augenzeuge hat geschrieben:
Ok, bitte sag mir den wahren Grund, warum agierte das MfS hier so? Dachte das MfS anfangs ebenso wie der Staatsanwalt?
AZ
Das MfS agierte so, weil bei unvoreingenommener und kritischer Beweisprüfung und Beweiswürdigung seitens Staatsanwaltschaft und Gericht eine Verurteilung nicht hätte erfolgen dürfen. Die Tat war dem Täter nicht zu beweisen und dieser Justizirrtum war nicht hinnehmbar.Des weiteren ging man davon aus, dass der wahre Täter weitere Straftaten begehen würde. Darum musste weiter ermittelt werden.