karl143 hat geschrieben:Auch im Bundesarchiv in Koblenz sollen kaum Bilder vorhanden sein. Es ist wirklich schade. R-M, eigentlich kann ich nicht glauben, das man sie aus diesem Grund vernichtet hat. Man hätte sie für die Öffentlichkeit ja sperren können. Es könnte auch sein, das sie in der DDR gegen Ende schon vernichtet wurden.
Drei Bilder von Ost - West aufgenommen findet man auf meiner Seite:
http://grenzstreife.de/Grenze/Grenzorte/grenzorte.html dann Offleben-Büddenstedt anklicken. Die Aufnahmen stammen von 1964.
Ich habe noch ca. 30 Stück die von GAK`s aufgenommen wurden. Leider fehlt bei diesen aber das Einverständnis zur Veröffentlichung.
karl143 hat geschrieben:Ich habe noch ca. 30 Stück die von GAK`s aufgenommen wurden. Leider fehlt bei diesen aber das Einverständnis zur Veröffentlichung.
karl143 hat geschrieben:
Ich habe noch ca. 30 Stück die von GAK`s aufgenommen wurden. Leider fehlt bei diesen aber das Einverständnis zur Veröffentlichung.
Dieter1945 hat geschrieben:karl143 hat geschrieben:
Ich habe noch ca. 30 Stück die von GAK`s aufgenommen wurden. Leider fehlt bei diesen aber das Einverständnis zur Veröffentlichung.
Mich würde interessieren, wer die Rechte an den Fotos hat. Die GAK`s haben die Aufnahmen im Dienst mit Dienstkameras und dienstlich gelieferten Filmmaterial aufgenommen. Die Rechte an den Fotos haben sie sicher nicht.
student hat geschrieben:Was die Rechte angeht, so haben die GAkl. zwar das Urheberrecht (das ist ein Persönlichkeitsrecht und kann nicht übertragen werden), aber sie haben durch die Nutzung der zur Verfügung gestellten Technik und des Filmmaterials und durch Handeln im Auftrag die Nutzungsrechte (das ist was anderes als die Urheberrechte) stillschweigend nach Art und Umfang unbegrenzt an ihren Auftraggeber abgetreten. Strenggenommen hätten sie nach heutiger Sicht das Recht, als Bildautor genannt zu werden, sie könnten aber nicht darüber befinden, was mit diesen Bildern geschieht. Das Recht dazu haben sie mit der Auftragsannahme (durch schlüssiges Handeln) an den Auftraggeber abgetreten. Im übrigen sind bei den Vernichtungsaktionen sicher hier und da ein paar Bilder unter den Tisch gefallen. Wer noch einen OGakl. oder einen „GAkl. beim OGAkl.“ eines GB kennt, der könnte Glück haben ...
DresdnerEK89 hat geschrieben:
kann jemand was dazu sagen oder Informationen,....
DresdnerEK89 hat geschrieben:Falsch TH - darauf bezog sich meine Frage nicht und wie du weißt ist das GR-1 mehr mein weg, und wenn du es dir anschaust, was findest du da?
nicht immer nur Posten, alles kennst du nicht.....
Edelknabe hat geschrieben:... wir hatte das Thema auch schon einmal hier das die Buschisten nicht so gerne heute noch auf den Bildchen ihre Gesichter sehen möchten.
DresdnerEK89 hat geschrieben:
kann jemand was dazu sagen oder Informationen,....
Der Einsatz von Polizeibeamten,namentlich ein Einsatz von Kräften des Spezialeinsatzkommandos stellt im Sinne der einschlägigen Bestimmung des Kunsturhebergesetzes ein zeitgeschichtliches
Ereignis dar, von dem Bilder auch ohne Einwilligung der abgelichteten Personen veröffentlicht werden dürfen. Ein berechtigtes Interesse der eingesetzten Beamten kann dem entgegenstehen, wenn die Bilder
ohne den erforderlichen Schutz gegen eine Enttarnung der Beamten veröffentlicht werden. Zur Abwendung dieser Gefahr bedarf es aber regelmäßig keines Verbots der Anfertigung von Fotografien,
wenn zwischen der Anfertigung der Fotografien und ihrer Veröffentlichung hinreichend Zeit besteht,
Buscho hat geschrieben: Der Sohn eines exGAKl ist da bei der BP .
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