Die Geschichte der geschleiften Dörfer im DDR Grenzgebiet

Re: Die Geschichte der geschleiften Dörfer im DDR Grenzgebiet

Beitragvon Icke46 » 16. Februar 2021, 11:14

Walter77 hat geschrieben:Icke46,

das ist so langweilig und abwegig was du schreibst.
Warum fordern deine Staranwälte nicht gleich Millionenbeträge von mir.
Das ist heute mein letzte Antwort auf deine abwegigen Kommentare.


Das freut mich das Du Dich so freimütig als Feigling outest - das ehrt Dich wirklich.
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Re: Die Geschichte der geschleiften Dörfer im DDR Grenzgebiet

Beitragvon Walter77 » 17. Februar 2021, 07:38

Oberharles

Zur Erinnerung an das unsägliche begangene Unrecht und Leid das den vertriebenen Bewohnern der abgerissenen Dörfer im Grenzgebiet von Seiten der DDR Staatsorgane angetan wurde, wird mit diesem Thread an die betroffenen Dörfer und Weiler erinnert. Die Liste ist nicht vollständig und kann durch User erweitert werden.
Insgesamt wurden nach Schätzungen an der innerdeutschen Grenze auf Seiten der DDR ca. 300 Dörfer, Weiler, Gehöfte und einzelne Häuser im Grenzgebiet und Schutzstreifen abgerissen und geschleift.
Mit den Zwangsausgesiedelten der Aktionen „Ungeziefer“ und „Kornblume“ dürften fast 20.000 Personen aus dem Grenzgebiet der DDR unrechtmäßig und gegen ihren Willen aus dem Grenzgebiet zwangsumgesiedelt worden sein
In dem Beitrag werden davon nur einzelne Orte beispielhaft für andere Orte genannt.

Oberharles

Der Weiler Oberharles bestand aus zwei eigenständigen Gehöften und drei Wohn-gebäuden. Der größere Hof von beiden mit ca.31 ha landwirtschaftliche Nutzfläche gehörte seit fast 300 Jahren der Familie B.. In den Augen der Staatsorgane handelte es sich bei dem Bauern B. schon um einen Großbauern. Die Höfe lagen in unmittelbarer Nähe zur innerdeutschen Grenze.
Die Familie B. wurde am 5.Juni 1952 im Zuge der Aktion Ungeziefer von ihrem Hof zwangsausgesiedelt und nach Eberstädt bei Gotha umgesiedelt. Der Nachbarhof der Familie H. bestand noch bis in die 60 iger Jahre. Nach der Aussiedlung der Familie B. wurden linientreue Bürger im Gehöft B. angesiedelt. Ebenso zog im Gehöft der Familie H. ein linientreuer Volkspolizist ein, nachdem die Familie H. verstarb.
1971 zog der linientreue Bürgermeister Heinz E. von Einödhausen in das Gehöft der Familie B. ein.
1982 mussten alle linientreuen Bewohner von Oberharles den Weiler verlassen und wurden in umliegende Dörfer umgesiedelt. Unmittelbar nach der Umsiedlung der letzten Bewohner wurden die Gehöfte auf Weisung der Staatsorgane abgerissen und dem Erdboden gleich gemacht. Angabgemäß sollen wohl noch zwei Wirtschaftsgebäude von dem Weiler Oberharles erhalten geblieben sein ?
Quellen: Wikipedia und Schätzlein/Albert „ Grenzerfahrungen…….“ Bd. II Seite 499-500
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Re: Die Geschichte der geschleiften Dörfer im DDR Grenzgebiet

Beitragvon augenzeuge » 17. Februar 2021, 09:48

Der größere Hof von beiden mit ca.31 ha landwirtschaftliche Nutzfläche gehörte seit fast 300 Jahren der Familie B..


Muss ich korrigieren: 30,53 ha, 289 Jahre. [grins]
AZ

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Re: Die Geschichte der geschleiften Dörfer im DDR Grenzgebiet

Beitragvon Verratnix » 17. Februar 2021, 10:14

Zur damaligen Zeit waren 30 ha bzw mehr als 30 ha schon fast ein Großbauer. Üblich zu der Zeit 10 bis 20 ha. Bayern Vollerwerb um die 15 ha.

Hamburg mit den Vier- und Marschlanden ohne Zupachtung (gab es damals eher selten) um die 30 ha.

Großbetriebe in den Vier- und Marschlanden über 40 ha. Während des Krieges wurden dort Erdölvorkommen gefördert was den Landwirten dort gutes Geld brachte. Nirgendwo (Ausnahme Güter) gab es um und während des Krieges bei der Betriebsgröße Traktoren Lanz oder Primus. Das setzte sich nach dem Krieg fort, Grund waren die Zahlungen der Preussag AG (?) für die Zuwegung und den Förderstellen. Es laufen z.T. heute dort noch Pumpen.

Entschuldigung für o.T.
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Re: Die Geschichte der geschleiften Dörfer im DDR Grenzgebiet

Beitragvon Walter77 » 17. Februar 2021, 16:24

Abriss der Hinteren Mühle in Unterweid, und des Anzenhofes sowie der Ziegelhütte in Oberweid

Zur Erinnerung an das unsägliche begangene Unrecht und Leid das den vertriebenen Bewohnern der abgerissenen Dörfer im Grenzgebiet von Seiten der DDR Staatsorgane angetan wurde, wird mit diesem Thread an die betroffenen Dörfer und Weiler erinnert. Die Liste ist nicht vollständig und kann durch User erweitert werden.
Insgesamt wurden nach Schätzungen an der innerdeutschen Grenze auf Seiten der DDR ca. 300 Dörfer, Weiler, Gehöfte und einzelne Häuser im Grenzgebiet und Schutzstreifen abgerissen und geschleift.
Mit den Zwangsausgesiedelten der Aktionen „Ungeziefer“ und „Kornblume“ dürften fast 20.000 Personen aus dem Grenzgebiet der DDR unrechtmäßig und gegen ihren Willen aus dem Grenzgebiet zwangsumgesiedelt worden sein
In dem Beitrag werden davon nur einzelne Orte beispielhaft für andere Orte genannt.

Hintere Mühle in Unterweid

Die Hintere Mühle in Unterweid bestand bereits mehr als 400 Jahre als sie1979 abgerissen wurde, nachdem die Eigentümerin Frau B. und deren Enkelin sich ein Wohnhaus in Unterweid gekauft hatten. Von der Mühle sind nur noch Fundamentstücke zu sehen. Eine Gedenktafel erinnert heute an den Abriss der Mühle, deren Wurzeln bereits im 16. Jahrhundert begründet wurde.

Der Anzenhof in Oberweid

Der Anzenhof ein größeres Anwesen bestand aus vier Wohngebäuden und vier Scheunen sowie zehn Nebengebäuden (Ställe. Er wurde auf Anordnung der Staatsorgane 1975 dem Erdboden gleich gemacht. An den Anzenhof erinnert heute eine Gedenktafel und Reste des Fundamentes.

Die Ziegelhütte bei Oberweid

Die Ziegelhütte wurde 1971 abgebrochen und dem Erdboden gleich gemacht. Das Gehöft aus drei Objekten bestand wohl seit dem 17. Jahrhundert. Heute erinnert eine Gedenktafel an den Hof.

Quellen: Wikipedia und Schätzlein/Albert „ Grenzerfahrungen………“ Bd. II Seite 487-488 und Zeitzeugen aus Oberweid
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Re: Die Geschichte der geschleiften Dörfer im DDR Grenzgebiet

Beitragvon Thunderhorse » 17. Februar 2021, 20:51

Zuletzt geändert von Thunderhorse am 17. Februar 2021, 21:01, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Die Geschichte der geschleiften Dörfer im DDR Grenzgebiet

Beitragvon Thunderhorse » 17. Februar 2021, 20:51

icke46 hat geschrieben:Mal ein kleiner Exkurs in die Rechtslage hinsichtlich bei Zitaten aus Büchern im WWW(Auszug):

1. Jedes Zitat muss einen Zweck erfüllen.

Damit ein Zitat zulässig ist, genügt es nicht, wenn man sich mit ihm nur eigene Ausführungen sparen oder das eigene Werk ausschmücken will. Zulässig ist ein Zitat nur, wenn es die eigenen Ausführungen unterstützt oder der geistigen Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk dient und es einen inneren Zusammenhang mit dem eigenen Werk aufweist.
2. Das Zitat muss kenntlich gemacht werden, der übernommene Inhalt unverändert bleiben.

Jedes Zitat muss als Übernahme aus einem fremden Werk gekennzeichnet werden – bei Texten zum Beispiel dadurch, dass das Zitat hervorgehoben wird, etwa durch Anführungszeichen oder Fettdruck. Immer muss außerdem die Quelle angegeben werden. Für Quellenangaben gibt es akzeptierte Regeln, aber keine einheitlichen Vorgaben (s. weiterführende Links am Ende des Textes). Im Web gehört es zum guten Ton, dass man die Seite oder Datei, aus der man zitiert, nicht nur nennt, sondern auch verlinkt.

Es ist generell nicht gestattet, die zitierte Stelle zu verändern. Zitate in Texten müssen daher im Regelfall wörtlich erfolgen. Zu kürzen oder zu übersetzen ist nur erlaubt, wenn dadurch nicht der „Sinn entstellt“ wird, denn dem Autor des ursprünglichen Werks darf nichts untergeschoben werden, was er so nicht geschrieben hat. Auslassungen werden üblicherweise durch eine Kombination aus Klammern und Punkten gekennzeichnet: (…).
3. Das Zitat darf nicht über einen zweckmäßigen Umfang hinausgehen.

Eine strikte Grenze, wie lang ein Zitat sein darf, gibt es nicht. Jedenfalls ist der Zitierende nicht verpflichtet, sich nur auf das notwendige Minimum zu beschränken. Zulässig sind Zitate vielmehr in einem sachgerechten, vernünftigen Umfang. Dieses Maß ist dann überschritten, wenn die Nutzung des zitierten Werkes durch das Zitat beeinträchtigt oder gar ersetzt wird, das heißt, wenn jemand das ursprüngliche Werk nicht mehr braucht, weil sein Inhalt allein durch das Zitat deutlich wird.

Wann das der Fall ist, kann nie generell gesagt werden, sondern hängt von den Umständen ab. Aus einem 80-seitigen Text dürfen nicht 8 Seiten in einem eigenen Text zitiert werden, der insgesamt nur 10 Seiten lang ist. Auch dürfen aus einem 10-seitigen Text nicht 8 Seiten zitiert werden.

Allerdings dürfen auch ganze Werke zitiert werden – man spricht dann vom Großzitat –, wenn es durch den Zitatzweck gerechtfertigt ist. Das erlaubt es zum Beispiel Gedichte vollständig zu zitieren, wenn man einen Aufsatz schreibt. Auch bei Bildern wäre ohne die Großzitat-Regelung das Zitieren kaum möglich.




Nur mal so als Info. Den kompletten, interessanten Text findet man hier: https://irights.info/artikel/zitieren-im-www/7007


Nochmal zur Wiederholung für einen User.
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Re: Die Geschichte der geschleiften Dörfer im DDR Grenzgebiet

Beitragvon Walter77 » 17. Februar 2021, 21:31

Was soll das Xxxxxx ?

OK, du hast es so gewollt, viel Spaß, wo auch immer
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