Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Volker Zottmann » 6. Februar 2019, 22:13

Der Soldat mit eingestelltem 30-Schuss Dauerfeuer braucht nur in die Richtung halten.
Genauso wird der Gärtner mit seiner Gießkanne im Vorgarten jedes Stiefmütterchen treffen.
Beim Heiko Runge gab man 52 Schuss ab. Einer hat getroffen....
Da können heute Ausreden geredet werden, so viel man will. Es war von ganz oben klipp und klar kalkulierter Mord! Der Dumme (neben dem Opfer) ist der ausführende, verführte Soldat.
Der gesamte Verteidigungsrat der DDR hätte dafür lebenslang sitzen sollen! Denn die sind die wirklichen Mörder!

Gruß Volker
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Nov65 » 6. Februar 2019, 22:34

Ari, deine Ableitung ist völlig daneben. So argumentierte die SED-und -NVA-Führung. Hatte denn der BGS einen Schießbefehl? Wäre eine passende Frage. Andreas
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon augenzeuge » 6. Februar 2019, 22:36

Ari@D187 hat geschrieben:So ein Bundeswehrsoldat auf Wache hat dann auch einen "Schießbefehl".

Ari


Ich hätte gedacht, Ari, du kennst den Unterschied. [blush]

AZ
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Nov65 » 6. Februar 2019, 22:57

Wir sollten hier wohl zum x-tenmal Wesen und Aufbau der DDR- Grenzanlagen erläutern. Also alles auf Null.... Viel Spaß beim Nachhilfeunterricht. Andreas
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Nostalgiker » 7. Februar 2019, 08:13

augenzeuge hat geschrieben:
Ari@D187 hat geschrieben:So ein Bundeswehrsoldat auf Wache hat dann auch einen "Schießbefehl".

Ari


Ich hätte gedacht, Ari, du kennst den Unterschied. [blush]

AZ


und der Unterschied ist ?
Vielleicht weil es; Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen, heißt? Oder so ähnlich.
Etwas kürzer wird es auch gerne "Einsatzregeln" genannt.
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon karnak » 7. Februar 2019, 09:24

steffen52 hat geschrieben:karnak, eigentlich müsstest Du die Grenzanlagen kennen und wissen welche sogenannte Feinde der Zaun oder die Mauer abhalten sollte. Der Propagandaspruch zum Schutz gegen
den westdeutschen Feind, glaubte ja nur der DDR-Bürger der sie nie vom nahen gesehen hatte! Was der damalige DDR-Armeegeneral H.Hoffmann sagte kann man wohl als Schießbefehl
sehen:"Wer unsere Grenze nicht respektiert, der bekommt die Kugel zu spüren"
Gruß steffen52

Als ob ich das schon mal bestritten hätte .
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon karnak » 7. Februar 2019, 09:29

Klaus B. hat geschrieben:
Allerdings hat man mit dem Schießbefehl allein, der die Verletzung einer Person mit Handlungsunfähigkeit bedeutete, die Todesfolge billigend in kauf genommen.

VG Klaus B.

Die Todesfolge nimmt man immer billigend in Kauf wenn man einer Behörde den Einsatz der Schusswaffe unter bestimmten Bedingungen bewilligt, dass wäre keine Besonderheit des DDR Schießbefehls.
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Interessierter » 7. Februar 2019, 10:34

Dein Vergleich ist einfach absurd. Welche Behörde bewilligt denn den Einsatz von Schusswaffen, nur weil ein Bürger die Bundesrepublik verlassen will ? [denken]
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Nostalgiker » 7. Februar 2019, 10:45

Dein Argument ist absurd.
Ich bezweifle aber das selber dahinter kommst warum.
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Volker Zottmann » 7. Februar 2019, 10:48

Interessierter hat geschrieben:Dein Vergleich ist einfach absurd. Welche Behörde bewilligt denn den Einsatz von Schusswaffen, nur weil ein Bürger die Bundesrepublik verlassen will ? [denken]

Wilfried, der @Karnak will nicht wahrhaben, das die DDR ein Riesengefängnis war. Das blendet er aus. Es wurden Menschen wie Hasen abgeschossen, nur damit sie ihr, auch von der DDR in Helsinki mitverbrieftes Recht des freien Reisens und der freien Wohnortwahl nicht wahrnehmen konnten.
So pervers ist es heute nur noch in Nordkorea.

Gruß Volker
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon karnak » 7. Februar 2019, 12:19

Interessierter hat geschrieben:Dein Vergleich ist einfach absurd. Welche Behörde bewilligt denn den Einsatz von Schusswaffen, nur weil ein Bürger die Bundesrepublik verlassen will ? [denken]

Darum geht es doch gar nicht und auch das behaupte ich nicht, es geht lediglich um den Zusammenhang in seinem Kern. Man muß doch einen Zusammenhang beleuchten können ohne sofort in KlassenKampf zu verfallen. [flash]
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Nostalgiker » 7. Februar 2019, 12:54

Es ist erstaunlich wie hier Einige geistig und demzufolge Argumentativ in den schlimmsten Zeiten des Kalten Krieges stehengeblieben sind. Keinerlei Weiterentwicklung, beharrend auf der Propaganda der 60er und 70er Jahre .........
Sie wollen es einfach nicht wahrhaben das der Jargon der kalten Krieger in die Mottenkiste der Geschichte gehört.
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Olaf Sch. » 7. Februar 2019, 13:21

nun ja, es handelt sich ja wohl auch um Ereignisse dieser Ära [denken]

dann der Vergleich mit der Wache der BW - nun, wer auf einen militärischen Stützpunkt eindringt? Was will er da? Blumen in die Läufe stecken oder sich ein paar Waffen klemmen um später terroristische Anschläge zu verüben.

An der Grenze ging es ja nicht um kriminelle Subjekte (mag der eine dabei gewesen sein), sondern um normale Menschen, die einfach nur weg wollten.
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon ratata » 7. Februar 2019, 13:32

Einen Auszug , was die Bundeszentrale für politische Bildung darüber schreibt.
"Grenzverletzer sind festzunehmen oder zu vernichten": Mit diesem mündlichen Befehl wurden die Grenzsoldaten bis in die 1980er Jahre täglich in den Todesstreifen geschickt. Überall an der Grenze, so Honecker 1974 - inzwischen SED-Generalsekretär und Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates der DDR -, müsse "ein einwandfreies Schussfeld gewährleistet werden"; nach wie vor "muss bei Grenzdurchbruchsversuchen von der Schusswaffe rücksichtslos Gebrauch gemacht werden, und es sind die Genossen, die die Schusswaffe erfolgreich angewandt haben, zu belobigen". http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-e ... hten?p=all

Als ehemaliger Waffenuffz . der Grenzkompanie , wurde ich gleich draußen am Kanten als Postenführer eingesetzt. Ich hatte zwar einen Lehrgang mit Prüfung, für die Verwaltung und Reparatur der Bewaffnung einer Grenzkompanie absolviert , wurde danach Gefreiter , mir wurde eine Waffenkammer übergeben . AAAAber ,wie man sich an der Grenze als Posten verhält ,lernte ich von den Soldaten mit denen ich draußen am Kanten als Postenführer war.

Belobigt wurden bei uns auch die Soldaten , die im Vorfeld Personen festnahmen , die sich unbefugt im Grenzgebiet aufhielten . Dafür gab es , eine Armbanduhr , ein Schlafanzug oder ein Tag Sonderurlaub .
Wie mit Grenzverletzern umgegangen wurde , habe ich 2 mal erlebt . Als UVD musste ich diese Personen in die Zelle , im Keller , der Kompanie einschließen . mfG ratata
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Volker Zottmann » 7. Februar 2019, 13:33

Nostalgiker hat geschrieben:Es ist erstaunlich wie hier Einige geistig und demzufolge Argumentativ in den schlimmsten Zeiten des Kalten Krieges stehengeblieben sind. Keinerlei Weiterentwicklung, beharrend auf der Propaganda der 60er und 70er Jahre .........
Sie wollen es einfach nicht wahrhaben das der Jargon der kalten Krieger in die Mottenkiste der Geschichte gehört.

Solange sich selbst im Forum noch Kalte Krieger tummeln, muss es möglich sein, genauso offensiv zu antworten.
Solange die 60er/70er Propagandisten noch nicht weggestorben sind, werde ich zum Beispiel auch zu dieser Zeit meine Wahrnehmungen weitervermitteln.

Gruß Volker
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Interessierter » 7. Februar 2019, 13:39

Zitat karnak:
Die Todesfolge nimmt man immer billigend in Kauf wenn man einer Behörde den Einsatz der Schusswaffe unter bestimmten Bedingungen bewilligt, dass wäre keine Besonderheit des DDR Schießbefehls.


karnak » 7. Feb 2019, 12:19

Interessierter hat geschrieben:
Dein Vergleich ist einfach absurd. Welche Behörde bewilligt denn den Einsatz von Schusswaffen, nur weil ein Bürger die Bundesrepublik verlassen will ? [denken]


Darum geht es doch gar nicht und auch das behaupte ich nicht, es geht lediglich um den Zusammenhang in seinem Kern. Man muß doch einen Zusammenhang beleuchten können ohne sofort in KlassenKampf zu verfallen. [flash]


Die Besonderheit des DDR - Schießbefehls war aber, dass man hinterhältig auf eigene, unbewaffnete Bürger schoss, die lediglich, dieser menschenverachtenden SED - Diktatur entfliehen wollten.

Da es vergleichbare Befehle in der Bundesrepublik nicht gab, gibt es auch keinen Zusammenhang, der zu beleuchten wäre.

Daher empfinde ich deine Ausführungen, als erneuten Versuch der Schönrederei im immer gleichen Stil:

" Der Schießbefehl war aus deiner heutigen Sicht zwar nicht in Ordnung, aber........."


Was mein Widerspruch dann auch noch mit Klassenkampf zu tun haben soll, weißt sicher nur du. Dieses Wort wurde von mir damals überhaupt nicht benutzt. Jeder Demokrat wusste doch spätestens seit dem 17. Juni, dass dieses Kunstgebilde SBZ nur noch bedingt durch die Gewalt und Unterdrückung der sowjetischen Besatzer existierte.

Vielleicht solltest du, anstatt auf Kreuzfahrten Marx zu lesen, besser einmal darüber nachdenken, warum dir das nicht klar war, als du begannst dieser Diktatur zu dienen und es in Teilen auch deine Aufgabe war, Fluchten der eigenen Bürger an deiner GÜST zu verhindern.

Die Produkte deines jetzigen Arbeitgebers " Vital und Fit " oder " Sonnenkern " schmecken mir aber trotzdem.

[wink]
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon karnak » 7. Februar 2019, 13:55

karnak hat geschrieben:
Nov65 hat geschrieben:Natürlich kommt einem "alten"Grenzer" diese Rumeierei um den ominösen Schießbefehl zum Halse raus.

Wird wohl jedem so gehen. Was meine Ansicht zu der Geschichte betrifft, ich kann es nur immer wieder wiederholen. Mal Fernab von der Fragwürdigkeit des Grenregimes , der Knackpunkt bleibt ob es einen Befehl zum zwingenden Töten gab, dass will man doch bei solchen Diskussionen durch die kalte Küche unterstellen, oder ob es einen Befehl zum Einsatz der Schusswaffe gab bei dem das Töten einkalkuliert werden muss. Das Töten oder Nicht Töten kann man sowieso bei so einem Einsatz nicht 100 % sicherstellen. In jedem Fall kann angezweifelt werden, dass das Töten im direkten Sinne angeordnet war, dass ist der Punkt um den es geht und das macht den Unterschied. Ansonsten, jede Gruppierung die staatlicherseits Schusswaffen zur Verfügung gestellt bekommt hat auch den Auftrag sie in entsprechend festgelegten Umständen einzusetzen, es existiert also letztlich auch ein Schießbefehl den man auch Schusswaffengebrauchsbestimmung nennen kann, immer wie es einem gerade ins argumentative Kalkül passt. Und in jedem dieser Bewaffnungen ist ein Töten einzukalkulieren, dass ergibt sich aus der Natur der Sache.

Das habe ich zu dem Thema geschrieben und das sind die Punkte um die es mir ging und nicht um " das große Ganze". Die ganzen anderen Umstände zum Grenzregime bestreite ich gar nicht und um die ging es mir gerade überhaupt nicht. Ständig und bei jeder Gelegenheit auf dem "menschenverachtenden System und in den Rücken schießen" rumzureiten erinnert an die Frage ob man etwa gegen den Weltfrieden wäre [flash] , es ist nicht unbedingt falsch aber es ist das selbe Level und ziemlich einfallslos. [hallo]
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Dr. 213 » 7. Februar 2019, 14:14

Der Vergleich ist absurd und sogar unzulässig.
Das hätten die ehemaligen Systemrädchen so gerne, daß man das Töten an der Mauer als legitime Maßnahme
einens Achtung DDR- Phrase:"international anerkannten und geachteten Staates" sehen soll.

Dieser Einsperr- Diktatur kann man aber perse nicht die gleichen Rechte wie jedem anderen normalen Staat zusprechen.
Das Einsperren war gem. den Menschenrechten schon Unrecht und das Abknallen und Zerfetzen von Flüchtlingen sowieso.
Darum wurden die Urteile wegen Republikflucht nach der Wiederherstellung ordentlicher Zustände auf Antrag wieder einkassiert.
Die Planer in ZK und Nationalem Verdeidigungsrat sowie auch die Mauerschützen wurden dagegen verfolgt und z.T. etwas bestraft.

Etwas ambivalent ist die Haltung der damaligen bundesdeutschen Justiz zu Flüchtlingen, die sich den Weg freigeschossen haben.
Auch dort wurde schon immer die Unrechtmäßigkeit der Einschränkung der Freizügigkeit festgestellt, aber in weiser Abwägung
das Lebensrecht der DDR- Grenzer als höheres Gut eingestuft. Das bedeutet aber keinesfalls, daß das DDR- Grenzregieme rechtens war.

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Nostalgiker » 7. Februar 2019, 14:33

Ein weitere kalter Krieger schwallt hier irgendwas.
Besonders lustig ist die indirekte Behauptung das "Menschenrechte" in steinernen Gesetzestafeln gemeißelt seien und wer sich nicht daran hält schmore für alle Ewigkeiten im Höllenfeuer ......
Die UN Menschenrechtscharta ist kein Gesetz! sonder eine Resolution. Nicht mehr und nicht weniger. Sie ist ein Ideal, an dem man sich Orientierung kann, ist aber keine verbindliche Rechtsquelle.

Das müsste nun langsam auch beim vernageltesten, engstirnigsten und kältesten Krieger angekommen sein.
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon karnak » 7. Februar 2019, 14:33

karnak hat geschrieben: Mal Fernab von der Fragwürdigkeit des Grenregimes , der Knackpunkt bleibt ob es einen Befehl zum zwingenden Töten gab, dass will man doch bei solchen Diskussionen durch die kalte Küche unterstellen, oder ob es einen Befehl zum Einsatz der Schusswaffe gab bei dem das Töten einkalkuliert werden muss. In jedem Fall kann angezweifelt werden, dass das Töten im direkten Sinne angeordnet war, dass ist der Punkt um den es geht und das macht den Unterschied.

Auch das habe ich nicht behauptet, mir ging es um diese Zusammenhänge.
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Nov65 » 7. Februar 2019, 14:34

[shocked] Es ist zwar sinnlos, auf die altbackenen Argumente von @Nostalgiker und @Karnak einzugehen, weil sie das Menschenunwürdige des Schieß-Befehls als Folge der menschenunwürdigen Reise-Unfreiheit nicht sehen und niemals akzeptieren werden.
Aber entweder raus aus dem Forum oder einfach diesen Thread überblättern oder die Argumente der Obengenannten gemäß einer Frau Honecker erwidern. Das Letztere mache ich: 1. Die Wahl des eigenen Lebensmittelpunktes war in der DDR versperrt. 2. Um die Abwanderung großer Bevölkerungskreise zu verhindern wurde die Grenze versperrt. Alle Grenzanlagen waren nicht gegen einen äußeren Feind konstruiert, sondern gegen eine Flucht von innen nach außen. 3. Die Grenzsoldaten waren nicht wie Grenz-Polizisten bewaffnet, sondern wie Soldaten mit Kriegswaffen. Der tägliche Befehl lautete, die Grenzverletzer festzunehmen oder zu vernichten, auch mit dem Einsatz der Schusswaffe. 3. Das Erfüllen dieses Befehls wurde mit Belobigung bedacht. 4. Die Nichtbefolgung des Befehls dagegen mit Bestrafung geahndet.
Gestern und heute und morgen werden neuralgische Objekte wie Muni-Lager, Botschaften u.a.m. mit Waffengewalt gesichert, im Notfall wird dort auch geschossen.
Wie kann man die Befehlslage der DDR-Grenze mit der BW, der Polizei, dem BGS in heutiger Zeit vergleichen? Das machen diejenigen, die nicht zugeben wollen, dass die DDR-Grenzsicherung äußerst inhuman gegen die eigene Bevölkerung gerichtet war.
Welchen Befehl hatten denn die Beamten des BGS an der Berliner Mauer? Doch nicht zu schießen, wenn ein BRD-Bürger über die Grenze in den Osten schwamm/sprang/ging. Ich habe das selbst erlebt, als ein Westberliner ins Wasser sprang, weil er angetrunken zu seiner Freundin in Ostberlin wollte und danach vom Grenzpatrouillenboot hochgezogen und ihm die MP in den Rücken gedrückt wurde. Der BGS schaute dem Vorgang zu.
Gruß Andreas, damals Grenzgefreiter
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Dr. 213 » 7. Februar 2019, 15:16

Das die Fraktion der DDR- Systemgetreuen das anders sehen muss ist doch klar.
Es knabbert verständlicherweise an der Seele wenn man erkennt, wieviel Lebenszeit und meinetwegen auch Liebe und Hoffnung man
in dieses DDR- Experiment gesteckt hat. Es wäre eine Entwertung der Lebensleistung. Darum muss man einfach sturr daran festhalten.
Wie intensiv man die untergegangene Diktatur verteidigt, das zeigt den Grad der Einsicht und die Reife der eigenen Erkenntnis.

Frau Honnecker hat es bis zum Tod nicht geschafft über ihren eigenen Schatten zu springen. Ein Extrembeispiel von Stalinistischer Verblendung.
Allerdings hätte man ihr eine 180 Grad Wende der pers. Überzeugungen und Ansichten wohl sowieso nicht abgenommen.

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Olaf Sch. » 7. Februar 2019, 15:49

lieber ein kalter Krieger, als ein heißer Krieger...
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon SkinnyTrucky » 7. Februar 2019, 16:04

Nostalgiker hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben:
Ari@D187 hat geschrieben:So ein Bundeswehrsoldat auf Wache hat dann auch einen "Schießbefehl".

Ari


Ich hätte gedacht, Ari, du kennst den Unterschied. [blush]

AZ


und der Unterschied ist ?


Also der Unterschied war wohl der, das Grenzverletzer aus der DDR kommend auf Westdeutschen Gebiet vom BGS nicht abgeknallt wurden sondern Kaffee und Kuchen bekamen und dann strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen wurden....nein, man nahm sie herzlich auf....

Sowas aber auch.... [shocked]



groetjes

Mara
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon augenzeuge » 7. Februar 2019, 17:02

karnak hat geschrieben:
Klaus B. hat geschrieben:
Allerdings hat man mit dem Schießbefehl allein, der die Verletzung einer Person mit Handlungsunfähigkeit bedeutete, die Todesfolge billigend in kauf genommen.

VG Klaus B.

Die Todesfolge nimmt man immer billigend in Kauf wenn man einer Behörde den Einsatz der Schusswaffe unter bestimmten Bedingungen bewilligt, dass wäre keine Besonderheit des DDR Schießbefehls.


Doch, die Bedingungen, unter denen an der Grenze geschossen wurde, waren eine Besonderheit der DDR. Es war absurd, dass selbst größte Gesetzesverstöße bei der Benutzung der Schusswaffen in der Folge belobigt wurden. Ebenso absurd waren die Drohungen mit "Schwedt" !

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon pentium » 7. Februar 2019, 17:07

augenzeuge hat geschrieben:
Doch, die Bedingungen, unter denen an der Grenze geschossen wurde, waren eine Besonderheit der DDR. Es war absurd, dass selbst größte Gesetzesverstöße bei der Benutzung der Schusswaffen in der Folge belobigt wurden. Ebenso absurd waren die Drohungen mit "Schwedt" !

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An der damaligen Grenze der CSSR zur BRD und Österreich wurde auch geschossen....
*Dos Rauschen in Wald hot mir'sch ageta, deß ich mei Haamit net loßen ka!* *Zieht aah dorch onnern Arzgebirg der Grenzgrobn wie ene Kett, der Grenzgrobn taalt de Länder ei, ober onnere Herzen net!* *Waar sei Volk verläßt, daar is net wert, deß'r rümlaaft of daaner Erd!*
Anton Günther

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon augenzeuge » 7. Februar 2019, 17:09

Nostalgiker hat geschrieben:Die UN Menschenrechtscharta ist kein Gesetz! sonder eine Resolution. Nicht mehr und nicht weniger. Sie ist ein Ideal, an dem man sich Orientierung kann, ist aber keine verbindliche Rechtsquelle.

Das müsste nun langsam auch beim vernageltesten, engstirnigsten und kältesten Krieger angekommen sein.


Etwas anderes war die Unterschrift der DDR bei der KSZE in Helsinki. Diese hatte selbst-verpflichtenden Charakter. Nicht ohne Grund passierte danach etwas....in Sachen "Ausreise".....

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon augenzeuge » 7. Februar 2019, 17:10

pentium hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben:
Doch, die Bedingungen, unter denen an der Grenze geschossen wurde, waren eine Besonderheit der DDR. Es war absurd, dass selbst größte Gesetzesverstöße bei der Benutzung der Schusswaffen in der Folge belobigt wurden. Ebenso absurd waren die Drohungen mit "Schwedt" !

AZ


An der damaligen Grenze der CSSR zur BRD und Österreich wurde auch geschossen....


Ja, das war ne Besonderheit der Kommunisten des Ostblocks, welche ihre Macht bedroht sahen.

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Nostalgiker » 7. Februar 2019, 17:26

Voreingenommenheit, Selbstgerechtigkeit, Rechthaberei und alles gewürzt mit einer kleinen Prise chauvinistischer Denkart; all das lese ich aus den letzten Posts hier raus.
Über geschriebenes nachdenken gehört offenbar nicht zu der Kernkompetenz einiger hier schreibender Zeitgenossen, besonders wenn über dem Text ein oder zwei bestimmte Usernamen stehen. Dann sehen sie rot, im wahrsten Sinn des Wortes und ein soweit vorhandener Verstand setzt vollkommen aus.

Mein Neffe ist BGS Beamter, jeder ehemalige DDR Grenzer würde riesige Krokodilstränen weinen wenn er sehen könnte wie er für seinen Dienst mit modernsten Waffen hochgerüstet ist.
Aber die trägt er nur zur Show. Anwenden würde er sie niemals. Könnte ja beim Gegenüber ein irreparables Aua geben und das will doch keiner.

Ganz pragmatisch gesehen beinhaltet jede 'Waffengebrauchsbestimmung' dieser Welt, egal für welche militärische Truppe, letzten Endes die Konsequenz des Tötens.

Aber hier wird so getan als wären nur die DDR Grenzer bei der drohenden Konsequenz einer "Haft"strafe gezwungen worden Grenzverletzer gezielt und vorsätzlich zu erschießen .......
Diejenigen die hier am lautesten tönen "Sauerei" hätte ich gern damals als sie 18, 19 oder 20 Jahre alt waren in solch einer Ausnahme- und Stresssituation erleben mögen. Ich vermute sie hätten ihre Magazine als Einer der Ersten leer geschossen und das nicht in die Luft.

____________________________________

Augenzeuge, bis zu einer gewissen Zeit, vor irgendwelchen EU und Schengender Abkommen, wurde auch an Grenzen zwischen westlichen Staaten geschossen wenn ein illegaler Grenzübertitt stattfinden sollte.
Informiere dich und lerne dazu.

Auszugsweise aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage von 1996:
"Der Bundesregierung sind der Gebrauch der Schußwaffe gegen Personen und Sachen sowie die Abgabe von Warnschüssen vom 1. Januar 1950 bis heute in 103 Fällen bekannt.
Davon entfallen auf die Grenze
zur Schweiz elf Fälle,
zu Frankreich neun Fälle,
zu den Niederlanden drei Fälle,
zu Dänemark ein Fall,
zu Polen 47 Fälle,
zur ehemaligen Tschechoslowakei fünf Fälle,
zur Tschechischen Republik 26 Fälle,
zur ehemaligen DDR ein Fall.
a) Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte dies?
Der Schußwaffengebrauch erfolgte auf der Grundlage des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG-Bund) bzw. in Notwehr.
b) Wie viele Personen wurden hierbei getötet?
Der Bundesregierung ist ein Fall bekannt, bei dem eine Person in Notwehr tödlich verletzt wurde (August 1962 im Bereich der Ortschaft Setzelbach).
c) Wie viele Personen wurden durch den Gebrauch von Schußwaffen oder durch Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (z. B. Diensthunde) körperlich verletzt?
Der Bundesregierung sind 17 Fälle bekannt (davon vier durch Schußwaffengebrauch und 13 durch den Einsatz von Diensthunden).
d) Wurden hierbei auch Personen, die sich auf dem angrenzenden Staatsgebiet befanden, körperlich verletzt oder getötet?
Wenn ja, wie viele (bitte nach Ort, Datum, Namen, aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung ist ein Fall bekannt, bei dem es zu einer tödlichen Verletzung außerhalb des Territoriums der Bundesrepublik Deutschland kam."

Beachte die Fälle von Schußwaffengebrauch an der Grenze BRD zu Polen! Das kann ja nur nach 1990 gewesen sein.

Nachtrag:
aus oben genannter Anfrage:
"Wie oft wurde seit dem 1. Januar 1950 bis heute an der Grenze der Bundesrepublik Deutschland von der Bayerischen Grenzpolizei von der Schußwaffe Gebrauch gemacht (bitte sämtliche Grenzabschnitte, auch die
zu Österreich und zur DDR berücksichtigen und nach Ort, Datum, Namen und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?
Aus dem Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Grenzpolizei sind 15 Fälle bekannt. Davon entfallen auf die Grenze
zu Österreich zwölf Fälle,
zur ehemaligen Tschechoslowakei ein Fall,
zur Tschechischen Republik ein Fall,
zur ehemaligen DDR ein Fall."

Die Aktivitäten des Zolls im gleichen Zeitraum habe ich mal weggelassen.
Nur für Interessierte; durch den Schußwaffengebrauch durch Zollbeamte wurden 89 Menschen körperlich verletzt.
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

Freiheit ist nur ein anderes Wort dafür, dass man nichts zu verlieren hat. Janis Joplin

Psychologen haben herausgefunden, dass Menschen, die immer bei anderen auf die Rechtschreibfehler hinweisen, eine Persönlichkeitsstörung haben und unzufrieden mit ihrem Leben sind. Netzfund
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon augenzeuge » 7. Februar 2019, 17:44

Nostalgiker hat geschrieben:Augenzeuge, bis zu einer gewissen Zeit, vor irgendwelchen EU und Schengender Abkommen, wurde auch an Grenzen zwischen westlichen Staaten geschossen wenn ein illegaler Grenzübertitt stattfinden sollte.
Informiere dich und lerne dazu.

Nostalgiker, warum schreibst du mir das, wo wir in diesem Forum über diese Dinge bereits mehrmals geschrieben haben? [denken]
viewtopic.php?f=185&t=6484&start=0&hilit=kaffee+schmuggel

Der Bundesregierung ist ein Fall bekannt, bei dem eine Person in Notwehr tödlich verletzt wurde


Nostalgiker, möchtest du wirklich das leidige Thema nochmals anfangen, was wir schon gefühlte tausend mal besprochen haben- immer mit dem gleichen Ergebnis?
Klar, Notwehr! Das willst du vergleichen? Frag dich mal, warum man vom BGS nicht ebenso auf einen Flüchtenden schoss, wie es die Gegenseite tat.
Natürlich wurde auf die Unerfahrenheit der jungen Menschen gebaut und sie mit Angst "dressiert", so dass oft der Dauerschuß voreingestellt war. Und wer hat dafür die Verantwortung?

Ich will dir was sagen, als ich das erste mal zur Musterung bin, sagte meine Mutter, pass auf, geh nicht an die Grenze, du wirst nicht mehr froh, wenn du einen erschossen hast, und ich nicht, wenn man dich erschießt. Das reichte mir. Verstehst du das?

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