Ein Großteil der Kunstwerke aus der DDR galt lange Zeit gemeinhin als ideologisch oder gar propagandistisch kontaminierter Unrat, als Ballast einer vergangenen Epoche, der zudem gewissen ästhetischen Maßstäben nicht genügen könne. So ist es – nicht zuletzt für die Kunstwissenschaft – ein echter Glücksfall, dass so viele Bilder dennoch das Ende der DDR überlebten. Nach 1989 wurden sie massenweise aus dem öffentlichen Raum entfernt – aus FDGB-Ferienheimen, Werkskantinen und Verwaltungsgebäuden von Kombinaten und Volkseigenen Betrieben etwa. Niemand wollte sie. Niemand fand Gefallen an ihnen. Zunächst als „Sondervermögen“ in die Verwaltung der Treuhand überführt, gingen sie 1994 nach dem sogenannten Fundortprinzip in das Eigentum der jeweiligen Bundesländer über, in denen sie aufgefunden worden waren. In Archiven und Depots eingelagert, fristen sie seither ein Dasein im Verborgenen.
Nach mehr als 20 Jahren ist eine neue Generation von Kunsthistorikern herangewachsen, die mit einem unvoreingenommenen Blick ihre eigenen Fragen an die Bildwerke heranträgt und entschlossen ist, den weggesperrten und bis dato stiefmütterlich behandelten Schatz seinem Dornröschenschlaf zu entreißen
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