Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Volker Zottmann » 17. September 2018, 11:37

Nostalgiker hat geschrieben:Handwerk wurde in der DDR nie "liquidiert".
Privatwirtschaftliche Betriebe ab einer gewissen Betriebsgröße; angestellte Mitarbeiter; schon.
Über den Sinn oder Unsinn der Maßnahme im Jahr 1972 kann man diskutieren, besonders wenn man keine Ahnung von wirtschaftlichen Prozessen hat.

Du fasst das nicht weit genug!
Etliche Privathandwerker wurden schon straffe 10 Jahre früher, also ab etwa 62 platt gemacht. Ob kleine Schuster, Fahrradreparateure, Klempner.... Die wurden genötigt, wie einst die Bauern, ihr Gewerbe zugunsten neuer PGHs zu opfern.
Mir ist auch egal, ob damals bereits 90 oder nur 70% der Kleinstbetriebe aufgegeben werden mussten. Das ist für meine Sicht die Liquidation. Was danach neu entstand, hatte stets einen Wasserkopf und viel weniger wirkliche Produzenten.

Gruß Volker
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon zonenhasser » 17. September 2018, 11:46

Nostalgiker hat geschrieben:Über den Sinn oder Unsinn der Maßnahme im Jahr 1972 kann man diskutieren, besonders wenn man keine Ahnung von wirtschaftlichen Prozessen hat.

Du meinst Honecker, der 1972 an die Macht kam. Ulbricht kannte den Wert der kleinen Betriebe, die flexibel auf die Nachfrage der schwerfälligen VVB bzw. Kombinate reagieren konnten.
Die “Rote Fahne” schrieb noch “wir werden siegen”, da hatte ich mein Geld schon in der Schweiz.
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Nostalgiker » 17. September 2018, 11:46

Schon mal an das Alter dieser kleinen Krauter gedacht?

Und selbst wenn der einzelne Schuster in eine PGH "genötigt" wurde, hat damit sein Handwerk aufgegeben? Was hat er in der PGH gemacht?
Vielleicht hast du darauf eine überzeugende Anwort, ansonsten ist dein Beitrag wie üblich unter Ulk abzubuchen.
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Volker Zottmann » 17. September 2018, 12:31

Nostalgiker hat geschrieben:Schon mal an das Alter dieser kleinen Krauter gedacht?

Und selbst wenn der einzelne Schuster in eine PGH "genötigt" wurde, hat damit sein Handwerk aufgegeben? Was hat er in der PGH gemacht?
Vielleicht hast du darauf eine überzeugende Anwort, ansonsten ist dein Beitrag wie üblich unter Ulk abzubuchen.

Du begreifst das anscheinend wirklich nicht. Der alte kleine Kraute hatte auch oft Lehrlinge und Nachwuchs.
So wurden 5 Einzelhandwerker in QLB zwangsvereinigt zur PGH. (Moped und Fahrradbranche)
Danach gab es eine PGH, aber statt der früheren 5 haben nur noch 3 gearbeitet, also produktiv. Die anderen zwei machten die Chefs aus. Es gab also erstmals einen unproduktiven Wasserkopf.
Das ist ein Beispiel, an dem auch noch angestellte Gesellen hingen. Aber das Prinzip ist hoffentlich erkannt. Und so ging es landauf, landab.
Seit der PGH-Gründung waren plötzlich Mopedbowdenzüge in der Gegend Mangelware, woran es bisher nie fehlte. Und das blieb bis 1992 so. Dann hat eine mutige Existenzgründerin die Ärmel hochgekrempelt und es war sofort der Status von 1962 wieder erreicht. Heute floriert ihr Betrieb.

Da Du ja auch gern hinterher suchst, einer der Chefs war damals ein Herr Saul, wohnte im Nachbarhaus, später in Bad Suderode, unsere Gärten grenzten aneinander. Und als Heranwachsender, der auch einen alten SR-1 fuhr, interessierte gerade diese Ersatzteifrage ungemein.

Gruß Volker
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Nostalgiker » 17. September 2018, 14:00

Wieder eine deiner gehässigen Unterstellungen Volker Zottmann.
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Volker Zottmann » 17. September 2018, 14:17

Nostalgiker hat geschrieben:Wieder eine deiner gehässigen Unterstellungen Volker Zottmann.

Merkst Du eigentlich noch , wer hier unterstellt?
Ich habe Dir ganz sachlich geantwortet. Du aber negiertst stets.
Du fragst mich, wenn Handwerker aufgaben, zu PGHs wurden, ob dann nicht immer noch gleich viel ...Schuster... arbeiteten. Darauf habe ich geantwortet und am Beispiel, an einem greifbaren, festgemacht.
Was sind da gehässige Unterstellungen? Du scheinst tatsächlich ein Problem der Wahrnehmung zu haben. Verschone mich aber nach Fragestellungen zukünftig mit dem stets gleichen Satz.
Gehässig, weinerlich, mieser Charakter, alles nur Dein böser diffamierender Dauersprachgebrauch.

Volker
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon SkinnyTrucky » 17. September 2018, 17:06

Nostalgiker hat geschrieben:Und selbst wenn der einzelne Schuster in eine PGH "genötigt" wurde, hat damit sein Handwerk aufgegeben? Was hat er in der PGH gemacht?


Das weißt du doch....er hat den ganzen Tag den Sozialismus gestärkt....so wie du doch auch.... jeden Tag ging es voran....aber sowas von.... [super]


groetjes

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon augenzeuge » 17. September 2018, 18:35

Nostalgiker hat geschrieben:Handwerk wurde in der DDR nie "liquidiert".
Privatwirtschaftliche Betriebe ab einer gewissen Betriebsgröße; angestellte Mitarbeiter; schon.
Über den Sinn oder Unsinn der Maßnahme im Jahr 1972 kann man diskutieren, besonders wenn man keine Ahnung von wirtschaftlichen Prozessen hat.


Braucht man nicht, es gibt wohl keinen, der diese Maßnahme mittlerweile nicht als großen Fehler bezeichnet. Warum also diskutieren?
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Stummel » 5. Februar 2019, 20:49

Hallo liebe Diskutanten, ich habe mal das alles überflogen. Man kann also sagen daß ein Schießbefehl von oben eigentlich nicht zu finden ist in den Archiven. Die vielen Opfer an der Zonengrenze gehen also auf das Konto untergeordneter VOPO Offiziere und einzelene schießwütige VOPOs der unteren Chargen!
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon pentium » 5. Februar 2019, 20:59

Stummel hat geschrieben:Hallo liebe Diskutanten, ich habe mal das alles überflogen. Man kann also sagen daß ein Schießbefehl von oben eigentlich nicht zu finden ist in den Archiven. Die vielen Opfer an der Zonengrenze gehen also auf das Konto untergeordneter VOPO Offiziere und einzelene schießwütige VOPOs der unteren Chargen!


Das Dumme an der Sache ist nur, an der Grenze gab es keine Vopos....sondern die Grenztruppen, also eine völlig andere Feldpostnummer...
*Dos Rauschen in Wald hot mir'sch ageta, deß ich mei Haamit net loßen ka!* *Zieht aah dorch onnern Arzgebirg der Grenzgrobn wie ene Kett, der Grenzgrobn taalt de Länder ei, ober onnere Herzen net!* *Waar sei Volk verläßt, daar is net wert, deß'r rümlaaft of daaner Erd!*
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Olaf Sch. » 5. Februar 2019, 21:23

Stummel, da hast Du leider etwas falsches heraus gelesen. Bei der Vergatterung: Grenzverletzer sind aufzuspüren und zu vernichten - nach Erichs Besuch bei Helmut: wobei die Schusswaffe als letztes Mittel eingesetzt wird.

ein ehem. Polit Offizier: Allein wie psychologischer Druck auf die Soldaten ausgeübt wurde, z.B. mit dem Damoklesschwert Schwedt war schon Schießbefehl.
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Volker Zottmann » 5. Februar 2019, 22:17

Bei uns wurde in der NVA_Baueinheit weniger mit Schwedt gedroht.
Trotzdem gab es bei jeder Wachvergatterung die ich aktiv miterlebte, die selbe Aufforderung zu töten! Nie so wortwörtlich, aber eben doch eine ganze Woche lang jeden Tag die direkte Aufforderung, wortwörtlich jeden wegzurotzen, der sich näher als 5 m an unsere Tribüne ranwagt.
Ich schreibe es noch mal nur für Stummel. Die Anderen können das sicher schon nicht mehr hören.
Mich kann man aber egal wann, auch gern nachts, wecken und nach allen Geschehnissen der Baustelle Neiden bei Torgau befragen. Ich hab es mir gemerkt. Auswendig lernen brauchte man diesen primitiven Sprachgebrauch nie. Der war so menschenverachtend, dass der sich bei mir einbrannte.

Gruß Volker
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Bahndamm 68 » 5. Februar 2019, 23:18

Der Vergatterungsspruch zu meiner Zeit 67/68, er ist verankert in meinem Oberstübchen:
Vorher natürlich in Reih und Glied "Stillgestanden"
"Sie sind eingesetzt im Abschnitt der 9.Grenzkompanie, mit der Aufgabe die Staatsgrenze der DDR zu schützen, keine Provokationen zuzulassen, verhindern oder notfalls vernichten".
Dies geschah an 10 Tagen gegen 17Uhr gültig für 24 Stunden Dienst, dann gab es einen Tag dienstfrei, weil wir keine Provokation zugelassen oder vernichtet haben. [laugh]
Nun kann irgendwer diese drei Wörter definieren.
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kann die Gegenwart nicht begreifen
und die Zukunft nicht gestalten.
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Dr. 213 » 6. Februar 2019, 11:05

zuzulassen = Sofort um 180 Grad umdrehen und dann die drei Affen machen. Das war natürlich nicht erwünscht.

verhindern = Dem Grenzverletzer nachrennen, einholen und ein Bein stellen.

notfalls vernichten = Wenn Beinstellen nicht mehr möglich einfach den Notfall ausrufen, sofort die Kriegswaffe anlegen
und damit den armen Menschenkörper unreparierbar zerfetzen. Mielke: "dann muß er eben dableiben, bei uns"


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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Bahndamm 68 » 6. Februar 2019, 13:27

Bahndamm 68 hat geschrieben:Der Vergatterungsspruch zu meiner Zeit 67/68, er ist verankert in meinem Oberstübchen:
Vorher natürlich in Reih und Glied "Stillgestanden"
"Sie sind eingesetzt im Abschnitt der 9.Grenzkompanie, mit der Aufgabe die Staatsgrenze der DDR zu schützen, keine Provokationen zuzulassen, verhindern oder notfalls vernichten".
Dies geschah an 10 Tagen gegen 17Uhr gültig für 24 Stunden Dienst, dann gab es einen Tag dienstfrei, weil wir keine Provokation zugelassen oder vernichtet haben.
Nun kann irgendwer diese drei Wörter definieren.

Ich füge noch dazu, dass man uns in der Ausbildung noch gesagt hatte, nicht auf schwängernde Frau und Kinder zu schießen.
In der Grenzkompanie kann ich mich nicht erinnern, dass dies nochmals erwähnt wurde.
Bemerkung von heute, wir waren ja sportlich so geeignet, diese Personengruppe zu überrennen.
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon SkinnyTrucky » 6. Februar 2019, 13:32

pentium hat geschrieben:
Stummel hat geschrieben:Hallo liebe Diskutanten, ich habe mal das alles überflogen. Man kann also sagen daß ein Schießbefehl von oben eigentlich nicht zu finden ist in den Archiven. Die vielen Opfer an der Zonengrenze gehen also auf das Konto untergeordneter VOPO Offiziere und einzelene schießwütige VOPOs der unteren Chargen!


Das Dumme an der Sache ist nur, an der Grenze gab es keine Vopos....sondern die Grenztruppen, also eine völlig andere Feldpostnummer...


Das ist für die Opfer völlig unerheblich von wem sie erschossen wurden und im Westen waren es für alle ostdeutschen Uniformträger eben die Vopos....der Begriff ist also richtig aus dem Mund eines Westdeutschen....Umgangssprache halt....wenn's im Osten anders war, ist dabei eh nicht wichtig, da man das Kaspertheater vom Westen aus eh nicht für voll nahm.... [wink]

Meine Verwandtschaft im Westen sprach auch nur von den Vopos und wir haben da echt nicht drüber diskutiert....man wußte eh, wie et gemeint war....



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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Dr. 213 » 6. Februar 2019, 14:07

Bahndamm 68 hat geschrieben:
Bahndamm 68 hat geschrieben:Der Vergatterungsspruch zu meiner Zeit 67/68, er ist verankert in meinem Oberstübchen:
Vorher natürlich in Reih und Glied "Stillgestanden"
"Sie sind eingesetzt im Abschnitt der 9.Grenzkompanie, mit der Aufgabe die Staatsgrenze der DDR zu schützen, keine Provokationen zuzulassen, verhindern oder notfalls vernichten".
Dies geschah an 10 Tagen gegen 17Uhr gültig für 24 Stunden Dienst, dann gab es einen Tag dienstfrei, weil wir keine Provokation zugelassen oder vernichtet haben.
Nun kann irgendwer diese drei Wörter definieren.

Ich füge noch dazu, dass man uns in der Ausbildung noch gesagt hatte, nicht auf schwängernde Frau und Kinder zu schießen.
In der Grenzkompanie kann ich mich nicht erinnern, dass dies nochmals erwähnt wurde.
Bemerkung von heute, wir waren ja sportlich so geeignet, diese Personengruppe zu überrennen.


Die "schwängernde Frau" , also das wäre eine medizinische Sensation und ich hätte auch ein wenig Grusel bei der Vorstellung.

Aber ich weiß natürlich was Du meinst.
Das mit den Schwangeren und Kindern ist allerdings sowas von Praxisfern, dass sogar ich als Nichtgrenzer das erkennen kann.
Man(n) konnte ja wohl kaum zu der Frau Grenzverletzerin hinrennen und um eine Urinprobe bitten.

Rein nach der Optik war das bestimmt nicht einfach, zwischen Kissen unter der Jacke oder echter Schwangerschaft sicher zu unterscheiden.
Das gleiche Problem mit der sicheren Erkennung ebenso bei Kindern. Und es sind ja auch tatsächlich Kinder erschossen worden.
Wobei ich ausdrücklich betonen muß, es ist völlig egal wie alt, ob Russe oder wer auch immer, die Todesgrenze war eine Schweinerei.

Das ihr sportlich genug wart, das ist wohl richtig und die meisten Fluchten wurden ja auch durch Nachsetzen ohne Waffenanwendung beendet.
In so weit kann man nicht von gefühllosen Schiesswütigen sprechen. Wenn es so wäre hätten wir vielleicht 20.000 Tote zu beklagen.

Es gab aber die Fälle, wo man als Grenzer oben im Turm oder auch unten keine Zeit mehr hatte, den Flüchtling unblutig zu ergreifen.
Und das sind dann auch die häßlich geendeten Fluchten, wo aus Sicht der Grenzer nur noch die Waffe zur Verhinderung blieb.

Es gab eine Ansage für MfS- Spezialisten, die unter die normalen Grenzer gemischt wurden.
Dort heißt es in einer Anweisung aus 1973:
"Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schusswaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen,
was sich die Verräter schon oft zunutze gemacht haben"

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon steffen52 » 6. Februar 2019, 15:37

Bahndamm 68 hat geschrieben:Der Vergatterungsspruch zu meiner Zeit 67/68, er ist verankert in meinem Oberstübchen:
Vorher natürlich in Reih und Glied "Stillgestanden"
"Sie sind eingesetzt im Abschnitt der 9.Grenzkompanie, mit der Aufgabe die Staatsgrenze der DDR zu schützen, keine Provokationen zuzulassen, verhindern oder notfalls vernichten".

Genau so ist es gewesen, Herrmann! Habe diesen Satz von Dir heute im Nachtjournal von RTL gehört und Dich halt auch gesehen!!! [hallo]
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Nov65 » 6. Februar 2019, 16:37

Natürlich kommt einem "alten"Grenzer" diese Rumeierei um den ominösen Schießbefehl zum Halse raus.
Wer an die grüne Grenze oder an die Mauer befohlen wurde, weiß, dass er bei der Vergatterung täglich den Befehl zum Einsatz der Schusswaffe bekam. Was ist das anderes als den Befehl zu töten?
Die Oberen von Partei und Heeresführung waren zwar niemals in der Lage ein Land vernünftig zu führen, aber sie besaßen die Bauernschläue, den Schießbefehl zu umschreiben, nie präzise, der finalen Auswirkung entsprechend, zu benennen. Großer Meister war dabei der Miehlke mit seinem"da muss er eben bei uns bleiben".
Unten, bei den Soldaten, waren Miehlke, Hoffmann und Honecker völlig uninteressant. Der Regimenter, der Kompaniechef, der Politnik,der Zugführer gaben den Befehl. Wer diesen in einer ernsten Situation zur Zufriedenheit der Oberen brav ausführte, wurde nicht etwa bestraft, weil er einen Menschen verletzte oder gar tötete. Nein, er wurde befördert, belobigt usw.
Bei Befehlsverweigerung oder Nichtbefolgung drohte der Militärstaatsanwalt mit Schwedt, so die Gerüchteküche.
Der Schießbefehl war also ein Gemisch von Verlogenheit, Nötigung, Unmenschlichkeit, Vertuschung. Alles keine hochwohllöblichen Sachverhalte. Aber sie ordneten sich in die miesen Führungsqualitäten des Regimes ein.
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon augenzeuge » 6. Februar 2019, 17:06

Nov65 hat geschrieben:Natürlich kommt einem "alten"Grenzer" diese Rumeierei um den ominösen Schießbefehl zum Halse raus.

Grüße von Andreas


Kann ich verstehen.

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon karnak » 6. Februar 2019, 17:26

Nov65 hat geschrieben:Natürlich kommt einem "alten"Grenzer" diese Rumeierei um den ominösen Schießbefehl zum Halse raus.

Wird wohl jedem so gehen. Was meine Ansicht zu der Geschichte betrifft, ich kann es nur immer wieder wiederholen. Mal Fernab von der Fragwürdigkeit des Grenregimes , der Knackpunkt bleibt ob es einen Befehl zum zwingenden Töten gab, dass will man doch bei solchen Diskussionen durch die kalte Küche unterstellen, oder ob es einen Befehl zum Einsatz der Schusswaffe gab bei dem das Töten einkalkuliert werden muss. Das Töten oder Nicht Töten kann man sowieso bei so einem Einsatz nicht 100 % sicherstellen. In jedem Fall kann angezweifelt werden, dass das Töten im direkten Sinne angeordnet war, dass ist der Punkt um den es geht und das macht den Unterschied. Ansonsten, jede Gruppierung die staatlicherseits Schusswaffen zur Verfügung gestellt bekommt hat auch den Auftrag sie in entsprechend festgelegten Umständen einzusetzen, es existiert also letztlich auch ein Schießbefehl den man auch Schusswaffengebrauchsbestimmung nennen kann, immer wie es einem gerade ins argumentative Kalkül passt. Und in jedem dieser Bewaffnungen ist ein Töten einzukalkulieren, dass ergibt sich aus der Natur der Sache.
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Stummel » 6. Februar 2019, 19:06

Für uns waren es alles VOPOs hinter dem Zaun! Wobei ich mich auch noch an den Begriff GREPO erinnere! Ist ja Gott sei Dank auch schon eine ganze Weile her! [flash]
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Nov65 » 6. Februar 2019, 19:41

Ein Regime, ein unfreies Land, verweigerte seiner Bevölkerung die freie Wahl eines Lebensmittelpunktes. Verstärkt wurde diese Verweigerung mit dem Bau einer Grenze, an der auf versuchte Überwindung scharf und gezielt geschossen wurde. Welche ein unmenschlicher Irrsinn. Andreas
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Volker Zottmann » 6. Februar 2019, 19:45

Stummel hat geschrieben:Für uns waren es alles VOPOs hinter dem Zaun! Wobei ich mich auch noch an den Begriff GREPO erinnere! Ist ja Gott sei Dank auch schon eine ganze Weile her! [flash]

Da ist auch nichts Ehrenrühriges dabei!
Als ich meinen Schwager 1988 ausfindig machte... (meine Frau war 1 Jahr alt, als er 1953 rüber machte... Sie hatte ihn bewusst nie erlebt, ihren Bruder, der damals bereits knapp 17 war.)
... da sprach dessen Frau immer nur von der Zone. (DDR sagte in Hückelhoven niemand) Ich habe daran nie Anstoß genommen, weil mir Deutschland allgemein auch wichtiger war, als die "Arbeiter-und-Bauernoase des Glücks".

Das sind eben so Sprachsynonyme, damit kann man gut leben.

Der damalig junge unfreiwillige DDR-Grenzsoldat wird sich an dem Zungenschlag Grepo oder Vopo kaum stören, er kennt ja die Umstände genau. Der Gegenseite ist lediglich Unkenntnis zu bescheinigen, für die aber viele gar nichts können, denn so wichtig war der verunfallte zweite deutsche Staat nun auch nicht, als dass man es den Kindern genauer erklärt hätte. Die hatten ihre Köpfe dafür für wirklich Wichtigeres frei...

Gruß Volker
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Klaus B. » 6. Februar 2019, 20:16

karnak hat geschrieben:
Nov65 hat geschrieben:Natürlich kommt einem "alten"Grenzer" diese Rumeierei um den ominösen Schießbefehl zum Halse raus.

Wird wohl jedem so gehen. Was meine Ansicht zu der Geschichte betrifft, ich kann es nur immer wieder wiederholen. Mal Fernab von der Fragwürdigkeit des Grenregimes , der Knackpunkt bleibt ob es einen Befehl zum zwingenden Töten gab, dass will man doch bei solchen Diskussionen durch die kalte Küche unterstellen, oder ob es einen Befehl zum Einsatz der Schusswaffe gab bei dem das Töten einkalkuliert werden muss. Das Töten oder Nicht Töten kann man sowieso bei so einem Einsatz nicht 100 % sicherstellen. In jedem Fall kann angezweifelt werden, dass das Töten im direkten Sinne angeordnet war, dass ist der Punkt um den es geht und das macht den Unterschied. Ansonsten, jede Gruppierung die staatlicherseits Schusswaffen zur Verfügung gestellt bekommt hat auch den Auftrag sie in entsprechend festgelegten Umständen einzusetzen, es existiert also letztlich auch ein Schießbefehl den man auch Schusswaffengebrauchsbestimmung nennen kann, immer wie es einem gerade ins argumentative Kalkül passt. Und in jedem dieser Bewaffnungen ist ein Töten einzukalkulieren, dass ergibt sich aus der Natur der Sache.


@karnak, Du beantwortest Deine Frage selbst, denn es geht um den Schießbefehl und nicht um einen Tötungsbefehl!

Allerdings hat man mit dem Schießbefehl allein, der die Verletzung einer Person mit Handlungsunfähigkeit bedeutete, die Todesfolge billigend in kauf genommen. Das macht die Sachlage nicht besser! Und die Beurteilung als menschenrechtsverletzend doch wohl auch nicht!

VG Klaus B.
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon ratata » 6. Februar 2019, 20:41

Wie oft wird denn dieses Thema noch durchgegnascht und zerredet . Es hieß doch klipp und klar . Grenzverletzer sind fest zu nehmen oder zu vernichten . Ob Männlein , KInd , Frau .
Es hieß im Befehl, Grenzverletzer .
Danach wurde gleich zeitig auf fahnenflüchtige Sowjetsoldaten ,sowie vermutliche Flüchtende gen West aufmerksam gemacht .

Vom September 69 bis 1970 den 28.10 . erklang es jeden Abend 18 h bei mir in der GK Lockstedt .
18 h war damals die historische Zeit ,um diese Uhrzeit ,begann der DEUTSCHE SOLDATENSENDER seine abendliche Sendung . UM diese Zeit wurde in der NVA das Bandmaß von den EK ,s angeschnitten .
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon steffen52 » 6. Februar 2019, 20:50

karnak, eigentlich müsstest Du die Grenzanlagen kennen und wissen welche sogenannte Feinde der Zaun oder die Mauer abhalten sollte. Der Propagandaspruch zum Schutz gegen
den westdeutschen Feind, glaubte ja nur der DDR-Bürger der sie nie vom nahen gesehen hatte! Was der damalige DDR-Armeegeneral H.Hoffmann sagte kann man wohl als Schießbefehl
sehen:"Wer unsere Grenze nicht respektiert, der bekommt die Kugel zu spüren"
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon pentium » 6. Februar 2019, 20:54

Es gibt Themen die sind wie Ebbe und Flut, die kommen immer wieder....
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon SkinnyTrucky » 6. Februar 2019, 20:56

Die SM70 als mechanische Grepos hatten zB den eingebauten Schießbefehl....es sei denn der Rainer Maria hat geschlampt....

....ob nun scharfkantige Stahlsplitter oder Kriegsmunition....tot oder lebendig hatte ein Flüchtling da zu bleiben....


groetjes

Mara
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Ari@D187 » 6. Februar 2019, 22:08

Klaus B. hat geschrieben:
karnak hat geschrieben:
Nov65 hat geschrieben:Natürlich kommt einem "alten"Grenzer" diese Rumeierei um den ominösen Schießbefehl zum Halse raus.

Wird wohl jedem so gehen. Was meine Ansicht zu der Geschichte betrifft, ich kann es nur immer wieder wiederholen. Mal Fernab von der Fragwürdigkeit des Grenregimes , der Knackpunkt bleibt ob es einen Befehl zum zwingenden Töten gab, dass will man doch bei solchen Diskussionen durch die kalte Küche unterstellen, oder ob es einen Befehl zum Einsatz der Schusswaffe gab bei dem das Töten einkalkuliert werden muss. Das Töten oder Nicht Töten kann man sowieso bei so einem Einsatz nicht 100 % sicherstellen. In jedem Fall kann angezweifelt werden, dass das Töten im direkten Sinne angeordnet war, dass ist der Punkt um den es geht und das macht den Unterschied. Ansonsten, jede Gruppierung die staatlicherseits Schusswaffen zur Verfügung gestellt bekommt hat auch den Auftrag sie in entsprechend festgelegten Umständen einzusetzen, es existiert also letztlich auch ein Schießbefehl den man auch Schusswaffengebrauchsbestimmung nennen kann, immer wie es einem gerade ins argumentative Kalkül passt. Und in jedem dieser Bewaffnungen ist ein Töten einzukalkulieren, dass ergibt sich aus der Natur der Sache.


@karnak, Du beantwortest Deine Frage selbst, denn es geht um den Schießbefehl und nicht um einen Tötungsbefehl!

Allerdings hat man mit dem Schießbefehl allein, der die Verletzung einer Person mit Handlungsunfähigkeit bedeutete, die Todesfolge billigend in kauf genommen.[...]

So ein Bundeswehrsoldat auf Wache hat dann auch einen "Schießbefehl".

Ari
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