Notlandungen
Walter77 hat geschrieben:Am Mittwoch dem 05.08.1970 stand der erfahrene Segelflieger D. aus dem Taunus zu einem Segelflug bereit auf dem Startplatz der Segelflugschule auf der Wasserkuppe.
Die Wetterbedingungen auf der Wasserkuppe waren gut. Die Thermik und die Wolkenbildung versprachen einen normalen Rundflug um die Wasserkuppe und auch entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze in der Rhön. Der Start auf der Wasserkuppe verlief reibungslos, aber relativ schnell zog plötzlich Dunst auf und der erfahrene Segelflieger mußte versuchen im Geradeausflug eine große Wolke zu durchfliegen. Bei diesem Durchflug verlor er die Orientierung und noch dazu, ließ auch plötzlich die Thermik stark nach und es ging für ihn ziemlich schnell nach unten. Im letzten Moment vor einer harten Landung entdeckte er eine gemähte Wiese die sich als Notlandeplatz für ihn anbot.
Dort am Rand der Wiese standen noch Bauern, die das Heu auf einen Traktor aufluden. Der Pilot war heilfroh, daß er sein Segelflugzeug ohne Schäden dort notlanden konnte.
Es traf ihn wie ein Blitz als er feststellte, dass er in der DDR notgelandet war. Kurze Zeit nach der Landung des Segelflugzeuges erschienen zwei Grenzsoldaten und nahmen ihn fest. Sie meldeten die Grenzverletzung über das Grenzmeldenetz an ihre Kompanie. Der Pilot wurde von den Grenzsoldaten zur Kompanie nach Erbenhausen verbracht und dort von Offizieren verhört.
Zwei Volkspolizisten brachten ihn später zu einer Befragung in ein Haus in Meiningen. Dort befragte ihn ein Major der Luftstreitkräfte der DDR nach dem Ablauf seines Segelfluges. Am darauffolgenden Donnerstag wurde er von der Staatssicherheit in Meiningen verhört. Danach wurde er am Donnerstagnachmittag nach Wartha zum Grenzübergang Bebra-Wartha verbracht und dort in die BRD zurückgeschickt. In der DDR war er nach seiner unfreiwilligen Notlandung korrekt behandelt und gut verpflegt worden.
In der Bundesrepublik zurück, wurde er von einem Mann in Zivil nach Gießen ins Notaufnahmelager gefahren. Nach einer kurzen Befragung dort am anderen Morgen durfte er gegen Mittag mit dem Zug von Fulda aus nach Hause fahren. Nach der örtlichen Presse interessierte sich auch der US-Geheimdienst für ihn, weil dieser nicht glauben konnte, daß er die DDR so schnell und relativ problemlos verlassen durfte.
Die Notlandung hatte noch ein finanzielles Nachspiel für Ihn. Er mußte an die LPG Gerthausen für die Beschädigung der Wiese rund 600 DM und an die DDR 300 DM zahlen. Das Amtsgericht Mellrichstadt verhängte gegen ihn zudem wegen fahrlässiger Führung eines Luftfahrzeuges eine Geldstrafe von insgesamt DM 477,20.
Nach ein paar Tagen wurde das Segelflugzeug an der Grenzkontrollstelle in Herleshausen an den Pilot zurückgegeben
Thunderhorse hat geschrieben:Walter77 hat geschrieben:Am Mittwoch dem 05.08.1970 stand der erfahrene Segelflieger D. aus dem Taunus zu einem Segelflug bereit auf dem Startplatz der Segelflugschule auf der Wasserkuppe.
Die Wetterbedingungen auf der Wasserkuppe waren gut. Die Thermik und die Wolkenbildung versprachen einen normalen Rundflug um die Wasserkuppe und auch entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze in der Rhön. Der Start auf der Wasserkuppe verlief reibungslos, aber relativ schnell zog plötzlich Dunst auf und der erfahrene Segelflieger mußte versuchen im Geradeausflug eine große Wolke zu durchfliegen. Bei diesem Durchflug verlor er die Orientierung und noch dazu, ließ auch plötzlich die Thermik stark nach und es ging für ihn ziemlich schnell nach unten. Im letzten Moment vor einer harten Landung entdeckte er eine gemähte Wiese die sich als Notlandeplatz für ihn anbot.
Dort am Rand der Wiese standen noch Bauern, die das Heu auf einen Traktor aufluden. Der Pilot war heilfroh, daß er sein Segelflugzeug ohne Schäden dort notlanden konnte.
Es traf ihn wie ein Blitz als er feststellte, dass er in der DDR notgelandet war. Kurze Zeit nach der Landung des Segelflugzeuges erschienen zwei Grenzsoldaten und nahmen ihn fest. Sie meldeten die Grenzverletzung über das Grenzmeldenetz an ihre Kompanie. Der Pilot wurde von den Grenzsoldaten zur Kompanie nach Erbenhausen verbracht und dort von Offizieren verhört.
Zwei Volkspolizisten brachten ihn später zu einer Befragung in ein Haus in Meiningen. Dort befragte ihn ein Major der Luftstreitkräfte der DDR nach dem Ablauf seines Segelfluges. Am darauffolgenden Donnerstag wurde er von der Staatssicherheit in Meiningen verhört. Danach wurde er am Donnerstagnachmittag nach Wartha zum Grenzübergang Bebra-Wartha verbracht und dort in die BRD zurückgeschickt. In der DDR war er nach seiner unfreiwilligen Notlandung korrekt behandelt und gut verpflegt worden.
In der Bundesrepublik zurück, wurde er von einem Mann in Zivil nach Gießen ins Notaufnahmelager gefahren. Nach einer kurzen Befragung dort am anderen Morgen durfte er gegen Mittag mit dem Zug von Fulda aus nach Hause fahren. Nach der örtlichen Presse interessierte sich auch der US-Geheimdienst für ihn, weil dieser nicht glauben konnte, daß er die DDR so schnell und relativ problemlos verlassen durfte.
Die Notlandung hatte noch ein finanzielles Nachspiel für Ihn. Er mußte an die LPG Gerthausen für die Beschädigung der Wiese rund 600 DM und an die DDR 300 DM zahlen. Das Amtsgericht Mellrichstadt verhängte gegen ihn zudem wegen fahrlässiger Führung eines Luftfahrzeuges eine Geldstrafe von insgesamt DM 477,20.
Nach ein paar Tagen wurde das Segelflugzeug an der Grenzkontrollstelle in Herleshausen an den Pilot zurückgegeben
Schön zusammengebastelt aus Grenzerfahrungen BAnd I.
Insofern kann auch keine Antwort kommen, ob die LPG das Geld erhalten hat!
Für die Verhängung einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Führung eines Luftfahrzeug war hier nicht das AG MET zuständig.
Aber weder von einem AG MET noch einem anderen AG steht hierzu etwas im Buch.
Das die Amerikaner an einer Befragung interessiert waren, hing mit seiner Beschäftigfung zusammen.
P.S.: Das Segelflugzeug wurde erst Mitte September 1970 (Tag bekannt) überrgeben.
manudave hat geschrieben:Das mit Armstrong hat mir kürzlich ein älterer Mitbürger erzählt, der damals zur Kuppe hoch ist. Das muss ja wie ein Empfang von Weltmeistern gewesen sein.
Walter77 hat geschrieben:AZ,
wie kannst du die Angaben von TH bezweifeln ?
Er hat von Berufs wegen immer Recht.
Vermutlich ist er fiktiv im Doppelsitzer von der Wasserkuppe mit Armstrong bis nach Bad Kissingen mitgeflogen.
Walter77 hat geschrieben:Augenzeuge, mach dir keine Sorgen.
Thunderhorse auch der Eiserne E. genannt und ich, sind eigentlich "alte Freunde" aus dem anderen Forum.
Der Eine wirft im Auftrag des Anderen ein Stöckchen und schon beginnt unsere gemeinsame Show.
AkkuGK1 hat geschrieben:Jetzt les ich erst hoRse - ich hab immer Donnerhose gelesen
augenzeuge hat geschrieben:Jetzt würde mich interessieren, wie hoch der Schaden war, den die DDR geltend gemacht hat.
AZ
Walter77 hat geschrieben:Die Notlandung hatte noch ein finanzielles Nachspiel für Ihn. Er mußte an die LPG Gerthausen für die Beschädigung der Wiese rund 600 DM und an die DDR 300 DM zahlen. Das Amtsgericht Mellrichstadt verhängte gegen ihn zudem wegen fahrlässiger Führung eines Luftfahrzeuges eine Geldstrafe von insgesamt DM 477,20.
Nach ein paar Tagen wurde das Segelflugzeug an der Grenzkontrollstelle in Herleshausen an den Pilot zurückgegeben
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