Bahndamm 68 hat geschrieben:Bahndamm 68 hat geschrieben:Der Vergatterungsspruch zu meiner Zeit 67/68, er ist verankert in meinem Oberstübchen:
Vorher natürlich in Reih und Glied "Stillgestanden"
"Sie sind eingesetzt im Abschnitt der 9.Grenzkompanie, mit der Aufgabe die Staatsgrenze der DDR zu schützen, keine Provokationen zuzulassen, verhindern oder notfalls vernichten".
Dies geschah an 10 Tagen gegen 17Uhr gültig für 24 Stunden Dienst, dann gab es einen Tag dienstfrei, weil wir keine Provokation zugelassen oder vernichtet haben.
Nun kann irgendwer diese drei Wörter definieren.
Ich füge noch dazu, dass man uns in der Ausbildung noch gesagt hatte, nicht auf schwängernde Frau und Kinder zu schießen.
In der Grenzkompanie kann ich mich nicht erinnern, dass dies nochmals erwähnt wurde.
Bemerkung von heute, wir waren ja sportlich so geeignet, diese Personengruppe zu überrennen.
Die "schwängernde Frau" , also das wäre eine medizinische Sensation und ich hätte auch ein wenig Grusel bei der Vorstellung.
Aber ich weiß natürlich was Du meinst.
Das mit den Schwangeren und Kindern ist allerdings sowas von Praxisfern, dass sogar ich als Nichtgrenzer das erkennen kann.
Man(n) konnte ja wohl kaum zu der Frau Grenzverletzerin hinrennen und um eine Urinprobe bitten.
Rein nach der Optik war das bestimmt nicht einfach, zwischen Kissen unter der Jacke oder echter Schwangerschaft sicher zu unterscheiden.
Das gleiche Problem mit der sicheren Erkennung ebenso bei Kindern. Und es sind ja auch tatsächlich Kinder erschossen worden.
Wobei ich ausdrücklich betonen muß, es ist völlig egal wie alt, ob Russe oder wer auch immer, die Todesgrenze war eine Schweinerei.
Das ihr sportlich genug wart, das ist wohl richtig und die meisten Fluchten wurden ja auch durch Nachsetzen ohne Waffenanwendung beendet.
In so weit kann man nicht von gefühllosen Schiesswütigen sprechen. Wenn es so wäre hätten wir vielleicht 20.000 Tote zu beklagen.
Es gab aber die Fälle, wo man als Grenzer oben im Turm oder auch unten keine Zeit mehr hatte, den Flüchtling unblutig zu ergreifen.
Und das sind dann auch die häßlich geendeten Fluchten, wo aus Sicht der Grenzer nur noch die Waffe zur Verhinderung blieb.
Es gab eine Ansage für MfS- Spezialisten, die unter die normalen Grenzer gemischt wurden.
Dort heißt es in einer Anweisung aus 1973:
"Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schusswaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen,
was sich die Verräter schon oft zunutze gemacht haben"
Herzlichst
Dr. 213