Edelknabe hat geschrieben:Was für Blutgruppen? Etwa diese der alten SS? Es wäre nicht schlecht, wenn du das mal erläutern könntest.
Rainer-Maria
augenzeuge hat geschrieben:Edelknabe hat geschrieben:Was für Blutgruppen? Etwa diese der alten SS? Es wäre nicht schlecht, wenn du das mal erläutern könntest.
Rainer-Maria
Ok, Rainer, er meint doch das: Unter den Grenzern gab es ein internes System, das man die Blutgruppe nannte. Wer keine hohe Bestätigung besaß, hatte die niedrige Blutgruppe – und durfte nur unten im Freiland laufen. Wer die höchste Bestätigung hatte, durfte aufs vorgelagerte Gebiet.
AZ
Affi976 hat geschrieben:@all,
2000er Regiment wurde es bei uns genannt.
In Berlin-Friedrichsfelde, ehemaliger Magerviehhof, ein riesen Gelände, die Viehhallen wurde als Unterkünfte der Paradetruppen zu Staatsfeiertagen genutzt, ein recht großes Gebäude war der Sitz des Stabsmusikkorps, eine Fahrzeughalle.... und in der Mitte: Ein nochmal extra eingezäuntes Objekt, genannt 2000er.
Als ich eines Wochenendes mal UvD hatte, kamen mehrere Volvos, Peugeots, und was weiß ich noch alles, jedenfalls soviele Leute, dass die in diesen Baracken hätten nicht platzen können. Auf Nachfrage hiess es: Das entsprechende Gelände wäre unterkellert. Was die dort gemacht haben, kann ich nicht sagen.
VG Affi
manudave hat geschrieben:Woher stammt eigentlich dieser Begriff?
manudave hat geschrieben:Woher stammt eigentlich dieser Begriff?
Hatten Grenzsoldaten eigentlich den Hauch einer Ahnung was die so machten? Beispiel Blutgruppen - kannte man diesen Begriff schon zur eigenen Dienstzeit?
Interessierter hat geschrieben:Vom BStU gibt es eine Quellensammlung: " MfS und Grenze " mit Unterlagen zur Verhinderung und Strafverfolgung von Fluchten an der innerdeutschen Grenze. Der Schwerpunkt dieser Sammlung liegt hingegen auf den im Stasi-Archiv überlieferten ehemals streng geheim gehaltenen Befehlen, Weisungen, Dienstvorschriften und anderen Normativen des MfS.
Die Vielzahl der im MfS-Bestand überlieferten Weisungen anderer staatlicher Stellen der DDR ermöglicht wichtige Einblicke in die komplexen interministeriellen Verzahnungen bei der Grenzsicherung. Grenzsicherung bezog sich im hier weit gefassten Sinne auf das gesamte Gebiet der DDR. Sie umfasste vielfältige Kontroll-, Überwachungs- und Repressionsmaßnahmen, die zunehmend auf die präventive Verhinderung von Fluchten gerichtet waren. Die permanente Perfektionierung der Undurchlässigkeit der Grenzen wurde demnach als weit gefächertes gesamtgesellschaftliches Aufgabenfeld verstanden. Das beschränkte sich keineswegs auf den "militärischen Schutzauftrag im Schutzstreifen", also auf den umgangssprachlich bekannten Schießbefehl und die Minen im unmittelbaren Todesstreifen der Grenze.
" Der Interessierte "
manudave hat geschrieben:Weil Behördenmenschen Begriffe benutzten sollten, die fachlich korrekt sind?
Schiessbefehl und Todesstreifen sind so Dinger...
Interessierter hat geschrieben:Ich stelle fest, es sind also Begriffe wegen denen Th. den Kopf schüttelt. Eigentlich wäre es doch verständlicher über die Fakten, das Verhalten, die Minen, die Selbstschußanlagen und die tägliche Vergatterung an der Grenze, den Kopf zu schütteln !!
Einmal von dieser Nebensächlichkeit der Begriffe abgesehen, ist es für mich ein sehr interessanter Beitrag des BStU, der aber auch sehr umfangreich ist, wenn man die 4 genannten Punkte anklickt und auch liest. Ich persönlich bin da noch lange nicht mit durch.
" Der Interessierte "
Wosch hat geschrieben:Ehrfurchtsvoll nehme ich zur Kenntnis daß zumindestens die Schußwaffengebrauchsbestimmungen der Grenztruppen als Schießbefehl bekannt waren.
("Wer unsere Grenze nicht respektiert, bekommt die Kugel zu spüren"!), hat er doch im ernst gemeint der Genosse Minister, oder war sein Wort nicht gleich Gesetz? Ja der nicht auffindbare schriftliche Schießbefehl ist schon ein Dilemma, spricht die "armen Säcke" an der Linie schuldig und macht aus Verbrechern "Unschuldslämmer". Die Aufarbeitung dieses Thema gibt reichlich Anlaß zum "Korinthenkacken, packen wir es an!
Aus Kassel, Wosch.
PS: Donnerpferd, ich weiß was Du von mir hälst, Du sagtest es mir schon mehrere Male. Ich höre es aber gerne noch einmal.
Darstellung dieser Fakten mit Schlagwörter, man folgt wohl dem Mainstream, die irgendwann mal kreiert wurden dient nicht einer sachlichen Aufarbeitung, die sich so mancher auf die Fahne geheftet hat.
Thunderhorse hat geschrieben:
umgangssprachlich bekannter Schießbefehl
Welcher Schießbefehl??
Interessierter hat geschrieben:
Einmal von dieser Nebensächlichkeit der Begriffe abgesehen, ist es für mich ein sehr interessanter Beitrag des BStU, der aber auch sehr umfangreich ist, wenn man die 4 genannten Punkte anklickt und auch liest. Ich persönlich bin da noch lange nicht mit durch.
" Der Interessierte "
Sirius hat geschrieben:Thunderhorse hat geschrieben:
umgangssprachlich bekannter Schießbefehl
Welcher Schießbefehl??
Der Schießbefehl, der im April 1989 nach Jahrzehnten aufgehoben wurde. Wenn man bedenkt, dass selbst ab April 1989 noch geschossen werden durfte, aber nur zur Selbstverteidigung, dann war das, was bis zum April 1989 galt, durchaus als "Schießbefehl" zu charakterisieren, natürlich in Verbindung mit der Drohung nach "Schwedt" zu kommen. Das perfide an dem Grenzregime war ja, dass "Schwedt" eben nur eine Drohung war, die bei Zuwiderhandlung nicht tatsächlich umgesetzt wurde - so sinngemäß die Aussage eines ehem. Politoffiziers der Grenztruppen. Diese Ehrlichkeit dieses ehem. Politoffiziers verdient Respekt. Die "Schusswaffengebrauchsbestimmung" wird eben durch die Drohung "Schwedt" und den Begriff "vernichten" zum de facto-Schießbefehl. Es gibt auch genügend belegte Aussagen von Grenzsoldaten, die den Teil der Vergatterung mit "Grenzverletzer sind aufzuspüren,festzunehmen oder zu vernichten" erwähnt haben. Es gibt zwar heute einige "Spezialisten" die versuchen, den Begriff "vernichten" umzudeuten, aber die machen sich damit nur noch lächerlich. Denn die hunderten Flüchtlinge an der Grenze, die "vernichtet" wurden, sind eben nicht an Altersschwäche gestorben.
Interessierter hat geschrieben:Zitat Thunderhorse:Darstellung dieser Fakten mit Schlagwörter, man folgt wohl dem Mainstream, die irgendwann mal kreiert wurden dient nicht einer sachlichen Aufarbeitung, die sich so mancher auf die Fahne geheftet hat.
Wenn Du meinst, daß die Darstellung des BStU dem Mainstream folgt, so ist das lediglich Deine ganz persönliche Meinung. Vielleicht ist er aber auch einfach davon ausgegangen, daß die große Mehrheit der Leser, keine angeblich alles- und besserwissenden sogenannten Experten sind.
Für einen " Ottonormalverbraucher " sind solche Beiträge sehr lehrreich und man kann beim Lesen vieler Dinge und den aberwitzigen Diskussionen, wie über den nicht schriftlich vorhandenen " Schießbefehl ", schon eher den Kopf schütteln. Wie schrieb ein User ? Entscheidend ist was hinten herauskommt und das waren hinterrücks erschossene Bürger.
" Der Interessierte "
Sirius hat geschrieben:Thunderhorse hat geschrieben:
umgangssprachlich bekannter Schießbefehl
Welcher Schießbefehl??
Der Schießbefehl, der im April 1989 nach Jahrzehnten aufgehoben wurde. Wenn man bedenkt, dass selbst ab April 1989 noch geschossen werden durfte, aber nur zur Selbstverteidigung, dann war das, was bis zum April 1989 galt, durchaus als "Schießbefehl" zu charakterisieren, natürlich in Verbindung mit der Drohung nach "Schwedt" zu kommen. Das perfide an dem Grenzregime war ja, dass "Schwedt" eben nur eine Drohung war, die bei Zuwiderhandlung nicht tatsächlich umgesetzt wurde - so sinngemäß die Aussage eines ehem. Politoffiziers der Grenztruppen. Diese Ehrlichkeit dieses ehem. Politoffiziers verdient Respekt. Die "Schusswaffengebrauchsbestimmung" wird eben durch die Drohung "Schwedt" und den Begriff "vernichten" zum de facto-Schießbefehl. Es gibt auch genügend belegte Aussagen von Grenzsoldaten, die den Teil der Vergatterung mit "Grenzverletzer sind aufzuspüren,festzunehmen oder zu vernichten" erwähnt haben. Es gibt zwar heute einige "Spezialisten" die versuchen, den Begriff "vernichten" umzudeuten, aber die machen sich damit nur noch lächerlich. Denn die hunderten Flüchtlinge an der Grenze, die "vernichtet" wurden, sind eben nicht an Altersschwäche gestorben.
Merkur hat geschrieben:Interessierter hat geschrieben:
Einmal von dieser Nebensächlichkeit der Begriffe abgesehen, ist es für mich ein sehr interessanter Beitrag des BStU, der aber auch sehr umfangreich ist, wenn man die 4 genannten Punkte anklickt und auch liest. Ich persönlich bin da noch lange nicht mit durch.
" Der Interessierte "
Na hoffentlich verstehst Du auch was Du da liest und bist in der Lage, dies in den historischen Kontext einzuzordnen.
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