesrepublik verlassen will ?
Interessierter hat geschrieben:Dein Vergleich ist einfach absurd. Welche Behörde bewilligt denn den Einsatz von Schusswaffen, nur weil ein Bürger die Bundesrepublik verlassen will ?
Nostalgiker hat geschrieben:Es ist erstaunlich wie hier Einige geistig und demzufolge Argumentativ in den schlimmsten Zeiten des Kalten Krieges stehengeblieben sind. Keinerlei Weiterentwicklung, beharrend auf der Propaganda der 60er und 70er Jahre .........
Sie wollen es einfach nicht wahrhaben das der Jargon der kalten Krieger in die Mottenkiste der Geschichte gehört.
Die Todesfolge nimmt man immer billigend in Kauf wenn man einer Behörde den Einsatz der Schusswaffe unter bestimmten Bedingungen bewilligt, dass wäre keine Besonderheit des DDR Schießbefehls.
karnak » 7. Feb 2019, 12:19
Interessierter hat geschrieben:
Dein Vergleich ist einfach absurd. Welche Behörde bewilligt denn den Einsatz von Schusswaffen, nur weil ein Bürger die Bundesrepublik verlassen will ?
Darum geht es doch gar nicht und auch das behaupte ich nicht, es geht lediglich um den Zusammenhang in seinem Kern. Man muß doch einen Zusammenhang beleuchten können ohne sofort in KlassenKampf zu verfallen.
karnak hat geschrieben:Nov65 hat geschrieben:Natürlich kommt einem "alten"Grenzer" diese Rumeierei um den ominösen Schießbefehl zum Halse raus.
Wird wohl jedem so gehen. Was meine Ansicht zu der Geschichte betrifft, ich kann es nur immer wieder wiederholen. Mal Fernab von der Fragwürdigkeit des Grenregimes , der Knackpunkt bleibt ob es einen Befehl zum zwingenden Töten gab, dass will man doch bei solchen Diskussionen durch die kalte Küche unterstellen, oder ob es einen Befehl zum Einsatz der Schusswaffe gab bei dem das Töten einkalkuliert werden muss. Das Töten oder Nicht Töten kann man sowieso bei so einem Einsatz nicht 100 % sicherstellen. In jedem Fall kann angezweifelt werden, dass das Töten im direkten Sinne angeordnet war, dass ist der Punkt um den es geht und das macht den Unterschied. Ansonsten, jede Gruppierung die staatlicherseits Schusswaffen zur Verfügung gestellt bekommt hat auch den Auftrag sie in entsprechend festgelegten Umständen einzusetzen, es existiert also letztlich auch ein Schießbefehl den man auch Schusswaffengebrauchsbestimmung nennen kann, immer wie es einem gerade ins argumentative Kalkül passt. Und in jedem dieser Bewaffnungen ist ein Töten einzukalkulieren, dass ergibt sich aus der Natur der Sache.
karnak hat geschrieben: Mal Fernab von der Fragwürdigkeit des Grenregimes , der Knackpunkt bleibt ob es einen Befehl zum zwingenden Töten gab, dass will man doch bei solchen Diskussionen durch die kalte Küche unterstellen, oder ob es einen Befehl zum Einsatz der Schusswaffe gab bei dem das Töten einkalkuliert werden muss. In jedem Fall kann angezweifelt werden, dass das Töten im direkten Sinne angeordnet war, dass ist der Punkt um den es geht und das macht den Unterschied.
Nostalgiker hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Ari@D187 hat geschrieben:So ein Bundeswehrsoldat auf Wache hat dann auch einen "Schießbefehl".
Ari
Ich hätte gedacht, Ari, du kennst den Unterschied.
AZ
und der Unterschied ist ?
karnak hat geschrieben:Klaus B. hat geschrieben:
Allerdings hat man mit dem Schießbefehl allein, der die Verletzung einer Person mit Handlungsunfähigkeit bedeutete, die Todesfolge billigend in kauf genommen.
VG Klaus B.
Die Todesfolge nimmt man immer billigend in Kauf wenn man einer Behörde den Einsatz der Schusswaffe unter bestimmten Bedingungen bewilligt, dass wäre keine Besonderheit des DDR Schießbefehls.
augenzeuge hat geschrieben:
Doch, die Bedingungen, unter denen an der Grenze geschossen wurde, waren eine Besonderheit der DDR. Es war absurd, dass selbst größte Gesetzesverstöße bei der Benutzung der Schusswaffen in der Folge belobigt wurden. Ebenso absurd waren die Drohungen mit "Schwedt" !
AZ
Nostalgiker hat geschrieben:Die UN Menschenrechtscharta ist kein Gesetz! sonder eine Resolution. Nicht mehr und nicht weniger. Sie ist ein Ideal, an dem man sich Orientierung kann, ist aber keine verbindliche Rechtsquelle.
Das müsste nun langsam auch beim vernageltesten, engstirnigsten und kältesten Krieger angekommen sein.
pentium hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:
Doch, die Bedingungen, unter denen an der Grenze geschossen wurde, waren eine Besonderheit der DDR. Es war absurd, dass selbst größte Gesetzesverstöße bei der Benutzung der Schusswaffen in der Folge belobigt wurden. Ebenso absurd waren die Drohungen mit "Schwedt" !
AZ
An der damaligen Grenze der CSSR zur BRD und Österreich wurde auch geschossen....
Nostalgiker hat geschrieben:Augenzeuge, bis zu einer gewissen Zeit, vor irgendwelchen EU und Schengender Abkommen, wurde auch an Grenzen zwischen westlichen Staaten geschossen wenn ein illegaler Grenzübertitt stattfinden sollte.
Informiere dich und lerne dazu.
Nostalgiker, warum schreibst du mir das, wo wir in diesem Forum über diese Dinge bereits mehrmals geschrieben haben?
viewtopic.php?f=185&t=6484&start=0&hilit=kaffee+schmuggel
Der Bundesregierung ist ein Fall bekannt, bei dem eine Person in Notwehr tödlich verletzt wurde
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